Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 09:02
Aktualisiert
08.11.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1058 /X.L.
Datum: 07.11.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2019
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zur Ausweisung weiterer Baulandflächen in den Dörfern der Eifelgemeinde
Nettersheim soll angestrebt werden, über die bislang ausgewiesenen Siedlungsbereiche im Regionalplan sowie im Flächennutzungsplan hinaus weitere
Baulandreserven zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, Grundstücksverhandlungen mit Privateigentümern zu führen und die erforderliche landesplanerische Zustimmung einzuholen.
2. Um eine Eignung potentieller Baulandflächen festzustellen, sind gutachterliche
Stellungnahmen in Bezug auf Umweltverträglichkeit einzuholen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 mit 30.000,00 € zu
veranschlagen.
Begründung:
In den Siedlungsbereichen der Eifelgemeinde Nettersheim, insbesondere in
Marmagen sind 41%, Nettersheim 63% und Zingsheim 100% der neu ausgewiesenen und im Eigentum der Gemeinde befindlichen Baulandflächen bereits an
Bauwillige veräußert. Nach wie vor ist hier eine hohe Baulandnachfrage zu verzeichnen. Aber auch in den übrigen Ortschaften nimmt die Bautätigkeit zu. Die
Bahnanbindung, der kurzwegige Autobahnanschluss, die Verfügbarkeit von Kindergartenplätzen, das Bildungs- und Kulturangebot, das Sicherheitsgefühl u. v.
m. sind wesentliche Faktoren, weshalb sich viele Interessenten aus dem städtischen Raum für die Gemeinde Nettersheim als Wohnstätte entschieden haben
und entscheiden.
Diese deutliche, intensive Nachfrage zeigt, dass bereits im kommenden Jahr weitere Potentialflächen vorbereitet werden müssen. Nach wie vor erfolgt die Bereitstellung von Baugrund aus Privateigentum nur sporadisch (Zinspolitik).
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln aber
auch der Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes, das die Wohnbau- und
Gewerbeflächenentwicklung fokussiert, hat die Eifelgemeinde Nettersheim die
hohe Baulandnachfrage bereits dargestellt. Sie hat in diesem Zusammenhang
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neben den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim die positive Entwicklung des Ortes Tondorf hervorgehoben und gefordert, auch diesen als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen. In den weiteren noch anstehenden Gesprächen mit der Landesplanung der Bezirksregierung
Köln soll deshalb dargestellt werden, dass dort Baulandreserven entwickelt werden, wo eine Grundstücksverfügbarkeit erreicht werden kann.
Durch die ins Leben gerufene Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen und der BahnflächenEntwicklungs-Gesellschaft NRW bmH
(BEG) eröffnet sich für die Eifelgemeinde Nettersheim die Möglichkeit, die Baulandentwicklung der umliegenden Ortschaften zum Bahnhof Nettersheim zu forcieren und somit dem hohen Nachfragebedarf weiterhin zu begegnen (s. hierzu
auch Vorlage Nr. 1015/X.L.).
Die Verwaltung sollte deshalb zeitnah mit Eigentümern potentieller Baulandflächen Kontakt aufnehmen, um die Verfügbarkeit zu eruieren. Ziel ist es, im Vorfeld die zu entwickelnden Baulandreserven auf Umweltverträglichkeit prüfen zu
lassen, damit zügig die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet, fortgeführt und abgeschlossen werden können. Hierfür sollten im Haushaltsjahr 2019
Mittel in Höhe von 30.000,00 € eingeplant werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister