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Beschlussvorlage (Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 09:02
Aktualisiert
08.11.18, 09:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1058 /X.L. Datum: 07.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2019 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Zur Ausweisung weiterer Baulandflächen in den Dörfern der Eifelgemeinde Nettersheim soll angestrebt werden, über die bislang ausgewiesenen Siedlungsbereiche im Regionalplan sowie im Flächennutzungsplan hinaus weitere Baulandreserven zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, Grundstücksverhandlungen mit Privateigentümern zu führen und die erforderliche landesplanerische Zustimmung einzuholen. 2. Um eine Eignung potentieller Baulandflächen festzustellen, sind gutachterliche Stellungnahmen in Bezug auf Umweltverträglichkeit einzuholen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 mit 30.000,00 € zu veranschlagen. Begründung: In den Siedlungsbereichen der Eifelgemeinde Nettersheim, insbesondere in Marmagen sind 41%, Nettersheim 63% und Zingsheim 100% der neu ausgewiesenen und im Eigentum der Gemeinde befindlichen Baulandflächen bereits an Bauwillige veräußert. Nach wie vor ist hier eine hohe Baulandnachfrage zu verzeichnen. Aber auch in den übrigen Ortschaften nimmt die Bautätigkeit zu. Die Bahnanbindung, der kurzwegige Autobahnanschluss, die Verfügbarkeit von Kindergartenplätzen, das Bildungs- und Kulturangebot, das Sicherheitsgefühl u. v. m. sind wesentliche Faktoren, weshalb sich viele Interessenten aus dem städtischen Raum für die Gemeinde Nettersheim als Wohnstätte entschieden haben und entscheiden. Diese deutliche, intensive Nachfrage zeigt, dass bereits im kommenden Jahr weitere Potentialflächen vorbereitet werden müssen. Nach wie vor erfolgt die Bereitstellung von Baugrund aus Privateigentum nur sporadisch (Zinspolitik). Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln aber auch der Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes, das die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung fokussiert, hat die Eifelgemeinde Nettersheim die hohe Baulandnachfrage bereits dargestellt. Sie hat in diesem Zusammenhang 3 neben den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die positive Entwicklung des Ortes Tondorf hervorgehoben und gefordert, auch diesen als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen. In den weiteren noch anstehenden Gesprächen mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln soll deshalb dargestellt werden, dass dort Baulandreserven entwickelt werden, wo eine Grundstücksverfügbarkeit erreicht werden kann. Durch die ins Leben gerufene Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der BahnflächenEntwicklungs-Gesellschaft NRW bmH (BEG) eröffnet sich für die Eifelgemeinde Nettersheim die Möglichkeit, die Baulandentwicklung der umliegenden Ortschaften zum Bahnhof Nettersheim zu forcieren und somit dem hohen Nachfragebedarf weiterhin zu begegnen (s. hierzu auch Vorlage Nr. 1015/X.L.). Die Verwaltung sollte deshalb zeitnah mit Eigentümern potentieller Baulandflächen Kontakt aufnehmen, um die Verfügbarkeit zu eruieren. Ziel ist es, im Vorfeld die zu entwickelnden Baulandreserven auf Umweltverträglichkeit prüfen zu lassen, damit zügig die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet, fortgeführt und abgeschlossen werden können. Hierfür sollten im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 30.000,00 € eingeplant werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister