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Beschlusstext (Bebauungsplan BL 270/3.Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
08.11.18, 17:12
Aktualisiert
08.11.18, 17:12
Beschlusstext (Bebauungsplan BL 270/3.Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan BL 270/3.Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 11.09.2018 Drucksachen-Nummer: 506.18 TOP 5.5 Bebauungsplan BL 270/3.Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Frau Bongers weist daraufhin, dass in den Umweltberichten der Vorlagen Drs.Nr. 468.18 und 506.18 unterschiedliche Kartenauszüge der Karte des geologischen Dienstes zu schutzwürdigen Böden verwendet wurden. Die Verwaltung sagt zu, dies zu prüfen und zu korrigieren. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 SPD, 1 FDP), 3 Nein-Stimmen (2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 UWG/Linksfraktion) bei keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: 1. 2. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. Den Bebauungsplan BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Blatzheim, nördlich angrenzend an die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube - im Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube und die Bebauung am Buschweg - im Norden durch die Kunibertusstraße und durch die Bebauung der Straße „Im Bungert“ und des Giffelsberger Weges - im Osten durch den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges darstellt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500, zu entnehmen. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der bereits im Bebauungsplan BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der bestehenden Grundschule. Darüber hinaus soll die heute landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen den Straßen „Im Bungert und „Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den südöstlichen Ortsrand zu arrondieren. Außerdem soll der Gehweg entlang des Giffelsberger Weges planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich sollen die Querschnitte der geplanten Straßen aufgeweitet werden. Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden. Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 11.09.2018 Seite 2