Daten
Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-68/2017
3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2018
Betreff:
Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung
Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung (Variante 2) zu zu stimmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Hinweis: Die beigefügten Anlagen sind im Schwarz-weiß-Druck leider nur schwer lesbar. Sie sind
jedoch im Ratsinformationssystem eingestellt und können bei Bedarf durch den Sachbearbeiter
per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Die Rekultivierung im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV ist in großen
Teilen weiter fortgeschritten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat nun festgestellt, dass im
Bereich zwischen dem Peringsmaar und der Aschedeponie Rath / Niederaußem die
katastermäßige Gemeindegrenze Bedburg / Bergheim teilweise nicht mehr mit der aktuellen
Topographie sowie mit dem Zuschnitt der Ackerflächen übereinstimmt und empfiehlt daher, die
Gemeindegrenze im Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens so zu regulieren,
dass sie künftig entlang der bereits hergestellten Wege verläuft. Auf die bisherigen Beratungen
wird verwiesen.
Sachstand zur Sitzung am 20.11.2018
Der
Stadtentwicklungsausschuss
hatte
in
seiner
Sitzung
am
10.04.2018
den
Regulierungsvorschlag abgelehnt und die Flurbereinigungsbehörde um einen alternativen
Vorschlag unter Ausschluss der Aschedeponie und Einschluss des Peringsmaares gebeten.
Am 10.07.2018 hat ein Erörterungstermin mit der Flurbereinigungsbehörde und der
Stadtverwaltung Bergheim stattgefunden. In diesem Termin hat die Flurbereinigungsbehörde die
Varianten 2 und 3 vorgestellt (Variante 1 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss am
10.04.2018 abgelehnt):
Variante 3 sieht eine Komplettübernahme der Aschedeponie in das Stadtgebiet Bergheim vor. Im
Gegenzug sollen überwiegend Ackerparzellen sowie einen Teil des Speedways dem Stadtgebiet
Bedburg zugeschlagen werden. Die Vertreter der Stadtverwaltung Bergheim haben diese Variante
abgelehnt.
Die Variante 2 sieht folgende Regelungen vor:
1. Die Stadt Bedburg erhält von der Stadt Bergheim eine ca. 5,34 ha große Fläche im westlichen
Bereich und eine ca. 21,42 ha große Ackerfläche im mittleren Bereich.
Im Gegenzug erhält die Stadt Bergheim von der Stadt Bedburg eine ca. 16,69 ha große
Ackerfläche, sowie einen ca. 9,80 ha großen Forststreifen entlang der Aschedeponie.
2. Um eine spätere Regulierung der Grenzen im Bereich der Aschedeponie zu erleichtern, wird
die Gemeindegrenze im Bereich der Aschedeponie begradigt: Die Stadt Bergheim erhält von
der Stadt Bedburg einen ca. 2,40 ha großen Block der Aschedeponie. Im Gegenzug gibt die
Stadt Bergheim einen ca. 0,18 ha + 2,23 ha = 2,41 ha großen Teil der Aschedeponie an die
Stadt Bedburg ab, sodass der Anteil der Stadt Bedburg an der Aschedeponie um ca. 0,1 ha
steigt.
Die Variante 2 ist, aus Sicht beider Stadtverwaltungen, als der „kleinste gemeinsame Nenner“
anzusehen. Insgesamt wird das Stadtgebiet Bedburg ca. 0,28 ha größer.
Übernahme Peringsmaar
Die Vertreter der Stadtverwaltung Bedburg haben auch die vom Ausschuss vorgeschlagene
Komplettübernahme des Peringsmaares durch die Stadt Bedburg angesprochen. Mit Verweis auf
Beschlussvorlage WP9-68/2017 3. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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die bestehenden Verträge und die bereits geleisteten Zahlungen haben die Vertreter der Stadt
Bergheim diese Übernahme abgelehnt.
Im Jahr 2015 wurde eine Druckrohrleitung zur Versorgung des Peringsmaares hergestellt. Die
Kommunen Bedburg und Bergheim haben sich jeweils mit 116.777,48 € beteiligt. Die früher
insgesamt geleisteten Zahlungen dürften erheblich höher liegen. Der durch die Stadt Bergheim
getragene Gesamtkostenanteil wären bei einer Komplettübernahme des Peringsmaares durch die
Stadt Bedburg zu ersetzen. Es würde sich hierbei um eine freiwillige Leistung handeln. Mit Blick
auf die Haushaltslage der Stadt Bedburg, sowie den erhöhten Pflegeaufwand, rät die Verwaltung
dazu, von einer Komplettübernahme des Peringsmaares Abstand zu nehmen.
Für den Besucher des Peringsmaares ist es, aus Sicht der Verwaltung, unerheblich, ob er sich auf
Bedburger oder Bergheimer Stadtgebiet befindet. Beide Kommunen können das Peringsmaar
gemeinsam als Naherholungsgebiet bewerben.
Herr Tönnißen von der Flurbereinigungsbehörde wird die Variante 2 in der Sitzung vorstellen und
für Fragen zur Verfügung stehen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X: Es wird damit gerechnet, dass der Vorgang Auswirkungen auf die
Grundbesitzabgaben haben wird.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 29.10.2018
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Leiter Fachdienst 5
Bürgermeister
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