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Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Gemeindegrenzregulierung)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-68/2017 3. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2018 Betreff: Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der vorgeschlagenen Gemeindegrenzregulierung (Variante 2) zu zu stimmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Hinweis: Die beigefügten Anlagen sind im Schwarz-weiß-Druck leider nur schwer lesbar. Sie sind jedoch im Ratsinformationssystem eingestellt und können bei Bedarf durch den Sachbearbeiter per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Die Rekultivierung im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV ist in großen Teilen weiter fortgeschritten. Die Bezirksregierung Düsseldorf – Flurbereinigungsbehörde – hat nun festgestellt, dass im Bereich zwischen dem Peringsmaar und der Aschedeponie Rath / Niederaußem die katastermäßige Gemeindegrenze Bedburg / Bergheim teilweise nicht mehr mit der aktuellen Topographie sowie mit dem Zuschnitt der Ackerflächen übereinstimmt und empfiehlt daher, die Gemeindegrenze im Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens so zu regulieren, dass sie künftig entlang der bereits hergestellten Wege verläuft. Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen. Sachstand zur Sitzung am 20.11.2018 Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.04.2018 den Regulierungsvorschlag abgelehnt und die Flurbereinigungsbehörde um einen alternativen Vorschlag unter Ausschluss der Aschedeponie und Einschluss des Peringsmaares gebeten. Am 10.07.2018 hat ein Erörterungstermin mit der Flurbereinigungsbehörde und der Stadtverwaltung Bergheim stattgefunden. In diesem Termin hat die Flurbereinigungsbehörde die Varianten 2 und 3 vorgestellt (Variante 1 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss am 10.04.2018 abgelehnt): Variante 3 sieht eine Komplettübernahme der Aschedeponie in das Stadtgebiet Bergheim vor. Im Gegenzug sollen überwiegend Ackerparzellen sowie einen Teil des Speedways dem Stadtgebiet Bedburg zugeschlagen werden. Die Vertreter der Stadtverwaltung Bergheim haben diese Variante abgelehnt. Die Variante 2 sieht folgende Regelungen vor: 1. Die Stadt Bedburg erhält von der Stadt Bergheim eine ca. 5,34 ha große Fläche im westlichen Bereich und eine ca. 21,42 ha große Ackerfläche im mittleren Bereich. Im Gegenzug erhält die Stadt Bergheim von der Stadt Bedburg eine ca. 16,69 ha große Ackerfläche, sowie einen ca. 9,80 ha großen Forststreifen entlang der Aschedeponie. 2. Um eine spätere Regulierung der Grenzen im Bereich der Aschedeponie zu erleichtern, wird die Gemeindegrenze im Bereich der Aschedeponie begradigt: Die Stadt Bergheim erhält von der Stadt Bedburg einen ca. 2,40 ha großen Block der Aschedeponie. Im Gegenzug gibt die Stadt Bergheim einen ca. 0,18 ha + 2,23 ha = 2,41 ha großen Teil der Aschedeponie an die Stadt Bedburg ab, sodass der Anteil der Stadt Bedburg an der Aschedeponie um ca. 0,1 ha steigt. Die Variante 2 ist, aus Sicht beider Stadtverwaltungen, als der „kleinste gemeinsame Nenner“ anzusehen. Insgesamt wird das Stadtgebiet Bedburg ca. 0,28 ha größer. Übernahme Peringsmaar Die Vertreter der Stadtverwaltung Bedburg haben auch die vom Ausschuss vorgeschlagene Komplettübernahme des Peringsmaares durch die Stadt Bedburg angesprochen. Mit Verweis auf Beschlussvorlage WP9-68/2017 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 die bestehenden Verträge und die bereits geleisteten Zahlungen haben die Vertreter der Stadt Bergheim diese Übernahme abgelehnt. Im Jahr 2015 wurde eine Druckrohrleitung zur Versorgung des Peringsmaares hergestellt. Die Kommunen Bedburg und Bergheim haben sich jeweils mit 116.777,48 € beteiligt. Die früher insgesamt geleisteten Zahlungen dürften erheblich höher liegen. Der durch die Stadt Bergheim getragene Gesamtkostenanteil wären bei einer Komplettübernahme des Peringsmaares durch die Stadt Bedburg zu ersetzen. Es würde sich hierbei um eine freiwillige Leistung handeln. Mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Bedburg, sowie den erhöhten Pflegeaufwand, rät die Verwaltung dazu, von einer Komplettübernahme des Peringsmaares Abstand zu nehmen. Für den Besucher des Peringsmaares ist es, aus Sicht der Verwaltung, unerheblich, ob er sich auf Bedburger oder Bergheimer Stadtgebiet befindet. Beide Kommunen können das Peringsmaar gemeinsam als Naherholungsgebiet bewerben. Herr Tönnißen von der Flurbereinigungsbehörde wird die Variante 2 in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X: Es wird damit gerechnet, dass der Vorgang Auswirkungen auf die Grundbesitzabgaben haben wird. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 29.10.2018 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Leiter Fachdienst 5 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-68/2017 3. Ergänzung Seite 3