Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 61/ Bedburg – Werbeanlagen an den Hauptverkehrsachsen hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 61/ Bedburg – Werbeanlagen an den Hauptverkehrsachsen
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 61/ Bedburg – Werbeanlagen an den Hauptverkehrsachsen
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 61/ Bedburg – Werbeanlagen an den Hauptverkehrsachsen
hier: Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 193 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9148/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 61/ Bedburg – Werbeanlagen an den Hauptverkehrsachsen hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst 1. den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 61 / Bedburg – Werbeanlagen an den Hauptverkehrsachsen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie 2. den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). . STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bauliche Werbeanlagen dienen einzig dem Zweck, die Blicke der Verkehrsteilnehmer und der sich im öffentlichen Raum bewegenden Personen auf die dargestellte Werbung zu lenken. Werbung im öffentlichen Raum stellt dabei immer wieder ein Ärgernis dar. Doch was für den Einen weniger ansprechend wirkt, mögen Andere nicht als störend empfinden. Letztendlich bleibt die Wahrnehmung meist subjektiv. Von den Verwaltungsgerichten ganz objektiv entschieden wurden jedoch zahllose Fälle in denen die Anzahl der Werbeanlagen als allgemein störend beurteilt werden musste. Während Werbeanlagen für Gewerbetreibende ein unerlässliches Element sind um auf ihren Gewerbebetrieb bzw. die dort angebotenen Produkte oder Dienstleistungen hinzuweisen, so treten sogenannte „eigenständige Werbeanlagen“ zunehmend in Konkurrenz mit denen der ansässigen Gewerbetreibenden und überfrachten in ihrer Anzahl immer häufiger den öffentlichen Raum. Insbesondere großformatige eigenständige Werbeanlagen tragen mit ihren wechselnden und meist bunten Motiven zu einem unruhigen Straßenbild bei. Nicht selten sind solche Werbeanlagen zudem beleuchtet und wirken so auch auf das nächtliche Stadtbild ein. Bestes Beispiel für eine überfrachtete Werbelandschaft stellt die Bahn- bzw. Neusser Straße von der Höhe des Bahnhofs bis zum Bahnübergang Erkelenzer Straße dar. Auf einer Strecke von gerade einmal 1.200 m finden sich dort – neben zahlreichen kleineren Werbe- und Hinweisschildern – insgesamt 23 großformatige eigenständige Werbeanlagen. Darüber hinaus sind auf dieser Strecke zwischenzeitlich vier weitere Werbeanlagen beantragt. Aber auch an anderen stärker frequentierten Straßen gehen zunehmend mehr solcher Bauanträge ein. Dabei wurde vermehrt festgestellt, dass hinter den Bauanträgen einzelne Fachfirmen stehen, die sich einzig auf die Vermarktung und Umsetzung solcher eigenständigen Werbeanlagen spezialisiert haben. Die planungsrechtlichen Hürden für einen positiven Baubescheid sind meist gering. Der Baugenehmigungsbehörde steht oft kein größerer Ermessensspielraum zu. Werden alle bauordnungsrechtlichen Belange eingehalten, muss die Werbeanlage genehmigt werden. Die Verwaltung sieht hier erhöhten Handlungsbedarf, um die Zulässigkeit von großformatigen eigenständigen Werbeanlagen an den Ein- und Ausfallstraßen der Bedburger Kernstadt planungsrechtlich zu regeln und schlägt die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Als Geltungsbereich sind zunächst die Kolpingstraße/ Bahnstraße/ Neusser Straße (bis zur Wiesenstraße), die Lindenstraße (westlich der Bahntrasse), die Albert-Schweizer-Straße, die Adolf-Silverberg-Straße (entlang der Bahntrasse), die Kreisstraße 37n und die Sankt-RochusStraße (bis zur Pannengasse) mit einbezogen. Auf Grundlage weiterer Bestandserhebungen könnte der Geltungsbereich jedoch noch weiter verändert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Es sind keine direkten Zusammenhänge zum demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit erkennbar. Beschlussvorlage WP9-148/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 26.10.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-148/2018 Seite 3