Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-88/2017
3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
04.07.2017
9 Ja-Stimme(n), 6
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 40 / Bedburg, 2. Änderung „Teilbereich zwischen Pfarrer-BoddenStraße und Kirdorfer Allee“
Hier: Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den
Bebauungsplan Nr. 40 / Bedburg, 2. Änderung „Teilbereich zwischen Pfarrer-BoddenStraße und Kirdorfer Allee“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Seit dem 17.03.2017 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 40/ Bedburg vor. Mit der angestrebten Bebauungsplanänderung sollte eine Bebauung
in zweiter Reihe eines Stichweges der Pfarrer-Bodden-Straße ermöglicht werden. Das
Fehlen eines Baufensters und die Festsetzung eines Streifens für die „Umgrenzung von
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft“ (nachfolgend „Grünstreifen“ genannt) standen dem Bauvorhaben lange Zeit
entgegen. Die Verwaltung hielt eine zusätzliche hinterliegende Bebauung an dieser Stelle
für städtebaulich vertretbar und unterstützte diese Maßnahme.
Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40/ Bedburg
wurde am 10.04.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Der
Bebauungsplanentwurf (s. Anlagen) legt ein neues Baufenster für zwei Bauvorhaben fest.
Neben der maximal zulässigen Erdgeschossrohfußbodenhöhe wurden auch die weiteren
Festsetzungen der Umgebung und somit dem ursprünglichen Bebauungsplan angepasst.
Im Folgenden ist nun die Offenlage zu beschließen. Auch im beschleunigten Verfahren
müssen artenschutzrechtliche Belange vorab untersucht werden. Dazu wurde eine
artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Es konnten keine artenschutzrechtlichen
Belange identifiziert werden, die gegen die Planung sprechen.
Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.
Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen der
textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen
werden. Darüber hinaus werden auch die Artenschutzprüfung und die für diese Änderung
relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten Unterlagen sein. Diese Unterlagen
können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg,
Raum 204 eingesehen oder per E-Mail unter n.asbach@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 26.10.2018
Beschlussvorlage WP9-88/2017 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-88/2017 3. Ergänzung
Seite 3