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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
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hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9159/2017 3. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 14.11.2017 Zur Kenntnis genommen Stadtentwicklungsausschuss 13.03.2018 zu 1. 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) zu 2. 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 13 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Abstimmung en bloc (ohne Herrn Robert Wassenberg) Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik hier: Beschluss zur erneuten Offenlage Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt a) die im Rahmen der ersten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 56 / Bedburg – „Ehemalige Zuckerfabrik “ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschränkt (nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB) einzuleiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Offenlage des Bebauungsplanes fand vom 10. Juli 2018 bis zum 23. August 2018 statt. Der Großteil der eingegangen Stellungnahmen führte zu keinen Änderungen im Bebauungsplanentwurf. Es gab jedoch einige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die sich – wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung – weiter kritisch mit den schwierigen Bodenverhältnissen auseinandersetzten. Eine Abwägung dieser Stellungnahmen bedurfte weiterer Erkundungen der Bodenverhältnisse. Diese notwendigen Bodenerkundungen wurden kontinuierlich, auch über den Zeitraum der Offenlage hinaus, weiter fortgeführt. Die Untersuchungsergebnisse des Büros Dr. Jung + Lang Ingenieure GmbH aus Trier liegen seit Ende September 2018 vor. Im Ergebnis ließen sich erhöhte Methangaswerte im Boden bestätigen, die sich aus mikrobiellem Abbau organischer Substanzen begründen. Dabei muss herausgestellt werden, dass jedoch keine signifikante Neubildungsrate nachgewiesen werden konnte. Für die spätere Nutzung des Geländes als Wohnbaufläche bestehen daher keine grundsätzlichen Bedenken. Weitere Hinweise zum Umgang mit Methangas können der angefügten Stellungnahme des Büro Dr. Jung + Lang zum aktuellen Bodengutachten entnommen werden. Lediglich bei der Errichtung baulicher Anlagen und auch während der Bauphase sind gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen. So können für die Abdichtung von Kellergeschossen beispielsweise sogenannte Methandrainagen zum Einsatz kommen. Bei engeren Baugruben wären unter Umständen hingegen Belüftungsanlagen einzusetzen sein. Konkrete Maßnahmen sind auf Grundlage des jeweils konkreten Bauvorhabens und den lokalen Bodenverhältnissen abzustimmen. In der weiteren Umsetzung werden überdies Arbeitssicherheitskonzepte, messtechnische Überwachungen und weitere Abstimmungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde notwendig. Im Allgemeinen sind Bodenausgasungen in Form von Methan keine ungewöhnlichen Vorgänge. Auch die Entwicklung solcher Flächen ist unter Einhaltung bestimmter Vorkehrungen umsetzbar. Die Behörde für Umwelt und Energie der Stadt Hamburg hat dazu den Handlungsleitfaden „Methan aus Weichschichten – Sicheres Bauen bei Bodenluftbelastungen“ (siehe Anlage) entwickelt. Im Bebauungsplanentwurf ist formal auf die Methanausgasungen hinzuweisen. Durch die notwendige Kennzeichnung im zeichnerischen Teil ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Das Bodengutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass die Böden, neben der Problematik des Grundwasserwiederanstiegs, auch von Staunässe betroffen sind. Neben Hinweisen zu drückendem Grundwasser wird daher nun auch zu stehendem Wasser hingewiesen. Des Weiteren bestätigten sich auch nochmals die erwartet schwierigen Bodenverhältnisse. Danach wird ein Großteil der aufstehenden Gebäude auf die tiefer liegenden Terrassenkiese zu gründen sein. Die hier zur Verfügung stehenden verschiedenen technischen Umsetzungsmöglichkeiten werden anhand der Anforderungen des jeweiligen Gebäudes (Gewicht des Baukörpers, Bau eines Kellers oder Tiefgarage, etc.) noch näher zu bestimmen sein. Auch leichtere Konstruktionen (Nebenanlagen, Garagen) sind (mit Ausnahme der westlichen und nördlichen Geländebereiche) nach Auskunft der Bodengutachter tief zu gründen. Es ist jedoch auch möglich diese an die Hauptgebäude baulich anzuschließen, um so von der Gründung des Hauptgebäudes mitgetragen zu werden. Für die zu errichtende und von der Stadt später zu übernehmende Infrastruktur werden zum Satzungsbeschluss bzw. zum Beschluss des städtebaulichen Vertrages jedoch noch konkrete Gründungspläne erarbeitet. Die dafür erforderlichen Ausarbeitungen der Erschließungsanlagen laufen derzeit. Es ist jedoch hinreichend absehbar, dass Kanäle nicht tief gegründet werden müssen. Des Weiteren wird in dem Gutachten erläutert, dass der auszuhebende Boden, aufgrund seiner geringen Traglasteigenschaften, in der Regel nicht bzw. nicht ohne weiteres für den verdichteten Wiedereinbau geeignet sein wird. Beschlussvorlage WP9-159/2017 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Angesichts der in den Niederungsgebieten der Erftaue allgemein vorherrschenden weichen Sedimente ist dies jedoch ebenso wenig ungewöhnlich wie das damit verbundene Anfahren verdichtungsfähiger Kiese aus dem direkten Umland. Zur Verdeutlichung wird neben den bestehenden textlichen Hinweisen auch noch einmal mit einer zeichnerischen Darstellung auf die schwierige Gründungssituation hingewiesen. Das Büro Dr. Jung + Lang GmbH wird in der Sitzung anwesend sein und für weitere Rückfragen bereitstehen. Neben den Belangen der Bodenverhältnisse wurden nur noch kleinere Änderungen vorgenommen (zeichnerische Klarstellung zur Definition der Vorgärten, angepasste Regelung zu Stützmauern, präzisierte Definition der Höhenbezugspunkte, etc.). Die öffentliche Auslegung wird auf die (in der Festsetzung markierten) Änderungspunkte nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beschränkt. Die Auslegungsfrist soll nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt werden. Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, dieser Vorlage einen größeren Übersichtsplan als einen schwarzweißen DIN-A4-Ausdruck beizufügen. Da der Rechtsplan so nicht lesbar ist, wird den Sitzungsteilnehmern der Plan separat per Mail zugeschickt. Darüber hinaus wird ein Plan in Originalgröße in der Sitzung ausgehangen. Neben dem angefügten zeichnerischen Teil (als Übersichtsplan auf DIN A4), der Legende, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, der ergänzenden Stellungnahme des Büro Dr. Jung + Lang und der Abwägungsliste kann das aktuelle Bodengutachten (vom 11.09.2018) aufgrund seines Umfanges (288 Seiten inklusive Pläne und Anlagen) ausschließlich über den digitalen Sitzungsdienst abgerufen werden. Auch eine Übersendung per Mail kann aufgrund der Datenmenge (23 MB) diesmal nicht angeboten werden. Eine zusätzliche Ausgabe des Gutachtens kann auf Anfrage (j.tempelmann@bedburg.de) in ausgedruckter Form oder auf CD erfolgen. Der ebenfalls auszulegende angepasste Umweltbericht kann zudem, ebenso wie die weiteren Gutachten des Bebauungsplanes, während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland oder Wohnraum im Geschosswohnungsbau, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei und befördert das Wachstum der Stadt. Die gezielte Ansprache wohnungssuchender junger Familien ist zudem dazu angetan, die Alterung der Bedburger Stadtgesellschaft zumindest zu bremsen und zu einer ausgewogenen Altersstruktur beizutragen. Beschlussvorlage WP9-159/2017 3. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: . Nein Ja X Vertragliche Regelungen zur Aufteilung der Planungs- und Baukosten erfolgt in dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag mit der Sybac Solar GmbH Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 29.10.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sibille Brabender Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-159/2017 3. Ergänzung Seite 4