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Beschlussvorlage (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlussvorlage (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik
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hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9185/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.11.2018 Betreff: 53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst 1. den Aufstellungsbeschluss für die 53. Flächennutzungsplanänderung – gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen zum Baugebiet Ehemalige Zuckerfabrik gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach Hinweis durch die Bezirksregierung Köln ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 56 – Ehemalige Zuckerfabrik nicht gänzlich aus der, zur Genehmigung bei der Bezirksregierung liegenden, 29. Flächennutzungsplanänderung entwickelbar. Es ist daher eine weitere, auf die 29. Änderung folgende Änderung des Flächennutzungsplanes anzustreben. Dass ein derartiges Vorgehen notwendig werden würde, war absehbar. Und dennoch bleibt die Abfolge der gewählten Planungsverfahren richtig gewählt. Zur Erläuterung bedarf es eines kurzen historischen Abrisses zur vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und verbindlichen (Bebauungsplan) Bauleitplanung im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik: Zur Umsetzung des Projektes der „Bedburger Höfe“ wurde im Jahr 2008 der Aufstellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung gefasst. In dem umfangreichen Änderungsverfahren wurde in enger Abstimmung mit den Behörden und der Bezirksregierung ein Entwurf entwickelt, der die Umwandlung der ca. 41 ha gewerblichen Bauflächen der ehemaligen Zuckerfabrik (Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauflächen) in eine Ausweisung von rd. 20 ha Wohnbaufläche (in enger Anlehnung an den damaligen städtebaulichen Entwurf) und weiterer Grün- und Waldflächen vorsah. Mit diesem komplexen Änderungsverfahren verbunden waren auch weitreichende regionalplanerische Abstimmungen, wie etwa der Beschluss des Kreistages zur Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der auszuweisenden Wohnbauflächen. Zudem mussten mit dieser faktischen Neuausweisung von Wohnbauflächen keine der sonst geforderten und als höchst aufwändig zu beurteilenden Bedarfsberechnungen zur erwarteten Siedlungsentwicklung der Gesamtstadt Bedburg angestrengt werden. Das Änderungsverfahren wurde schließlich bis zum Feststellungsbeschluss 2011 durch den Rat der Stadt Bedburg geführt. Aufgrund der nicht mehr gesicherten Umsetzung des Projektes der „Bedburger Höfe“, blieb die Antragstellung zur Genehmigung der 29. Flächennutzungsplanänderung bei der Bezirksregierung Köln jedoch aus. Mit der Wiederaufnahme der Planungsüberlegungen zur Entwicklung der ehemaligen Zuckerfabrikflächen östlich der Erft im Jahr 2017 wurde der weithin abgestimmte Entwurf zur 29. Flächennutzungsplanänderung als Grundlage der zu entwickelnden Bauflächen herangezogen. Im Ergebnis entstand der städtebauliche Entwurf des Büros kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH. Mit der Einleitung des förmlichen Bauleitplanverfahrens durch den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 56 – Ehemalige Zuckerfabrik am 13. März 2018 wurden die Bestrebungen zur Genehmigung der 29. Flächennutzungsplanänderung unmittelbar wieder aufgenommen. Die bereits fertiggestellte 29. Flächennutzungsplanänderung sollte umgehend zur Genehmigung eingereicht werden. In einem vorausgegangenen Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln im Februar 2018 empfahl man der Verwaltung jedoch eine neuerliche Offenlage aus Gründen der Rechtssicherheit. Im April/ Mai 2018 folgten dann parallel das erste Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 56 (frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB) sowie das (wiederholte) zweite Beteiligungsverfahren der 29. Flächennutzungsplanänderung (Offenlage nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB). Der Bebauungsplan sah hier schon in Teilen die Festsetzung von Urbanen Gebieten sowie von Gemeinbedarfsflächen (Grundschule) vor. Entsprechend dem Entwicklungsgebot sind diese Gebiete jedoch aus gemischten Bauflächen (für Urbane Gebiete) und entsprechenden Gemeinbedarfsflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes abzuleiten. Hier hat sich bereits ein Missverhältnis gebildet. Ohne jedoch ein laufendes Flächennutzungsplanänderungsverfahren gleichsam ändern und überdies in die abgestimmten Inhalte der 29. Flächennutzungsplanänderung eingreifen zu wollen, sollte diese weiterhin zeitnah zur Rechtskraft geführt werden. Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens konnte in der Folge außerordentlich zügig vorangetrieben werden. Die Offenlage fand schließlich schon im Juli/ August 2018 statt. Der Feststellungsbeschluss der 29. Flächennutzungsplanänderung konnte am 12. Juli 2018 gefasst Beschlussvorlage WP9-185/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 werden. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung, deren Unterlagen im August 2018 zusammengestellt werden konnten, steht der höheren Verwaltungsbehörde hingegen eine Frist von drei Monaten zu. In einer Vorabinformation rügt die Bezirksregierung nun formale Fehler in Form einer ausgebliebenen Gesamtabwägung aller seit 2008 eingegangen Stellungnahmen – auch wenn diese Stellungnahmen schon in der Ratsbeschlussfassung vom 12. Juli 2011 abgewogen worden sind. Die 29. Flächennutzungsplanänderung wird dem Rat der Stadt Bedburg daher nochmals am 18. Dezember 2018 zur feststellenden Beschlussfassung unter Zugrundelegung aller Stellungnahmen vorzulegen sein. Ungeachtet des Umstandes, dass der Bebauungsplan Nr. 56 aufgrund neuerlicher Erkenntnisse zur Bodenluftsituation neu auszulegen sein wird, ist anzunehmen, dass dieser die 29. Flächennutzungsplanänderung „überholen“ wird. Es ist daher notwendig, die Aufstellung der 53. Flächennutzungsplanänderung umgehend einzuleiten. Die Genehmigung der 29. Flächennutzungsplanänderung vorausgesetzt, sollen ca. 4,7 ha Wohnbauflächen in 3,4 ha gemischte Bauflächen sowie 1,3 ha Gemeinbedarfsflächen geändert werden. In einem Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln am 31. Oktober 2018 konnte das Vorgehen bereits kurzfristig abgestimmt werden. Von Seiten der Bezirksregierung werden derzeit keine Einwände gegen die geplante Umwandlung der Flächen gesehen. Auch die Ziele der Raumordnung seien nach erster Durchsicht nicht berührt. Eine schriftliche Bestätigung könne jedoch erst auf eine formal einzureichende landesplanerische Anfrage erfolgen, welche ihrerseits erst auf Grundlage der Genehmigung der 29. Flächennutzungsplanänderung gestellt werden könne. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Mit der Umwandlung der Wohnbauflächen in gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen werden planungsrechtliche Voraussetzungen zur Umsetzung, der für das Projekt der Ehemaligen Zuckerfabrik wesentlichen Nutzungseinrichtungen, wie etwa dem geplanten Seniorenzentrum, dem Kindergarten oder der neuen Grundschule, geschaffen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 05.11.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sibille Brabender Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-185/2018 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-185/2018 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4