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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb hier: Aufstellungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb
hier: Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb
hier: Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb
hier: Aufstellungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9189/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb hier: Aufstellungsbeschlüsse Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst 1. die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und für die 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für beide Verfahren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die belgische Luftwaffe betrieb zwischen 1963 und 1989 im Rahmen der NATOLuftverteidigung insgesamt acht Nike Feuerstellungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland. In der Stellung Bedburg, am südwestlichen Ende des heutigen Windparks an der Autobahn 61, waren atomare Flugabwehrraketen vom Typ Nike stationiert. Mit der Außerdienststellung der Anlage wurde das Gelände seitdem sporadisch landwirtschaftlich genutzt. Gebäude, Bunkeranlagen, Zuwegungen und Feuerstellungen sind größtenteils noch vorhanden, verfallen jedoch zusehends. Ein Teil des Geländes sollte bereits 2002, im Rahmen der 23. Flächennutzungsplanänderung (Ausweisung einer Vorrangzone für Windenergieanlagen), in die Entwicklung des angrenzenden Windparks integriert werden. Mit Verweis auf den Landschafts- und Naturschutz wurde die Teilfläche damals jedoch aus der Planung herausgenommen. Anstatt der Errichtung von Windenergieanlagen plant die Sybac Solar GmbH hier nun die Umsetzung einer großflächigen Photovoltaikanlage. In drei Bauphasen sollen (bis 2021) insgesamt 339 „Photovoltaiktische“ auf einer Fläche von 3,3 ha und mit einer Gesamtleistung von rd. 2.240 kWp (Kilowatt Peak = elektrische Nennleistung von Solarmodulen unter Testbedingungen) entstehen. Zur Umsetzung dieser geplanten Entwicklung sind ein Bebauungsplan aufzustellen und eine Flächennutzungsplanänderung einzuleiten. Der Regionalplan weist für die betreffende Fläche weiterhin „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) sowie „Bereiche für den Schutz der Natur“ (BSN) aus. In einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln am 31. Oktober 2018 könnte zunächst nicht geklärt werden, ob eine Ausweisung entsprechender Sonderbauflächen auf Ebene der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung mit den Darstellungen des Regionalplans vereinbar sind. Zum Tag der Ausschusssitzung soll von der Bezirksregierung jedoch eine Stellungnahme vorliegen. Um Photovoltaikfreiflächenanlagen wirtschaftlich betreiben zu können, sind nach wie vor Fördermittel des Bundes notwendig. Über das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) werden nur sehr bestimmte Flächenkulissen beschrieben, die für eine Förderung in Frage kommen. Neben Gewerbe- und Industriegebieten sowie Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sind explizit auch militärische Konversionsflächen im EEG 2017 benannt. Der Sybac Solar GmbH liegt bereits eine Zusage zur Einspeisevergütung auf der ehemaligen Raketenstellung Bedburg durch die Bundesnetzagentur vor. Die Sybac Solar GmbH hat das gesamte 12,8 ha große ehemalige Militärgelände erworben (Voraussetzung für einen Förderantrag bei der Bundesnetzagentur) und strebt an, sämtliche Infrastrukturen (Gebäude, Bunker, Versiegelungen, etc.) zurückzubauen und die darüber hinaus verbleibenden 9,5 ha als Ausgleichsfläche zu entwickeln. Mit der Unteren Naturschutzbehörde haben dazu schon Vorgespräche stattgefunden. Eine zusätzliche Erweiterung der Photovoltaikanlage ist darüber hinaus nicht vorgesehen. Am Ende ist schließlich eine ganzheitliche Konversion der ehemaligen Raketenstellung geplant. Beschlussvorlage WP9-189/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Konversion von Brachflächen, insbesondere solcher die einer vormaligen militärischen Nutzung unterlagen, ist erklärtes Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit dem Rückbau der technischen Infrastruktur der ehemaligen Raketenstellung Bedburg, der Renaturierung des Geländes und der Errichtung regenerativer Energiegewinnungsanlagen wird die Möglichkeit gesehen, diesem Ziel in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 05.11.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sibille Brabender Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-189/2018 Seite 3