Daten
Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9189/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
20.11.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark Gut
Kaiskorb und 54. Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am
Windpark Gut Kaiskorb
hier: Aufstellungsbeschlüsse
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst
1. die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 35/ Kaster – ehemalige
NATO-Raketenstellung am Windpark Gut Kaiskorb und für die 54.
Flächennutzungsplanänderung – ehemalige NATO-Raketenstellung am Windpark
Gut Kaiskorb gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) für beide Verfahren.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die belgische Luftwaffe betrieb zwischen 1963 und 1989 im Rahmen der NATOLuftverteidigung insgesamt acht Nike Feuerstellungen auf dem Boden der Bundesrepublik
Deutschland. In der Stellung Bedburg, am südwestlichen Ende des heutigen Windparks
an der Autobahn 61, waren atomare Flugabwehrraketen vom Typ Nike stationiert. Mit der
Außerdienststellung der Anlage wurde das Gelände seitdem sporadisch landwirtschaftlich
genutzt. Gebäude, Bunkeranlagen, Zuwegungen und Feuerstellungen sind größtenteils
noch vorhanden, verfallen jedoch zusehends.
Ein
Teil
des
Geländes
sollte
bereits
2002,
im
Rahmen
der
23.
Flächennutzungsplanänderung (Ausweisung einer Vorrangzone für Windenergieanlagen),
in die Entwicklung des angrenzenden Windparks integriert werden. Mit Verweis auf den
Landschafts- und Naturschutz wurde die Teilfläche damals jedoch aus der Planung
herausgenommen.
Anstatt der Errichtung von Windenergieanlagen plant die Sybac Solar GmbH hier nun die
Umsetzung einer großflächigen Photovoltaikanlage. In drei Bauphasen sollen (bis 2021)
insgesamt 339 „Photovoltaiktische“ auf einer Fläche von 3,3 ha und mit einer
Gesamtleistung von rd. 2.240 kWp (Kilowatt Peak = elektrische Nennleistung von
Solarmodulen unter Testbedingungen) entstehen. Zur Umsetzung dieser geplanten
Entwicklung sind ein Bebauungsplan aufzustellen und eine Flächennutzungsplanänderung
einzuleiten. Der Regionalplan weist für die betreffende Fläche weiterhin „Bereiche für den
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) sowie „Bereiche für
den Schutz der Natur“ (BSN) aus. In einem ersten Abstimmungsgespräch mit der
Bezirksregierung Köln am 31. Oktober 2018 könnte zunächst nicht geklärt werden, ob
eine Ausweisung entsprechender Sonderbauflächen auf Ebene der vorbereitenden und
verbindlichen Bauleitplanung mit den Darstellungen des Regionalplans vereinbar sind.
Zum Tag der Ausschusssitzung soll von der Bezirksregierung jedoch eine Stellungnahme
vorliegen.
Um Photovoltaikfreiflächenanlagen wirtschaftlich betreiben zu können, sind nach wie vor
Fördermittel des Bundes notwendig. Über das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer
Energien (EEG 2017) werden nur sehr bestimmte Flächenkulissen beschrieben, die für
eine Förderung in Frage kommen. Neben Gewerbe- und Industriegebieten sowie Flächen
entlang von Autobahnen und Schienenwegen sind explizit auch militärische
Konversionsflächen im EEG 2017 benannt. Der Sybac Solar GmbH liegt bereits eine
Zusage zur Einspeisevergütung auf der ehemaligen Raketenstellung Bedburg durch die
Bundesnetzagentur vor.
Die Sybac Solar GmbH hat das gesamte 12,8 ha große ehemalige Militärgelände
erworben (Voraussetzung für einen Förderantrag bei der Bundesnetzagentur) und strebt
an, sämtliche Infrastrukturen (Gebäude, Bunker, Versiegelungen, etc.) zurückzubauen
und die darüber hinaus verbleibenden 9,5 ha als Ausgleichsfläche zu entwickeln. Mit der
Unteren Naturschutzbehörde haben dazu schon Vorgespräche stattgefunden. Eine
zusätzliche Erweiterung der Photovoltaikanlage ist darüber hinaus nicht vorgesehen. Am
Ende ist schließlich eine ganzheitliche Konversion der ehemaligen Raketenstellung
geplant.
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STADT BEDBURG
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die Konversion von Brachflächen, insbesondere solcher die einer vormaligen militärischen
Nutzung unterlagen, ist erklärtes Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit dem Rückbau der
technischen Infrastruktur der ehemaligen Raketenstellung Bedburg, der Renaturierung des
Geländes und der Errichtung regenerativer Energiegewinnungsanlagen wird die Möglichkeit
gesehen, diesem Ziel in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 05.11.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sibille Brabender
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
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