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Beschlussvorlage (Umgestaltung St.-Rochus-Straße hier: Rücknahme eines Förderantrages)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
222 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
07.11.18, 10:27
Aktualisiert
17.12.18, 18:02
Beschlussvorlage (Umgestaltung St.-Rochus-Straße
hier: Rücknahme eines Förderantrages) Beschlussvorlage (Umgestaltung St.-Rochus-Straße
hier: Rücknahme eines Förderantrages)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9191/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.11.2018 Betreff: Umgestaltung St.-Rochus-Straße hier: Rücknahme eines Förderantrages Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. zur Rücknahme des Förderantrages "Umgestaltung der Sankt-Rochus-Straße und der Ortsmitte von Kaster“ (OM: 2013 04 362) beim Verkehrsdezernat (Dez. 25) der Bezirksregierung Köln und 2. den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, die Ortsdurchfahrt Kaster der K 36 geschwindigkeitsdämpfend umzubauen, hierzu einen ersten Planungsvorschlag zu entwickeln und diesen mit der Stadt Bedburg abzustimmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg hat im Jahr 2013, in Nachfolge der Erarbeitung des Rahmenplans Kaster, für die Umgestaltung des Straßenraums der St.-Rochus-Straße den Förderantrag "Umgestaltung der Sankt-Rochus-Straße und der Ortsmitte von Kaster“ (OM 2013 04 362) beim Dezernat 25 der Bezirksregierung Köln gestellt. Die damals kalkulierten Gesamtkosten betrugen 4,93 Mio. €. Seit diesem Zeitpunkt wird die Maßnahme in der Arbeitsliste geführt, da bis heute kein endgültiger Zuwendungsantrag gestellt wurde. Hierfür war ursächlich, dass der Antragsteller für die gesamte Maßnahme die Stadt Bedburg war bzw. bis heute noch ist. Dies hätte aber der Straßenbaulastträger, hier der Rhein-Erft-Kreis, sein müssen. Die Stadt Bedburg darf/muss lediglich den Antrag für die Nebenanlagen stellen. Seinerzeit konnte ferner kein Zeitraum abgeschätzt werden, wann mit dem Bau der Maßnahme begonnen wird und wann die Fördermittel nötig werden. Zudem wurde die Planung nicht beim Rhein-Erft-Kreis vorgestellt bzw. demzufolge auch nicht abgestimmt. In Folge war der Antrag nicht bescheidungsfähig, liegt aber nach wie vor bei der Bezirksregierung vor und blockiert dort Haushaltsmittel. In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis möchte die Verwaltung daher diesen Antrag offiziell zurückziehen, um sodann den Rhein-Erft-Kreis zu bitten bzw. zu beauftragen, für die St.-Rochus-Straße – zwischen Harffer Schlossallee und Kreuzung mit der ehem. Bahnstrecke – eine Neuplanung zur Umgestaltung vorzulegen. Hierbei sollen die Ergebnisse des seinerzeitigen Rahmenplan-Prozesses ebenso Berücksichtigung finden, wie auch die vorliegenden Antragslagen bspw. zur Überarbeitung der Fußgängerüberwege. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 05.11.2018 ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-191/2018 Seite 2