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Beschlusstext (Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
07.11.18, 11:25
Aktualisiert
07.11.18, 11:25
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 11.10.2018. Öffentliche Sitzung Fragerunde für Einwohner 5.1 Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts M79/2018 Mit Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung der Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden. In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die Regelungen des § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt. Datum 11.10.2018 Auszug 26. Sitzung Behandelte Fragen Folgende Frage wird aus dem Zuschauerraum gestellt: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau des Fußgängerstegs über den Heppenbuschgraben in Golzheim? Antwort: Der Vorsitzende erläutert, dass RWE Power AG laut Mailverkehr die 41. KW avisiert, die Montage der Geländer und örtliche Anpassungsarbeiten durchzuführen. Er fügt hinzu, dass die Gemeinde nochmals Kontakt mit RWE aufnimmt und den aktuellen Zeitplan erfragt. 1 von 2 Niederschrift 26. Sitzung 2 von 2