Daten
Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
07.11.18, 11:25
Aktualisiert
07.11.18, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 11.10.2018.
Öffentliche Sitzung
Fragerunde für Einwohner
5.1
Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts
M79/2018
Mit Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung
der
Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden.
In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des
Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die
Fragen
müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen
einer
umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der
Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in
der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt.
Die
Regelungen des § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und
bleiben hiervon unberührt.
Datum
11.10.2018
Auszug 26. Sitzung
Behandelte Fragen
Folgende Frage wird aus dem Zuschauerraum gestellt: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau des Fußgängerstegs über
den Heppenbuschgraben in Golzheim?
Antwort: Der Vorsitzende erläutert, dass
RWE Power AG laut Mailverkehr die 41.
KW avisiert, die Montage der Geländer und
örtliche Anpassungsarbeiten durchzuführen. Er fügt hinzu, dass die Gemeinde
nochmals Kontakt mit RWE aufnimmt und
den aktuellen Zeitplan erfragt.
1 von 2
Niederschrift 26. Sitzung
2 von 2