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Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
227 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:01
Aktualisiert
06.11.18, 18:01
Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.10.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-161/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2018 Gemeinderat am 29.11.2018 - öffentlich - Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gemäß § 6 II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähig sind nach § 9, Absatz 2 Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten werden mit 15% der ansatzfähigen Personalkosten in die Kalkulation eingerechnet. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten wird in der Regel aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse ein Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird. Ebenso wird bei der Kalkulation der Kosten für die Beseitigung von wild abgekipptem Müll verfahren. Bei den Beseitigungskosten für wild abgekippten Müll liegt der Ansatz rund 3.500 € (=0,35% der Gesamtkosten) über dem Durchschnitt der Vorjahre. Dies ist durch eine Systemänderung bei der Entsorgung von wild abgekipptem Müll und nicht durch einen Anstieg der Menge bedingt. Seit 2018 bekommt der Bauhof durch die AWA GmbH Container gestellt, um den wild abgekippten Müll dort einzufüllen. Vorher war die Vorgehensweise so, dass der eingesammelte Müll im Bauhof lose abgekippt wurde, später dann wieder aufgeladen und mit dem LKW zur MVA nach Weisweiler transportiert wird. Zukünftig kann der Müll direkt in den Container verladen werden, der je nach Bedarf von der AWA GmbH geleert wird. Neben der Tatsache, dass durch den lose abgelagerten Müll auch Ungeziefer angelockt wird, ist die Vorgehensweise effizienter, da die Personal- und Fahrzeugkosten beim Wiederaufladen und Abtransportieren des Mülls zukünftig wegfallen werden. Die Kosten hierfür werden zukünftig unter der Position „Entsorgungskosten Container (Sachkonto 5291901) zusammengefasst, andere Beseitigungskosten für wild abgekippten Müll (z.B. Altreifen-Entsorgung) werden unter der Position „sonstige Beseitigungskosten wild abgekippter Müll“ (5291903) erfasst. Saldiert entspricht der Ansatz bei beiden Positionen dem aus 2018. Dies scheint nach derzeitigem Kenntnisstand ausreichend kalkuliert. Bei den Personalkosten (inkl. Verwaltungsgemeinkosten 1,44% der Gesamtkosten) wird für 2019 wie in den beiden Vorjahren nicht von dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre ausgegangen, da durch den Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung ab 2017 ein Großteil der Verwaltungsarbeit durch das Kundenzentrum der RegioEntsorgung abgewickelt wird. Eigene Personalkosten entstehen daher im Rathaus in erheblich geringerem Umfang. Die Personalkosten des Bauhofs werden voraussichtlich durch die oben beschriebene Änderung bei der Entsorgung des wild abgekippten Mülls sinken, andere Aufgaben bleiben aber unverändert (Einsammlung wild abgekippter Müll, Entleerung Straßenpapierkörbe). Der Abschluss 2017 weist insgesamt Personalkosten in Höhe von 10.753,96€ aus, der Ansatz für 2019 wird daher im Vergleich zum Vorjahr um 2.500,--€ niedriger angesetzt. Wie sich die Personalkosten und die Kosten für die Entsorgung von wild abgekipptem Müll tatsächlich entwickeln, wird man nach den kommenden Gebührenabschlüssen 2018 und 2019 etwas besser beurteilen können. Wie oben beschrieben haben diese Positionen aber nur einen unwesentlichen Anteil an den Gesamtkosten, so dass sich kleinere Veränderungen nur unwesentlich bemerkbar machen werden. Verbandsumlage Die zu zahlende Verbandsumlage für die Kosten der RegioEntsorgung AöR macht dagegen 96,78% der Gesamtkosten aus. Die Umlage wird durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes festgesetzt. Die Gemeinde Vettweiß kann insofern auf die festgesetzte Umlage nur im Rahmen Ihrer Stimmen in den verschiedenen Gremien des Zweckverbandes Einfluss nehmen. Die Kosten der einzelnen Abfallarten, die in diese Umlage einfließen, sind daher hier nur nachrichtlich erwähnt und aus der Anlage „Aufschlüsselung der Verbandsumlage“ ersichtlich. Die zugrunde gelegten Werte und Berechnungen sind im Wirtschaftsplan des Zweckverbandes detailliert dargestellt und aus Sicht der Verwaltung zutreffend kalkuliert. Die Verbandsumlage besteht zum einen aus den Entsorgungskosten und zum anderen aus den Logistik- und Verwaltungskosten der RegioEntsorgung. Die Entsorgungskosten entstehen für die Verwertung des Abfalls. Der im Gemeindegebiet eingesammelte Abfall ist dem Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu überlassen, der im Kreis Düren die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernommen hat. Für die Bereitstellung der Verwertungsanlage und die Übernahme der Abfälle erhebt der Zweckverband Grundgebühren und je Abfallfraktion unterschiedliche Entsorgungsgebühren nach Gewicht. Die Logistik-Kosten entstehen für die Einsammlung und den Transport des Abfalls sowie für die Abschreibungen der Abfallbehälter. Die Verwaltungskosten der RegioEntsorgung (Verwaltungsgemeinkosten Vorstand, Betriebsleitung, sowie die Kosten des allg. Kundendienstzentrums und der Abteilung Behälterverwaltung) verteilen sich auf die Mitgliedskommunen anhand der prozentualen Anteile der Einwohnerzahlen bzw. der prozentualen Anteile der Anfragen/Bürgerkontakte aus den Mitgliedskommunen mit dem Kundendienstzentrum und der Behälterverwaltung. Die Einwohnerzahl ist die nach den Einwohnerzahl zum 31.12.2016. Für die sondern der Einwohnergleichwert Einwohnergleichwertes wird die Zahl Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche ZEW-Grundgebühr wird nicht die Einwohnerzahl zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und anschließend die Einwohnerzahl addiert. Im Vergleich zum Jahr 2018 steigt die Verbandsumlage um rund 100.000€ (12%) an. Die Gründe für diesen Anstieg liegen in gestiegenen Kosten beim Sperrmüll, beim Bioabfall, beim Altpapier und in gestiegenen Verwaltungskosten sowie einer Unterdeckung aus 2017, die mit dem Umlagebescheid 2019 festgesetzt wird. Die Unterdeckung aus 2017 in Höhe von 25.000€ kommt dadurch zustande, dass im Jahr 2017 30t mehr an Sperrmüll und 120t mehr Bioabfall abgefahren wurden als zuvor geplant. Beim Bioabfall war schon für 2018 eine höhere Menge eingeplant, für 2019 ändert sich hier allerdings auch der Gebührensatz für die Entsorgung um 9,30€/t, so dass dadurch voraussichtlich nochmals rund 15.000€ mehr Kosten entstehen werden. Auch beim Sperrmüll sind für 2018 schon steigende Mengen berücksichtigt worden, für 2019 wurde die voraussichtliche Menge nochmals um 25t noch oben angepasst. Außerdem gibt es auch hier eine Steigerung bei den Entsorgungsgebühren in Höhe von 21,61 €/t. Die Sperrmüllkosten steigen insgesamt um rund 15.000€ an, dies ist zu 60% bedingt durch die Entsorgungskosten und zu 40% durch die gestiegenen Logistik-Kosten. Die größte Kostensteigerung entsteht beim Altpapier. Hier werden ab dem nächsten Jahr mehr Abfuhren stattfinden, wodurch sich die Logistik-Kosten um rund 20.000€ steigern werden. Außerdem wird aufgrund der Marktentwicklung mit einem deutlichen Rückgang des Verkaufserlöses pro Tonne Altpapier gerechnet, so dass trotz prognostiziertem Mengenanstieg der voraussichtliche Erlös um 15.000€ weniger hoch sein soll. Die Umlage der allgemeinen Verwaltungskosten (Verwaltungsgemeinkosten Vorstand, Betriebsleitung, sowie die Kosten des allg. Kundendienstzentrums und der Abteilung Behälterverwaltung) steigt um 6.500€ an. Erlöse Von den ermittelten Gesamtkosten sind Erlöse aus Verkauf von Beistellsäcken abzuziehen. Der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier fließt seit 2017 direkt in die Verbandsumlage ein und wirkt sich so nach wie vor gebührenmindernd aus. Unterdeckung aus Vorjahren Es besteht derzeit ein Defizit aus dem Gebührenabschluss 2016 in Höhe von 19.983,77 €. Kostenunterdeckungen (=Defizite) sollen gemäß § 6 Absatz 2 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Es werden daher zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits für 2019 7.000 € eingeplant (=0,7% der Gesamtkosten). Nicht ansatzfähige Kosten Die Entsorgung von Windelsäcken stellen Kosten dar, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von gebührenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die Kosten, die der Gemeinde für die Entsorgung von Windelsäcken entstehen, sind in der Verbandsumlage enthalten (in den Positionen Verwaltungskosten, Entsorgungsgebühren Restmüll sowie in Logistik-Kosten Restmüll). Sie sind somit bei der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten aus der Verbandsumlage herauszurechnen. Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2019 voraussichtlich auf 4.265,80€, die Berechnung ist der Kalkulation als Anlage beigefügt. Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung". 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der Bioabfallgefäße ermittelt. Grundkosten und Volumenanteil Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Im Grundkostenanteil sind neben den Grundgebühren des ZEW auch die Kosten für die Entsorgung von Grünabfall (Straßen- und Containersammlung), Sperrmüll, Elektroschrott, Schadstoff, Altpapier, wild abgekipptem Müll sowie die Kosten für die Behälterbeschaffung enthalten. Die Aufteilung in die verschiedenen Kostenblöcke führt dazu, dass sich die Gebührensätze für die verschiedenen Restabfallgefäße nicht linear zum Größenverhältnis ändern. Diese Tatsache ist jedoch nur auf den ersten Blick „ungerecht“ für den Gebührenzahler, tatsächlich wird nur so eine gerechte Verteilung der Gesamtkosten auf alle Anschlusspflichtigen erreicht. Im Volumenbezogenen Anteil der Kosten der Restmüllentsorgung und Bioabfallentsorgung sind jeweils nur die Kosten enthalten, die für Einsammlung, Transport und Entsorgung des Abfalls entstehen. Diese Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit der Größe des bereitgestellten Gefäßes. Sie werden daher auf die Nutzer nach Volumen aufgeteilt, das heißt, hier erfolgt eine lineare Verteilung der Kosten entsprechend der Tonnengröße. Die Kosten, die im Grundkostenanteil enthalten sind (beispielsweise Entsorgung von Grünabfall, Altpapier, Sperrmüll), treffen alle Anschlusspflichtigen im gleichen Maße, da diese Kosten in keinem Zusammenhang mit der Größe des Restabfallgefäßes entstehen. Sie sind daher auch an alle Anschlusspflichtigen gleichmäßig weiterzugeben. Weitere Faktoren Zudem ist noch die Zahl der Anschlusspflichtigen für den Grundkostenanteil maßgeblich (mehr Anschlusspflichtige=geringerer Betrag je Nutzer) und das Gesamtvolumen für die Berechnung des Volumenanteils (höheres Gesamtvolumen = geringerer Betrag pro Liter). Da sich meist sowohl der Grundkostenanteil als auch der Volumenbezogene Anteil jährlich verändert, kann es dazu kommen, dass (bei steigenden Grundkosten und sinkenden Volumenkosten) die Gebühr eines kleinen Abfallgefäßes steigt, während die Gebühr eines großen Gefäßes sinkt. Dies resultiert daraus, dass der Volumenanteil je nach Tonnengröße einen unterschiedlichen prozentualen Anteil an der Gebühr hat. So macht der Volumenanteil beim kleinsten Gefäß (60l) nur 24% der Gebühr aus, während er beim größten Gefäß (1.100l) 86% der Gebühr ausmacht. Der bei allen Gefäßen gleich hohe Grundkostenbetrag macht beim 1.100l Gefäß aufgrund des hohen Volumenanteils nur 14% des Gebührensatzes aus, während er die Gebühr für ein 60l Gefäß zu 76% bestimmt. Ein steigender Grundkostenanteil wirkt sich daher auf kleinere Gefäße stärker aus, ein steigender Volumenanteil wirkt sich stärker auf große Gefäße aus. Entwicklung der Gebühren Der Grundkostenanteil steigt im Jahr 2019 um 19,25% von 114,86€ auf 136,97€ an. Die weiter oben beschriebenen Kostensteigerungen in 2019 (Verbandsumlage) wirken sich mit Ausnahme der Steigerung beim Bioabfall ausschließlich auf den Grundkostenanteil aus. Der Grundkostenanteil pro Gefäß entwickelt sich in den letzten Jahren deutlich steigend, was durch die jährlich leicht steigende Zahl der Anschlusspflichtigen (durch steigende Einwohnerzahlen) nur wenig abgemildert wird. Gründe hierfür sind die allgemeine Kostensteigerung nach Beendigung des 2016 ausgelaufenen Entsorgungsvertrages sowie Änderungen am System und Änderungen bei Entsorgungskosten und Erlösen. So wurde in 2017 eine Grünschnitt-Containersammlung eingeführt und ab 2019 wird die Altpapierabfuhr auf einen im gesamten Gemeindegebiet einheitlichen Abfuhrrhythmus von 4 Wochen umgestellt. Steigende Mengen und Gebühren bei der Sperrmüllentsorgung sowie ein voraussichtlich deutlich geringerer Erlös aus dem Altpapierverkauf fließen ebenfalls ausschließlich in den Grundkostenanteil ein. Der volumenbezogene Anteil beim Restabfall sinkt dagegen durch ein langsam steigendes Gesamtvolumen (durch mehr Anschlusspflichtige) bei gleichzeitig leicht sinkenden Entsorgungskosten um 1,95% von 0,759€ auf 0,744€ je Liter. Bezogen auf die Gefäßgrößen bedeutet dies, dass im kommenden Jahr die Gebühren bei den Gefäßen 60l, 80l, 120l und 240l um jeweils etwa 20,--€ pro Gefäß steigen, während die Gebühren bei den 1.100l-Gefäßen nur leicht um 6,--€ steigen. 2018: 60l Gefäß, Grundkostenanteil 2019: 60l Gefäß, Grundkostenanteil 114,86€ + 0,759€ * 60l = 160,39 € 136,97€ + 0,744€ * 60l = 181,62 € 2018: 1.100l Gefäß, Grundkostenanteil 114,86€ + 0,759€ * 1.100l = 2019: 1.100l Gefäß, Grundkostenanteil 136,97€ + 0,744€ * 1.100l = 949,56 € 955,54 € Beim Bioabfall ist das Gesamtvolumen durch Verschiebungen bei den Tonnengrößen (Tausch von 240l auf 120l) aufgrund der Einführung der Grünschnittsammlung von 2017 nach 2018 gesunken. Gleichzeitig sind die Gesamtkosten beim Bioabfall seit 2017 durch steigende Entsorgungsgebühren angestiegen, was zu einem um 8,9% steigenden Gebührensatz bei der Biotonne führt. Aus der anliegenden Kalkulation ergeben sich für 2019 folgende Gebührensätze: 120 l Bioabfallgefäß 240 l Bioabfallgefäß 60 80 120 240 1100 l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß 2019 56,29 € 112,58 € 2018 51,71 € 103,43 € 181,62 € 196,50 € 226,26 € 315,56 € 955,54 € 160,39 € 175,56 € 205,92 € 296,97 € 949,56 € Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall wurden ebenfalls überprüft. Aufgrund der zukünftig geringeren Entsorgungskosten pro t Restabfall sinkt die Gebühr für einen 35l Beistellsack für Restabfall im Jahr 2019 auf 2,50 Euro (2018 2,60€). Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines von der RegioEntsorgung geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die vorliegende Gebührenkalkulation hat keine Auswirkungen auf den Haushalt. Ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Die nicht ansatzfähigen Kosten und Erträge beim Dualen System sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation, die nicht ansatzfähigen Kosten für die Entsorgung der Windelsäcke sind aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren .