Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
227 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:01
Aktualisiert
06.11.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.10.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-161/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2018
Gemeinderat am 29.11.2018
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2019
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gemäß
§ 6 II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähig sind nach § 9, Absatz 2 Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG
NRW) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und
Abfällen aus Straßenpapierkörben.
Die Verwaltungsgemeinkosten werden mit 15% der ansatzfähigen Personalkosten in die
Kalkulation eingerechnet.
Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und
Fahrzeugkosten wird in der Regel aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse ein
Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird.
Ebenso wird bei der Kalkulation der Kosten für die Beseitigung von wild abgekipptem Müll
verfahren.
Bei den Beseitigungskosten für wild abgekippten Müll liegt der Ansatz rund 3.500 € (=0,35%
der Gesamtkosten) über dem Durchschnitt der Vorjahre. Dies ist durch eine
Systemänderung bei der Entsorgung von wild abgekipptem Müll und nicht durch einen
Anstieg der Menge bedingt.
Seit 2018 bekommt der Bauhof durch die AWA GmbH Container gestellt, um den wild
abgekippten Müll dort einzufüllen. Vorher war die Vorgehensweise so, dass der
eingesammelte Müll im Bauhof lose abgekippt wurde, später dann wieder aufgeladen und
mit dem LKW zur MVA nach Weisweiler transportiert wird. Zukünftig kann der Müll direkt in
den Container verladen werden, der je nach Bedarf von der AWA GmbH geleert wird. Neben
der Tatsache, dass durch den lose abgelagerten Müll auch Ungeziefer angelockt wird, ist die
Vorgehensweise effizienter, da die Personal- und Fahrzeugkosten beim Wiederaufladen und
Abtransportieren des Mülls zukünftig wegfallen werden. Die Kosten hierfür werden zukünftig
unter der Position „Entsorgungskosten Container (Sachkonto 5291901) zusammengefasst,
andere Beseitigungskosten für wild abgekippten Müll (z.B. Altreifen-Entsorgung) werden
unter der Position „sonstige Beseitigungskosten wild abgekippter Müll“ (5291903) erfasst.
Saldiert entspricht der Ansatz bei beiden Positionen dem aus 2018. Dies scheint nach
derzeitigem Kenntnisstand ausreichend kalkuliert.
Bei den Personalkosten (inkl. Verwaltungsgemeinkosten 1,44% der Gesamtkosten) wird für
2019 wie in den beiden Vorjahren nicht von dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre
ausgegangen, da durch den Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung ab 2017 ein
Großteil der Verwaltungsarbeit durch das Kundenzentrum der RegioEntsorgung abgewickelt
wird. Eigene Personalkosten entstehen daher im Rathaus in erheblich geringerem Umfang.
Die Personalkosten des Bauhofs werden voraussichtlich durch die oben beschriebene
Änderung bei der Entsorgung des wild abgekippten Mülls sinken, andere Aufgaben bleiben
aber unverändert (Einsammlung wild abgekippter Müll, Entleerung Straßenpapierkörbe).
Der Abschluss 2017 weist insgesamt Personalkosten in Höhe von 10.753,96€ aus, der
Ansatz für 2019 wird daher im Vergleich zum Vorjahr um 2.500,--€ niedriger angesetzt.
Wie sich die Personalkosten und die Kosten für die Entsorgung von wild abgekipptem Müll
tatsächlich entwickeln, wird man nach den kommenden Gebührenabschlüssen 2018 und
2019 etwas besser beurteilen können. Wie oben beschrieben haben diese Positionen aber
nur einen unwesentlichen Anteil an den Gesamtkosten, so dass sich kleinere Veränderungen
nur unwesentlich bemerkbar machen werden.
Verbandsumlage
Die zu zahlende Verbandsumlage für die Kosten der RegioEntsorgung AöR macht dagegen
96,78% der Gesamtkosten aus. Die Umlage wird durch die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes festgesetzt. Die Gemeinde Vettweiß kann insofern auf die festgesetzte
Umlage nur im Rahmen Ihrer Stimmen in den verschiedenen Gremien des Zweckverbandes
Einfluss nehmen. Die Kosten der einzelnen Abfallarten, die in diese Umlage einfließen, sind
daher hier nur nachrichtlich erwähnt und aus der Anlage „Aufschlüsselung der
Verbandsumlage“ ersichtlich.
Die zugrunde gelegten Werte und Berechnungen sind im Wirtschaftsplan des
Zweckverbandes detailliert dargestellt und aus Sicht der Verwaltung zutreffend kalkuliert.
Die Verbandsumlage besteht zum einen aus den Entsorgungskosten und zum anderen aus
den Logistik- und Verwaltungskosten der RegioEntsorgung.
Die Entsorgungskosten entstehen für die Verwertung des Abfalls. Der im Gemeindegebiet
eingesammelte Abfall ist dem Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu überlassen,
der im Kreis Düren die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übernommen
hat. Für die Bereitstellung der Verwertungsanlage und die Übernahme der Abfälle erhebt der
Zweckverband Grundgebühren und je Abfallfraktion unterschiedliche Entsorgungsgebühren
nach Gewicht.
Die Logistik-Kosten entstehen für die Einsammlung und den Transport des Abfalls sowie für
die Abschreibungen der Abfallbehälter. Die Verwaltungskosten der RegioEntsorgung
(Verwaltungsgemeinkosten Vorstand, Betriebsleitung, sowie die Kosten des allg.
Kundendienstzentrums und der Abteilung Behälterverwaltung) verteilen sich auf die
Mitgliedskommunen anhand der prozentualen Anteile der Einwohnerzahlen bzw. der
prozentualen Anteile der Anfragen/Bürgerkontakte aus den Mitgliedskommunen mit dem
Kundendienstzentrum und der Behälterverwaltung.
Die Einwohnerzahl ist die nach den
Einwohnerzahl zum 31.12.2016. Für die
sondern
der
Einwohnergleichwert
Einwohnergleichwertes wird die Zahl
Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche
ZEW-Grundgebühr wird nicht die Einwohnerzahl
zugrunde
gelegt.
Zur
Ermittlung
des
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
(ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und anschließend die Einwohnerzahl
addiert.
Im Vergleich zum Jahr 2018 steigt die Verbandsumlage um rund 100.000€ (12%) an. Die
Gründe für diesen Anstieg liegen in gestiegenen Kosten beim Sperrmüll, beim Bioabfall,
beim Altpapier und in gestiegenen Verwaltungskosten sowie einer Unterdeckung aus 2017,
die mit dem Umlagebescheid 2019 festgesetzt wird.
Die Unterdeckung aus 2017 in Höhe von 25.000€ kommt dadurch zustande, dass im Jahr
2017 30t mehr an Sperrmüll und 120t mehr Bioabfall abgefahren wurden als zuvor geplant.
Beim Bioabfall war schon für 2018 eine höhere Menge eingeplant, für 2019 ändert sich hier
allerdings auch der Gebührensatz für die Entsorgung um 9,30€/t, so dass dadurch
voraussichtlich nochmals rund 15.000€ mehr Kosten entstehen werden.
Auch beim Sperrmüll sind für 2018 schon steigende Mengen berücksichtigt worden, für 2019
wurde die voraussichtliche Menge nochmals um 25t noch oben angepasst. Außerdem gibt
es auch hier eine Steigerung bei den Entsorgungsgebühren in Höhe von 21,61 €/t. Die
Sperrmüllkosten steigen insgesamt um rund 15.000€ an, dies ist zu 60% bedingt durch die
Entsorgungskosten und zu 40% durch die gestiegenen Logistik-Kosten.
Die größte Kostensteigerung entsteht beim Altpapier. Hier werden ab dem nächsten Jahr
mehr Abfuhren stattfinden, wodurch sich die Logistik-Kosten um rund 20.000€ steigern
werden. Außerdem wird aufgrund der Marktentwicklung mit einem deutlichen Rückgang des
Verkaufserlöses pro Tonne Altpapier gerechnet, so dass trotz prognostiziertem
Mengenanstieg der voraussichtliche Erlös um 15.000€ weniger hoch sein soll.
Die Umlage der allgemeinen Verwaltungskosten (Verwaltungsgemeinkosten Vorstand,
Betriebsleitung, sowie die Kosten des allg. Kundendienstzentrums und der Abteilung
Behälterverwaltung) steigt um 6.500€ an.
Erlöse
Von den ermittelten Gesamtkosten sind Erlöse aus Verkauf von Beistellsäcken abzuziehen.
Der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier fließt seit 2017 direkt in die Verbandsumlage ein
und wirkt sich so nach wie vor gebührenmindernd aus.
Unterdeckung aus Vorjahren
Es besteht derzeit ein Defizit aus dem Gebührenabschluss 2016 in Höhe von 19.983,77 €.
Kostenunterdeckungen (=Defizite) sollen gemäß § 6 Absatz 2 KAG NRW innerhalb der
nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Es werden daher zum teilweisen Ausgleich dieses
Defizits für 2019 7.000 € eingeplant (=0,7% der Gesamtkosten).
Nicht ansatzfähige Kosten
Die Entsorgung von Windelsäcken stellen Kosten dar, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln
finanziert werden müssen. Das Angebot von gebührenfreien Windelsäcken stellt eine soziale
Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr
„Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung,
den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der
ansatzfähigen Kosten.
Die Kosten, die der Gemeinde für die Entsorgung von Windelsäcken entstehen, sind in der
Verbandsumlage enthalten (in den Positionen Verwaltungskosten, Entsorgungsgebühren
Restmüll sowie in Logistik-Kosten Restmüll). Sie sind somit bei der Aufstellung der
ansatzfähigen Kosten aus der Verbandsumlage herauszurechnen. Die Gesamtkosten
belaufen sich im Jahr 2019 voraussichtlich auf 4.265,80€, die Berechnung ist der Kalkulation
als Anlage beigefügt.
Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für
das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für
Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der
Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur
kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in
diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten
Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben.
Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt
zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung".
2) Kalkulation der Gebühren
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die
Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der
Bioabfallgefäße ermittelt.
Grundkosten und Volumenanteil
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil
für die Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil
sowie der Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen,
die zusätzlich auch ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich den Anteil für die Entsorgung
des Bioabfalls.
Im Grundkostenanteil sind neben den Grundgebühren des ZEW auch die Kosten für die
Entsorgung von Grünabfall (Straßen- und Containersammlung), Sperrmüll, Elektroschrott,
Schadstoff, Altpapier, wild abgekipptem Müll sowie die Kosten für die Behälterbeschaffung
enthalten.
Die Aufteilung in die verschiedenen Kostenblöcke führt dazu, dass sich die Gebührensätze
für die verschiedenen Restabfallgefäße nicht linear zum Größenverhältnis ändern. Diese
Tatsache ist jedoch nur auf den ersten Blick „ungerecht“ für den Gebührenzahler, tatsächlich
wird nur so eine gerechte Verteilung der Gesamtkosten auf alle Anschlusspflichtigen erreicht.
Im Volumenbezogenen Anteil der Kosten der Restmüllentsorgung und Bioabfallentsorgung
sind jeweils nur die Kosten enthalten, die für Einsammlung, Transport und Entsorgung des
Abfalls entstehen. Diese Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit der Größe des
bereitgestellten Gefäßes. Sie werden daher auf die Nutzer nach Volumen aufgeteilt, das
heißt, hier erfolgt eine lineare Verteilung der Kosten entsprechend der Tonnengröße.
Die Kosten, die im Grundkostenanteil enthalten sind (beispielsweise Entsorgung von
Grünabfall, Altpapier, Sperrmüll), treffen alle Anschlusspflichtigen im gleichen Maße, da
diese Kosten in keinem Zusammenhang mit der Größe des Restabfallgefäßes entstehen. Sie
sind daher auch an alle Anschlusspflichtigen gleichmäßig weiterzugeben.
Weitere Faktoren
Zudem ist noch die Zahl der Anschlusspflichtigen für den Grundkostenanteil maßgeblich
(mehr Anschlusspflichtige=geringerer Betrag je Nutzer) und das Gesamtvolumen für die
Berechnung des Volumenanteils (höheres Gesamtvolumen = geringerer Betrag pro Liter).
Da sich meist sowohl der Grundkostenanteil als auch der Volumenbezogene Anteil jährlich
verändert, kann es dazu kommen, dass (bei steigenden Grundkosten und sinkenden
Volumenkosten) die Gebühr eines kleinen Abfallgefäßes steigt, während die Gebühr eines
großen Gefäßes sinkt. Dies resultiert daraus, dass der Volumenanteil je nach Tonnengröße
einen unterschiedlichen prozentualen Anteil an der Gebühr hat. So macht der Volumenanteil
beim kleinsten Gefäß (60l) nur 24% der Gebühr aus, während er beim größten Gefäß
(1.100l) 86% der Gebühr ausmacht. Der bei allen Gefäßen gleich hohe Grundkostenbetrag
macht beim 1.100l Gefäß aufgrund des hohen Volumenanteils nur 14% des Gebührensatzes
aus, während er die Gebühr für ein 60l Gefäß zu 76% bestimmt.
Ein steigender Grundkostenanteil wirkt sich daher auf kleinere Gefäße stärker aus, ein
steigender Volumenanteil wirkt sich stärker auf große Gefäße aus.
Entwicklung der Gebühren
Der Grundkostenanteil steigt im Jahr 2019 um 19,25% von 114,86€ auf 136,97€ an. Die
weiter oben beschriebenen Kostensteigerungen in 2019 (Verbandsumlage) wirken sich mit
Ausnahme der Steigerung beim Bioabfall ausschließlich auf den Grundkostenanteil aus. Der
Grundkostenanteil pro Gefäß entwickelt sich in den letzten Jahren deutlich steigend, was
durch die jährlich leicht steigende Zahl der Anschlusspflichtigen (durch steigende
Einwohnerzahlen) nur wenig abgemildert wird.
Gründe hierfür sind die allgemeine Kostensteigerung nach Beendigung des 2016
ausgelaufenen Entsorgungsvertrages sowie Änderungen am System und Änderungen bei
Entsorgungskosten und Erlösen. So wurde in 2017 eine Grünschnitt-Containersammlung
eingeführt und ab 2019 wird die Altpapierabfuhr auf einen im gesamten Gemeindegebiet
einheitlichen Abfuhrrhythmus von 4 Wochen umgestellt. Steigende Mengen und Gebühren
bei der Sperrmüllentsorgung sowie ein voraussichtlich deutlich geringerer Erlös aus dem
Altpapierverkauf fließen ebenfalls ausschließlich in den Grundkostenanteil ein.
Der volumenbezogene Anteil beim Restabfall sinkt dagegen durch ein langsam steigendes
Gesamtvolumen (durch mehr Anschlusspflichtige) bei gleichzeitig leicht sinkenden
Entsorgungskosten um 1,95% von 0,759€ auf 0,744€ je Liter.
Bezogen auf die Gefäßgrößen bedeutet dies, dass im kommenden Jahr die Gebühren bei
den Gefäßen 60l, 80l, 120l und 240l um jeweils etwa 20,--€ pro Gefäß steigen, während die
Gebühren bei den 1.100l-Gefäßen nur leicht um 6,--€ steigen.
2018: 60l Gefäß, Grundkostenanteil
2019: 60l Gefäß, Grundkostenanteil
114,86€ + 0,759€ * 60l = 160,39 €
136,97€ + 0,744€ * 60l = 181,62 €
2018: 1.100l Gefäß, Grundkostenanteil 114,86€ + 0,759€ * 1.100l =
2019: 1.100l Gefäß, Grundkostenanteil 136,97€ + 0,744€ * 1.100l =
949,56 €
955,54 €
Beim Bioabfall ist das Gesamtvolumen durch Verschiebungen bei den Tonnengrößen
(Tausch von 240l auf 120l) aufgrund der Einführung der Grünschnittsammlung von 2017
nach 2018 gesunken. Gleichzeitig sind die Gesamtkosten beim Bioabfall seit 2017 durch
steigende Entsorgungsgebühren angestiegen, was zu einem um 8,9% steigenden
Gebührensatz bei der Biotonne führt.
Aus der anliegenden Kalkulation ergeben sich für 2019 folgende Gebührensätze:
120 l Bioabfallgefäß
240 l Bioabfallgefäß
60
80
120
240
1100
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
2019
56,29 €
112,58 €
2018
51,71 €
103,43 €
181,62 €
196,50 €
226,26 €
315,56 €
955,54 €
160,39 €
175,56 €
205,92 €
296,97 €
949,56 €
Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall wurden ebenfalls überprüft. Aufgrund der
zukünftig geringeren Entsorgungskosten pro t Restabfall sinkt die Gebühr für einen 35l
Beistellsack für Restabfall im Jahr 2019 auf 2,50 Euro (2018 2,60€).
Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen
die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die
Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines von der RegioEntsorgung geschätzten
durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine
Vergütung für Handlingskosten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation
zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die vorliegende Gebührenkalkulation hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Die nicht ansatzfähigen
Kosten und Erträge beim Dualen System sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation, die nicht
ansatzfähigen Kosten für die Entsorgung der Windelsäcke sind aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren .