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Vorlage (Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
356 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:01
Aktualisiert
06.11.18, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.10.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-169/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2018 Gemeinderat am 29.11.2018 - öffentlich - Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gemäß § 6 II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Straßenreinigung Für die Dienstleistung Straßenreinigung läuft derzeit noch die Ausschreibung über die Südkom. Der zugrunde gelegte Kehrmeterpreis von 0,85 € /Kehrmeter/Jahr ist daher nur geschätzt. Sofern rechtzeitig vor der Sitzung ein neuer Dienstleister gefunden ist, wird die Vorlage ergänzt. Ansonsten ist davon auszugehen, dass rechtzeitig zur Ratssitzung der neue Kehrmeterpreis bekannt ist. Winterdienst Der bei den Kalkulationen teilweise verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Im Bereich Winterdienst bestehen die Personalkosten aber im Wesentlich aus den Kosten für den Bereitschaftsdienst. Die Höhe dieser Kosten ist von den Witterungsverhältnissen des jeweiligen Jahres abhängig, die sich jedoch nicht voraussehen lassen. Mehrkosten oder Minderkosten können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die Positionen im Bereich Winterdienst wurde daher anders als in anderen Gebührenkalkulationen ein Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit einzelne Jahre, in denen witterungsbedingt außergewöhnlich mehr bzw. weniger Kosten anfallen, nicht zu stark ins Gewicht fallen. 2) Kalkulation der Gebühren Straßenreinigung Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird. Die Rücklage beträgt zum 31.12.2017 1.014,32 €. Ein Betrag von 500,--€ ist für das Jahr 2019 gebührenmindernd eingeplant. In den Jahren von 2007 bis 2018 war der Gebührensatz weitgehend stabil, da die Kosten im Wesentlichen aus dem Dienstleistungsvertrag entstehen, der im Jahr 2006 mit einem 10jährigen Festpreis abgeschlossen wurde. Durch die notwendige Neuvergabe der Dienstleistung steigt der Gebührensatz pro Meter im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der veränderten Marktbedingungen deutlich an. 0,94 € (2018 = 0,58 €) 0,90 € (2018 = 0,56 €) Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen Entwicklung Straßenreinigungsgebühr 1 0,9 Gebührensatz in Euro 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 überörtliche Straße 0,58 0,64 0,63 0,63 0,68 0,59 0,53 0,53 0,58 0,64 0,56 0,94 innerörtliche Straße 0,62 0,67 0,67 0,66 0,71 0,62 0,55 0,55 0,61 0,67 0,58 0,90 Winterdienst Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (50,88% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf Anliegerstraßen (49,12% der Gesamtstrecke). Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt. Die Rücklage im Bereich Winterdienst beträgt zum 31.12.2017 38.735,58 €. In der Kalkulation 2018 wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 € gebührenmindernd eingebracht. Für 2019 wird ebenfalls ein Betrag in Höhe von 15.000 € gebührenmindernd eingeplant. Durch die in den Vorjahren sehr milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten sind auch die in der Kalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Kosten immer mehr zurückgegangen. Dies führt auch in 2019 erneut zu einem deutlich niedrigeren Gebührensatz für den Winterdienst in Höhe von nunmehr 0,13 € (2018 = 0,27 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Gebührensatz in Euro Entwicklung Gebühren Winterdienst 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 Winterdienst 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 1 0,65 0,47 0,65 1,49 1,21 0,98 1,49 1,02 0,66 0,27 0,13 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: Der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Für den Bereich Straßenreinigung wird mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 767,01 € (Kalkulation 2018=788,05€) gerechnet, für den Bereich Winterdienst wird mit Kosten in Höhe von 2.545,90 € (2018=3.073,18€) gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen sind ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2019 wird dieser Anteil voraussichtlich 15.504,41 € (Kalkulation 2018 = 23.168 €) betragen. Darüber hinaus hat die vorliegende Gebührenkalkulation keine Auswirkungen auf den Haushalt, ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.