Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
356 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:01
Aktualisiert
06.11.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.10.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-169/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2018
Gemeinderat am 29.11.2018
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gemäß
§ 6 II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als
Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15%
der Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf
Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Straßenreinigung
Für die Dienstleistung Straßenreinigung läuft derzeit noch die Ausschreibung über die
Südkom. Der zugrunde gelegte Kehrmeterpreis von 0,85 € /Kehrmeter/Jahr ist daher nur
geschätzt. Sofern rechtzeitig vor der Sitzung ein neuer Dienstleister gefunden ist, wird die
Vorlage ergänzt. Ansonsten ist davon auszugehen, dass rechtzeitig zur Ratssitzung der
neue Kehrmeterpreis bekannt ist.
Winterdienst
Der bei den Kalkulationen teilweise verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist
gerade im Bereich der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Im Bereich
Winterdienst bestehen die Personalkosten aber im Wesentlich aus den Kosten für den
Bereitschaftsdienst. Die Höhe dieser Kosten ist von den Witterungsverhältnissen des
jeweiligen Jahres abhängig, die sich jedoch nicht voraussehen lassen. Mehrkosten oder
Minderkosten können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die
Positionen im Bereich Winterdienst wurde daher anders als in anderen
Gebührenkalkulationen ein Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit einzelne Jahre, in
denen witterungsbedingt außergewöhnlich mehr bzw. weniger Kosten anfallen, nicht zu stark
ins Gewicht fallen.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Die Rücklage beträgt zum 31.12.2017 1.014,32 €. Ein Betrag von 500,--€ ist für das Jahr
2019 gebührenmindernd eingeplant.
In den Jahren von 2007 bis 2018 war der Gebührensatz weitgehend stabil, da die Kosten im
Wesentlichen aus dem Dienstleistungsvertrag entstehen, der im Jahr 2006 mit einem 10jährigen Festpreis abgeschlossen wurde. Durch die notwendige Neuvergabe der
Dienstleistung steigt der Gebührensatz pro Meter im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund
der veränderten Marktbedingungen deutlich an.
0,94 € (2018 = 0,58 €)
0,90 € (2018 = 0,56 €)
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
Entwicklung Straßenreinigungsgebühr
1
0,9
Gebührensatz in Euro
0,8
0,7
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
überörtliche Straße
0,58
0,64
0,63
0,63
0,68
0,59
0,53
0,53
0,58
0,64
0,56
0,94
innerörtliche Straße
0,62
0,67
0,67
0,66
0,71
0,62
0,55
0,55
0,61
0,67
0,58
0,90
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (50,88% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (49,12% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Die Rücklage im Bereich Winterdienst beträgt zum 31.12.2017 38.735,58 €. In der
Kalkulation 2018 wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 € gebührenmindernd eingebracht.
Für 2019 wird ebenfalls ein Betrag in Höhe von 15.000 € gebührenmindernd eingeplant.
Durch die in den Vorjahren sehr milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten sind
auch die in der Kalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Kosten immer mehr
zurückgegangen. Dies führt auch in 2019 erneut zu einem deutlich niedrigeren
Gebührensatz für den Winterdienst in Höhe von nunmehr 0,13 € (2018 = 0,27 €) je Meter
Straßenfront auf Anliegerstraßen.
Gebührensatz in Euro
Entwicklung Gebühren Winterdienst
1,6
1,5
1,4
1,3
1,2
1,1
1
0,9
0,8
0,7
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0
Winterdienst
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
1
0,65
0,47
0,65
1,49
1,21
0,98
1,49
1,02
0,66
0,27
0,13
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren. Für den Bereich Straßenreinigung wird mit voraussichtlichen
Kosten in Höhe von 767,01 € (Kalkulation 2018=788,05€) gerechnet, für den Bereich
Winterdienst wird mit Kosten in Höhe von 2.545,90 € (2018=3.073,18€) gerechnet.
Die Kosten für den Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen sind ebenfalls aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2019 wird dieser Anteil voraussichtlich
15.504,41 € (Kalkulation 2018 = 23.168 €) betragen.
Darüber hinaus hat die vorliegende Gebührenkalkulation keine Auswirkungen auf den
Haushalt, ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.