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Vorlage (Hebesätze 2019)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:01
Aktualisiert
06.11.18, 18:01
Vorlage (Hebesätze 2019) Vorlage (Hebesätze 2019)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.10.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-173/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2018 Gemeinderat am 29.11.2018 - öffentlich - Hebesätze 2019 Begründung: Gemäß § 6 Absatz 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 sind die Hebesätze für das Jahr 2019 für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer in einer Hebesatzsatzung festzusetzen. Bei der Haushaltsplanung 2018/2019 wurde von einer jährlichen Steigerung der Steuereinnahmen bei Grundsteuer A und B von 5% ausgegangen, das entspricht einer Erhöhung der Hebesätze um 18 Prozentpunkte bei Grundsteuer A auf 371% und um 29 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B auf 579%. Diese Erhöhungen wurden im fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept als Konsolidierungsmaßnahme festgelegt. Eine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuer ist erst ab 2022 vorgesehen, der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt daher unverändert bei 449%. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zu erwarten, dass die Erträge bei der Gewerbesteuer höher als geplant ausfallen. Es ist allerdings noch nicht möglich, genau zu beziffern, wie hoch die Mehrerträge sein werden. Die Gewerbesteuer-Erträge bestehen zu einem großen Teil aus Vorauszahlungen; das heißt, hier ergeben sich durch endgültige Veranlagungen in der Regel noch Verschiebungen. In welchem Umfang dies erfolgt, ist nicht vorhersagbar. Bei vorsichtigen Schätzungen kann aber davon ausgegangen werden, dass mit Mehrerträgen in Höhe von etwa 300.000 € zu rechnen ist. Außerdem ist aus dem GFG 2019 eine Unterhaltungspauschale in Höhe von 177.000 € zu erwarten, die bei den Haushaltsplanungen für den Haushalt 2018/2019 noch nicht bekannt war und dementsprechend nicht mit eingeplant werden konnte. Laut Entwurf des Kreishaushalts für 2019 ist mit einer Minderung der Kreisumlage um 151.000€ zu rechnen, demgegenüber stehen aber Mehraufwendungen bei der Jugendamtsumlage in Höhe von 332.000,--€. Wie bereits im Bericht zur Haushaltslage (Vorlage V-127/2018) ausführlich geschildert ist zudem mit höheren Personalaufwendungen zu rechnen, als im Haushaltsplan eingeplant. Unter der Annahme, dass die Erträge bei der Gewerbesteuer sich in 2019 ähnlich entwickeln wie 2018, werden sich die bisher bekannten größeren Abweichungen insgesamt gegenseitig ausgleichen. Die Orientierungsdaten für die Jahre 2019-2022 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen sind ebenso weiterhin positiv, wie die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung. Daher ist derzeit auch davon auszugehen, dass bei den Schlüsselzuweisungen, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie den Kompensationsleistungen die für 2019 geplanten Erträge erreicht werden. Zusammenfassend kann somit aus Sicht der Verwaltung für 2019 weiterhin mit der oben genannten Steigerung der Hebesätze um 5% geplant werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Hebesatzsatzung zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: