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Sitzungsvorlage (Neubau eines Kunstrasenplatzes und Inwertsetzung der Leichtathletikanlagen auf dem Gelände des Karl-Knipprath-Stadions Antrag 16/2018 der CDU-Fraktion vom 18.09.2018)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
19.11.2018
Erstellt
09.11.18, 12:18
Aktualisiert
09.11.18, 12:18
Sitzungsvorlage (Neubau eines Kunstrasenplatzes und Inwertsetzung der Leichtathletikanlagen auf dem Gelände des Karl-Knipprath-Stadions
Antrag 16/2018 der CDU-Fraktion vom 18.09.2018) Sitzungsvorlage (Neubau eines Kunstrasenplatzes und Inwertsetzung der Leichtathletikanlagen auf dem Gelände des Karl-Knipprath-Stadions
Antrag 16/2018 der CDU-Fraktion vom 18.09.2018)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 31.10.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 310/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 19.11.2018 TOP Ergebnisse Neubau eines Kunstrasenplatzes und Inwertsetzung der Leichtathletikanlagen auf dem Gelände des Karl-Knipprath-Stadions Antrag 16/2018 der CDU-Fraktion vom 18.09.2018 Anlg.: 2 IV 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt. Er wurde in der Ratssitzung am 4.10.2018 eingebracht. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, den Antrag weiter zu verfolgen. Bezüglich des Kunstrasenplatzes schlägt die Verwaltung nach einer Ortsbesichtigung mit einem im Sportplatzbau erfahrenen Ingenieurbüro vor, den neuen Platz auf der Fläche des überwiegend von Jülich 10/97 genutzten Tennenplatzes zu realisieren. Gründe hierfür sind: - Das Stadion mit seiner Rundlaufbahn und den Leichtathletikanlagen weist zu viele Tennenflächen auf. Neben einem Kunstrasenplatz müssen aber befestigte Flächen liegen, damit kein Material auf den Platz getragen wird, das dem Kunstrasen schadet. Die gesamten Tennenflächen im Stadion müssten durch einen Kunststoffbelag (z.B Tartan) ersetzt werden. Die Kosten für einen Kunstrasenplatz und Tartanbelag für die Leichtathletikanlagen schätzen Tiefbauamt und das Ingenieurbüro auf rd. 1,5 Mio Euro. - Der Rasenplatz Jülich 12 ist der beste Rasenplatz im Stadtgebiet und sollte als solcher erhalten bleiben. - Auch der Tennenplatz Jülich 12 befindet sich weitgehend in einem guten Zustand. Hier ist auch die Drainage noch in Ordnung. - Den schlechtesten Zustand hat der Tennenplatz Jülich 10. Auf diesem Platz ist die Drainage erneuerungsbedürftig. Der Platz wird bei schlechter Witterung intensiv genutzt und ist daher deutlich abgespielter als der von Jülich 12. Zudem müssten auf diesem Platz 4 der 6 Flutlichtmasten erneuert werden, dies hat eine Prüfung der Statik der Masten ergeben. Hierfür sind auch im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 52 T Euro eingeplant. Das Ingenieurbüro hat die Kosten für einen Kunstrasenplatz auf 800.000 T Euro geschätzt (s. Anlage 2). Bezüglich der Inwertsetzung der Leichtathletikanlagen wird die Verwaltung noch mit den Nutzern Gespräche führen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass es in den Leichtathletikabteilungen des Jülicher Turnvereins und der BSG Forschungszentrum nur noch sehr wenige Aktive gibt. Die Sekundarschule, das Gymnasium Zitadelle und auch das Mädchengymnasium haben auf dem Schulgelände sehr gute Leichtathletikanlagen mit 100 Meter Tartanbahn, Weitsprunganlagen usw., so dass sie für die Leichtathletik im Schulsport meistens vor Ort bleiben. Auch die Grundschulen haben einfache Laufbahnen und Weitsprunganlagen. Alle weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen nutzen das Stadion aber für die Bundesjugendspiele. In der Ratssitzung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunstrasenplatz nicht für Jülich 10/97 gebaut wird, sondern allen städtischen Fußballvereinen zur Verfügung stehen soll. Der Ausschuss wird weiter unterrichtet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 310/2018 x nein nein Seite 2