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Sitzungsvorlage (Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
19.11.2018
Erstellt
09.11.18, 12:18
Aktualisiert
09.11.18, 12:18
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: ctc/DV Jülich, 06.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 321/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 19.11.2018 TOP Ergebnisse Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen Anlg.: IV 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Erstmals wurden im Jahr 2013 zwei Stellen im Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Jülich eingerichtet. Heute sind 16 Stellen eingerichtet; 14 davon sind besetzt. Es handelt sich um Einsätze in Kindergärten, in Offenen Ganztagsschulen, im städtischen Jugendheim, im Kulturhaus/Museum, im Stadtmarketing, im Kulturbüro des Amtes 56 sowie in der Flüchtlingsbetreuung des Sozialamtes. Unter gezielter fachlicher Anleitung und durch die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal übernehmen die Freiwilligen zu gegebener Zeit Aufgaben in Eigenverantwortung und entlasten die Einsatzstellen enorm. Die Einsatzzeit beträgt 1 Jahr. Die Kostenträger sind zum einen Teil der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger. Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250,-- Euro monatlich gefördert. Dieser Betrag wird als Taschengeld ausgezahlt. Die anfallenden Sozialversicherungskosten, Fahrtkosten und die Kosten einer Bildungswoche werden aus den jeweiligen Budgets der Einrichtungen finanziert. Es ergibt sich ein Eigenanteil des Trägers in Höhe von ca. € 1.800,--/Jahr. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 321/2018 x nein nein Seite 2