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Sitzungsvorlage (Aufhebung der "Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich" vom 01.08.1981)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
09.11.18, 12:18
Aktualisiert
09.11.18, 12:18
Sitzungsvorlage (Aufhebung der "Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich" vom 01.08.1981) Sitzungsvorlage (Aufhebung der "Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich" vom 01.08.1981)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: 10/11 – Organisation Hz.- Jülich, 08.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 335/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 19.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Aufhebung der "Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich" vom 01.08.1981 Anlg.: 1 10/11 II 44 IV SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der „Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich“, die per Ratsbeschluss vom 01.08.1981 erlassen worden sind. Begründung: Gemäß den o.g. Bestimmungen erfolgt die Mitwirkung in der Musikschule über sog. Mitwirkungsorgane, die Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz. Die in den §§ 2 – 5 der Bestimmungen (als Anlage beigefügt) hinsichtlich der Zusammensetzung, der Aufgaben und den Beteiligungsrechten aufgeführte Schulkonferenz existiert nicht. Eine rechtliche Verpflichtung nach §§ 65 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zur Einrichtung einer Schulkonferenz besteht nicht, da die Musikschule als außerschulisches Bildungsangebot nicht vom Geltungsbereich des Schulgesetzes erfasst wird. Eine Abfrage beim Regionalverband hat zudem bestätigt, dass in der Regel keine Schulkonferenz implementiert ist. Die in § 6 thematisierte Lehrerkonferenz besteht hingegen und setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenberuflichen Lehrkräften sowie der Schulleitung zusammen. Die Schulleitung als vorsitzende Person beruft die Konferenz ein. Sie tagt zweimal im Jahr mit dem Ziel, die fachliche und pädagogische Gestaltung der Bildungsarbeit der Musikschule zu beraten sowie die Zusammenarbeit des Lehrpersonals zu fördern. Angesichts der dargestellten Sachlage sollen die „Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich“ aufgehoben werden. Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Lehrerkonferenz wird in der Musikschulordnung festgeschrieben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 335/2018 Seite 2