Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
09.11.18, 12:18
Aktualisiert
09.11.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 10/11 – Organisation Hz.-
Jülich, 08.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 335/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
19.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2018
Stadtrat
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Aufhebung der "Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich"
vom 01.08.1981
Anlg.: 1
10/11
II
44
IV
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der „Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule
der Stadt Jülich“, die per Ratsbeschluss vom 01.08.1981 erlassen worden sind.
Begründung:
Gemäß den o.g. Bestimmungen erfolgt die Mitwirkung in der Musikschule über sog. Mitwirkungsorgane, die Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz.
Die in den §§ 2 – 5 der Bestimmungen (als Anlage beigefügt) hinsichtlich der Zusammensetzung,
der Aufgaben und den Beteiligungsrechten aufgeführte Schulkonferenz existiert nicht.
Eine rechtliche Verpflichtung nach §§ 65 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zur
Einrichtung einer Schulkonferenz besteht nicht, da die Musikschule als außerschulisches Bildungsangebot nicht vom Geltungsbereich des Schulgesetzes erfasst wird. Eine Abfrage beim Regionalverband hat zudem bestätigt, dass in der Regel keine Schulkonferenz implementiert ist.
Die in § 6 thematisierte Lehrerkonferenz besteht hingegen und setzt sich aus allen hauptamtlichen
und nebenberuflichen Lehrkräften sowie der Schulleitung zusammen. Die Schulleitung als vorsitzende Person beruft die Konferenz ein. Sie tagt zweimal im Jahr mit dem Ziel, die fachliche und
pädagogische Gestaltung der Bildungsarbeit der Musikschule zu beraten sowie die Zusammenarbeit
des Lehrpersonals zu fördern.
Angesichts der dargestellten Sachlage sollen die „Bestimmungen über die Mitwirkung in der Musikschule der Stadt Jülich“ aufgehoben werden. Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Lehrerkonferenz wird in der Musikschulordnung festgeschrieben.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 335/2018
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