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Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
12.11.18, 11:00
Aktualisiert
12.11.18, 11:00
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 385/2018 09.11.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.11.2018 Kreistag 12.12.2018 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Mitte Januar 2019 aufzustellen und am 23.01.2019 dem Kreistag zuzuleiten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet und bitte um Kenntnisnahme. Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)