Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg" hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:16
Aktualisiert
12.11.18, 17:16
Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 271/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Stadtwerke/ Entsorgungsbetriebe Wesseling Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg" hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Stadtwerke/ Entsorgungsbetriebe Wesseling 25.10.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 271/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 25.10.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: 68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg" hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Liste 1 Stellungnahmen/Abwägungsvorschläge sowie Niederschrift zur Bürgerinfo) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 68. Änderung des Flächennutzungsplans „Notüberlauf Wiesenweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 5 Abs. 5 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans „Notüberlauf Wiesenweg“ und des Bebauungsplans Nr. 2/130 „Notüberlauf Wiesenweg“ durchzuführen. Die zugehörigen Beschlüsse wurden am 08.08.2018 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖBs) ist vom 13.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 erfolgt. Die Stellungnahmen der TÖBs sowie zugehörige Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind der Anlage zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen. Am 04.09.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Schillerschule stattgefunden, bei der die Ziele, Inhalte und zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbaren Auswirkungen der Planung ausführlich erläutert wurden. Mit Hilfe von Stellwänden wurden die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen, so dass Fragen geklärt, Meinungen eingeholt und wichtige Informationen zum Projektgebiet gesammelt werden konnten. Die Niederschrift zu der Veranstaltung ist ebenfalls Anlage dieser Vorlage. Während die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung für den Notüberlauf aufgrund ihres höheren Abstraktionsgrads planerisch bereits eine ausreichende Konkretisierung aufweisen, sind für den Bebauungsplan noch zahlreiche Untersuchungen durchzuführen, deren Ergebnisse als abwägungsrelevante Belange in den Rechtsplan einfließen müssen. Anzuführen sind hierbei insbesondere: - ein Lärmgutachten zur Auswirkung der Freizeitnutzungen im Bereich des 1. Beckens auf die angrenzende Wohnbebauung, die Artenschutzprüfung der Stufe II, ein Hydrogeologisches Gutachten, die Konkretisierung der Planung zum Kreisverkehr sowie eine archäologische Sondierung im Bereich der künftigen Becken. Teilweise bestehen Wechselwirkungen zwischen den erforderlichen Untersuchungen, die eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens verzögern. So wurden im Plangebiet Exemplare der geschützten Wechselkröte nachgewiesen - ein Umstand, der sich auf die Durchführbarkeit der archäologischen Sondierung auswirkt. Sondiert, also oberflächig abgetragen werden darf die Wiese im Eingriffsbereich erst, wenn zuvor bestätigt wurde, dass die Fläche „amphibienfrei“ ist. Die Verwaltung steht in intensiver Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Artenschutzgutachterin, um hier zu einer Lösung zu gelangen, die eine zeitnahe Durchführung der archäologischen Sondierung nach vorheriger Ausschreibung zulässt. Auch mit den Pächtern der Wiese, die zeitweise eine Beweidung mit Pferden betreiben, ist die Verwaltung in Kontakt. Es zeigt sich also, dass für den Bebauungsplan Nr. 2/130 noch einige Informationen zusammengetragen werden müssen, um das zugehörige Verfahren fortzusetzen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hingegen weist bereits einen Planstand auf, der den Anforderungen an die Offenlage genügt. 2. Lösung Auch im Parallelverfahren gestattet es das Baugesetzbuch, dass die einzelnen Verfahrensschritte eines FNP-Änderungsverfahrens und einer zugehörigen Bebauungsplanaufstellung nicht zwingend analog durchgeführt werden müssen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung „vorzuziehen“ und den Offenlagebeschuss bereits jetzt zu fassen. Da Flächennutzungsplanänderungen einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln bedürfen, was in der Regel mehrere Monate beansprucht, kann somit zum Ende des Verfahrens Zeit „gewonnen“ werden. FNP-Änderung (Entwurf) Der vom Büro H+B Stadtplanung erarbeitete Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ist Anlage zu dieser Vorlage. Der Bereich des künftigen Notüberlaufs ist in dem Plan als „Versorgungsfläche mit hohem Grünanteil, Zweckbestimmung Abwasser“ dargestellt. Im nordwestlichen Teil der Wiese ist eine Grünfläche ausgewiesen, die als „geschützter Landschaftsbestandteil“ gekennzeichnet ist. Weitere Details zur Planung sind der Begründung sowie dem Umweltbericht der „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“ zu entnehmen, der einen Teil der Begründung darstellt. 3. Alternativen Die Bauleitplanung „Notüberlauf Wiesenweg“ ist erforderlich, um den geplanten Notüberlauf rechtssicher realisieren zu können. Eine Alternative besteht nicht. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Planung des Notüberlaufs, die Erstellung der Unterlagen für die Bauleitplanung sowie für erforderliche Gutachten und die archäologische Sondierung werden von den Entsorgungsbetrieben getragen. Entsprechende Mittel sind in den Wirtschaftsplan eingestellt worden. Anlagen - Geltungsbereich - Planzeichnung (Entwurf, verkleinert) - Begründung (Entwurf) - Umweltbericht (Entwurf) - Abwägungstabelle (Liste 1) - Niederschrift Bürgerinfo Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Planzeichnung (Entwurf) im Originalmaßstab. Die Planunterlagen sowie bisher vorliegende Gutachten sind zudem unter https://www.osp.de/wesseling/plan/uebersicht.php?pid=32935&L1=1&art=LINK2 einsehbar. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass eine detaillierte Analyse und Berücksichtigung der Umweltbelange in der Umweltprüfung auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 2/130 erfolgt („Abschichtung“).