Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:16
Aktualisiert
12.11.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
271/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Stadtwerke/ Entsorgungsbetriebe Wesseling
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Stadtwerke/ Entsorgungsbetriebe
Wesseling
25.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 271/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
25.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Liste 1 Stellungnahmen/Abwägungsvorschläge sowie Niederschrift zur Bürgerinfo)
wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 68. Änderung des Flächennutzungsplans „Notüberlauf Wiesenweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 5 Abs. 5 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans „Notüberlauf Wiesenweg“ und des Bebauungsplans
Nr. 2/130 „Notüberlauf Wiesenweg“ durchzuführen. Die zugehörigen Beschlüsse wurden am 08.08.2018 im
Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖBs) ist vom 13.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 erfolgt. Die Stellungnahmen der TÖBs sowie zugehörige Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind der Anlage zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit sind
keine schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen. Am 04.09.2018
hat eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Schillerschule stattgefunden, bei der die Ziele, Inhalte und
zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbaren Auswirkungen der Planung ausführlich erläutert wurden. Mit Hilfe
von Stellwänden wurden die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen, so dass Fragen geklärt, Meinungen
eingeholt und wichtige Informationen zum Projektgebiet gesammelt werden konnten. Die Niederschrift zu der
Veranstaltung ist ebenfalls Anlage dieser Vorlage.
Während die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung für den Notüberlauf aufgrund ihres höheren
Abstraktionsgrads planerisch bereits eine ausreichende Konkretisierung aufweisen, sind für den Bebauungsplan noch zahlreiche Untersuchungen durchzuführen, deren Ergebnisse als abwägungsrelevante Belange in den Rechtsplan einfließen müssen. Anzuführen sind hierbei insbesondere:
-
ein Lärmgutachten zur Auswirkung der Freizeitnutzungen im Bereich des 1. Beckens auf die angrenzende Wohnbebauung,
die Artenschutzprüfung der Stufe II,
ein Hydrogeologisches Gutachten,
die Konkretisierung der Planung zum Kreisverkehr sowie
eine archäologische Sondierung im Bereich der künftigen Becken.
Teilweise bestehen Wechselwirkungen zwischen den erforderlichen Untersuchungen, die eine Fortführung
des Bebauungsplanverfahrens verzögern. So wurden im Plangebiet Exemplare der geschützten Wechselkröte nachgewiesen - ein Umstand, der sich auf die Durchführbarkeit der archäologischen Sondierung auswirkt. Sondiert, also oberflächig abgetragen werden darf die Wiese im Eingriffsbereich erst, wenn zuvor bestätigt wurde, dass die Fläche „amphibienfrei“ ist. Die Verwaltung steht in intensiver Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Artenschutzgutachterin, um hier zu einer Lösung zu gelangen, die eine zeitnahe Durchführung der archäologischen Sondierung nach vorheriger Ausschreibung zulässt. Auch mit den Pächtern der Wiese, die zeitweise eine Beweidung mit Pferden betreiben,
ist die Verwaltung in Kontakt.
Es zeigt sich also, dass für den Bebauungsplan Nr. 2/130 noch einige Informationen zusammengetragen
werden müssen, um das zugehörige Verfahren fortzusetzen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
hingegen weist bereits einen Planstand auf, der den Anforderungen an die Offenlage genügt.
2. Lösung
Auch im Parallelverfahren gestattet es das Baugesetzbuch, dass die einzelnen Verfahrensschritte eines
FNP-Änderungsverfahrens und einer zugehörigen Bebauungsplanaufstellung nicht zwingend analog durchgeführt werden müssen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung „vorzuziehen“ und den Offenlagebeschuss bereits jetzt zu fassen. Da Flächennutzungsplanänderungen einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln bedürfen, was in der Regel mehrere
Monate beansprucht, kann somit zum Ende des Verfahrens Zeit „gewonnen“ werden.
FNP-Änderung (Entwurf)
Der vom Büro H+B Stadtplanung erarbeitete Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ist Anlage zu dieser
Vorlage. Der Bereich des künftigen Notüberlaufs ist in dem Plan als „Versorgungsfläche mit hohem Grünanteil, Zweckbestimmung Abwasser“ dargestellt. Im nordwestlichen Teil der Wiese ist eine Grünfläche ausgewiesen, die als „geschützter Landschaftsbestandteil“ gekennzeichnet ist.
Weitere Details zur Planung sind der Begründung sowie dem Umweltbericht der „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“ zu entnehmen, der einen Teil der Begründung darstellt.
3. Alternativen
Die Bauleitplanung „Notüberlauf Wiesenweg“ ist erforderlich, um den geplanten Notüberlauf rechtssicher
realisieren zu können. Eine Alternative besteht nicht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Planung des Notüberlaufs, die Erstellung der Unterlagen für die Bauleitplanung sowie für
erforderliche Gutachten und die archäologische Sondierung werden von den Entsorgungsbetrieben getragen. Entsprechende Mittel sind in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.
Anlagen
- Geltungsbereich
- Planzeichnung (Entwurf, verkleinert)
- Begründung (Entwurf)
- Umweltbericht (Entwurf)
- Abwägungstabelle (Liste 1)
- Niederschrift Bürgerinfo
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Planzeichnung (Entwurf) im Originalmaßstab.
Die Planunterlagen sowie bisher vorliegende Gutachten sind zudem unter https://www.osp.de/wesseling/plan/uebersicht.php?pid=32935&L1=1&art=LINK2 einsehbar. An dieser Stelle sei darauf
verwiesen, dass eine detaillierte Analyse und Berücksichtigung der Umweltbelange in der Umweltprüfung auf
Ebene des Bebauungsplans Nr. 2/130 erfolgt („Abschichtung“).