Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:16
Aktualisiert
12.11.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
295/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 295/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
06.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1 und 1.2/Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3/124
„Einzelhandel Berggeiststraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Seit einigen Jahren bestehen seitens der Politik und Verwaltung Bestrebungen zur Sicherung und Optimierung der Nahversorgung in Wesseling-Berzdorf. Als eine geeignete Alternative soll der Standort östlich der
Berggeiststraße für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimentmarktes entwickelt werden (vgl. Geltungsbereich). Für die Realisierung des Vorhabens müssen zunächst planungsrechtliche Vorausetzungen
geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der 66. FNP-Änderung und der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ wurden am
16.03.2016 gefasst.
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB zur Aufstellung
der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ durchzuführen. Die Beschlüsse wurden am
26.10.2016 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beiden Bauleitplanverfahren ist vom 27.10.2016 bis einschließlich 28.11.2016 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Am 09.11.2016 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung im Neuen Rathaus stattgefunden, bei der die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der 66.
FNP-Änderung und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel
Berggeiststraße“ ausführlich erläutert wurden.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit
Schreiben vom 27.10.2016 entsprechend § 4 (1) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt
(Abwägungstabellen Liste 1.1 und 1.2).
Aus Verfahrensgründen wurde die Offenlage des Entwurfs der 66. FNP-Änderung „Einzelhandel
Berggeiststraße“ nach § 3 (2) BauGB vorlaufend vor der Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt (Vorlage 120/2018). Die öffentliche Auslegung zu der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit
vom 19.07.2018 bis 20.08.2018 statt.
Zwischenzeitlich ist das Planungskonzept „Einzelhandel Berggeiststraße“ konkretisiert und der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 3/124 (einschließlich Begründung und Umweltbericht) erarbeitet worden. Die notwendigen Fachgutachten zur Bauleitplanung liegen vor; die planungsrelevanten Ergebnisse der Gutachten wurden in die Entwürfe der Planzeichnung bzw. der Begründung/Umweltbericht aufgenommen.
Nach der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde auf den ursprünglich geplanten Drogeriemarkt
verzichtet. Stattdessen sollen im Plangebiet ergänzend zum Lebensmittelmarkt nicht störende gewerbliche
Nutzungen realisiert werden. Die konkreten Nutzungen stehen jedoch zum jetztzogen Zeitpunkt noch nicht
fest. Der Bebauungsplan kann somit nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden und
wird als sogenannter Angebotsbebauungsplan weitergeführt.
2. Lösung
Im Bebauungsplan Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ soll ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ mit einer maximalen Verkaufsfläche (VK) von 1.800 qm sowie ein
eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt werden. Weitere Festsetzungen sind den Planunterlagen
zu entnehmen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind zwei schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In der Bürgerinformationsveranstaltung am 09.11.2016 wurden ebenfalls Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 3/124 vorgetragen; die Niederschrift über die Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der
beigefügten Liste 1.1 zu entnehmen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben 26 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1.2 zu entnehmen.
Die planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägungsvorschläge in den
Planentwurf bzw. die Entwürfe der Begründung/Umweltbericht aufgenommen.
Verfahrensbeschlüsse
Es wird vorgeschlagen,
- die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1 und 1.2/Abwägungsvorschläge) zur Kenntnis zu nehmen.
- die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 3/124 „Einzelhandel
Berggeiststraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und den in der Sitzung vorliegenden Entwurf der
gemäß §§ 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) zur Kenntnis zu
nehmen.
Die begleitend zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/124 erstellten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen sowie vorliegende umweltrelevante Stellungsnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ (einschließlich Umweltbericht und erforderliche Fachgutachten) werden durch den Vorhabenträger getragen. Der Vorhabenträger übernimmt auch die Kosten für die Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes
für den Bereich der Nahversorgung.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“
- Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung am 09.11.2016
- Listen 1.1 und 1.2/Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen/Abwägungsvorschläge
- Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“
(Verkleinerung, DIN A 3)
- Entwurf der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“
- Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 3/124
„Einzelhandel Berggeiststraße“
Anmerkung:
Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten je ein Exemplar des Entwurfs des Bebauungsplanes
Nr. 3/124 „Einzelhandel Berggeiststraße“ im Originalmaßstab (M. 1:1.000).