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Beschlussvorlage (Bericht über die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Obdachlosen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
160 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:07
Aktualisiert
12.11.18, 17:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 303/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bericht über die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Obdachlosen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 303/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Roos/Frau Billesfeld 06.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Bericht über die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Obdachlosen Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Bericht über die Fallzahlen der in Wesseling obdachlosen Personen (Stand 31.10.2018) Entwicklung und Prognose: Die Stadt Wesseling unterhält derzeit 7 städtische Wohnhäuser als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten. In diese satzungsmäßig gewidmeten Obdachlosenunterkünfte sind obdachlose Personen ordnungsbehördlich eingewiesen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 1-7). Wegen der deutlich gestiegenen Anzahl von nachrückenden obdachlosen Personen in Wesseling, hauptsächlich aus terminierten Zwangsräumungen, reichten diese Kapazitäten nicht mehr aus, so dass obdachlose Personen auch in anderen Einrichtungen untergebracht werden mussten. Hierbei handelt es sich um Unterkünfte, die zuvor der Unterbringung von Asylbewerbern dienten (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 8-12). Darüber hinaus darf eine dritte Gruppe untergebrachter obdachloser Personen nicht außer Acht gelassen werden. Hierbei handelt es sich um eine Personengruppe aus dem Flüchtlingsbereich, deren Obdachlosigkeit überwiegend durch legalen Familiennachzug oder durch Zuerkennung eines Bleiberechts entstanden ist (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 13-14). Die Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Personengruppen seit 31.12.2016 ist in die Aufstellung Nr. 1 eingearbeitet. Die Aufstellung soll verdeutlichen, dass die vorhandenen gewidmeten städtischen Obdachlosenunterkünfte (s. Aufstellung Nr.1, Pos. 1-7) zur Sicherstellung der Unterbringung zukünftig nachrückender obdachloser Familien und Einzelpersonen nicht mehr ausreichen werden. Die angespannte Obdachlosensituation in Wesseling konnte vor diesem Hintergrund insofern etwas entschärft werden, indem, wie beschrieben, auf externe Einrichtungen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 8-12) zurückgegriffen werden konnte. Entlastung brachte auch die Unterbringungsmöglichkeit von Flüchtlingen mit Bleiberecht in städtischen Übergangsheimen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 13-14). Eingedenk der Tatsache, dass die weitere Unterbringung von Obdachlosen in externen Einrichtungen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 8-12) mit Hinblick auf die begrenzte Nutzungsdauer und die städtebaulichen Veränderungen wohl nur von überschaubarer Dauer sein kann, muss geschlussfolgert werden, dass die eigenen Kapazitäten der Stadt Wesseling langfristig für die Unterbringung obdachloser Personen nicht mehr ausreichen werden und über die bestehenden, gewidmeten städtischen Obdachlosenunterkünfte hinaus zusätzlicher Wohnraum benötigt wird. Beim Fortbestehen des angespannten Wohnungsmarktes, weiteren Räumungsklagen und weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen/Asylbewerbern/Bleibeberechtigten, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres 2020 veranlasst sein könnte, hierfür Haushaltsmittel zu benötigen. Eine aussagekräftige Planung ist zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass vom Instrumentarium der theoretischen Möglichkeit der Beschlagnahme von Wohnraum nach vorangegangener Zwangsräumung, bei besonderer Würdigung der Rechtsprechung zu diesem Thema, in Wesseling seit Jahrzehnten schon nicht mehr zurückgegriffen werden musste. 1. Aufstellung (Stand: 31.10.2018) Nr. Objekt „Soll“ Ist freie Plätze (bereichsinterne Rechengröße, die die max. Belegungsgröße darstellt und mitunter von der tatsächlichen Belegung wegen der kurzfristigen Notwendigkeit der Unterbringung im Einzelfall abweicht). 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) Hubertusstr. 103 Keldenicher Str. 39, Vorderund Hinterhaus Konrad-Adenauer-Str. 8 Mühlenweg 65 Römerstr. 135 Keldenicher Str. 68 Keldenicher Str. 81 Summen 1-7 (gewidmete Obdachlosenunterkünfte) Vergleichszahlen zum: 30.09.2018 30.06.2018 31.12.2017 31.12.2016 20 25 25 12 0 7 24 13 12 7 8 15 12 10 4 11 5 0 0 0 0 109 89 12 109 109 101 101 90 82 72 57 7 12 10 26 5 6 6 6 4 27 5 6 4 5 0 21 0 0 2 0 4 6 8.) 9.) 10.) 11.) 12.) Mainstr. 5, sog. Container 1 Mainstr. 5, sog. Container 28 Taunusstr. 2, EG rechts Taunusstr. 4, 1.OG links Eifelstr. 2, DG links Summen 8-12 (externe Unterkünfte) 13.) Anzahl der Flüchtlinge in den Übergangsheimen, die mit Bleiberecht aufgenommenen wurden (überwiegend Familiennachzüge), Stand 31.10.2018 Vergleichszahlen zum: 30.09.2018 30.06.2018 31.12.2017 31.12.2016 23 Anzahl der als Asylbewerber aufgenommenen, mittlerweile anerkannten Flüchtlinge, Stand 31.10.2018 Vergleichszahlen zum: 30.9.2018 30.6.2018 31.12.2017 31.12.2016 129 14.) 29 27 24 4 125 135 155 94 2. Aufstellung (Stand: 31.10.2018) Anstehenden Zwangsräumungen, vorliegender Räumungsklagen u. Fälle von latenter Obdachlosigkeit, d.h. Personen die Kontakt zum Fachbereich aufnahmen, aber noch nicht entschieden ist ob städtischer Notwohnraum angeboten werden muss: Zwangsräumungstermine 12 vorliegende Räumungsklagen 25 Fälle latenter Obdachlosigkeit 10 Vergleichszahlen zum: 30.9.2018: 9 27 *) 30.6.2018 13 28 *) 31.12.2017: 7 16 *) 31.12.2016: 8 11 *) *) keine Angabe möglich, weil diese Personen bei Aufnahme im aktuellen Bestand erfasst wurden bzw. bei Nichtaufnahme hier keine Erfassung erfolgte