Daten
Kommune
Wesseling
Größe
160 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:07
Aktualisiert
12.11.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
303/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bericht über die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Obdachlosen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 303/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Roos/Frau Billesfeld
06.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Bericht über die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Obdachlosen
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Bericht über die Fallzahlen der in Wesseling obdachlosen Personen (Stand 31.10.2018)
Entwicklung und Prognose:
Die Stadt Wesseling unterhält derzeit 7 städtische Wohnhäuser als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten. In diese satzungsmäßig gewidmeten Obdachlosenunterkünfte sind obdachlose Personen ordnungsbehördlich eingewiesen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 1-7).
Wegen der deutlich gestiegenen Anzahl von nachrückenden obdachlosen Personen in Wesseling, hauptsächlich aus terminierten Zwangsräumungen, reichten diese Kapazitäten nicht mehr aus, so dass obdachlose Personen auch in anderen Einrichtungen untergebracht werden mussten. Hierbei handelt es sich um
Unterkünfte, die zuvor der Unterbringung von Asylbewerbern dienten (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 8-12).
Darüber hinaus darf eine dritte Gruppe untergebrachter obdachloser Personen nicht außer Acht gelassen
werden. Hierbei handelt es sich um eine Personengruppe aus dem Flüchtlingsbereich, deren Obdachlosigkeit überwiegend durch legalen Familiennachzug oder durch Zuerkennung eines Bleiberechts entstanden
ist (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 13-14).
Die Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Personengruppen seit 31.12.2016 ist in die Aufstellung Nr.
1 eingearbeitet. Die Aufstellung soll verdeutlichen, dass die vorhandenen gewidmeten städtischen Obdachlosenunterkünfte (s. Aufstellung Nr.1, Pos. 1-7) zur Sicherstellung der Unterbringung zukünftig nachrückender obdachloser Familien und Einzelpersonen nicht mehr ausreichen werden. Die angespannte Obdachlosensituation in Wesseling konnte vor diesem Hintergrund insofern etwas entschärft werden, indem,
wie beschrieben, auf externe Einrichtungen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 8-12) zurückgegriffen werden konnte. Entlastung brachte auch die Unterbringungsmöglichkeit von Flüchtlingen mit Bleiberecht in städtischen
Übergangsheimen (s. Aufstellung Nr. 1, Pos. 13-14).
Eingedenk der Tatsache, dass die weitere Unterbringung von Obdachlosen in externen Einrichtungen (s.
Aufstellung Nr. 1, Pos. 8-12) mit Hinblick auf die begrenzte Nutzungsdauer und die städtebaulichen Veränderungen wohl nur von überschaubarer Dauer sein kann, muss geschlussfolgert werden, dass die eigenen
Kapazitäten der Stadt Wesseling langfristig für die Unterbringung obdachloser Personen nicht mehr ausreichen werden und über die bestehenden, gewidmeten städtischen Obdachlosenunterkünfte hinaus zusätzlicher Wohnraum benötigt wird. Beim Fortbestehen des angespannten Wohnungsmarktes, weiteren Räumungsklagen und weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen/Asylbewerbern/Bleibeberechtigten, ist es nicht
ausgeschlossen, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres 2020 veranlasst sein könnte, hierfür Haushaltsmittel zu benötigen. Eine aussagekräftige Planung ist zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass vom Instrumentarium der theoretischen Möglichkeit der Beschlagnahme von Wohnraum nach vorangegangener Zwangsräumung, bei besonderer Würdigung der Rechtsprechung zu diesem Thema, in Wesseling seit Jahrzehnten schon nicht mehr zurückgegriffen werden musste.
1. Aufstellung (Stand: 31.10.2018)
Nr.
Objekt
„Soll“
Ist
freie Plätze
(bereichsinterne Rechengröße,
die die max. Belegungsgröße
darstellt und mitunter von der
tatsächlichen Belegung wegen der
kurzfristigen Notwendigkeit der
Unterbringung im Einzelfall abweicht).
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
6.)
7.)
Hubertusstr. 103
Keldenicher Str. 39, Vorderund Hinterhaus
Konrad-Adenauer-Str. 8
Mühlenweg 65
Römerstr. 135
Keldenicher Str. 68
Keldenicher Str. 81
Summen 1-7 (gewidmete Obdachlosenunterkünfte)
Vergleichszahlen zum:
30.09.2018
30.06.2018
31.12.2017
31.12.2016
20
25
25
12
0
7
24
13
12
7
8
15
12
10
4
11
5
0
0
0
0
109
89
12
109
109
101
101
90
82
72
57
7
12
10
26
5
6
6
6
4
27
5
6
4
5
0
21
0
0
2
0
4
6
8.)
9.)
10.)
11.)
12.)
Mainstr. 5, sog. Container 1
Mainstr. 5, sog. Container 28
Taunusstr. 2, EG rechts
Taunusstr. 4, 1.OG links
Eifelstr. 2, DG links
Summen 8-12 (externe Unterkünfte)
13.)
Anzahl der Flüchtlinge in den
Übergangsheimen, die mit
Bleiberecht aufgenommenen
wurden (überwiegend Familiennachzüge), Stand 31.10.2018
Vergleichszahlen zum:
30.09.2018
30.06.2018
31.12.2017
31.12.2016
23
Anzahl der als Asylbewerber
aufgenommenen, mittlerweile
anerkannten Flüchtlinge, Stand
31.10.2018
Vergleichszahlen zum:
30.9.2018
30.6.2018
31.12.2017
31.12.2016
129
14.)
29
27
24
4
125
135
155
94
2. Aufstellung (Stand: 31.10.2018)
Anstehenden Zwangsräumungen, vorliegender Räumungsklagen u. Fälle von latenter Obdachlosigkeit, d.h.
Personen die Kontakt zum Fachbereich aufnahmen, aber noch nicht entschieden ist ob städtischer Notwohnraum angeboten werden muss:
Zwangsräumungstermine
12
vorliegende
Räumungsklagen
25
Fälle latenter
Obdachlosigkeit
10
Vergleichszahlen zum:
30.9.2018:
9
27
*)
30.6.2018
13
28
*)
31.12.2017:
7
16
*)
31.12.2016:
8
11
*)
*) keine Angabe möglich, weil diese Personen bei Aufnahme im aktuellen Bestand erfasst wurden bzw. bei
Nichtaufnahme hier keine Erfassung erfolgte