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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Flüchtlingssituation)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:07
Aktualisiert
12.11.18, 17:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 309/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bericht über die Flüchtlingssituation Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 309/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Fliegner 06.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Bericht über die Flüchtlingssituation Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Flüchtlingssituation stellt sich wie folgt dar: 1. Personen die in Übergangswohnheimen unterzugbringen sind (ohne Anspruch auf Wohnberechtigungsschein): Asylbewerber 104 Personen Geduldete 62 Personen „Obdachlose Flüchtlinge“ 41 Personen zusammen 207 Personen Hinzu kommen ggf. weitere 46 Personen, die derzeit privat untergebracht sind. Für die Unterbringung dieser 253 Flüchtlinge stehen Plätze in Übergangsheimen wie folgt zur Verfügung: Plätze insgesamt 645 Davon nur temporär 415 Dauerhaft verfügbar 230 (incl. Container Mainstraße mit 50 Plätzen) Rechnerisch sind daher noch genügend Plätze vorhanden um den unterzubringenden Personenkreis zu versorgen, selbst dann, wenn – wie aktuell – wieder Migranten durch das Land der Stadt Wesseling zugewiesen werden, da auch die beiden ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebe (Marhof und Dickopshof) noch bis Dezember 2020 zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird sich hier um eine weitergehende Anmietung bemühen. In seiner Sitzung vom 12.12.2017 hat der Rat beschlossen, alle neugebauten Flüchtlingsunterkünfte für WBS-Inhaber umzuwidmen. Zunächst sind die Häuser an den Standorten Mertener Straße, Urfelder Straße und Jahnstraße (4 Häuser) umgewidmet worden. Die Zielvorgabe des Rates (Umwidmung auch der übrigen Unterkünfte) kann aber erst dann umgesetzt werden, sobald die Häuser nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen (Asylbewerbern) benötigt werden. In diesem Fall können dann die weiteren Häuser an der Jahnstraße umgewidmet werden. Die Umwidmung der Häuser Im Kleinen Mölchen ist aber erst möglich, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. 2. Problematisch bleibt aber, dass die aktuell neu zugewiesenen Personen (08-10/2018: 15) in der Regel erst nach Anerkennung des Asyls nach Wesseling kommen und damit, so wie auch die hier in Wesseling bereits untergebrachten anerkannten Asylbewerber oder sonst dauerhaft Bleiberechtigten (122 Personen Stand 10/2018)), auf dem Wesselinger Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum bekommen und daher weiterhin in unseren Übergangseinrichtungen verbleiben müssen. Hinzu kommt, dass auch Wesselinger Bürger/innen auf Grund von drohender Obdachlosigkeit seitens der Stadt in Obdachlosenunterkünften unterzubringen sind. Da derartige gewidmete Einrichtungen aber fehlen, werden derzeit freie Unterkünfte, die für die Flüchtlingsunterbringung noch temporär zur Verfügung stehen, dafür genutzt. Derzeit müssen in städtischen Obdachlosenunterkünften und ehemaligen Flüchtlingsunterkünften 132 obdachlose Personen untergebracht werden. Für diese beiden Gruppen wird ein Teil der für den öffentlich geförderten Wohnungsmarkt umgewidmeten Häusern in der Jahnstraße, der Urfelder Straße und der Mertener/Waldorfer Straße Wohnungen zur Verfügung stehen. Da auf eine dem Wohnungsumfeld angemessene Verteilung geachtet werden muss, werden diese öffentlich geförderten Wohnungen aber nicht ausreichen um alle Personen außerhalb der derzeitigen Unterbringung zu versorgen. Daneben muss die Stadt Wesseling auf die weiterhin vorhandenen Wohnungssuchenden reagieren, deren derzeitige Wohnungssituation aus unterschiedlichen Gründen prekär ist. 3. Die Verwaltung wird in den Fällen, in denen Wesselinger WBS-Berechtigte in die umgewidmeten Häuser umziehen werden, mit den Vermietern Kontakt aufnehmen um eine Vermietung an anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte zu erreichen. Hierzu könnte es erforderlich sein, dass die Wohnungen unmittelbar von der Stadt Wesseling angemietet werden. 4. Die Verwaltung wird auch auf die Vermieter von neuem öffentlich geförderten Wohnraum zugehen um die vereinbarten Belegungsrechte auszuüben. 5. Ob und inwieweit Haushaltsmittel für den Bau von Obdachlosenunterkünften benötigt werden, ist in besonderem Maße davon abhängig, wann die temporär zur Verfügung stehenden Wohnungen (für die Unterbringung von Flüchtlingen) an die Eigentümer zurückgegeben werden müssen. Beim Fortbestehen des angespannten Wohnungsmarktes und weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen/Asylbewerbern/Bleibeberechtigten, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres 2020 veranlasst sein könnte, hierfür Haushaltsmittel zu benötigen. Eine aussagekräftige Planung ist zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Fliegner, II/B Anlagen 1-3