Daten
Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
12.11.18, 17:07
Aktualisiert
12.11.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
309/2018
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bericht über die Flüchtlingssituation
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 309/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Fliegner
06.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Bericht über die Flüchtlingssituation
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Flüchtlingssituation stellt sich wie folgt dar:
1. Personen die in Übergangswohnheimen unterzugbringen sind (ohne Anspruch auf Wohnberechtigungsschein):
Asylbewerber
104 Personen
Geduldete
62 Personen
„Obdachlose Flüchtlinge“
41 Personen
zusammen
207 Personen
Hinzu kommen ggf. weitere 46 Personen, die derzeit privat untergebracht sind.
Für die Unterbringung dieser 253 Flüchtlinge stehen Plätze in Übergangsheimen wie folgt zur Verfügung:
Plätze insgesamt
645
Davon nur temporär
415
Dauerhaft verfügbar
230 (incl. Container Mainstraße mit 50 Plätzen)
Rechnerisch sind daher noch genügend Plätze vorhanden um den unterzubringenden Personenkreis
zu versorgen, selbst dann, wenn – wie aktuell – wieder Migranten durch das Land der Stadt Wesseling zugewiesen werden, da auch die beiden ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebe (Marhof
und Dickopshof) noch bis Dezember 2020 zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird sich hier um
eine weitergehende Anmietung bemühen.
In seiner Sitzung vom 12.12.2017 hat der Rat beschlossen, alle neugebauten Flüchtlingsunterkünfte für WBS-Inhaber umzuwidmen. Zunächst sind die Häuser an den Standorten Mertener Straße,
Urfelder Straße und Jahnstraße (4 Häuser) umgewidmet worden. Die Zielvorgabe des Rates (Umwidmung auch der übrigen Unterkünfte) kann aber erst dann umgesetzt werden, sobald die Häuser
nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen (Asylbewerbern) benötigt werden. In diesem
Fall können dann die weiteren Häuser an der Jahnstraße umgewidmet werden. Die Umwidmung
der Häuser Im Kleinen Mölchen ist aber erst möglich, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
2. Problematisch bleibt aber, dass die aktuell neu zugewiesenen Personen (08-10/2018: 15) in der
Regel erst nach Anerkennung des Asyls nach Wesseling kommen und damit, so wie auch die hier in
Wesseling bereits untergebrachten anerkannten Asylbewerber oder sonst dauerhaft Bleiberechtigten (122 Personen Stand 10/2018)), auf dem Wesselinger Wohnungsmarkt keinen angemessenen
Wohnraum bekommen und daher weiterhin in unseren Übergangseinrichtungen verbleiben müssen.
Hinzu kommt, dass auch Wesselinger Bürger/innen auf Grund von drohender Obdachlosigkeit seitens der Stadt in Obdachlosenunterkünften unterzubringen sind. Da derartige gewidmete Einrichtungen aber fehlen, werden derzeit freie Unterkünfte, die für die Flüchtlingsunterbringung noch
temporär zur Verfügung stehen, dafür genutzt. Derzeit müssen in städtischen Obdachlosenunterkünften und ehemaligen Flüchtlingsunterkünften 132 obdachlose Personen untergebracht werden.
Für diese beiden Gruppen wird ein Teil der für den öffentlich geförderten Wohnungsmarkt umgewidmeten Häusern in der Jahnstraße, der Urfelder Straße und der Mertener/Waldorfer Straße
Wohnungen zur Verfügung stehen. Da auf eine dem Wohnungsumfeld angemessene Verteilung geachtet werden muss, werden diese öffentlich geförderten Wohnungen aber nicht ausreichen um
alle Personen außerhalb der derzeitigen Unterbringung zu versorgen. Daneben muss die Stadt Wesseling auf die weiterhin vorhandenen Wohnungssuchenden reagieren, deren derzeitige Wohnungssituation aus unterschiedlichen Gründen prekär ist.
3. Die Verwaltung wird in den Fällen, in denen Wesselinger WBS-Berechtigte in die umgewidmeten
Häuser umziehen werden, mit den Vermietern Kontakt aufnehmen um eine Vermietung an anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte zu erreichen. Hierzu könnte es erforderlich sein, dass die
Wohnungen unmittelbar von der Stadt Wesseling angemietet werden.
4. Die Verwaltung wird auch auf die Vermieter von neuem öffentlich geförderten Wohnraum zugehen
um die vereinbarten Belegungsrechte auszuüben.
5. Ob und inwieweit Haushaltsmittel für den Bau von Obdachlosenunterkünften benötigt werden, ist
in besonderem Maße davon abhängig, wann die temporär zur Verfügung stehenden Wohnungen (für
die Unterbringung von Flüchtlingen) an die Eigentümer zurückgegeben werden müssen. Beim Fortbestehen des angespannten Wohnungsmarktes und weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen/Asylbewerbern/Bleibeberechtigten, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Verwaltung im Laufe
des Jahres 2020 veranlasst sein könnte, hierfür Haushaltsmittel zu benötigen. Eine aussagekräftige
Planung ist zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich.
Fliegner, II/B
Anlagen 1-3