Daten
Kommune
Aachen
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320396.pdf
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381 kB
Erstellt
12.11.18, 12:00
Aktualisiert
10.12.18, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0565/WP17
öffentlich
12.11.2018
FB 45/100
Erhaltungszertifikat "Audit familiengerechte Kommune"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.12.2018
12.12.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Kommune“
in der beschriebenen Weise anzustreben.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, das Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Kommune“ in der beschriebenen Weise
anzustreben.
Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Produkt 4-060201-924-9, Konto 52910000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
15.400
15.400
46.200
46.200
0
0
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0
0
0
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0
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0
0
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0
15.400
15.400
46.200
46.200
0
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0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen wurde im Rahmen umfangreicher Prozesse 2010 als familiengerechte Kommune
auditiert und 2015 reauditiert. Die jetzige Reauditierung war bis März 2018 gültig.
Der Verein familiengerechte Kommune bietet den reauditerten Kommunen ein Erhaltungszertifikat an,
dessen Erlangung mit weniger Aufwand verbunden ist. So muss hierbei beispielweise nicht mehr der
200 seitige Auditfragebogen ausgefüllt werden und auch der Strategieworkshop entfällt. Damit wird
anerkannt, dass z.B. in Aachen sich das Themenfeld der Familienfreundlichkeit/Familiengerechtigkeit
in den vergangenen 22 Jahren seit der erfolgreichen Teilnahme am 1. Bundeswettbewerb „Kinder-und
familienfreundliche Gemeinde“ im Jahre 1996 und den beiden Auditierungen, stetig verbessert und
fortentwickelt hat. Aachen steht hier also nicht mehr am Anfang einer Entwicklung, sondern kann auf
starken Grundlagen aufbauen.
Das Audit ist ein strategisches Planungs-und Steuerungsinstrument für die kommunale Familienpolitik.
Es bindet die Kommunalpolitik ebenso ein, wie die Wirtschaftsunternehmen, relevante
gesellschaftliche Akteure der Kinder-, Jugend und Sozialhilfe, sowie die Familien. Es ist ein Instrument
der Fortschrittserzeugung von mehr Familiengerechtigkeit in der Stadt.
Das Audit hat sechs Handlungsfelder:
1: Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit
2: Familie und Arbeitswelt, Betreuung
3: Bildung und Erziehung
4: Beratung und Unterstützung
5: Wohnumfeld und Lebensqualität
6: Senioren und Generationen
Die Kommunen haben auch die Möglichkeit ein neues Handlungsfeld zu definieren und zum
Schwerpunktthema zu machen, wie z.B. Kommunale Familienzeitpolitik, Chancen und Nutzen der
Digitalisierung für Familien, Mobilität…
Zur Erlangung des jährlich zu erneuernden Erhaltungszertifikates sind seitens des Vereins
Familiengerechte Kommune folgende Bedingungen zu erfüllen:
1.
Erhalt und Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen aus dem Grundzertifikat von
2010 und dem Bilanzzertifikat von 2015 sowie kontinuierliche Fortschreibung von Zielen und
Maßnahmen für mehr Familiengerechtigkeit.
2.
Ratsbeschluss, dass der dauerhafte Erhalt des Zertifikats Familiengerechte Kommune
angestrebt werden soll. Für die Nutzung des Zertifikates, die Teilnahme an Netzwerktreffen,
telefonische Reflexion und Controlling der Jahresberichte erhält der Verein jährlich 3000,- €
3.
Controlling über Jahresberichte an den Verein familiengerechte Kommune und Politik,
inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt eine
Erklärung, warum eine Abweichung erforderlich war und welche neuen Ziele damit verbunden
werden sollen.
Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 3/5
4.
Zum dauerhaften Erhalt des Zertifikats ist es erforderlich, dass die Stadt Aachen nach Ablauf
der dreijährigen Umsetzungszeit im Rahmen des Bilanzierungs-Audit möglichst jährlich
mindestens jedoch alle 1,5 Jahre einen Bilanzworkshop durchführt.
5.
Darstellung, in welcher Struktur die Stadt nachhaltig und strategisch die kommunale
Familienpolitik planen, steuern und begleiten will. Hierbei kann sie bestehende Strukturen
nutzen, anpassen oder schaffen.
Struktur- und Durchführungsvorschlag für das Erhaltungszertifikat
Auf der Grundlage dieser Vorgaben hat FB 45 den nachstehenden Struktur-und
Durchführungsvorschlag zur Erlangung des Erhaltungszertifikates entwickelt und mit dem Verein
abgestimmt:
Einrichtung einer verwaltungsinternen, fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Familiengerechtes
Aachen“, in der folgende Fachbereiche vertreten sein sollen:
FB 01 Verwaltungsleitung, FB 02 Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten, FB 45
Kinder, Jugend und Schule, FB 52 Sport, FB 56 Soziales Wohnen und Integration, sowie FB 61
Stadtentwicklung und Verkehr, unter Federführung des FB 45. Die Arbeitsgruppe hat die zwei
Aufgaben:
1.
Gegenseitige Information und Austausch über bestehende und laufende Planungen im
Hinblick auf Familienfreundlichkeit/Familiengerechtigkeit. Hieraus können sich im kollegialen
Austausch Handlungserfordernisse z.B. zur stärkeren Berücksichtigung von Familienbelangen
oder zur Beteiligung von Familien ergeben.
2.
Die Verwaltungsinterne Arbeitsgruppe kann Vorschläge für die Bearbeitung eines neuen
Themenfeldes machen, wenn es in bestehenden oder laufenden Planungen noch nicht
bedacht worden ist, wie z.B., „Chancen und Nutzen der Digitalisierung für Familien“. Wichtig
ist hierbei, dass Mehrfacharbeit vermieden wird, und nach Möglichkeit ohnehin laufende
Prozesse ergänzt und angereichert werden. Diese Vorschläge werden im
Verwaltungsvorstand zur Diskussion gestellt und verwaltungsintern zusammenfassend
beschlossen. Je nach Thema werden für die Bearbeitung externe Partner eingebunden, wie
z.B. freie Träger der Jugendhilfe und Unternehmen, oder Familien und Fachausschüsse
beteiligt. Weiterhin wird ein Controlling durchgeführt.
Darüber hinaus soll eine jährliche Sondersitzung der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII, stattfinden, welche die Auditprojekte, Prozesse, Ziele und Ausblicke fachlich bewerten und
begleiten sollen.
Im Hinblick auf die Durchführung des vom Verein für das 2. Halbjahr 2018 geforderten
Bilanzworkshop konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, ihn in Form einer
Sachstandsdarstellung zu den vom Rat am 28.01.2015 beschlossenen Auditzielen im Stadtrat
durchzuführen, weil dort ja auch die Ziele des vergangenen Audits beschlossen wurden und
Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 4/5
zukünftig beschlossen werden. Hierdurch wird Mehrfacharbeit vermieden und auf schlankem Weg
eine hohe Verbindlichkeit herbeigeführt.
Wichtig für ein dauerhaftes Erhaltungszertifikat ist, dass regelmäßig über den Fortschritt und berichtet
und ein Controlling gemacht wird.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 3210,- Euro/Jahr incl. 7 % Mwst. Die
erforderlichen Mittel stehen beim Bündnis für Familie, Produkt 4-060201-924-9, Konto 52910000, zur
Verfügung.
Anlage/n:
Sachstand zu den vom Rat am 28.01.2015 beschlossenen Auditzielen
Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
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OBM
31.10.2018
FB 45/100.010
Tel.: 45103
Anlage 1 zur Ratsvorlage 12.12.2018 Erhaltungszertifikat „Audit
familiengerechte Familie“
Sachstandsbericht zu den vom Rat der Stadt Aachen am
15.01.2015 beschlossenen Auditzielen
Ziel 1.1
Systematische Beteiligung von Familien mit Kindern, älteren
Menschen und Menschen mit Behinderungen an relevanten
Stadtentwicklungsplanungen.
Sachstand:
Die Federführung für die Zielerreichung liegt beim Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehr – Die Federführung hat FB 61
in Zusammenarbeit mit FB 45, FB 01, B 03, E 26 und FB 56.
FB 61 führt die Beteiligung von Familien mit Kindern, älteren
Menschen und Menschen mit Behinderungen an relevanten
Stadtentwicklungsplanungen anlassbezogen durch.
Ziel 1.2
Der Faktor „Zeit “ ist im Kriterienkatalog „Familienfreundliche
Stadtplanung – Kriterien für Städtebau mit Zukunft“ enthalten.
Sachstand
Bereits im Jahre 2003 hat der Rat der Stadt Aachen Kriterien für
Kinder- und familienfreundlichen Städtebau beschlossen, Kinder-und
Familienfreundlichkeit sollten kein Zufallsprodukt, sondern
absichtliches Ergebnis planerischen Handelns sein. Im Rahmen der
Reauditierung wurde beschlossen, diese Kriterien um
familienzeitrelevante Fragestellungen zu erweitern und sie mit einem
Uhrensymbol in dem entsprechenden Leitfaden zu kennzeichnen.
Dies geschah in einer Fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe
unter Federführung des Fachbereichs Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Kinder,
Jugend und Schule, Soziales und Integration, Bauaufsicht, Umwelt
sowie dem Fachbereich Wirtschafts-förderung.
Nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen am 29.06.2016
wurden die Kriterien den mit der Stadt Aachen kooperierenden
Architektur,- Stadtplanungs- und Ingenieurbüros über die Kriterien
und ihre Anwendung schriftlich zugesandt. Die bereits bestehende
Dienstanweisung zur Anwendung der Kriterien innerhalb der
Stadtverwaltung wurde ebenfalls erneuert. Familienzeitpolitik wurde
auf diese Weise zu einem integralen Bestandteil der Aachener
Stadtentwicklung gemacht.
Die Prüfung erfolgt sowohl durch die zuständigen städtischen
Fachbereiche, als auch durch externe Planer bzw. Vorhabenträger.
Grundlage der Prüfung ist der in der Broschüre enthaltene
Kriterienkatalog. Hier sind unter den übergeordneten Punkten
- Sicherheit und soziales Zusammenleben fördern,
- Eigenständige Mobilität fördern,
1
-
Nutzbarkeit, Erlebnisvielfalt und Veränderbarkeit schaffen
sowie
- Beteiligung
Fragestellungen aufgelistet, anhand derer der jeweilige
(städtebauliche-) Entwurf zu überprüfen ist. Die Ergebnisse werden
anschließend dokumentiert und im Falle einer Bauleitplanung auch in
die Abwägung einbezogen.
Bei den Prüfungen stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- Sicherung und Verbesserung der konkreten
Lebensbedingungen der Familien in der Stadt Aachen.
- Zufriedene Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Aachen,
insbesondere wenn Familien, Kinder und Jugendliche an der
Entwicklung ihres Lebensumfeldes beteiligt werden.
- Mehr Zeitsouveränität für alle durch die Berücksichtigung
des Leitbildes „Stadt der kurzen Wege“
- Schärfen des „Planungsblickes“ und Sensibilisierung für die
Bedürfnisse und Gefährdungen der Familien.
- Imageverbesserung für die Außenwerbung der Stadt Aachen
als attraktive Wohnstadt mit hoher Lebensqualität.
- Verbesserte Entscheidungsgrundlage in der Abwägung bei der
Aufstellung von Bauleitplänen nach §1 Baugesetzbuch.
- Verbesserung der Wohnumfeldsituation in Gebieten mit
sozialen Problemen.
- Erhöhung des planerischen Qualitätsstandards.
Diese Vorgehensweise sichert, dass Zeit und Zeitplanung in die
gesamten städtebaulichen Planungsvorgänge eingespeist werden.
Das Ziel ist erreicht – siehe den „Kriterienkatalog“ unter diesem link:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/aachener_buendnis_f
amilien/familienfreundliche_stadtplanung_aachen/index.htmlhttp://ww
w.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_gesellschaft/fa
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/aachener_buendnis_f
amilien/familienfreundliche_stadtplanung_aachen/index.html
Ziel 1.3
Einrichtung eines Familienservicebüros zur Bündelung und
Koordination
Sachstand
Ursprünglich hatte die Federführung FB 11. Nach der VV – Sitzung
am 19.04.2016 ging sie auf FB 12 über.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 sein
Einverständnis zur Einrichtung einer Familienhotline beim
Servicecenter Call-Aachen sowie der Schaffung von jeweils einem
„Familienservicebüro“ an den Infopunkten des Bürgerservices am
Katschhof und am Bahnhofsplatz, erklärt.
Die Familienhotline mit der Telefonnummer 43245005, wurde am 25.
Juni 2018 nach einer Pressekonferenz freigeschaltet.
Die Prüfungen zur Schaffung von Familienservicepunkten haben
ergeben, dass der Bürgerservicebereich des Katschhofes dafür nicht
geeignet ist. Auch die Schaffung eines solchen Bereiches im
2
Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz ist aus der heutigen Sicht der FB
12 nicht realistisch. Der jetzige Infopunkt wäre für die erweiterte
Aufgabenwahrnehmung ungeeignet. Eine erste vorsichtige Schätzung
von E 26 ergab, dass eine bauliche Lösung nicht unter 100.000,--€ zu
realisieren wäre. Auch eine Planung würde bereits Mittel erforderlich
machen. Diese Mittel stehen nicht bereit.
Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ziel nicht weiter zu verfolgen.
Ziel 1.4
Sachstand
Vertiefung des Markenbausteins „Familienfreundliche Stadt“ –
Weiterer Ausbau einer Willkommenskultur für Familien
Die Umsetzung dieses Auditzieles erfolgt kontinuierlich
Eingeführtes Familienlogo „Krone“ (s.o.) wird verstärkt als Leitund Wiedererkennungsmotiv in alle städtischen Produkte
eingebracht, die das Thema Familie tangieren
(Imagebroschüre, Aachen kompakt, www.aachen.de/familie,
www.aachen.de/newcomerservice, usw.)
Willkommensgeschenk der Stadt Aachen:
Lätzchen (mit der Aufschrift „Öcher Breilandeplatz) für Eltern,
die ihre Kinder beim Standesamt melden
& Aachen spezifische Broschüre für Eltern von Kindern
zwischen Geburt und Schulanfang wird zielgruppentreffsicher
bei der Anmeldung im Standesamt, bei Bedarf auch an neue
Familien, die nach Aachen ziehen, verteilt.
Aachen spezifische Broschüre für Eltern von Schulkindern ist
erstellt worden. Sie wird zusammen mit dem Schreiben „Ihr
Kind wird schulpflichtig“, bei Bedarf auch an neue Familien,
die nach Aachen ziehen per Post verschickt.
Hinweis auf Aachener Familienservice in allen Informationen
für Unternehmen
Eigenständige bzw. ergänzende Darstellung des Themas
Familienfreundliche Stadt in allen laufenden oder neu zu
erstellenden Produkten der Öffentlichkeitsarbeit
Begleitung der Maßnahmenumsetzung/Zielerfüllung aller
Handlungsfelder der Reauditierung mit
öffentlichkeitswirksamen Medien
In Zusammenarbeit mit AG „Familienfreundliche
Wissenschaftsstadt Aachen“ des Aachener Bündnis für
3
Familie wurde in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen, der
FH Aachen, der KatHO Aachen, den allgemeinen
Studentenausschüssen dieser Hochschulen, dem
Universitätsklinikum Aachen, dem Studierendenwerk und der
Stadt Aachen die neue gemeinsame Internetseite „Studieren
mit Kind geschaffen.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/familien_aach
en_broschueren/studieren_mit_kind/studium_organisation/ind
ex.html
Sie bündelt alle Informationen zum Thema „Studieren,
Forschen und Lehren mit Kind in Aachen“ und wurde am
11.10.2017 in einer gemeinsamen Pressekonferenz der
Öffentlichkeit vorgestellt. Seit dem 01.07.2018 ist diese Seite
auch in englischer Sprache aufrufbar.
Begleitet wurde die Aktion durch die Citylight-PosterKampagne "Raum für Familie".
Die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes
vom September 2017 zeigte auf, dass 6 % der Studierenden
während des Studiums eine Familie gründen. Mit der Aktion
„Raum für Familie“ wurde öffentlichkeitswirksam deutlich
gemacht, dass sich die Aachener Hochschulen, das
Studierendenwerk, das Universitätsklinikum und die Stadt
Aachen darauf eingestellt und vorbereitet haben, damit ein
Studium mit Kind gelingen kann und Aachen eine
familienfreundliche Wissenschaftsstadt ist.
4
Handlungsfeld 2:
Familie und Arbeitswelt, Betreuung
Ziel 2.1
"Bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Ausbau des
inklusiven Ganztags"
Sachstand
Aktuell gibt es 22 Grundschulen im Gemeinsamen Lernen. Davon
haben 21 Grundschulen einen offenen Ganztag, eine Grundschule
hat "Schule von acht bis eins"
Im offenen Ganztag werden im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 321
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf im Nachmittag gebildet und betreut.
Vor Ort werden für den Ganztag im Sinne des ganzen Tages
Konzepte zur Förderung der Kinder im Gemeinsamen Lernen
entwickelt. Hier arbeiten die Teams des Vormittags und des
Nachmittags zusammen. Der Einsatz von verpflichtenden
Lehrstellenanteilen von Sonderpädagogen im Nachmittag bedarf der
Weiterentwickelung.
Die besonderen inklusiven Raumbedarfe und die sächliche
Ausstattung erfordern an einzelnen Grundschulen zusätzliche
schulorganisatorische Entwicklungen und ggf. bauliche
Maßnahmen.
Ziel 2.2
Bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Ausbau der
Ganztagsferienbetreuung für alle Ferienzeiten
Sachstand
Zeit für Familie soll planbar sein und die Stadt Aachen möchte die
dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für Eltern schulpflichtiger
Kinder verlässliche Ganztagsferienbetreuungsangebote für alle
Ferienzeiten erforderlich, die immer mehr zu einem wichtigen
Standortfaktor werden. In Zusammenarbeit mit allen Anbietern, wie
zum Beispiel kirchliche und städtische Einrichtungen, Vereine,
RWTH, FH und gegebenenfalls auch Aachener Unternehmen, soll
erreicht werden, dass zu Beginn eines jeden Jahres alle
Ferienspielangebote für die Oster-, Sommer- und Herbstferien in
einem Onlineportal dargestellt sind, sodass die Eltern frühzeitig den
Jahresurlaub und ihre Familienzeiten planen können. Die
Bündelung der Informationen erfolgt im Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule – die Anmeldung direkt beim jeweiligen
Anbieter.
Die Erarbeitung eines onlinebasierten Portals hat große Fortschritte
gemacht. Der Projektauftrag wurde im September 2015 gestellt.
Erste Gespräche haben Mitte September 2016 stattgefunden. Die
Kickoff Veranstaltung des Projektes erfolgte am 16.01.2017. Nach
Erstellung des Pflichtenheftes, sowie einer Bewertungsmatrix
erfolgte durch die Regio IT eine Ausschreibung, gerichtet an
5
verschiedene Firmen, die bereits Online- Programme in
verschiedensten Gemeinden Deutschlands anbieten. Im August
2017 wurden nach einer Vorauswahl drei Anbieter von
Ferienspielprogrammen zur Präsentation eingeladen. Zwei Firmen
sind hierbei in die engere Wahl gezogen worden. Nach sorgfältiger
Prüfung ist im Oktober 2018 nun die Entscheidung für eine Firma
gefallen. Das Onlineportal für die Ferienspiele wird dem
Serviceportal der Stadt Aachen angegliedert sein. In
Zusammenarbeit mit den Anbietern werden alle Angebote in Text
und Bild nach Ferienzeitengeordnet bereits frühzeitig auf dem
Onlineportal den Familien zur Verfügung gestellt. Die Bündelung
der Informationen erfolgt im Fachbereich 45, die Anmeldung wird
direkt beim Anbieter erfolgen, der durch einen Link mit dem
Programm verbunden sein wird. Anmeldungen der städtischen
Angebote können online über das Serviceportal erfolgen. Zwingend
ist das nicht. Das Ferienspielprogramm wird auch ohne Anmeldung
im Serviceportal für jeden Bürger lesbar sein. Die
Ferienspielzeitung für den Sommer wird beigehalten. – eventuell in
einer geringeren Auflage als bisher üblich.
Nach dem jetzigen Stand der Dinge, kann davon ausgegangen
werden, dass noch in 2018 mit der eigentlichen Einführung
begonnen werden kann. Ein produktiver Einsatz könnte dann zu
den Sommerferien 2019 erfolgen.
Nach der Auftragserteilung an die Firma erfolgt eine Vorstellung im
Kinder-und Jugendausschuss und eine Einführungsveranstaltung
für die freien Träger.
Ziel 2.3.
Sicherstellung der Betreuung von Kindern in
unvorhergesehenen Betreuungsnotfällen
Sachstand
Aktuell hat die Schaffung von Randzeitenbetreuungsangeboten
Priorität – siehe nachstehend Ziel 2.4.
Erst wenn in diesem Bereich eine befriedigende Situation erreicht
ist, kann das Thema der Notfallbetreuung angegangen werden.
Dennoch wurden zwischenzeitlich die Betreuungsnotfallangebote
der Krankenkassen, also Haushaltshilfe und Kinderkrankengeld in
Form eines Flyers veröffentlicht. Weiterhin gibt es das Projekt
Familienfeuerwehr des Caritasverbandes für max. drei Tage und
KiRa = Kinder in Kinder in Not-und Randzeiten von PiccoBella.
Ziel 2.4
Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in
Tageseinrichtungen für Kinder
6
Sachstand
Der Ausbau der Randzeitenbetreuungsangebote steht in direktem
Zusammenhang mit den Wünschen von Eltern, die z.B. in
Schichtarbeit arbeiten und Beruf und Familie vereinbaren möchten,
als auch mit den Anforderungen an das Kindeswohl und die sich
daraus ergebenden Forderungen an die Qualität der
Randzeitenbetreuung und der täglichen Betreuungsdauer eines
Kindes in einer Einrichtung. Hierbei darf die hohe Bedeutung einer
sich in den ersten beiden Lebensjahren zwischen Kind und Eltern
erfolgreich entwickelnden Primärbindung nicht außer Acht
gelassen werden. Denn eine sichere Primärbindung bildet die
Basis für seelische Gesundheit im späteren Leben. Sie wird später
durch Sekundärbindungen - so auch durch Bezugspersonen in der
Kindertagesstätte - ergänzt. Ein entscheidender Faktor zur
Etablierung der Primärbindung ist die zur Verfügung stehende
Betreuungszeit durch die primäre(n) Bindungsperson(en). Vor
diesem Hintergrund hat sich der Kinder-und Jugendausschuss der
Stadt Aachen dafür ausgesprochen, dass eine Betreuungszeit für
ein Kind von maximal 9 Stunden täglich und von insgesamt 45
Stunden wöchentlich nur in Ausnahmefällen überschritten werden
darf.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden in Aachen
zunächst in zwei Kindertagesstätten erweiterte Öffnungszeiten in
einer Gruppe angeboten. In den Randzeiten zwischen 6.30 und
7.30 Uhr und zwischen 16.30 und 18.30 Uhr können bis 20 Kinder
von zwei pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in einer
Gruppe betreut werden.
.
Da nicht in jeder der 136 öffentlich geförderten Tageseinrichtungen
für Kinder in Aachen für jeweils eine Gruppe von 20 Kindern ein
Randzeitenbetreuungsbedarf besteht, sondern sehr häufig nur für
drei oder vier Kinder, wurden in Zusammenarbeit zwischen FB
45/100 und FB 45/200 weitere Möglichkeiten für
Randzeitenbetreuungsangebote erarbeitet. Im Hinblick auf deren
Realisierbarkeit/Genehmigungsfähigkeit fand am 22. Juni 2017 ein
Termin mit dem LVR statt. Die Ergebnisse wurden am 29.05.2018
im KJA vorgestellt und beschlossen.
Ziel
2.5
Bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Ausbau der
betrieblich unterstützten Kinderbetreuung
Sachstand
Fachkräftesicherung und Fachkräftebindung sind zentrale Ziele der
Kommunalpolitik. Was für alle Unternehmen gleichermaßen gilt:
Auf ihre Fachkräfte können sie nicht verzichten. Sie sind
Voraussetzung dafür, dass Unternehmen weiterhin hohe Qualität
erzielen und wachsen können. Die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf wird dabei zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil, der sich
für beide Seiten lohnt, denn auch die Fachkräfte messen dem
Thema eine hohe Bedeutung zu. Bei der Arbeitgeberwahl ist sie für
neun von zehn Beschäftigten mit minderjährigen Kindern genauso
wichtig oder sogar wichtiger als das Gehalt.
Unter dem Gesichtspunkt der Familienzeit ersparen
arbeitsortsnahe Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor allem
Wegezeiten. Im Hinblick auf die Schaffung von
7
Betriebskindertagesstätten liegt bereits ein Grundsatzbeschluss
des Stadtrates vom 05.09.12 vor, wie hier zu verfahren ist.
Immer mehr Firmen möchten die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ihrer Beschäftigten unterstützen. Ihr Engagement reicht
dabei von betriebseigenen Kindertagestätten bis hin zu
Ferienbetreuungsangeboten von Kindern Viele Firmen wollen oder
können jedoch keine Betriebskindertagesstätte schaffen, sondern
möchten lieber nachfrageorientiert in bestehenden
Kindertagesstätten Belegplätze in Anspruch nehmen. Über den
Aachener Familienservice beim Fachbereich Wirtschaftsförderung
werden hierzu in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung
Bedarfsumfragen bei Aachener Firmen durchgeführt, auf deren
Grundlage für die Firmen konkrete Angebote entwickelt wurden
und werden.
Über die konkrete Umsetzung entscheidet der KJA.
Weiterhin wurde am 05.03.2018 die in Zusammenarbeit mit der
IHK Aachen die neuaufgelegte der Broschüre „Betrieblich
unterstützte Kinderbetreuung“ im Rahmen einer Pressekonferenz
der Öffentlichkeit vorgestellt, in der alle wesentlichen Informationen
dazu zusammengestellt sind, wie Betriebe die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf unterstützen können
Darüber hinaus haben der Fachbereich Wirtschaftsförderung und
der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gemeinsam einen
Fragebogen zur Erfassung der betrieblichen Betreuungsbedarfe
entwickelt, der interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt
wird.
Zur Förderung der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung ist
seit März 2018 bei FB 45/200 im Stellenplan eine
Personalressource für das Aufgabenfeld der betrieblich
unterstützten Kinderbetreuung in öffentlich geförderten
Tageseinrichtungen für Kinder eingerichtet worden, sodass
interessierte Unternehmen zukünftig noch besser unterstützt
werden können. Weiterhin wurde in Zusammenarbeit mit der IHK
Aachen eine Broschüre zur betrieblichen Kinderbetreuung erstellt,
die am 05.03.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Handlungsfeld 4:
Beratung und Unterstützung
Ziel 4.1
Sachstand
Zeit für Familie durch E-Government und
Wissensmanagement
Ziel ist es, Warte- und Wegezeiten für Behördengänge zu
vermeiden, indem Behördenangelegenheiten von zu Hause
erledigt werden können. Hierfür soll das Wissensmanagement der
Stadt Aachen noch stärker auf die Bedürfnisse von Familien
eingehen, um auch, die Suchzeiten für Informationen zu
verkürzen.
8
Hierzu ist folgendes geplant:
1.
Aufbau eines geobasierten Familienstadtplanes mit
Informationen zu Spielplätzen, KiTas, Pflegeinrichtungen etc. Dies
bedingt auch die Optimierung der derzeitigen Geschäftsprozesse.
Die konkreten Arbeiten zum Aufbau des geobasierten
Familienstadtplanes haben Ende 2017 begonnen.
2.
Schrittweiser Aufbau einer gesamtstädtischen
Terminsprechzeiten-Struktur auf der Basis des
Terminvereinbarungssystems des FB 12 für die Behördengänge
begann in 2017 im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im
Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes - UVG. Der Kalender für
den Bereich Unterhaltsvorschuss wurde am 22.06.2017 fertig
eingerichtet, getestet und freigegeben, Termine können seit dem
online gebucht werden.
3.
Zwischen 2015 und 2017 fanden vier Qualitätskonferenzen
zur schnelleren und zielgerichteteren Erreichbarkeit von
familienrelevanten Informationen in der Wissensdatenbank des
Servicecenters CallAachen und auf aachen.de, statt. Im Januar
2017 konnte im FB 12 die Stelle einer Wissensmanagerin besetzt
werden, die in der Folgezeit die Wissensdatenbank des
Servicecenters im Hinblick auf das Wissen über familienrelevante
Fragestellungen und Informationen überprüft und aktualisiert hat.
Hiervon profitieren alle Familien, die ab Juni 2018 die neue
Familienhotline nutzen.
4.
Zwischenzeitlich sind auch die Familienseiten auf
aachen.de lebenslagenorientiert aufgebaut worden.
Handlungsfeld 6:
Senioren und Generationen
Ziel 6.1
Förderung und Aktivierung von Nachbarschaften im Quartier
Sachstand
Handlungsfeld 6:
Senioren und Generationen
Messkriterium
Die nachstehenden Maßnahmen sind vollumfänglich bis
zum Ende der Laufzeit umgesetzt
Eine Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen kann nicht
vollumfänglich bis zum Ende der Laufzeit erfolgen. Einige
Maßnahmen konnten jedoch bereits angestoßen werden.
1. Sozialraumanalyse durch Sozialentwicklungsplanung in
Vernetzung mit Wohnungsmarktbeobachtung und weiteren
9
Grundsatzplanungen
-Beschreibung der Lebensräume
Mit dem Zweiten Sozialentwicklungsplan für Aachen, der 2015
veröffentlich wurde, wurde die Sozialberichterstattung auf
kleinräumiger Ebene weitergeführt. Die Stadt wurde in 60
Lebensräume eingeteilt, für die ein breites Set an sozialen
Indikatoren bereitsteht. Im Rahmen von Quartiersanalysen
wurden für Bereiche mit besonderen sozialen bzw. sozioökonomischen Herausforderungen gesonderte
Bestandsaufnahmen getätigt. Dazu gehört auch eine Analyse der
vorhandenen Netzwerke und sozialen Angebotsstrukturen. Dieser
Ansatz soll weiter verfolgt werden und auf andere Quartiere und
Themenbereiche (z.B. Nachbarschaft als Ressource in der
Quartiersentwicklung) ausgedehnt werden. Innerhalb der neuen
Planungsabteilung des Fachbereichs 56, in der die Sozialplanung
und die Wohnbaukoordination vereint sind, wird es in Zukunft
möglich sein, das Thema „Wohnen“ und die Sozialplanung bzw.
die Sozialberichterstattung noch besser zu verzahnen. Im zweiten
Sozialentwicklungsplan wird das Thema des geförderten
Wohnungsbaus thematisiert.
-Darstellung von Strategien
ab 2018: Aufbau einer Kooperation mit dem Lehr- und
Forschungsgebiet „Kulturgeographie“ des Geographischen
Instituts der RWTH Aachen. Thematisierung des Themenfelds
„Nachbarschaften im Quartier“ in einer Projektstudie
(Fragestellung: Was sind Nachbarschaften und was sind die
Erfolgsfaktoren einer gut funktionierenden Nachbarschaft?) und
Durchführung einer studentischen Befragung in verschiedenen
Lebensräumen Aachens mit dem Ziel, das Verständnis und die
Bewertung von Nachbarschaften seitens der Aachener
Bevölkerung zu erörtern.
2. Schaffung einer bedarfsorientierten Bedarfs- und
Potentialanalyse/
Analyse der Nachbarschaften im Quartier durch
BürgerInnen- und ExpertInnenbefragungen
Als einzige ExpertInnen wurden bisher die QM/Sozialplanung
einbezogen. Vorhandene Nachbarschaftsaktivitäten wurden in
einer Liste erfasst.
Es wurden viele Literaturhinweise/Presseartikel zum
Nachbarschaften (z.B. KDA) u.ä. zum Thema gesammelt. Die
QuartiersmanagerInnnen sammeln wertvolle Informationen zu
stadtteil- und nachbarschaftsbezogenen Themen.
Festgestellt wurden außerdem „gewerbliche“
Nachbarschaftsinitiativen unter www.nebenan.de/am-westparkkronenberg; diese soll es auch in anderen Quartieren geben
(Schönforst, Laurensberg)
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-Einbindung der Stadtteilkonferenzen
Die Einbindung der Stadtteilkonferenzen erfolgt regelmäßig über
den Arbeitskreis Stadtteilkonferenzen. Hier findet ein Austausch
statt. Nachbarschaft und Zusammenleben vor Ort sind wichtige
Themen innerhalb der Stadtteilkonferenzen und werden immer
wieder diskutiert. Der Informationsfluss zur Sozialplanung und
zum Quartiersmanagement ist gewährleistet
-Einbindung von Gruppen oder Institutionen außerhalb der
Stadtteilkonferenzen
Die Einbindung erfolgte bisher über die Unterstützung (auch
finanziell) der Aktivitäten/Projekte z.B. Brander Seniorentelefon,
Brander Senioren bleiben mobil, Nachbarschaftstelefon
Richterich/ Horbach, Forster Seniorentelefon,
Nachbarschaftsprojekt der Fauna e.V. in der Stolberger Straße
3. Veräußerung städtischer Grundstücke mit
Nutzungskonzepten
zur Förderung und Aktivierung von Nachbarschaften ( z.B.
für
Wohngruppen oder generationenübergreifende Wohnformen)
Wohnprojekt in der Stolberger Straße, 77 WE
(gewoge/Fauna e.V.) (inklusives Projekt)
Mehrgenerationenhaus in Brand
(Mehrgenerationenwohnen Rombachstraße,
Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel)
Wohnprojekt Gut Branderhof in Burtscheid (Reiterhof)
(Baugruppen/Baugemeinschaften)
Leinergasse (Baugruppen/Baugemeinschaften)
Sandhäuschen (Baugruppen/Baugemeinschaften)
Burggrafenstraße (Baugruppen/Baugemeinschaften)
4. Stärkung der vorhandenen und Erschließung neuer
Strukturen
für Begegnung
Mehrgenerationenhaus in Brand mit Projektbeginn im 2.
Quartal 2017 (Projekt über Bundesministerium)
Mehrgenerationenhaus in Eilendorf/Rothe Erde mit
Projektbeginn im 2. Quartal 2017 (Projekt über
Bundesministerium)
Beide Projekte schaffen intergenerative Angebote im
Bereich Freizeit, Bildung und Kultur.
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5. Förderung von Bürgerbeteiligung und Unterstützung
bürgerschaftlicher
Initiativen
-Nutzung des Stadtteilfonds für alle
Richtlinie ändern bzw. überall STK etablieren auch in der
Innenstadt oder generelle Regelung schaffen; Unterstützung
erfolgt bereits durch Zuwendungen über Position
sozialraumbezogene Maßnahmen
-Verbesserung der Kommunikationsstrukturen innerhalb
und außerhalb der Verwaltung
Sozialplattform und Sozialkonferenz: Die Sozialkonferenz ist der
Rahmen, wo Experten aus Stadtverwaltung, Politik, Verbänden,
Vereinen, Wissenschaft und anderer Institutionen über die
gesamtstädtische Sozialentwicklung diskutieren. Die Konferenz
wird im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration organisiert
und hat unterschiedliche Themenschwerpunkte. Sie wird von der
neu gegründeten Sozial-Plattform begleitet. Die Sozial-Plattform
setzt sich aus allen für die Sozialentwicklung relevanten
Fachbereichen der Verwaltung, den Trägern der Freien
Wohlfahrtspflege, der StädteRegion Aachen sowie der Polizei
zusammen. In diesem Rahmen werden Inhalte der Konferenz
bestimmt und die Erkenntnisse aus der Konferenz diskutiert. Die
Erkenntnisse aus der Konferenz fließen in den städtischen
Sozialentwicklungsplan ein.
Fachplanerkreis: Verwaltungsinternes Austauschgremium auf
Arbeitsebene zu dem weit gefächerten Thema der Sozial- und
Sozialraumentwicklung. Der Fachplanerkreis bringt die
Fachplanungen zusammen und ermöglicht eine
gemeinsame/integrierte Perspektive auf die Entwicklungen
einzelner Sozialräume (Wohnraumentwicklung, Kita- und
Schulplanung, Kinder- und Jugendförderung, Stadtplanung und
Altenplanung).
Ziel 1: Verständigung über die Grundlagen der Planungen
(einheitliche Definitionen, Instrumente und Interpretationen).
Ziel 2: Frühwarnsystem für Handlungsnotwendigkeiten:
Austausch über Trends und Entwicklung von übergreifenden
Strategien.
Ziel 3: Abstimmung und Verschränkung der einzelnen Planwerke
der Stadt Aachen: Zusammenschau und Diskussion der Daten,
Feststellung von Bedarfen und Entwicklung von Maßnahmen.
Ziel 4: Austausch über kleinräumige Entwicklungen und
Handlungserfordernisse, Abstimmung von Planungen und
Maßnahmen.
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-Einführung eines professionellen Quartiersmanagements
Bisher bestehen 2,5 Stellen im Quartiersmanagement in Aachen
(Forst/Driescher Hof, Aachen-Ost/Rothe Erde und Preuswald). Im
ersten Quartal 2017 sind 3,5 Stellen für ein gesondertes
Quartiersmanagement im Bereich der Flüchtlingsintegration
hinzugekommen (Eilendorf, Kronenberg, Aachen-Nord und
Richterich).
-Akquise von Ehrenamtlern
Der Sonderbereich FB 56/010 (Flüchtlingskoordination) ist zurzeit
mit vier Teammitgliedern im Themenfeld „Ehrenamt in der
Flüchtlingsintegration“ tätig. Aufgaben sind die
Ehrenamtsakquise, die Betreuung der Ehrenamtler, die
Organisation ehrenamtlicher Angebote (z.B. Deutschkurse und
Dolmetscherdienste) und die Zusammenarbeit mit lokalen
Netzwerken. Das Team ist für alle Ehrenamtler zuständig, die in
den zurzeit betriebenen Flüchtlingsunterkünften der Stadt
aushelfen oder sich um die Flüchtlingshaushalte in Wohnungen
kümmern.
-stärkere Einbindung der Seniorenräte und der
Familienzentren
in die Stadtteilarbeit
Die Einbindung erfolgt bereits über STK örtliche AGs Altenarbeit
Ziel 6.2
Es besteht ein Netzwerk Wahlgroßelternschaften für Familien
mit Kindern, deren Großeltern an anderen Orten leben oder
nicht verfügbar sind
Sachstand
Hierzu wurde unter Einbeziehung vieler Partner ein Konzept
entwickelt, in dem u.a. festgelegt ist, dass eine verpflichtende
Teilnahme der Wahlgroßeltern an einem Erste Hilfe Kurs für
Kinder (DRK), einer Präventionsschulung (Helene Weber Haus),
an dem Kompetenzkurses „Starke Großeltern-Starke Kinder des
DKSB, ein fachlich angeleiteter Erfahrungsaustausch
(evangelische Familienbildungsstätte) sowie die Vorlage eines
erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gefordert wird, um
als Wahlgroßeltern tätig sein zu können. Der KJA hat am
22.11.2016 der Förderung dass zur Förderung aus dem
städtischen Stiftungsvermögen für zwei Jahre zugestimmt. Das
Projekt konnte am 01.01.2017 in der Trägerschaft des DRK
starten, das hierfür eine halbe Stelle eingerichtet hat. Projektende
ist der 31.12.2019.
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Kurze Übersicht über die Aktivitäten:
- Erstellung einer Wort-und Bildmarke für das Netzwerk
- Erstellung eines Flyers, eines Plakates sowie zwei Rollups
- Erstellung von zwei Booklets, eines für Wahlgroßeltern und
eines für Eltern
- 6 wöchige Netzwerktreffen mit den Kooperationspartner
-Schriftliche Vereinbarung einer Kooperationsstruktur und
Aufgabenverteilung zwischen den Projektpartnern, die inhaltlich
sehr ausgefeilt wurde und auch längere, als die dafür eingeplante
Zeit in Anspruch nahm, aufgrund der Vielfalt der Impulse und
Erfahrungen.
-Werbung der Stadt Aachen für das Projekt im Ehrenamtsportal
des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement,
Teilnahme am Mentorennetzwerk der Stadt Aachen
- Teilnahme an der Ehrenamtsdankesveranstaltung des DRK
- Zusammenarbeit mit dem Alumninetzwerk der RWTH Aachen
-Werbung für Enkelpaten über die Familienbildungseinrichtungen,
den Begegnungszentren Plus und den Familienzentren, bei einer
Karnevalsveranstaltung im Eurogress 2017, der Euregio
Wirtschaftsschau 2017 und 2018, der Gesundheitsmesse am
Marienhospital 2017, der Babymesse im Luisenhospital 2018,
beim Weltkindertag 2017
-Infovormittage im DRK welche durch die Aachener Presse
beworben werden
- diverse Presseartikel in den Aachener Nachrichten, Aachener
Zeitung, Seniomagazin, Pfarr- und Gemeindebriefen,
Kirchenzeitung, Super Sonntag, Familienzeitschrift KingKallli, etc.
- Öffentlichkeitsarbeit über Radio, öffentliche Verkehrsmittel
(ASEAG), Familiengärten, Vereine, Seniorenbratungsstellen, etc.
- Vorstellung des Projekts in öffentlichen Institutionen wie
Stadtteilkonferenz, Seniorenrat, etc.
- Präsenz auf Internetplattformen wie Aachen 50 plus
-Vorgespräche mit interessierten Wahlgroßeltern in den
Familienzentrum, den Familienbildungseinrichtung, den
Begegnungszentren oder dem DRK.
- Fortbildungen der Wahlgroßeltern in folgenden Bereichen
1.
Erste-Hilfe-kurs
2.
Präventionsschulung
3.
Wahlgroßelternkurs
4.
fachlich angeleiteter Erfahrungsaustausch
4 Wahlgroßelternschaften sind geschlossen worden und
bestehen weiter
4 Zusammenführungsprozesse sind in der Anbahnung
8 potenzielle Wahlgroßeltern interessiert
5 Wahlgroßeltern werden auf ihre Aufgabe vorbereitet
46 Familien sind an einem Wahlgroßelternteil interessiert
4 interessierte Familien werden auf die Wahlgroßelternschaft
vorbereitet
7 Wahlgroßeltern sind aus dem Projekt ausgestiegen
5 zusammengeführte Paare haben sich wieder getrennt
Wie geht es mit dem Projekt nach dem Ende der
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Förderphase am 31.12.2018 weiter?
Mit der Evangelischen Familienbildungsstätte Aachen
(Chancenpatenschaften, Projektträger Diakonisches Werk
Berlin) und dem SKF / SKM (Familienpatenschaften) wurde
vereinbart, dass die bestehenden Wahlgroßelternschaften
übernommen werden. Die Betreuung der ehrenamtlichen
Kräfte sowie Familien ist demnach weiter gegeben. Das
Familienpatenprojekt des SKF / SKM hat sich darüber
hinaus dazu bereit erklärt, Wahlgroßeltern, die noch nicht
vermittelt wurden, ebenfalls zu übernehmen. Somit ist die
weitere Begleitung der ehrenamtlichen Kräfte und die von
ihnen gewünschte/ geleistete Unterstützung der Familien
gesichert.
Im Auftrag
Heinz Zohren
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