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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
320396.pdf
Größe
381 kB
Erstellt
12.11.18, 12:00
Aktualisiert
10.12.18, 19:50

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0565/WP17 öffentlich 12.11.2018 FB 45/100 Erhaltungszertifikat "Audit familiengerechte Kommune" Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 04.12.2018 12.12.2018 Kinder- und Jugendausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Kommune“ in der beschriebenen Weise anzustreben. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, das Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Kommune“ in der beschriebenen Weise anzustreben. Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2018 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Produkt 4-060201-924-9, Konto 52910000 konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 2019 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 15.400 15.400 46.200 46.200 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15.400 15.400 46.200 46.200 0 0 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2018 Seite: 2/5 Erläuterungen: Die Stadt Aachen wurde im Rahmen umfangreicher Prozesse 2010 als familiengerechte Kommune auditiert und 2015 reauditiert. Die jetzige Reauditierung war bis März 2018 gültig. Der Verein familiengerechte Kommune bietet den reauditerten Kommunen ein Erhaltungszertifikat an, dessen Erlangung mit weniger Aufwand verbunden ist. So muss hierbei beispielweise nicht mehr der 200 seitige Auditfragebogen ausgefüllt werden und auch der Strategieworkshop entfällt. Damit wird anerkannt, dass z.B. in Aachen sich das Themenfeld der Familienfreundlichkeit/Familiengerechtigkeit in den vergangenen 22 Jahren seit der erfolgreichen Teilnahme am 1. Bundeswettbewerb „Kinder-und familienfreundliche Gemeinde“ im Jahre 1996 und den beiden Auditierungen, stetig verbessert und fortentwickelt hat. Aachen steht hier also nicht mehr am Anfang einer Entwicklung, sondern kann auf starken Grundlagen aufbauen. Das Audit ist ein strategisches Planungs-und Steuerungsinstrument für die kommunale Familienpolitik. Es bindet die Kommunalpolitik ebenso ein, wie die Wirtschaftsunternehmen, relevante gesellschaftliche Akteure der Kinder-, Jugend und Sozialhilfe, sowie die Familien. Es ist ein Instrument der Fortschrittserzeugung von mehr Familiengerechtigkeit in der Stadt. Das Audit hat sechs Handlungsfelder: 1: Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit 2: Familie und Arbeitswelt, Betreuung 3: Bildung und Erziehung 4: Beratung und Unterstützung 5: Wohnumfeld und Lebensqualität 6: Senioren und Generationen Die Kommunen haben auch die Möglichkeit ein neues Handlungsfeld zu definieren und zum Schwerpunktthema zu machen, wie z.B. Kommunale Familienzeitpolitik, Chancen und Nutzen der Digitalisierung für Familien, Mobilität… Zur Erlangung des jährlich zu erneuernden Erhaltungszertifikates sind seitens des Vereins Familiengerechte Kommune folgende Bedingungen zu erfüllen: 1. Erhalt und Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen aus dem Grundzertifikat von 2010 und dem Bilanzzertifikat von 2015 sowie kontinuierliche Fortschreibung von Zielen und Maßnahmen für mehr Familiengerechtigkeit. 2. Ratsbeschluss, dass der dauerhafte Erhalt des Zertifikats Familiengerechte Kommune angestrebt werden soll. Für die Nutzung des Zertifikates, die Teilnahme an Netzwerktreffen, telefonische Reflexion und Controlling der Jahresberichte erhält der Verein jährlich 3000,- € 3. Controlling über Jahresberichte an den Verein familiengerechte Kommune und Politik, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt eine Erklärung, warum eine Abweichung erforderlich war und welche neuen Ziele damit verbunden werden sollen. Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2018 Seite: 3/5 4. Zum dauerhaften Erhalt des Zertifikats ist es erforderlich, dass die Stadt Aachen nach Ablauf der dreijährigen Umsetzungszeit im Rahmen des Bilanzierungs-Audit möglichst jährlich mindestens jedoch alle 1,5 Jahre einen Bilanzworkshop durchführt. 5. Darstellung, in welcher Struktur die Stadt nachhaltig und strategisch die kommunale Familienpolitik planen, steuern und begleiten will. Hierbei kann sie bestehende Strukturen nutzen, anpassen oder schaffen. Struktur- und Durchführungsvorschlag für das Erhaltungszertifikat Auf der Grundlage dieser Vorgaben hat FB 45 den nachstehenden Struktur-und Durchführungsvorschlag zur Erlangung des Erhaltungszertifikates entwickelt und mit dem Verein abgestimmt: Einrichtung einer verwaltungsinternen, fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Familiengerechtes Aachen“, in der folgende Fachbereiche vertreten sein sollen: FB 01 Verwaltungsleitung, FB 02 Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten, FB 45 Kinder, Jugend und Schule, FB 52 Sport, FB 56 Soziales Wohnen und Integration, sowie FB 61 Stadtentwicklung und Verkehr, unter Federführung des FB 45. Die Arbeitsgruppe hat die zwei Aufgaben: 1. Gegenseitige Information und Austausch über bestehende und laufende Planungen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit/Familiengerechtigkeit. Hieraus können sich im kollegialen Austausch Handlungserfordernisse z.B. zur stärkeren Berücksichtigung von Familienbelangen oder zur Beteiligung von Familien ergeben. 2. Die Verwaltungsinterne Arbeitsgruppe kann Vorschläge für die Bearbeitung eines neuen Themenfeldes machen, wenn es in bestehenden oder laufenden Planungen noch nicht bedacht worden ist, wie z.B., „Chancen und Nutzen der Digitalisierung für Familien“. Wichtig ist hierbei, dass Mehrfacharbeit vermieden wird, und nach Möglichkeit ohnehin laufende Prozesse ergänzt und angereichert werden. Diese Vorschläge werden im Verwaltungsvorstand zur Diskussion gestellt und verwaltungsintern zusammenfassend beschlossen. Je nach Thema werden für die Bearbeitung externe Partner eingebunden, wie z.B. freie Träger der Jugendhilfe und Unternehmen, oder Familien und Fachausschüsse beteiligt. Weiterhin wird ein Controlling durchgeführt. Darüber hinaus soll eine jährliche Sondersitzung der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, stattfinden, welche die Auditprojekte, Prozesse, Ziele und Ausblicke fachlich bewerten und begleiten sollen. Im Hinblick auf die Durchführung des vom Verein für das 2. Halbjahr 2018 geforderten Bilanzworkshop konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, ihn in Form einer Sachstandsdarstellung zu den vom Rat am 28.01.2015 beschlossenen Auditzielen im Stadtrat durchzuführen, weil dort ja auch die Ziele des vergangenen Audits beschlossen wurden und Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2018 Seite: 4/5 zukünftig beschlossen werden. Hierdurch wird Mehrfacharbeit vermieden und auf schlankem Weg eine hohe Verbindlichkeit herbeigeführt. Wichtig für ein dauerhaftes Erhaltungszertifikat ist, dass regelmäßig über den Fortschritt und berichtet und ein Controlling gemacht wird. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 3210,- Euro/Jahr incl. 7 % Mwst. Die erforderlichen Mittel stehen beim Bündnis für Familie, Produkt 4-060201-924-9, Konto 52910000, zur Verfügung. Anlage/n: Sachstand zu den vom Rat am 28.01.2015 beschlossenen Auditzielen Vorlage FB 45/0565/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2018 Seite: 5/5 OBM 31.10.2018 FB 45/100.010 Tel.: 45103 Anlage 1 zur Ratsvorlage 12.12.2018 Erhaltungszertifikat „Audit familiengerechte Familie“ Sachstandsbericht zu den vom Rat der Stadt Aachen am 15.01.2015 beschlossenen Auditzielen Ziel 1.1 Systematische Beteiligung von Familien mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen an relevanten Stadtentwicklungsplanungen. Sachstand: Die Federführung für die Zielerreichung liegt beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehr – Die Federführung hat FB 61 in Zusammenarbeit mit FB 45, FB 01, B 03, E 26 und FB 56. FB 61 führt die Beteiligung von Familien mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen an relevanten Stadtentwicklungsplanungen anlassbezogen durch. Ziel 1.2 Der Faktor „Zeit “ ist im Kriterienkatalog „Familienfreundliche Stadtplanung – Kriterien für Städtebau mit Zukunft“ enthalten. Sachstand Bereits im Jahre 2003 hat der Rat der Stadt Aachen Kriterien für Kinder- und familienfreundlichen Städtebau beschlossen, Kinder-und Familienfreundlichkeit sollten kein Zufallsprodukt, sondern absichtliches Ergebnis planerischen Handelns sein. Im Rahmen der Reauditierung wurde beschlossen, diese Kriterien um familienzeitrelevante Fragestellungen zu erweitern und sie mit einem Uhrensymbol in dem entsprechenden Leitfaden zu kennzeichnen. Dies geschah in einer Fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Kinder, Jugend und Schule, Soziales und Integration, Bauaufsicht, Umwelt sowie dem Fachbereich Wirtschafts-förderung. Nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen am 29.06.2016 wurden die Kriterien den mit der Stadt Aachen kooperierenden Architektur,- Stadtplanungs- und Ingenieurbüros über die Kriterien und ihre Anwendung schriftlich zugesandt. Die bereits bestehende Dienstanweisung zur Anwendung der Kriterien innerhalb der Stadtverwaltung wurde ebenfalls erneuert. Familienzeitpolitik wurde auf diese Weise zu einem integralen Bestandteil der Aachener Stadtentwicklung gemacht. Die Prüfung erfolgt sowohl durch die zuständigen städtischen Fachbereiche, als auch durch externe Planer bzw. Vorhabenträger. Grundlage der Prüfung ist der in der Broschüre enthaltene Kriterienkatalog. Hier sind unter den übergeordneten Punkten - Sicherheit und soziales Zusammenleben fördern, - Eigenständige Mobilität fördern, 1 - Nutzbarkeit, Erlebnisvielfalt und Veränderbarkeit schaffen sowie - Beteiligung Fragestellungen aufgelistet, anhand derer der jeweilige (städtebauliche-) Entwurf zu überprüfen ist. Die Ergebnisse werden anschließend dokumentiert und im Falle einer Bauleitplanung auch in die Abwägung einbezogen. Bei den Prüfungen stehen folgende Ziele im Vordergrund: - Sicherung und Verbesserung der konkreten Lebensbedingungen der Familien in der Stadt Aachen. - Zufriedene Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Aachen, insbesondere wenn Familien, Kinder und Jugendliche an der Entwicklung ihres Lebensumfeldes beteiligt werden. - Mehr Zeitsouveränität für alle durch die Berücksichtigung des Leitbildes „Stadt der kurzen Wege“ - Schärfen des „Planungsblickes“ und Sensibilisierung für die Bedürfnisse und Gefährdungen der Familien. - Imageverbesserung für die Außenwerbung der Stadt Aachen als attraktive Wohnstadt mit hoher Lebensqualität. - Verbesserte Entscheidungsgrundlage in der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach §1 Baugesetzbuch. - Verbesserung der Wohnumfeldsituation in Gebieten mit sozialen Problemen. - Erhöhung des planerischen Qualitätsstandards. Diese Vorgehensweise sichert, dass Zeit und Zeitplanung in die gesamten städtebaulichen Planungsvorgänge eingespeist werden. Das Ziel ist erreicht – siehe den „Kriterienkatalog“ unter diesem link: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/aachener_buendnis_f amilien/familienfreundliche_stadtplanung_aachen/index.htmlhttp://ww w.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_gesellschaft/fa http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/aachener_buendnis_f amilien/familienfreundliche_stadtplanung_aachen/index.html Ziel 1.3 Einrichtung eines Familienservicebüros zur Bündelung und Koordination Sachstand Ursprünglich hatte die Federführung FB 11. Nach der VV – Sitzung am 19.04.2016 ging sie auf FB 12 über. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 sein Einverständnis zur Einrichtung einer Familienhotline beim Servicecenter Call-Aachen sowie der Schaffung von jeweils einem „Familienservicebüro“ an den Infopunkten des Bürgerservices am Katschhof und am Bahnhofsplatz, erklärt. Die Familienhotline mit der Telefonnummer 43245005, wurde am 25. Juni 2018 nach einer Pressekonferenz freigeschaltet. Die Prüfungen zur Schaffung von Familienservicepunkten haben ergeben, dass der Bürgerservicebereich des Katschhofes dafür nicht geeignet ist. Auch die Schaffung eines solchen Bereiches im 2 Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz ist aus der heutigen Sicht der FB 12 nicht realistisch. Der jetzige Infopunkt wäre für die erweiterte Aufgabenwahrnehmung ungeeignet. Eine erste vorsichtige Schätzung von E 26 ergab, dass eine bauliche Lösung nicht unter 100.000,--€ zu realisieren wäre. Auch eine Planung würde bereits Mittel erforderlich machen. Diese Mittel stehen nicht bereit. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Ziel nicht weiter zu verfolgen. Ziel 1.4 Sachstand Vertiefung des Markenbausteins „Familienfreundliche Stadt“ – Weiterer Ausbau einer Willkommenskultur für Familien           Die Umsetzung dieses Auditzieles erfolgt kontinuierlich Eingeführtes Familienlogo „Krone“ (s.o.) wird verstärkt als Leitund Wiedererkennungsmotiv in alle städtischen Produkte eingebracht, die das Thema Familie tangieren (Imagebroschüre, Aachen kompakt, www.aachen.de/familie, www.aachen.de/newcomerservice, usw.) Willkommensgeschenk der Stadt Aachen: Lätzchen (mit der Aufschrift „Öcher Breilandeplatz) für Eltern, die ihre Kinder beim Standesamt melden & Aachen spezifische Broschüre für Eltern von Kindern zwischen Geburt und Schulanfang wird zielgruppentreffsicher bei der Anmeldung im Standesamt, bei Bedarf auch an neue Familien, die nach Aachen ziehen, verteilt. Aachen spezifische Broschüre für Eltern von Schulkindern ist erstellt worden. Sie wird zusammen mit dem Schreiben „Ihr Kind wird schulpflichtig“, bei Bedarf auch an neue Familien, die nach Aachen ziehen per Post verschickt. Hinweis auf Aachener Familienservice in allen Informationen für Unternehmen Eigenständige bzw. ergänzende Darstellung des Themas Familienfreundliche Stadt in allen laufenden oder neu zu erstellenden Produkten der Öffentlichkeitsarbeit Begleitung der Maßnahmenumsetzung/Zielerfüllung aller Handlungsfelder der Reauditierung mit öffentlichkeitswirksamen Medien In Zusammenarbeit mit AG „Familienfreundliche Wissenschaftsstadt Aachen“ des Aachener Bündnis für 3 Familie wurde in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen, der FH Aachen, der KatHO Aachen, den allgemeinen Studentenausschüssen dieser Hochschulen, dem Universitätsklinikum Aachen, dem Studierendenwerk und der Stadt Aachen die neue gemeinsame Internetseite „Studieren mit Kind geschaffen. http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/familien_aach en_broschueren/studieren_mit_kind/studium_organisation/ind ex.html Sie bündelt alle Informationen zum Thema „Studieren, Forschen und Lehren mit Kind in Aachen“ und wurde am 11.10.2017 in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Seit dem 01.07.2018 ist diese Seite auch in englischer Sprache aufrufbar. Begleitet wurde die Aktion durch die Citylight-PosterKampagne "Raum für Familie". Die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes vom September 2017 zeigte auf, dass 6 % der Studierenden während des Studiums eine Familie gründen. Mit der Aktion „Raum für Familie“ wurde öffentlichkeitswirksam deutlich gemacht, dass sich die Aachener Hochschulen, das Studierendenwerk, das Universitätsklinikum und die Stadt Aachen darauf eingestellt und vorbereitet haben, damit ein Studium mit Kind gelingen kann und Aachen eine familienfreundliche Wissenschaftsstadt ist. 4 Handlungsfeld 2: Familie und Arbeitswelt, Betreuung Ziel 2.1 "Bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Ausbau des inklusiven Ganztags" Sachstand Aktuell gibt es 22 Grundschulen im Gemeinsamen Lernen. Davon haben 21 Grundschulen einen offenen Ganztag, eine Grundschule hat "Schule von acht bis eins" Im offenen Ganztag werden im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 321 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Nachmittag gebildet und betreut. Vor Ort werden für den Ganztag im Sinne des ganzen Tages Konzepte zur Förderung der Kinder im Gemeinsamen Lernen entwickelt. Hier arbeiten die Teams des Vormittags und des Nachmittags zusammen. Der Einsatz von verpflichtenden Lehrstellenanteilen von Sonderpädagogen im Nachmittag bedarf der Weiterentwickelung. Die besonderen inklusiven Raumbedarfe und die sächliche Ausstattung erfordern an einzelnen Grundschulen zusätzliche schulorganisatorische Entwicklungen und ggf. bauliche Maßnahmen. Ziel 2.2 Bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Ausbau der Ganztagsferienbetreuung für alle Ferienzeiten Sachstand Zeit für Familie soll planbar sein und die Stadt Aachen möchte die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für Eltern schulpflichtiger Kinder verlässliche Ganztagsferienbetreuungsangebote für alle Ferienzeiten erforderlich, die immer mehr zu einem wichtigen Standortfaktor werden. In Zusammenarbeit mit allen Anbietern, wie zum Beispiel kirchliche und städtische Einrichtungen, Vereine, RWTH, FH und gegebenenfalls auch Aachener Unternehmen, soll erreicht werden, dass zu Beginn eines jeden Jahres alle Ferienspielangebote für die Oster-, Sommer- und Herbstferien in einem Onlineportal dargestellt sind, sodass die Eltern frühzeitig den Jahresurlaub und ihre Familienzeiten planen können. Die Bündelung der Informationen erfolgt im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule – die Anmeldung direkt beim jeweiligen Anbieter. Die Erarbeitung eines onlinebasierten Portals hat große Fortschritte gemacht. Der Projektauftrag wurde im September 2015 gestellt. Erste Gespräche haben Mitte September 2016 stattgefunden. Die Kickoff Veranstaltung des Projektes erfolgte am 16.01.2017. Nach Erstellung des Pflichtenheftes, sowie einer Bewertungsmatrix erfolgte durch die Regio IT eine Ausschreibung, gerichtet an 5 verschiedene Firmen, die bereits Online- Programme in verschiedensten Gemeinden Deutschlands anbieten. Im August 2017 wurden nach einer Vorauswahl drei Anbieter von Ferienspielprogrammen zur Präsentation eingeladen. Zwei Firmen sind hierbei in die engere Wahl gezogen worden. Nach sorgfältiger Prüfung ist im Oktober 2018 nun die Entscheidung für eine Firma gefallen. Das Onlineportal für die Ferienspiele wird dem Serviceportal der Stadt Aachen angegliedert sein. In Zusammenarbeit mit den Anbietern werden alle Angebote in Text und Bild nach Ferienzeitengeordnet bereits frühzeitig auf dem Onlineportal den Familien zur Verfügung gestellt. Die Bündelung der Informationen erfolgt im Fachbereich 45, die Anmeldung wird direkt beim Anbieter erfolgen, der durch einen Link mit dem Programm verbunden sein wird. Anmeldungen der städtischen Angebote können online über das Serviceportal erfolgen. Zwingend ist das nicht. Das Ferienspielprogramm wird auch ohne Anmeldung im Serviceportal für jeden Bürger lesbar sein. Die Ferienspielzeitung für den Sommer wird beigehalten. – eventuell in einer geringeren Auflage als bisher üblich. Nach dem jetzigen Stand der Dinge, kann davon ausgegangen werden, dass noch in 2018 mit der eigentlichen Einführung begonnen werden kann. Ein produktiver Einsatz könnte dann zu den Sommerferien 2019 erfolgen. Nach der Auftragserteilung an die Firma erfolgt eine Vorstellung im Kinder-und Jugendausschuss und eine Einführungsveranstaltung für die freien Träger. Ziel 2.3. Sicherstellung der Betreuung von Kindern in unvorhergesehenen Betreuungsnotfällen Sachstand Aktuell hat die Schaffung von Randzeitenbetreuungsangeboten Priorität – siehe nachstehend Ziel 2.4. Erst wenn in diesem Bereich eine befriedigende Situation erreicht ist, kann das Thema der Notfallbetreuung angegangen werden. Dennoch wurden zwischenzeitlich die Betreuungsnotfallangebote der Krankenkassen, also Haushaltshilfe und Kinderkrankengeld in Form eines Flyers veröffentlicht. Weiterhin gibt es das Projekt Familienfeuerwehr des Caritasverbandes für max. drei Tage und KiRa = Kinder in Kinder in Not-und Randzeiten von PiccoBella. Ziel 2.4 Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder 6 Sachstand Der Ausbau der Randzeitenbetreuungsangebote steht in direktem Zusammenhang mit den Wünschen von Eltern, die z.B. in Schichtarbeit arbeiten und Beruf und Familie vereinbaren möchten, als auch mit den Anforderungen an das Kindeswohl und die sich daraus ergebenden Forderungen an die Qualität der Randzeitenbetreuung und der täglichen Betreuungsdauer eines Kindes in einer Einrichtung. Hierbei darf die hohe Bedeutung einer sich in den ersten beiden Lebensjahren zwischen Kind und Eltern erfolgreich entwickelnden Primärbindung nicht außer Acht gelassen werden. Denn eine sichere Primärbindung bildet die Basis für seelische Gesundheit im späteren Leben. Sie wird später durch Sekundärbindungen - so auch durch Bezugspersonen in der Kindertagesstätte - ergänzt. Ein entscheidender Faktor zur Etablierung der Primärbindung ist die zur Verfügung stehende Betreuungszeit durch die primäre(n) Bindungsperson(en). Vor diesem Hintergrund hat sich der Kinder-und Jugendausschuss der Stadt Aachen dafür ausgesprochen, dass eine Betreuungszeit für ein Kind von maximal 9 Stunden täglich und von insgesamt 45 Stunden wöchentlich nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden in Aachen zunächst in zwei Kindertagesstätten erweiterte Öffnungszeiten in einer Gruppe angeboten. In den Randzeiten zwischen 6.30 und 7.30 Uhr und zwischen 16.30 und 18.30 Uhr können bis 20 Kinder von zwei pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in einer Gruppe betreut werden. . Da nicht in jeder der 136 öffentlich geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Aachen für jeweils eine Gruppe von 20 Kindern ein Randzeitenbetreuungsbedarf besteht, sondern sehr häufig nur für drei oder vier Kinder, wurden in Zusammenarbeit zwischen FB 45/100 und FB 45/200 weitere Möglichkeiten für Randzeitenbetreuungsangebote erarbeitet. Im Hinblick auf deren Realisierbarkeit/Genehmigungsfähigkeit fand am 22. Juni 2017 ein Termin mit dem LVR statt. Die Ergebnisse wurden am 29.05.2018 im KJA vorgestellt und beschlossen. Ziel 2.5 Bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung Sachstand Fachkräftesicherung und Fachkräftebindung sind zentrale Ziele der Kommunalpolitik. Was für alle Unternehmen gleichermaßen gilt: Auf ihre Fachkräfte können sie nicht verzichten. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Unternehmen weiterhin hohe Qualität erzielen und wachsen können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dabei zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil, der sich für beide Seiten lohnt, denn auch die Fachkräfte messen dem Thema eine hohe Bedeutung zu. Bei der Arbeitgeberwahl ist sie für neun von zehn Beschäftigten mit minderjährigen Kindern genauso wichtig oder sogar wichtiger als das Gehalt. Unter dem Gesichtspunkt der Familienzeit ersparen arbeitsortsnahe Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor allem Wegezeiten. Im Hinblick auf die Schaffung von 7 Betriebskindertagesstätten liegt bereits ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 05.09.12 vor, wie hier zu verfahren ist. Immer mehr Firmen möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Beschäftigten unterstützen. Ihr Engagement reicht dabei von betriebseigenen Kindertagestätten bis hin zu Ferienbetreuungsangeboten von Kindern Viele Firmen wollen oder können jedoch keine Betriebskindertagesstätte schaffen, sondern möchten lieber nachfrageorientiert in bestehenden Kindertagesstätten Belegplätze in Anspruch nehmen. Über den Aachener Familienservice beim Fachbereich Wirtschaftsförderung werden hierzu in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Bedarfsumfragen bei Aachener Firmen durchgeführt, auf deren Grundlage für die Firmen konkrete Angebote entwickelt wurden und werden. Über die konkrete Umsetzung entscheidet der KJA. Weiterhin wurde am 05.03.2018 die in Zusammenarbeit mit der IHK Aachen die neuaufgelegte der Broschüre „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt, in der alle wesentlichen Informationen dazu zusammengestellt sind, wie Betriebe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen können Darüber hinaus haben der Fachbereich Wirtschaftsförderung und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gemeinsam einen Fragebogen zur Erfassung der betrieblichen Betreuungsbedarfe entwickelt, der interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Zur Förderung der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung ist seit März 2018 bei FB 45/200 im Stellenplan eine Personalressource für das Aufgabenfeld der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen für Kinder eingerichtet worden, sodass interessierte Unternehmen zukünftig noch besser unterstützt werden können. Weiterhin wurde in Zusammenarbeit mit der IHK Aachen eine Broschüre zur betrieblichen Kinderbetreuung erstellt, die am 05.03.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Handlungsfeld 4: Beratung und Unterstützung Ziel 4.1 Sachstand Zeit für Familie durch E-Government und Wissensmanagement Ziel ist es, Warte- und Wegezeiten für Behördengänge zu vermeiden, indem Behördenangelegenheiten von zu Hause erledigt werden können. Hierfür soll das Wissensmanagement der Stadt Aachen noch stärker auf die Bedürfnisse von Familien eingehen, um auch, die Suchzeiten für Informationen zu verkürzen. 8 Hierzu ist folgendes geplant: 1. Aufbau eines geobasierten Familienstadtplanes mit Informationen zu Spielplätzen, KiTas, Pflegeinrichtungen etc. Dies bedingt auch die Optimierung der derzeitigen Geschäftsprozesse. Die konkreten Arbeiten zum Aufbau des geobasierten Familienstadtplanes haben Ende 2017 begonnen. 2. Schrittweiser Aufbau einer gesamtstädtischen Terminsprechzeiten-Struktur auf der Basis des Terminvereinbarungssystems des FB 12 für die Behördengänge begann in 2017 im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes - UVG. Der Kalender für den Bereich Unterhaltsvorschuss wurde am 22.06.2017 fertig eingerichtet, getestet und freigegeben, Termine können seit dem online gebucht werden. 3. Zwischen 2015 und 2017 fanden vier Qualitätskonferenzen zur schnelleren und zielgerichteteren Erreichbarkeit von familienrelevanten Informationen in der Wissensdatenbank des Servicecenters CallAachen und auf aachen.de, statt. Im Januar 2017 konnte im FB 12 die Stelle einer Wissensmanagerin besetzt werden, die in der Folgezeit die Wissensdatenbank des Servicecenters im Hinblick auf das Wissen über familienrelevante Fragestellungen und Informationen überprüft und aktualisiert hat. Hiervon profitieren alle Familien, die ab Juni 2018 die neue Familienhotline nutzen. 4. Zwischenzeitlich sind auch die Familienseiten auf aachen.de lebenslagenorientiert aufgebaut worden. Handlungsfeld 6: Senioren und Generationen Ziel 6.1 Förderung und Aktivierung von Nachbarschaften im Quartier Sachstand Handlungsfeld 6: Senioren und Generationen Messkriterium Die nachstehenden Maßnahmen sind vollumfänglich bis zum Ende der Laufzeit umgesetzt Eine Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen kann nicht vollumfänglich bis zum Ende der Laufzeit erfolgen. Einige Maßnahmen konnten jedoch bereits angestoßen werden. 1. Sozialraumanalyse durch Sozialentwicklungsplanung in Vernetzung mit Wohnungsmarktbeobachtung und weiteren 9 Grundsatzplanungen -Beschreibung der Lebensräume Mit dem Zweiten Sozialentwicklungsplan für Aachen, der 2015 veröffentlich wurde, wurde die Sozialberichterstattung auf kleinräumiger Ebene weitergeführt. Die Stadt wurde in 60 Lebensräume eingeteilt, für die ein breites Set an sozialen Indikatoren bereitsteht. Im Rahmen von Quartiersanalysen wurden für Bereiche mit besonderen sozialen bzw. sozioökonomischen Herausforderungen gesonderte Bestandsaufnahmen getätigt. Dazu gehört auch eine Analyse der vorhandenen Netzwerke und sozialen Angebotsstrukturen. Dieser Ansatz soll weiter verfolgt werden und auf andere Quartiere und Themenbereiche (z.B. Nachbarschaft als Ressource in der Quartiersentwicklung) ausgedehnt werden. Innerhalb der neuen Planungsabteilung des Fachbereichs 56, in der die Sozialplanung und die Wohnbaukoordination vereint sind, wird es in Zukunft möglich sein, das Thema „Wohnen“ und die Sozialplanung bzw. die Sozialberichterstattung noch besser zu verzahnen. Im zweiten Sozialentwicklungsplan wird das Thema des geförderten Wohnungsbaus thematisiert. -Darstellung von Strategien ab 2018: Aufbau einer Kooperation mit dem Lehr- und Forschungsgebiet „Kulturgeographie“ des Geographischen Instituts der RWTH Aachen. Thematisierung des Themenfelds „Nachbarschaften im Quartier“ in einer Projektstudie (Fragestellung: Was sind Nachbarschaften und was sind die Erfolgsfaktoren einer gut funktionierenden Nachbarschaft?) und Durchführung einer studentischen Befragung in verschiedenen Lebensräumen Aachens mit dem Ziel, das Verständnis und die Bewertung von Nachbarschaften seitens der Aachener Bevölkerung zu erörtern. 2. Schaffung einer bedarfsorientierten Bedarfs- und Potentialanalyse/ Analyse der Nachbarschaften im Quartier durch BürgerInnen- und ExpertInnenbefragungen Als einzige ExpertInnen wurden bisher die QM/Sozialplanung einbezogen. Vorhandene Nachbarschaftsaktivitäten wurden in einer Liste erfasst. Es wurden viele Literaturhinweise/Presseartikel zum Nachbarschaften (z.B. KDA) u.ä. zum Thema gesammelt. Die QuartiersmanagerInnnen sammeln wertvolle Informationen zu stadtteil- und nachbarschaftsbezogenen Themen. Festgestellt wurden außerdem „gewerbliche“ Nachbarschaftsinitiativen unter www.nebenan.de/am-westparkkronenberg; diese soll es auch in anderen Quartieren geben (Schönforst, Laurensberg) 10 -Einbindung der Stadtteilkonferenzen Die Einbindung der Stadtteilkonferenzen erfolgt regelmäßig über den Arbeitskreis Stadtteilkonferenzen. Hier findet ein Austausch statt. Nachbarschaft und Zusammenleben vor Ort sind wichtige Themen innerhalb der Stadtteilkonferenzen und werden immer wieder diskutiert. Der Informationsfluss zur Sozialplanung und zum Quartiersmanagement ist gewährleistet -Einbindung von Gruppen oder Institutionen außerhalb der Stadtteilkonferenzen Die Einbindung erfolgte bisher über die Unterstützung (auch finanziell) der Aktivitäten/Projekte z.B. Brander Seniorentelefon, Brander Senioren bleiben mobil, Nachbarschaftstelefon Richterich/ Horbach, Forster Seniorentelefon, Nachbarschaftsprojekt der Fauna e.V. in der Stolberger Straße 3. Veräußerung städtischer Grundstücke mit Nutzungskonzepten zur Förderung und Aktivierung von Nachbarschaften ( z.B. für Wohngruppen oder generationenübergreifende Wohnformen)       Wohnprojekt in der Stolberger Straße, 77 WE (gewoge/Fauna e.V.) (inklusives Projekt) Mehrgenerationenhaus in Brand (Mehrgenerationenwohnen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel) Wohnprojekt Gut Branderhof in Burtscheid (Reiterhof) (Baugruppen/Baugemeinschaften) Leinergasse (Baugruppen/Baugemeinschaften) Sandhäuschen (Baugruppen/Baugemeinschaften) Burggrafenstraße (Baugruppen/Baugemeinschaften) 4. Stärkung der vorhandenen und Erschließung neuer Strukturen für Begegnung    Mehrgenerationenhaus in Brand mit Projektbeginn im 2. Quartal 2017 (Projekt über Bundesministerium) Mehrgenerationenhaus in Eilendorf/Rothe Erde mit Projektbeginn im 2. Quartal 2017 (Projekt über Bundesministerium) Beide Projekte schaffen intergenerative Angebote im Bereich Freizeit, Bildung und Kultur. 11 5. Förderung von Bürgerbeteiligung und Unterstützung bürgerschaftlicher Initiativen -Nutzung des Stadtteilfonds für alle Richtlinie ändern bzw. überall STK etablieren auch in der Innenstadt oder generelle Regelung schaffen; Unterstützung erfolgt bereits durch Zuwendungen über Position sozialraumbezogene Maßnahmen -Verbesserung der Kommunikationsstrukturen innerhalb und außerhalb der Verwaltung Sozialplattform und Sozialkonferenz: Die Sozialkonferenz ist der Rahmen, wo Experten aus Stadtverwaltung, Politik, Verbänden, Vereinen, Wissenschaft und anderer Institutionen über die gesamtstädtische Sozialentwicklung diskutieren. Die Konferenz wird im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration organisiert und hat unterschiedliche Themenschwerpunkte. Sie wird von der neu gegründeten Sozial-Plattform begleitet. Die Sozial-Plattform setzt sich aus allen für die Sozialentwicklung relevanten Fachbereichen der Verwaltung, den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der StädteRegion Aachen sowie der Polizei zusammen. In diesem Rahmen werden Inhalte der Konferenz bestimmt und die Erkenntnisse aus der Konferenz diskutiert. Die Erkenntnisse aus der Konferenz fließen in den städtischen Sozialentwicklungsplan ein. Fachplanerkreis: Verwaltungsinternes Austauschgremium auf Arbeitsebene zu dem weit gefächerten Thema der Sozial- und Sozialraumentwicklung. Der Fachplanerkreis bringt die Fachplanungen zusammen und ermöglicht eine gemeinsame/integrierte Perspektive auf die Entwicklungen einzelner Sozialräume (Wohnraumentwicklung, Kita- und Schulplanung, Kinder- und Jugendförderung, Stadtplanung und Altenplanung). Ziel 1: Verständigung über die Grundlagen der Planungen (einheitliche Definitionen, Instrumente und Interpretationen). Ziel 2: Frühwarnsystem für Handlungsnotwendigkeiten: Austausch über Trends und Entwicklung von übergreifenden Strategien. Ziel 3: Abstimmung und Verschränkung der einzelnen Planwerke der Stadt Aachen: Zusammenschau und Diskussion der Daten, Feststellung von Bedarfen und Entwicklung von Maßnahmen. Ziel 4: Austausch über kleinräumige Entwicklungen und Handlungserfordernisse, Abstimmung von Planungen und Maßnahmen. 12 -Einführung eines professionellen Quartiersmanagements Bisher bestehen 2,5 Stellen im Quartiersmanagement in Aachen (Forst/Driescher Hof, Aachen-Ost/Rothe Erde und Preuswald). Im ersten Quartal 2017 sind 3,5 Stellen für ein gesondertes Quartiersmanagement im Bereich der Flüchtlingsintegration hinzugekommen (Eilendorf, Kronenberg, Aachen-Nord und Richterich). -Akquise von Ehrenamtlern Der Sonderbereich FB 56/010 (Flüchtlingskoordination) ist zurzeit mit vier Teammitgliedern im Themenfeld „Ehrenamt in der Flüchtlingsintegration“ tätig. Aufgaben sind die Ehrenamtsakquise, die Betreuung der Ehrenamtler, die Organisation ehrenamtlicher Angebote (z.B. Deutschkurse und Dolmetscherdienste) und die Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken. Das Team ist für alle Ehrenamtler zuständig, die in den zurzeit betriebenen Flüchtlingsunterkünften der Stadt aushelfen oder sich um die Flüchtlingshaushalte in Wohnungen kümmern. -stärkere Einbindung der Seniorenräte und der Familienzentren in die Stadtteilarbeit Die Einbindung erfolgt bereits über STK örtliche AGs Altenarbeit Ziel 6.2 Es besteht ein Netzwerk Wahlgroßelternschaften für Familien mit Kindern, deren Großeltern an anderen Orten leben oder nicht verfügbar sind Sachstand Hierzu wurde unter Einbeziehung vieler Partner ein Konzept entwickelt, in dem u.a. festgelegt ist, dass eine verpflichtende Teilnahme der Wahlgroßeltern an einem Erste Hilfe Kurs für Kinder (DRK), einer Präventionsschulung (Helene Weber Haus), an dem Kompetenzkurses „Starke Großeltern-Starke Kinder des DKSB, ein fachlich angeleiteter Erfahrungsaustausch (evangelische Familienbildungsstätte) sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gefordert wird, um als Wahlgroßeltern tätig sein zu können. Der KJA hat am 22.11.2016 der Förderung dass zur Förderung aus dem städtischen Stiftungsvermögen für zwei Jahre zugestimmt. Das Projekt konnte am 01.01.2017 in der Trägerschaft des DRK starten, das hierfür eine halbe Stelle eingerichtet hat. Projektende ist der 31.12.2019. 13 Kurze Übersicht über die Aktivitäten: - Erstellung einer Wort-und Bildmarke für das Netzwerk - Erstellung eines Flyers, eines Plakates sowie zwei Rollups - Erstellung von zwei Booklets, eines für Wahlgroßeltern und eines für Eltern - 6 wöchige Netzwerktreffen mit den Kooperationspartner -Schriftliche Vereinbarung einer Kooperationsstruktur und Aufgabenverteilung zwischen den Projektpartnern, die inhaltlich sehr ausgefeilt wurde und auch längere, als die dafür eingeplante Zeit in Anspruch nahm, aufgrund der Vielfalt der Impulse und Erfahrungen. -Werbung der Stadt Aachen für das Projekt im Ehrenamtsportal des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Teilnahme am Mentorennetzwerk der Stadt Aachen - Teilnahme an der Ehrenamtsdankesveranstaltung des DRK - Zusammenarbeit mit dem Alumninetzwerk der RWTH Aachen -Werbung für Enkelpaten über die Familienbildungseinrichtungen, den Begegnungszentren Plus und den Familienzentren, bei einer Karnevalsveranstaltung im Eurogress 2017, der Euregio Wirtschaftsschau 2017 und 2018, der Gesundheitsmesse am Marienhospital 2017, der Babymesse im Luisenhospital 2018, beim Weltkindertag 2017 -Infovormittage im DRK welche durch die Aachener Presse beworben werden - diverse Presseartikel in den Aachener Nachrichten, Aachener Zeitung, Seniomagazin, Pfarr- und Gemeindebriefen, Kirchenzeitung, Super Sonntag, Familienzeitschrift KingKallli, etc. - Öffentlichkeitsarbeit über Radio, öffentliche Verkehrsmittel (ASEAG), Familiengärten, Vereine, Seniorenbratungsstellen, etc. - Vorstellung des Projekts in öffentlichen Institutionen wie Stadtteilkonferenz, Seniorenrat, etc. - Präsenz auf Internetplattformen wie Aachen 50 plus -Vorgespräche mit interessierten Wahlgroßeltern in den Familienzentrum, den Familienbildungseinrichtung, den Begegnungszentren oder dem DRK. - Fortbildungen der Wahlgroßeltern in folgenden Bereichen 1. Erste-Hilfe-kurs 2. Präventionsschulung 3. Wahlgroßelternkurs 4. fachlich angeleiteter Erfahrungsaustausch 4 Wahlgroßelternschaften sind geschlossen worden und bestehen weiter 4 Zusammenführungsprozesse sind in der Anbahnung 8 potenzielle Wahlgroßeltern interessiert 5 Wahlgroßeltern werden auf ihre Aufgabe vorbereitet 46 Familien sind an einem Wahlgroßelternteil interessiert 4 interessierte Familien werden auf die Wahlgroßelternschaft vorbereitet 7 Wahlgroßeltern sind aus dem Projekt ausgestiegen 5 zusammengeführte Paare haben sich wieder getrennt Wie geht es mit dem Projekt nach dem Ende der 14 Förderphase am 31.12.2018 weiter? Mit der Evangelischen Familienbildungsstätte Aachen (Chancenpatenschaften, Projektträger Diakonisches Werk Berlin) und dem SKF / SKM (Familienpatenschaften) wurde vereinbart, dass die bestehenden Wahlgroßelternschaften übernommen werden. Die Betreuung der ehrenamtlichen Kräfte sowie Familien ist demnach weiter gegeben. Das Familienpatenprojekt des SKF / SKM hat sich darüber hinaus dazu bereit erklärt, Wahlgroßeltern, die noch nicht vermittelt wurden, ebenfalls zu übernehmen. Somit ist die weitere Begleitung der ehrenamtlichen Kräfte und die von ihnen gewünschte/ geleistete Unterstützung der Familien gesichert. Im Auftrag Heinz Zohren 15