Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
318542.pdf
Größe
17 MB
Erstellt
31.10.18, 12:00
Aktualisiert
10.01.19, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1077/WP17
öffentlich
35065-2014
31.10.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/August-MackeStraße hier:
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der
Behörden gemäß § 4a (3) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.11.2018
06.12.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Anhörung/Empfehlung
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das
Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/August-MackeStraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt
werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/AugustMacke-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/1077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage (Allrisnummer 35065-2014)
-
Aufstellungsbeschluss Bezirk: 03.11.2010 und PLA: 04.11.2010
-
Programmberatung PLA: 27.08.2015 und Bezirk: 02.09.2015
-
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit: 18.04.2016 - 23.05.2016
-
Anhörungsveranstaltung: 20.04.2016
-
Offenlagebeschluss Bezirk: 18.01.2017 und PLA: 09.02.2017
-
Öffentliche Auslegung: 08.05.2017 – 09.06.2017
-
Beschluss einer erneuten Offenlage Bezirk: 31.01.2018 und PLA: 22.02.2018 (nicht beschlossen)
-
Beschluss einer erneuten Offenlage Bezirk: 09.05.2018 und PLA: 17.05.2018
-
Erneute öffentliche Auslegung: 25.06.2018 – 27.07.2018 (fehlerhaft, weil nicht aktuelle Gutachten
auslagen)
-
Wiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung: 17.09.2018 – 19.10.2018
Eine erneute Offenlage wurde aus Gründen der Rechtssicherheit von der Verwaltung empfohlen. Die
spezifischen Festsetzungen für einen Lebensmitteldiscounter wurden aus dem
Angebotsbebauungsplan genommen. Die Umsetzung des konkreten Vorhabens soll in dem
städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Die Verwaltung hat gemäß dem Beschluss des PLA vom
22.02.2018 nochmals die Möglichkeiten einer Umsetzung durch einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan geprüft und nach wie vor das Verfahren mit städtebaulichem Vertrag empfohlen. Das
weitere Verfahren ist schließlich gemäß dem Beschluss des PLA am 27.07.2018 durchgeführt worden.
2.
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Die erneute öffentliche Auslegung fand vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 statt. Bei der Auslegung der
Gutachten wurden an den ersten drei Tagen versehentlich nicht aktuelle Fassungen verwendet. Daher
wurde die öffentliche Auslegung vom 17.09.2018 bis 19.10.2018 für die Öffentlichkeit wiederholt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen insgesamt 16 Eingaben ein.
Eine Eingabe beschäftigt sich mit einem Kreisverkehr am Einmündungsbereich an der
Oberforstbacher Straße.
In 7 Eingaben wird die Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäftes begrüßt und für erforderlich
gehalten. Zum Teil wird die lange Dauer des Bebauungsplanverfahrens kritisiert und es wird eine
zügige Umsetzung gefordert.
Vorlage FB 61/1077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 2/4
In 8 Eingaben wird das Bauvorhaben kritisiert, davon haben sich 6 Beteiligte bereits im vorherigen
Verfahrensschritt geäußert. Sie wiederholen und ergänzen ihre Bedenken zum Wohnungsbau und
zum Discounter.
Nach wie vor wird die Höhe und Dichte des Wohnungsbaus als zu mächtig betrachtet und eine
Einbindung in das Umfeld bezweifelt. Die Ansiedlung eines Discounters wird größtenteils abgelehnt.
Es wird der Bedarf angezweifelt. Es werden Belastungen durch Verkehr, Lärm, Licht, Geruch und der
Baustruktur vorgetragen, die einer angemessenen städtebaulichen Einfügung eines
Lebensmittelmarktes in das Wohngebiet entgegenstehen würden. Die vorgelegten Gutachten und die
daraus entwickelten Maßnahmen werden in Zweifel gezogen und als abwägungsfehlerhaft
bezeichnet.
Bei der Wiederholung der erneuten Offenlage gingen 2 Eingaben ein, die sich auf das Verfahren
beziehen und bei der Offenlage Mängel anzeigen.
Eine Nacharbeitung oder Überarbeitung der Gutachten ist nicht erforderlich. Insgesamt kommen alle
Untersuchungen dazu, dass die Nutzung eines Discounters mit den Anforderungen des
Wohnumfeldes verträglich ist. Auch die Anregungen zur Größe und Höhe des Wohnungsbaus
begründen keine Änderung des städtebaulichen Konzeptes. Die rechtlichen Anforderungen bei der
Öffentlichkeitsbeteiligung sind erfüllt worden.
Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als
Anlage beigefügt.
3.
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden
Parallel wurden mit Schreiben vom 03.07.2018 insgesamt 15 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 4 davon haben eine Stellungnahme zur Planung
abgegeben. Anregungen zur Planung wurden nicht vorgetragen.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus dem 1990er Jahren wurde der Grundstein für eine
Siedlungsentwicklung in westlicher Richtung gelegt. Durch die Bauleitplanverfahren zwischen
Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße ist Planungsrecht für insgesamt 250
Wohneinheiten geschaffen worden, wodurch die Ansiedlung von über 750 Menschen ermöglicht
werden kann.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im Kreuzungsbereich Schleckheimer Straße und August-MackeStraße / Meischenfeld inmitten des Siedlungsschwerpunkts und seiner sehr guten Anbindung an den
öffentlichen Personenverkehr ist die Ansiedlung eines Nahversorgers mit einer Ergänzung durch
Wohnungsbau möglich und wünschenswert. Der geplante Einzelhandel soll einen wesentlichen
Beitrag dazu leisten, den Bedarf der Wohnbevölkerung von Kornelimünster und Schleckheim mit
Gütern des täglichen Bedarfs auf kurzem Wege langfristig zu decken und damit auch die Entwicklung
des Siedlungsbereichs Kornelimünster-West fördern und stärken. Die Ansiedlung von
Geschosswohnungsbau ist nicht nur an dem Siedlungsschwerpunkt städtebaulich angemessen.
Vorlage FB 61/1077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 3/4
Geschosswohnungsbau und wie hier mit 20 % geförderten Wohnungen trägt zu einem notwendigen
Maß eines Wohnungsmix in dem vorwiegend von Einfamilienhäusern geprägten Bereich bei.
Seit Aufstellung der Rahmenplanung hat es sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht ergeben,
dass ein Vorhabenträger das gesamte Plangebiet entwickeln und sowohl Wohnungsbau als auch den
Einzelhandel umsetzen konnte. So konnte das städtebauliche Ziel nur mit der Vorgabe eines
Mischgebietes aufrechterhalten werden. Bei fast gleichwertigem Vorhaben mit zwei
Grundstückseigentümern ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht umsetzbar. Es wurde
daher ein Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag erarbeitet.
Der Angebotsbebauungsplan kann nur allgemeine Festsetzungen für ein gegliedertes Mischgebiet
treffen. Für die Umsetzung der Vorhaben werden zwei städtebauliche Verträge mit zwei
unterschiedlichen Eigentümern für den Lebensmitteldiscounter und für den Wohnungsbau
abgeschlossen. Die städtebaulichen Verträge werden nur unterzeichnet, wenn die zukünftigen
Eigentümer die entsprechenden Auflassungsvermerke im Grundbuch vorweisen können. Der
Satzungsbeschluss wird zur Beratung im Rat nur durchgeführt, wenn die städtebaulichen Verträge
unterzeichnet sind.
Der Vorhabenträger des Discounters verfolgt das Ziel, gleichzeitig mit den Beratungen zum
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes den Bauantrag zu stellen, um bei erfolgtem Beschluss und
Veröffentlichung zeitnah die Genehmigung zu erhalten. Die Bebauung kann Mitte nächsten Jahres
beginnen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
7.
Grüngestaltungssplan
Vorlage FB 61/1077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2018
Seite: 4/4
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen zum
Bebauungsplan Nr. 974 – Kornelimünster-West - August-Macke-Straße –
zur Satzung
für den Bereich zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW
(BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Das Mischgebiet wird gegliedert in MI 1 und MI 2.
1.2
Innerhalb der Mischgebiete (MI 1 und MI 2) sind nachfolgenden Nutzungen nicht zulässig:
▪ Einzelhandelsbetriebe mit nicht nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten im Sinne der als Anlage beigefügten „Sortimentsliste Aachen“
▪ Gartenbaubetriebe,
▪ Tankstellen und
▪ Vergnügungsstätten
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Innerhalb des Mischgebietes MI 1 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Stellplätze und Zufahrten bis zu
einem Wert von 0,85 überschritten werden. Innerhalb des Mischgebietes MI 2 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück unterbaut wird,
bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden.
2.2
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Trauf- und /oder Gebäudehöhen
bestimmt. Die festgesetzten Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN).
2.3
Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut zu verstehen. Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude zu verstehen.
2.4
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) dürfen durch nutzungsbedingte Anlagen,
die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Auslassöffnungen, Mündungen, Rückkühler,
Solar- und Photovoltaikanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen) bis zu einer Höhe von max. 1,0 m überschritten
werden. Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken.
3.
Überbaubare Grundstücksflächen
Im Mischgebiet MI 2 ist ein Überschreiten der Baugrenzen für Hauseingangsüberdachungen und Balkone in einer
Tiefe von maximal 2,5 m und einer Gesamtfläche je Gebäude von maximal 25 m² zulässig.
4.
Flächen für den ruhenden Verkehr
Im Mischgebiet MI 2 sind Garagen (Ga) und Tiefgaragen (TGA) einschließlich ihrer Zufahrten nur innerhalb der
überbaubaren Flächen und in den eigens dafür festgesetzten Flächen zulässig.
5.
Nebenanlagen
Im Mischgebiet MI 2 sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO zwischen Hauptgebäude und angrenzender Verkehrsflächen (Vorgarten) nicht zulässig. Ausnahmsweise sind Fahrradstandplätze zulässig.
1
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
6.
Festsetzungen zu Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
6.1
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Bezeichnung A 1 ist eine Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) anzulegen. Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
6.2
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Bezeichnung A 2 ist eine Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) anzulegen. In diese Gehölzpflanzung sind
mind. 6 Hochstämme (z.B. Feldahorn, Sommerlinde, Gewöhnliche Esche) - vorzugsweise entlang der Schleckheimer Straße - mit einem Stammumfang von 18-20 cm (gemessen in 1,00 m Höhe) und mit Ballen 3 x versetzt
zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
6.3
Im Mischgebiet MI 2 sind die Dachflächen der Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen mit einer standortgerechten Vegetation intensiv zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Die Stärke der Vegetationstragschicht
muss im Mittel mindestens 50 cm betragen.
6.4
Im Mischgebiet MI 1 sind die baulichen Anlagen mit einer standortgerechten Vegetation auf mindestens 350 qm
extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 10 cm betragen.
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW
1.
Dachgestaltung
Im Mischgebiet MI 1 sind Flachdächer und Pultdächer mit einer Neigung von bis zu 10° zulässig.
Im Mischgebiet MI 2 sind Satteldächer, Mansarddächer und Flachdächer zulässig.
2.
Einfriedungen
Im Mischgebiet MI 2 sind zur öffentlichen Verkehrsfläche Einfriedungen nur mit Hecken zulässig. Für die Hecken
sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Maschendraht- und Stabgitterzäune dürfen nur in Verbindung mit
der Hecke und zu der von der Verkehrsfläche abgewandten Seite errichtet werden.
3.
Werbeanlagen
Im Mischgebiet MI 1 ist außerhalb der Baugrenzen und der Stellplatzanlagen nur eine freistehende Werbeanlage
mit max. 6,0 m Höhe über Gelände zulässig. Weitere Werbeanlagen sind nur an der Gebäudefassade zulässig
und dürfen den Hochpunkt des Daches um max. 1,0 m überschreiten. An den Eingängen des Gebäudes sind zusätzliche Werbeträger in einer maximalen Größe von (B x H) 5,0 m x 2,0 m zulässig.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
12.12.2018 den Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 13.12.2018
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
2
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Anlage zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 974
Sortimentsliste Aachen (Aktualisierung 2018)
Nahversorgungsrelevante Sortimente
In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008
Lebensmittel, Getränke
▪ Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und Tabakwaren (WZ 47.11) *Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant
▪ Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) (WZ 47.2)
Drogerie, Kosmetik
▪ kosmetische Erzeugnisse u. Körperpflegemittel (WZ 47.75) einschließlich Putz- u. Reinigungsmittel (WZ 47.78.9)
Apotheken (WZ 47.73)
Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1)
Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62)
Zentrenrelevante Sortimente
In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008
Bücher (WZ 47.61)
Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) (WZ 47.71)
Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72)
Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74)
Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63)
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2)
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9)
Haushaltsgegenstände
▪ Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke (WZ 47.59.9)
Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren
▪ Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)
▪ Kommunikationselektronik (WZ 47.42)
▪ Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)
▪ Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54)
Foto, Optik
▪ Augenoptiker (WZ 47.78.1)
▪ Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2)
Kunst, Antiquitäten
▪ Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,
▪ Geschenkartikel (WZ 47.78.3)
▪ Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)
Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel)
▪ Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)
▪ Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken
(WZ 47.53)
Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65)
Musikalienhandel
▪ Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3)
3
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77)
Sportartikel
▪ Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote,
Yachten) (WZ 47.64.2)
Nicht-zentrenrelevante Sortimente (nicht abschließend)
Wohnmöbel aller Art, Badezimmermöbel, Einbauküchen, Küchenmöbel, Büromöbel, Garten- und Campingmöbel
Teppicherzeugnisse, Bettwaren ohne Raumdekoration
Bau- und Heimwerkerbedarf (Bauelemente, Werkstoffe, Baustoffe Fliesen, Holz, Werkzeuge, Beschläge, Rollläden Gitter, Rollos, Markisen, Bad- und Sanitäreinrichtungen u. Zubehör, Elektroartikel z.B. Kabel, Antennen, Batterien, Kompressoren, Türen, Fenster, Blockhäuser, Wintergärten)
Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren
Bürobedarf/Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung)
Campingwagen/Campingartikel/Zelte u. Zubehör
Elektrogroßgeräte (weiße Ware)
Fahrräder und -zubehör, Fahrrad-/Motorradbedarf
Farben/Tapeten/Bodenbeläge
Pflanzen u. Saatgut, Pflanzengefäße, Erde, Torf, Pflege- u. Düngemittel, Gartengeräte, Rasenmäher, Gartenhäuser, Zäune, Teichbau
Kamine
Kraftfahrzeuge/Autozubehör- u. Reifenhandel
Saunaanlagen/Schwimmbadanlagen
Sportgroßgeräte
Großhandelsbetriebe ohne Verkauf an Endverbraucher
Videoverleih, CD-Verleih
sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Autovermietung, Fahrschule
Handwerksbetriebe mit werkstattgebundenem Verkauf und weniger als 200 m² Verkaufsfläche
Handwerksbetriebe, wie z.B. Autoglaserei, Kfz-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten
Tiernahrung, Zooartikel
4
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster-West - August-Macke-Straße zur Satzung
für den Bereich zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße im Stadtbezirk AachenKornelimünster-Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1
1.1 Lage, Größe und Beschreibung des Plangebietes .............................................................................................1
1.2 Regionalplan .......................................................................................................................................................1
1.3 Masterplan Aachen*2013 ....................................................................................................................................1
1.4 Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ....................................................................................................2
1.5 Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen ............................................................................................................2
1.6 Bestehendes Planrecht .......................................................................................................................................2
1.7 Verfahren nach § 13a BauGB .............................................................................................................................2
1.8 BauGB Novelle 2017 ..........................................................................................................................................3
Anlass und Ziele der Planung
4
2.1 Allgemeine Ziele und Anlass ..............................................................................................................................4
2.2 Städtebauliches Konzept und geplantes Bauvorhaben ......................................................................................4
2.3 Jugend- und Familienfreundlichkeit ....................................................................................................................5
2.4 Freiraumkonzept .................................................................................................................................................6
2.5 Klimaschutz und Klimaanpassung ......................................................................................................................6
Zukünftig geplante Festsetzungen
6
3.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................................................6
3.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................................................................7
3.3 Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................................................................................8
3.4 Ruhender Verkehr und Nebenanlagen ...............................................................................................................8
3.5 Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ...........................................................................8
3.6 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen .......................................................9
3.7 Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW .................................................................................................9
3.8 Vertragliche Regelungen (städtebaulicher Vertrag) ..........................................................................................10
Wesentliche Umweltbelange und Auswirkungen der Planung
10
4.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................................................11
4.2 Schutzgüter Landschaft / Natur / Artenschutz ...................................................................................................13
4.3 Schutzgut Boden...............................................................................................................................................13
4.4 Schutzgut Wasser .............................................................................................................................................14
4.5 Schutzgut Lufthygiene/Stadtklima .....................................................................................................................15
4.6 Schutz Kultur- und Sachgüter ...........................................................................................................................15
4.7 Bewertung der Umweltbelange .........................................................................................................................15
Auswirkungen der Planung
15
Kosten
16
Plandaten
16
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Lage, Größe und Beschreibung des Plangebietes
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim im Westen von Kornelimünster. Das Gebiet liegt im
Eckbereich Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße umfasst die Grundstücke, Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr.
1535, 1695 und 1698 mit einer Größe von rd. 5.170 m².
Es handelt sich bei dem Gebiet im Wesentlichen um einen ehemaligen Gewerbestandort (Holzhandlung Körner). Die Gebäude wurden Mitte der 2000er Jahre abgebrochen. Das Areal stellt sich heute weitgehend als Wiesenfläche, teilweise mit
Buschwerk und Gestrüpp dar. An der August-Macke-Straße ist eine größere Teilfläche befestigt (Asphalt). Das Gelände ist
topographisch stark bewegt. Es fällt in Nordwest / Südostrichtung um ca. 6 m, von 255,7 m über NHN (Normalhöhennull)
auf 249,7 m über NHN ab. Zudem sind im Norden des Gebietes noch Aufschüttungen- bzw. Abgrabungen vorhanden, die
sich aus dem Abbruch des Altbaubestandes ergeben haben.
Das Plangebiet ist von Wohnbebauung vorwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren umgeben, wobei die Bebauung im
Südwesten und Nordosten auf dem ehemaligen Betriebsgelände im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes Nr.
840 -Kornelimünster West / Schleckheimer Straße (Entwicklungsfläche Kornelimünster-West)- um 2006 realisiert wurde.
Luftbild, ohne Maßstab
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
1.2
Regionalplan
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage,
eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht
eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der derzeit gültige Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, stellt den Bereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar.
1.3
Masterplan Aachen*2013
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem.
1
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
§1(6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen. Er soll mögliche Perspektiven und Impulse für eine räumliche Entwicklung aufzeigen und erfüllt dabei die Funktion eines strategischen Instrumentes. Für den betreffenden Bereich wird Handlungsbedarf im Rahmen der Handlungsfelder Wohnen, Lebensumfeld,
sowie Stadt-Bau-Kultur gesehen.
Unter dem Handlungsfeld Wohnen ist hinsichtlich der Wohnungsmarktoffensive die Mobilisierbarkeit vorhandener FNPBauflächenreserven zu prüfen. Die derzeitige Baulandentwicklung ist zu forcieren. Für die Qualitätsoffensive im Wohnungsbestand ist der Generationswechsel zu unterstützen. Unter dem Gesichtspunkt eines gesunden Wohnquartiers sind diese
klimagerecht zu gestalten.
Das Handlungsfeld Lebensumfeld betrachtet unter anderem die sozial-gerechte Stadt, wobei Kornelimünster einen Lebensraum mit vorrangigem Handlungsbedarf darstellt. Das Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur sieht unter dem Aspekt der kompakten und gemischten Stadt die Förderung neuer Nutzungsmischungen und einem Entgegenwirken möglicher Entflechtungen.
Als identitätsstiftende Stadt ist die Identität der Stadtteile zu sichern.
1.4
Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes
Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem
04.09.1985 gültig.
Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan 1980 stellt das hier in Rede stehende Plangebiet als Wohnbaufläche
(W) dar. Mit dem Bebauungsplan sollen, dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege “ folgend, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Nutzungsmix aus Gewerbe (Einzelhandel) und Wohnen geschaffen werden. Soweit er folglich von
den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt. Zudem wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung mit einer Darstellung als „Gemischte Baufläche“ angepasst.
Entwurf Flächennutzungsplan Aachen*2030
Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Beteiligung Mai 2014) wird
der in Rede stehende Bereich in seiner Darstellung als „Wohnbaufläche“ weiter geführt.
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1
(6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen. Die Darstellung „Gemischte Baufläche“ wird in der Überarbeitung des Vorentwurfes FNP Aachen*2030 entlang der Schleckheimer Straße erweitert
und fasst die Fläche der hier in Rede stehenden Planung mit ein. Die zukünftige Planung wird sich aus dem neu aufzustellenden Flächennutzungsplan herleiten.
1.5
Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte
(M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988.
1.6
Bestehendes Planrecht
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Für das Gebiet selbst besteht kein Bebauungsplan.
1.7
Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innentwicklung“ aufgestellt. Die hierzu notwendigen
Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, da es sich um eine Innenbereichslage handelt. Ebenso wird die Voraus2
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
setzung eingehalten, dass die zulässige Grundfläche innerhalb des Plangebiets 20.000 m² nicht übersteigt, da das gesamte
Plangebiet nur ca. 5.160 m² groß ist. Der vorliegende Bebauungsplan steht auch nicht in einem sachlichen, zeitlichen und
räumlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen, durch die in Summe ggf. eine Grundfläche über 20.000 m²
erreicht werden könnte.
Des Weiteren werden durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es
bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes), die einer Anwendung des § 13a BauGB entgegenstehen würden.
Gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB soll der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen.
Das Gebiet gliedert sich in zwei Bereiche mit zwei Eigentümern. Der nordöstliche Bereich mit dem geplanten Discounter
wird von einer Projektentwicklungsgesellschaft (FN Projekt GmbH, Bornheim) entwickelt. Entlang der August-Macke-Straße
ist zusätzlich eine Wohnbebauung geplant. Bauherr ist die Sparkassen-Immobilien-GmbH.
Da der Anlass der Bebauungsplanaufstellung somit bereits konkrete Nutzungen aufweist, werden die Planinhalte ergänzend
in städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB verankert.
1.8
BauGB Novelle 2017
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist mit Beschluss des Planungsausschusses vom 27.08.2015 förmlich
eingeleitet worden. In der Zeit vom 18.04.2016 bis 29.04.2016 ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt worden. Darüber
hinaus ist die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen einer Anhörungsveranstaltung am 20.04.2016 über die Bauleitplanung
informiert worden. Der Planungsausschuss (09.02.2017) sowie die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
(01.02.2017) haben sodann im Februar 2017 die förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße hat in der Zeit vom 08.05.2017 bis 09.06.2017 stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 245c (1)
S.1 BauGB nach den vor dem 13.5.2017 geltenden Rechtsvorschriften abzuschließen.
Erneute Offenlage
Aufgrund der aus der Nachbarschaft vorgebrachten Bedenken wurden weitergehende Untersuchungen zum Verkehr, zum
Lärm und zur Tragfähigkeit des Discounters durchgeführt. Zusätzlich wurden auch die bisherigen Festsetzungen nochmals
geprüft, welches zu den nachstehenden Anpassungen geführt hat:
In den schriftlichen Festsetzungen sollen die Festsetzungen zu Einzelhandelsnutzungen im auf Einzelhandelsbetriebe,
deren Kernsortiment in der „Aachener Liste“ als nahversorgungsrelevant aufgeführt sind, beschränkt werden.
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Festsetzung zu der Einzelhandelsnutzung mit einem nahversorgungsrelevanten Sortiment gestrichen werden.
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Festsetzung zu den Stellplätzen und Einkaufswagen im Mischgebiet MI 1
gestrichen werden.
Im Rechtsplan soll die Festsetzung zu den Stellplätzen im Mischgebiet MI 1 gestrichen werden.
Im Rechtsplan soll die Lage der Zufahrt zur Tiefgarage im MI 2 um rd. 3,0 m in Richtung Norden verschoben werden.
Hierdurch wurden die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt und gem. § 4a (3) S. 1 BauGB eine erneute öffentliche
Auslegung in der Zeit vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 durchgeführt. Bei der Auslegung der Gutachten wurden an den ersten
drei Tagen versehentlich nicht aktuelle Fassungen verwendet. Daher wurde die öffentliche Auslegung vom 17.09.2018 bis
19.10.2018 für die Öffentlichkeit wiederholt.
3
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
2.
Anlass und Ziele der Planung
2.1
Allgemeine Ziele und Anlass
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren sollten die geplanten Siedlungserweiterung im Westen
von Kornelimünster einen Siedlungsschwerpunkt an der Schleckheimer Straße im Bereich des Plangebietes erhalten. Für
die bestehende und neu hinzukommende Wohnbevölkerung sollte in fußläufiger Entfernung ein kleines untergeordnetes
Zentrum mit Nahversorgungsfunktionen wie z.B. Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Dienstleistungen und/oder
Gastronomie entwickelt werden. Dieses kleine Zentrum sollte eine urbane städtebauliche Form erhalten. Um einen kleinen
Platz sollten ein- und mehrgeschossige Gebäude gruppiert werden, in denen vorwiegend in den Erdgeschossen gewerbliche Nutzung und in den Obergeschossen Wohnnutzung vorgesehen wurden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch gezeigt, dass
ein entsprechender Betreiber für eine innerhalb der Gebäude gemischte Nutzung nicht gefunden wurde. Das Ziel eines
untergeordnetes Siedlungszentrum im Nahbereich von Einfamilienhausgebieten zu entwickeln, ist trotzdem aufgrund der
zunehmenden Anzahl der dort lebenden Menschen und der nicht mehr fußläufigen Entfernung zu bestehenden Dienstleistungen und Geschäften des täglichen Bedarfes nach wie vor städtebaulich sinnvoll. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters und eines Geschosswohnungsbaus, für die es
jeweils entsprechende Betreiber gibt. Der Zweck des Bebauungsplanes ist somit nach wie vor die Entwicklung eines Siedlungsschwerpunktes, welches durch die Ausweisung eines Mischgebietes sichergestellt werden soll.
Kornelimünster mit ca. 3.400 Einwohnern verfügt, gemäß dem Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen
(2011), über einen verstreuten Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Bereich Schleckheimer Straße, Münsterstraße,
Napoleonsberg sowie im historischen Ortskern am Korneliusmarkt. In Bezug auf die Nahversorgung sind in Kornelimünster
nur wenige Geschäfte, wie z.B. Bäckerei, Apotheke vorhanden. Ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung sicherstellt, ist nicht vorhanden.
Bemühungen zur Ansiedlung eines solchen Marktes im Stadtteil Kornelimünster-Walheim waren lange nicht erfolgreich. Vor
allem die geringe Einwohnerzahl und das Fehlen einer entsprechenden Liegenschaft standen der Ansiedlung eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes entgegen. Die vorhandene Kaufkraft in Kornelimünster wird derzeit an Standorten außerhalb
gebunden, vorrangig im Stadtteilzentrum Brand und Breinig.
Zwar sieht das Zentren- und Nahversorgungskonzept ein Nahversorgungszentrum für Kornelimünster nicht explizit vor.
Gleichwohl ist die Ansiedlung eines Nahversorgers an dieser Stelle nicht zuletzt aufgrund der Lage des Standorts inmitten
des Siedlungsschwerpunkts und seiner sehr guten Anbindung des Standorts an den Öffentlichen Personennahverkehr
unmittelbar an der Schleckheimer Straße sinnvoll. Der geplante Einzelhandel soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten,
den Bedarf der Wohnbevölkerung von Kornelimünster und Schleckheim mit Gütern des täglichen Bedarfs auf kurzem Wege
langfristig zu decken, und damit auch die Entwicklung des Siedlungsbereichs Kornelimünster-West zu fördern und stärken.
Zusätzlich sollen mit dem Bebauungsplan auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Geschosswohnungsbau geschaffen werden, für den ebenfalls Nachfrage besteht.
Zur Umsetzung des vorstehend beschriebenen Ansiedlungsvorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan erforderlich. Ergänzende Regelungen werden in den jeweiligen städtebaulichen
Verträgen getroffen.
2.2
Städtebauliches Konzept und geplantes Bauvorhaben
Der Bebauungsplan soll die aktuelle Planung der Errichtung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters im Osten und
zweier Mehrfamilienhäuser im Westen ermöglichen.
Auf dem Geländeteil, der von der Schleckheimer Straße erschlossen ist, ist aufgrund der überörtlichen Funktion der
Schleckheimer Straße die Eignung für eine höhere Frequentierung gegeben. Geplant ist – nach dem derzeit vorliegenden
Konzept – ein eingeschossiger Baukörper für einen Discountmarkt im Gebiet MI 1, der aufgrund der Hanglage weitgehend
4
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
rückwärtig in das Gelände eingegraben wird, so dass der Baukörper von Norden nicht sichtbar ist. Damit kann die Massigkeit dieses gewerblich genutzten Gebäudes reduziert und in die kleinteilige Einfamilienhausstruktur (Paul-Klee-Straße)
relativ gut integriert werden. Durch die starke Hanglage wird das Gebäude des Lebensmitteldiscounters ca. 3,6 m tiefer
liegen als die geplante Wohnbebauung an der August-Macke-Straße. Zur Nordostseite kann das Marktgebäude nicht vollständig eingegraben werden, da an dieser Seite ein Fluchtweg notwendig ist.
Die Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) ist mit drei Vollgeschossen vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich in
einem Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat
den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3 Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich
optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die
August-Macke-Straße fällt nach Süden ab, so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger
als die der nord-westlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein
als die nördlich liegende Reihenhausbebauung an der Paul-Klee-Straße. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die
sich durch einen Höhenversatz dem Straßengelände anpassen. Die gegenüber liegenden Häuser an der August-MackeStraße sind ca. 2,3 m niedriger.
Der ruhende Verkehr für die Wohngebäude wird vorwiegend in einer Tiefgarage untergebracht. Insgesamt sind 15 Tiefgaragenstellplätze und 1 Garagenstellplatz geplant. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage ist an der Südseite der geplanten
Wohnbebauung zur August-Macke-Straße, mit einem Abstand von 6,5 m zur Nachbargrenze, vorgesehen.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Neben dem
klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese
Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden
und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen,
dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung über ein
Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als beim Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen.
Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Beschränkung und dadurch eine
Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
2.3
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Der geplante Siedlungsschwerpunkt befindet sich in integrierter Lage. Es ist aus den benachbarten Wohngebieten sehr gut
fußläufig zu erreichen. Die aktuellen Baumaßnahmen zur Bushaltestelle Meischenfeld, unmittelbar angrenzend an das
Plangebiet, inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße dienen der Schulwegesicherung.
Gemäß der Verkehrsuntersuchung (IGEPA Verkehrstechnik GmbH) würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit (Zone
30) grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für querende Fußgänger, beitragen. Dies gilt allerdings unabhängig von dem geplanten Bauvorhaben.
Nach dem Ratsbeschluss der Stadt Aachen vom 25.06.2003 zu den „Kriterien für Kinder und Familienfreundlichkeit“ sind bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro
Kind einzuplanen. Pro Wohnung geht die Stadt von zwei Kindern aus. Eine Reduzierung der 10 m² - Forderung kann bei
Prüfung von Abweichungsmöglichkeiten um maximal 50 % erfolgen.
Im Gebiet besteht kein Bedarf für einen öffentlichen Kinderspielplatz noch für eine Tageseinrichtung für Kinder.
Demnach muss der durch die geplante Wohnbebauung ausgelöste, um 50 % reduzierte Bedarf an öffentlicher Kinderspielplatzfläche, abgelöst werden, da die Schaffung eines neuen Kinderspielplatzes wegen des in unmittelbarer Nähe liegenden
Kinderspielplatzes an der Max-Pechsteinstraße, nicht sinnvoll ist. Bei 12 Wohnungen werden je 2 Kinder angesetzt, so dass
24 Kinder mit je 10 m² eine Fläche von 240 m² auslösen. Die Fläche kann um 50 % reduziert werden. Der erforderliche
Ausgleichsbetrag wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
5
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
2.4
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Freiraumkonzept
Die Bauweise der jeweiligen Gebäude lässt nur einen geringen Begrünungsgrad zu. Ein Großteil der Fläche wird von Gebäude des Discountmarktes und der Stellplatzanlage eingenommen. Die verbleibenden Freiflächen, die Stellplatzanlage
und die nicht überbauten Teile der Tiefgarage werden gärtnerisch gestaltet. Zur Schleckheimer Straße sind Baumpflanzungen als Begrenzung des Straßenraumes geplant.
2.5
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Gebäude werden nach den Erfordernissen gemäß der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2016) errichtet werden.
Welche sekundäre Formen der Energie- und Wärmegewinnung zum Einsatz kommen können, wird bis zum Bauantrag
entschieden. Aus den prognostizierten zusätzlichen Kfz-Verkehren von insgesamt rd. 860 bis 870 Kfz-Fahrten werden lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her entlang der Schleckheimer Straße nur geringe Betroffenheit
für die benachbarten Wohnnutzungen hervorrufen werden.
3.
Zukünftig geplante Festsetzungen
3.1
Art der baulichen Nutzung
Unter Berücksichtigung der Ziele der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) vorgesehen.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West, die bereits in den 1990er Jahren aufgestellt wurde, sollten die dort geplanten
und inzwischen teilweise realisierten Siedlungserweiterungen einen Siedlungsschwerpunkt an der Schleckheimer Straße im
Bereich des Plangebietes erhalten. Für die bestehende und neu hinzukommende Wohnbevölkerung sollte in fußläufiger
Entfernung ein kleines untergeordnetes Zentrum mit Nahversorgungsfunktionen wie z.B. Einzelhandel, wohnverträgliches
Gewerbe, Dienstleistungen und/oder Gastronomie entwickelt werden. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass ein Betreiber
für eine gemischte Nutzung innerhalb von Gebäuden nicht gefunden werden kann. Das Ziel eines untergeordnetes Siedlungszentrum im Nahbereich von Einfamilienhausgebieten zu entwickeln, ist trotzdem aufgrund der zunehmenden Anzahl
der dort lebenden Menschen und der nicht mehr fußläufigen Entfernung zu bestehenden Dienstleistungen und Geschäften
des täglichen Bedarfs nach wie vor gewünscht. Diesem wird durch die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) entsprochen.
Eine Gliederung des Mischgebietes ermöglicht es, dass in den jeweiligen Teilbereichen entweder das Wohnen oder das
Gewerbe überwiegt.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Gebiet MI 1 ein größerer eingeschossiger Baukörper, der sich für
eine Einzelhandelsnutzungsnutzung eignet, zulässig. Die Festsetzungen für das Gebiet MI 2 lassen u.a. auch einen Geschosswohnungsbau zu. Die für ein Mischgebiet typische Durchmischung der zwei Hauptnutzungsarten „Wohnen“ und
„Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören“ wird durch die Festsetzungen im Bebauungsplan insgesamt
ermöglicht. Auch ein Lebensmittelmarkt bzw. ein Discounter ist ein Gewerbebetrieb, der – soweit er nicht großflächig ist (<
800 m² Verkaufsfläche) – in einem Mischgebiet zulässig ist. Aufgrund der geringen Plangebietsgröße wird sichergestellt,
dass der gewerbliche Anteil im gesamten Siedlungsbereich Kornelimünster-West eine untergeordnete Bedeutung hat.
Im Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (2015) wird in Bezug auf die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in Kornelimünster vor dem Hintergrund einer derzeit nicht gewährleisteten wohnortnahen Grundversorgung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „auch ohne Einstufung als Nahversorgungszentrum“ die Ansiedlung eines Marktes an einem
geeigneten Standort in Kornelimünster künftig möglich sein sollte. Eine uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung im Plangebiet ist aus städtebaulicher jedoch Sicht nicht erwünscht. Eine Ausnahme wird lediglich für Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (sh. schriftliche Festsetzungen) gemacht, um das bestehende Versorgungsdefizit mit
Gütern des täglichen Bedarfs auszugleichen und die Nahversorgung in Kornelimünster langfristig zu sichern. Aktionsware,
6
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
die auch zum Teil zentrenrelevant sein kann, wird bei Discountern oder Nahversorgungsmärkten in geringem Maß (z.B.
Aktionsware von Kaffeeanbietern) üblicherweise angeboten.
Innerhalb der Mischgebiete werden darüber hinaus für den Bereich untypische Betriebe Gartenbaubetriebe, Tankstellen und
Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Tankstellen würde eine städtebauliche
Fehlentwicklung ermöglichen, die durch den Ausschluss dieser Nutzung verhindert werden soll. Vergnügungsstätten jeder
Form - allgemein oder als Ausnahme zulässig - sind an dieser Stelle angrenzend an Reine Wohngebiete und allgemeine
Wohngebiete sowie Schulen städtebaulich nicht vertretbar und werden daher ebenfalls ausgeschlossen.
3.2
Maß der baulichen Nutzung
Auch aufgrund der angestrebten unterschiedlichen Baustrukturen bzw. Dichte der Vorhaben wird das Mischgebiet gegliedert
in MI 1 und MI 2. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Gebiet MI 1 ein größerer Baukörper, der sich für
eine Einzelhandelsnutzungsnutzung eignet, zulässig. Die Festsetzungen für das Gebiet MI 2 lassen u.a. auch einen Geschosswohnungsbau zu. Im MI 1 ist eine Bruttogeschossfläche von ca. 1.500 m² möglich, während im MI 2 eine Bruttogeschossfläche von 1.700 m² errichtet werden kann. Somit sind die Nutzung von Wohnen und Gewerbe, wie sie in einem
Mischgebiet gefordert wird, annähernd gleich aufgeteilt.
Für den Bereich MI 1 werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Das
zulässige Maß der baulichen Nutzung entspricht damit den Obergrenzen in einem Mischgebiet. Durch die Eingeschossigkeit
wird sichergestellt, dass bei einer großflächigen Bebauung, diese sich eingräbt und die Massigkeit nicht in Erscheinung tritt.
Für das Mischgebiet MI 2 wird aufgrund der Integration in das umgebende Wohngebiet eine Grundflächenzahl entsprechend einem allgemeinen Wohngebiet von 0,4 festgesetzt. Als Siedlungsschwerpunkt ist eine Dreigeschossigkeit gegenüber den umgebenden zweigeschossigen Wohngebäuden gerechtfertigt. Entsprechend wird zusätzlich eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt.
Bei Realisierung eines Nahversorgungsmarktes im Gebiet MI 1 ist ein hoher Stellplatzbedarf erforderlich, so dass ggfs. die
maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten wird. Daher soll die zulässige Grundflächenzahl auf 0,85 festgesetzt werden. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung, die durch andere Maßnahmen kompensiert werden kann. Diese Überschreitung ist nur zulässig, wenn gemäß den schriftlichen Festsetzungen eine
Dachbegrünung auf mindestens 350 m² erfolgt.
Innerhalb des Mischgebietes MI 2 wird die festgesetzte Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück unterbaut wird, bis zu einem Wert von 0,8 einnehmen, obwohl die Grundflächenzahl des Hauptgebäudes auf 0,4 festgesetzt wird. Dies ist gerechtfertigt, da sich auf dem Plangebiet ein Siedlungsschwerpunkt mit Geschosswohnungsbau und Einzelhandel entwickelt werden soll und sich dadurch die Baustruktur von einem
Einfamilienhausgebiet abweichen kann. Als Ausgleich wird als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, dass die Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Flächen in mindestens 50 cm
Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege, Stellplätze und Terrassen zu begrünen sind.
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird zusätzlich durch Festsetzung der maximalen Trauf- und /oder Gebäudehöhen
bestimmt. Alle Höhenfestsetzungen erfolgen in Abhängigkeit zu Normalhöhennull (NHN).
Im Gebiet MI 2 werden Trauf- und Gebäudehöhen festgesetzt. Die zulässigen Traufhöhen nehmen mit rd. 7,0 m über Straße den Zulässigkeitsmaßstab der Umgebungsbebauung auf. Eine durchgängige Traufhöhe entlang der Straße ist ein typisches Element einer städtebaulichen Einheitlichkeit, was damit aufgenommen werden soll.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Die zulässige Gebäudehöhe (Gh) kann aufgrund der geplanten dreigeschossigen Bauweise den Zulässigkeitsmaßstab der
Umgebungsbebauung überschreiten. Das dritte Vollgeschoss liegt im Mansarddach. Die Begrenzung der Gebäudehöhe
(Gh) stellt sicher, dass kein weiteres Vollgeschoss errichtet werden kann. Auf die Ausführungen zum Punkt 2.2 Städtebauliches Konzept wird hingewiesen.
3.3
Überbaubare Grundstücksflächen
Die zulässigen überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Da die Bebauung an die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung eines Mischgebietes heranreicht, wird bei der zulässigen Baufläche keine bis
geringe Spielräume gegeben.
Im Mischgebiet MI 2 wird ein Überschreiten der Baugrenzen für Hauseingangsüberdachungen und Balkone in einer Tiefe
von maximal 2,5 m und einer Gesamtfläche je Gebäude von maximal 25 m² zugelassen. Damit soll für Wohnungen in Obergeschossen die Möglichkeit geschaffen werden, qualitätsvolle Außenräume zu realisieren. Die Begrenzung der Größe der
Balkone erfolgt, da sie in besonderem Maße die Fassade prägen.
3.4
Ruhender Verkehr und Nebenanlagen
Im Mischgebiet MI 1 werden keine Regelungen zur Anordnung von Stellplätzen (St), Nebenanlagen und sonstigen Verkehrsflächen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen) getroffen, so dass diese im Rahmen der bauordnungsrechtlichen
Vorgaben allgemein zulässig sind.
Im Gebiet MI 2 werden die Flächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, die mit einer Tiefgarage (TGA) unterbaut werden können und deren Zufahrt entsprechend festgesetzt. Zusätzlich ist an der Nordseite des geplanten Gebäudes
eine Garage zulässig. Nebenanlagen werden Im Gebiet MI 2 zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung im Vorgartenbereich ausgeschlossen und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig.
Ausgenommen von dieser Festsetzung sind Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder.
3.5
Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb der Stellplatzanlage und entlang der Schleckheimer Straße sind zur Durchgrünung des Gebietes Baumpflanzungen vorgesehen (Maßnahme A2). Diese sollen durch Gebüschpflanzungen unterpflanzt werden. Ebenso soll die Böschung
nordwestlich und nordöstlich des geplanten Marktgebäudes mit Gebüschen bepflanzt werden (Maßnahme A1).
Gemäß dem Grüngestaltungsplan ist vorgesehen:
Die Anpflanzung von 6 großkronigen Hochstämmen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Hainbuche, Feldahorn;
Sommerlinde, Gewöhnliche Esche) in der Qualität Hochstamm 18-20 cm Stammumfang (Maßnahme A2) und Gebüschpflanzungen (Maßnahme A1) aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche). Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
Im Mischgebiet MI 1 sind bauliche Anlagen mit einer standortgerechten Vegetation auf mindestens 350 qm extensiv zu
begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 10 cm betragen. Damit soll eine Kompensation
für den hohen Versiegelungsgrad im Gebiet erreicht werden.
Im Mischgebiet MI 2 ist das Dach der Tiefgarage, außerhalb der überbauten Flächen intensiv zu begrünen. Diese Flächen
bieten sich für eine entsprechende Freiraumnutzung für die zukünftigen Bewohnern an.
8
Bebauungsplan Nr. 974
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Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Im Zuge des Verfahrens wurde – anhand der bereits vorliegenden Planungen - ein Schalltechnische Prognosegutachten
(Graner + Partner Ingenieure, 18.10.2016) erstellt, welches aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung, von einem zweiten Gutachterbüro nochmal geprüft und ergänzt wurde (Kramer Schalltechnik GmbH, 07.02.2018). Es wurden die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem
Betrieb des geplanten Discounters mit der Parkplatzanlage ermittelt und bewertet. Ebenso wurden die mit der geplanten
Wohnbebauung (Tiefgarage) verbundenen Lärmimmissionen betrachtet. Darüber hinaus wurden die auf das Plangebiet
einwirkenden Verkehrsgeräusche auf der Schleckheimer Straße ermittelt und bewertet.
Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von verschiedenen Randbedingungen sowie Schallschutzmaßnahmen, die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß den geltenden Richtlinien und Normen unterschritten, also eingehalten werden können. Die erforderlichen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag (vgl. Punkt 3.8) verankert. Dies betrifft u.a. die Öffnungszeiten des Marktes, da diese nach BauGB, aufgrund
des fehlenden bodenrechtlichen Bezugs, nicht festgesetzt werden können. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind
keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten.
Die ermittelten Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr auf der
Schleckheimer Straße sowie der August-Macke-Straße ergeben im Nahbereich der Schleckheimer Straße, also im Bereich
der Stellplatzanlage, den Lärmpegelbereich III und im Bereich der geplanten Wohnbebauung und des Discounter die Lärmpegelbereiche I bzw. II.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung und selbst der Lärmpegelbereich III bedingt nur leicht erhöhte Anforderungen, da diese bereits in den Auflagen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten standardmäßig ausgeführt werden müssen. Auf die Festsetzung von Lärmpegelbereichen
wird daher verzichtet.
3.7
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW
Dachform und Dachneigung
Das Plangebiet befindet sich im ländlichen Raum. Satteldächer sind dort die vorherrschende Dachform. Im Mischgebiet MI 2
sollen aufgrund der umgebenden Bebauung daher geneigte Dächer zulässig sein. Es können aber auch Mansard- und
Pultdächer errichtet werden. Die Einfügung wird dadurch gewährleistet, dass bei einer traufständigen Anordnung der Häuser, unter Berücksichtigung der zulässigen Traufhöhe, sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. Nur an den
Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Im Gebiet MI 1 werden Flachdächer und Pultdächer mit einer Dachneigung von bis zu 10° zugelassen.
Einfriedungen
Im Mischgebiet MI 2 sind zur öffentlichen Verkehrsfläche der August-Macke-Straße Einfriedungen nur mit Hecken zulässig.
Für die Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Maschendraht- und Stabgitterzäune dürfen nur in Verbindung mit der Hecke errichtet werden, um einen harmonischen Übergang zum öffentlichen Raum zu erreichen. Hecken als
Straßenbegrenzung bzw. als Hausgarteneinfriedung sind ortstypisch und insbesondere auch in der Umgebung zum Plangebiet vorzufinden.
Werbeanlagen
Zum Schutz des Orts- bzw. Straßenbildes wird die Anzahl und Größe der Werbeanlagen im Gebiet MI 1 reglementiert. So
wird nur eine freistehende Werbeanlage zugelassen. Weitere Werbeanlagen sind nur an der Gebäudefassade zulässig und
dürfen den Hochpunkt des Daches um max. 1,0 m überschreiten.
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Bebauungsplan Nr. 974
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3.8
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Vertragliche Regelungen (städtebaulicher Vertrag)
Zur Sicherung der Realisierung und des Planverfahrens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und den
Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag soll alle Voraussetzungen und Bedingungen für
die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen. Neben Hinweisen, wie z.B. das Verhalten bei Kampfmittelfunden etc. werden differenzierte Vereinbarungen getroffen:
Sozial geförderter Wohnungsbau und Kinderspielplatz
Bei der Realisierung von Neubauvorhaben mit Geschosswohnungsbau sind auf Beschluss des Rates 20 bis 40 % der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau herzustellen. Der Fachbereich Wohnen hat mit dem Investor die Umsetzung
von 20 % der Wohneinheiten bestimmt. Es sollen insgesamt 14 Wohnungen errichtet werden. Somit sind 3 Sozialwohnungen herzustellen. Der Investor hat sich bereit erklärt die geforderten 3 Wohnungen zu den Konditionen der Einkommensgruppe B der Wohnraumförderbestimmungen NRW zu bauen und zu vermieten. Im städtebaulichen Vertrag wird die Umsetzung dieser geförderten Wohnungen sichergestellt. Auch wird im städtebaulichen Vertrag die Ablösesumme für den
Kinderspielplatz geregelt.
Discounter
Neben den getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan werden im städtebaulichen Vertrag bzw. in der Baugenehmigung
Regelungen zum betrieblichen Lärmschutz getroffen.
Bei der Errichtung von Einzelhandelseinrichtungen im Gebiet MI 1 sind zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA
Lärm folgende Randbedingungen im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen:
Betriebszeit: Die Betriebszeit liegt zwischen maximal 6.00 Uhr und maximal 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit
maximal von 7.00 bis 20.00 Uhr.
Anlieferung: Die Anlieferung findet ausschließlich tags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt.
Ausführung der Fahrgassen des Pkw-Parkplatzes in Asphalt.
Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs bei Errichtung des Discounters auf mindestens 15 m Länge gemäß
Schallgutachten.
Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze des Parkplatzes zum
Wohngebäude gemäß Schallgutachten
Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen gemäß den vorliegenden Schallgutachten.
Wohnbebauung
Nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ist bei der Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser zu beachten:
Tor der Tiefgarage ohne relevante Lauf- und Schließgeräusche
Abdeckung der Regenrinnen mit verschraubten Gusseisenplatten
Hochabsorbierende Ausführung beider Rampenwandseiten
Eine möglichst glatte Fahrbahnoberfläche der Rampe
Die Begrünung der Flachdächer wird ebenfalls im Vertrag aufgenommen. Ebenso die Begrünungsmaßnahmen im Bereich
der anzupflanzenden Flächen.
4.
Wesentliche Umweltbelange und Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt, da der Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung dient.
10
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2
und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüfung, wie von einem formalen Umweltbericht wird demzufolge
abgesehen. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes zu erfassen, zu bewerten und mit in die Abwägung einzustellen, soweit sie im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung voraussichtlich berührt werden.
4.1
Schutzgut Mensch
Verkehr
Zur Offenlage wurde eine Gutachterliche Stellungnahme zu der verkehrlichen Situation (IGEPA Verkehrstechnik GmbH,
22.09.2016) erstellt. Diese wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nochmal überarbeitet und ergänzt (Verkehrsuntersuchung, IGEPA Verkehrstechnik GmbH,
05.02.2018). Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen
des Bebauungsplanes 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz und insbesondere auf die unmittelbar benachbarten Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und Schleckheimer Straße
/ Meischenfeld ermittelt und dargestellt.
Die geplante Wohnbebauung im Gebiet MI 2 mit ca. 14 Wohneinheiten wird von der August-Macke-Straße erschlossen. Der
geplante Nahversorgungsmarkt im Gebiet MI 1 wird von der Schleckheimer Straße erschlossen. Für die Wohnbebauung
wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehre, von 78 Kfz-Fahrten/Tag bei
35 Einwohnern respektive 9 Kfz-Fahrten/h in der Nachmittagsspitzenstundeprognostiziert.
Als Einzugsgebiet für den Discountmarkt wurden Kornelimünster und Schleckheim mit einem Bevölkerungspotential von
4.738 Einwohnern berücksichtigt. Ca. 3.343 EW (70 %) wohnen im Stadtteil Kornelimünster. Der MIV-Anteil wurde für die
beiden Orte differenziert angesetzt. Für Kornelimünster wurde ein MIV-Anteil von 65% angenommen, da die Kunden der
umliegenden, dichten Wohnbebauung den Standort bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad etc. erreichen können.
Für den entfernter liegenden Stadtteil Schleckheim wurde der MIV-Anteil entsprechend höher, mit 90%, angenommen.
Anteilig gemittelt ergibt sich daraus ein MIV-Anteil aller Kunden von 72,5%, aufgerundet: 75%.)
Gemäß einer Umsatzprognose für den Discounter wird ausgehend von 3,4 Mio. € Jahresumsatz, 303 Öffnungstagen/ Jahr
und einem betriebsformentypischen Bon von 17 € je Einkauf ein durchschnittliches Aufkommen von ca. 660 Kunden/ Tag –
gemäß gutachterlicher Einschätzung (BBE Handelsberatung GmbH, Köln) – erwartet.
Die mittlere Pkw-Besetzung wurde mit 1,3 Kunden/Pkw angenommen. Weiterhin ist an dieser Stelle davon auszugehen,
dass 20% dieser MIV-Kunden den Standort als Zwischenziel, auf dem Weg zu einem weiteren Ziel, anfahren (Mitnahmeeffekt). Die Wirtschaftsverkehre werden mit 14 Kfz-Fahrten/Tag angenommen.
Für die geplante Einzelhandelsnutzung werden somit insgesamt 790 Kfz-Fahrten/Tag, respektive 79 Kfz-Fahrten/h in der
Nachmittagsspitzenstunde prognostiziert.
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffektes (20%) für die Kundenverkehre kann für das umliegende Straßennetz von
einer tatsächlichen, zusätzlichen Verkehrsbelastung von 638 Kfz-Fahrten/Tag ausgegangen werden.
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und
Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden aktuell an einem repräsentativen Werktag (Dienstag, 05.09.2017) erhoben.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Zur Sicheren Seite hin wurde dennoch eine Trendprognose auf das Jahr 2030
für die Schleckheimer Straße berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der aufgeführten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030 liegt die
prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw. 434 Kfz/h.
Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
11
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Weiterhin liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und Alfons-Geron-Straße
vor. Unter anderem sind östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsfachmarktes eine Bushaltestelle und eine
Querungshilfe (Mittelinsel) geplant. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und
Schüler. Die Fahrstreifenbreite im Bereich der Querungshilfe beträgt 3,25m. Die Querungshilfe ist 2,50m breit. Gemäß den
prognostizierten Verkehrsbelastungen durchfährt über den 12h-Zeitraum - fahrstreifenbezogen - im Mittel alle 23 sec., in der
nachmittäglichen Spitzenstunde alle 16 sec., ein Fahrzeug den Bereich der Querungshilfe. Unter Berücksichtigung einer
reduzierten Fußgänger-Schrittgeschwindigkeit von 1,0m/sec. würde das queren eines Fahrstreifens ca. 3,5 sec. in Anspruch
nehmen. Aufgrund der mittleren Zeitlücken von 16 – 23 sec. ist ein Queren der Fahrbahn in diesem Bereich auch für Fußgänger mit geringer Schrittgeschwindigkeit in der Regel unkritisch.
Aus verkehrsgutachterlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Abwickelbarkeit der zusätzlichen Verkehre insgesamt keine
Bedenken gegen die geplante Entwicklung.
Immissionsschutz - Geräusche
Für den Bebauungsplanbereich, der sich in zwei Bereiche gliedert, sind die Ansiedlung eines Discountmarktes sowie eine
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) geplant. Durch ein schalltechnisches Prognosegutachten (Graner + Partner,
Bergisch Gladbach, 18.10.2016) wurden die Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet (Aspekt Lärmschutz für Wohnnutzung) sowie die Auswirkungen des geplanten Discounters auf die unmittelbare und geplante Wohnbebauung betrachtet.
Dieses Gutachten wurde durch einen weiteren Gutachter (Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin, 07.02.2018) nochmal überprüft und ergänzt.
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich Wohnhäuser in reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten. Darüber hinaus wurden
die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche ermittelt. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind nach DIN
18005 wie folgt gestaffelt:
Gebietsart
Reines Wohngebiet (WR)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Orientierungswert
tags
50 dB(A)
55 dB(A)
60 dB(A)
nachts
40/35 dB(A)
45/40 dB(A)
50/45 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn
öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist.
Mit Angaben zu den relevanten Geräuschquellen des Einzelhandelsvorhabens (mit Kunden- und Mitarbeiterverkehr, Anliefer- und Entsorgungsverkehr, Ladevorgänge und technische Anlagen und Backshop) wurden die Beurteilungspegel nach TA
Lärm bezogen auf 8 maßgebliche Immissionsorte für einen Werktag mit hoher Auslastung ermittelt. Die geplanten Bauvorhaben können aus schalltechnischer Sicht unter nachstehenden Randbedingungen realisiert werden:
Einzelhandel
Ausführung der Fahrgassen des Parkplatzes in Asphalt
Einhausung (Abdeckung) des Anlieferbereichs des Discountmarktes auf min 15m Länge. Ein Tor ist nicht erforderlich
Betriebszeit Discountmarkt und Backshop maximal von 6.00 - 22.00 Uhr und eine Ladenöffnungszeit maximal von 7.00
bis 20.00 Uhr.
Errichtung einer 2,0 m über Oberkante Parkplatz hohen Lärmschutzwand auf der Südwestgrenze zum Wohngebäude
Schleckheimer Straße 60. Die Oberfläche der Lärmschutzwand muss beidseits „hochabsorbierend“ (Gruppe A3) nach
12
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
ZTVLsw 06 ausgeführt werden. Wegen des nach NW deutlich ansteigenden Geländes wird die Lärmschutzwand umgehend in das Gelände bzw. die Hangstützmauer übergehen.
Beachtung der schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen (LWA max je Einzelanlage= 68 dB(A).
Wohnbebauung
Bauausführung der Tiefgarage für die Mehrfamilienhäuser nach dem Stand der Lärmminderungstechnik.
Die ermittelten Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr auf der
Schleckheimer Straße sowie der August-Macke-Straße ergeben im Nahbereich der Schleckheimer Straße, also im Bereich
der Stellplatzanlage, den Lärmpegelbereich III und im Bereich der geplanten Wohnbebauung und des Discounter die Lärmpegelbereiche I bzw. II.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung und selbst der Lärmpegelbereich III bedingt nur leicht erhöhte Anforderungen, da diese bereits in den Auflagen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten standardmäßig ausgeführt werden müssen.
Geruchsimmissionen
Im Plangebiet sind keine Nutzungen geplant, die zukünftig wesentliche Geruchsemissionen auslösen.
Lichtimmissionen
Die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, kann nicht anhand
allgemein gültiger Grenzwerte und Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da solche weder durch Gesetz noch durch
Rechtsverordnung bindend geregelt sind. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist daher unter Beachtung der Grundsätze,
die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.
Vorliegend sind bauseits geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Störungen während der Nachtzeit können aufgrund der zulässigen Öffnungszeiten ausgeschlossen werden. Ggfs. sind weitere Regelungen im Baugenehmigungsverfahren zu treffen.
4.2
Schutzgüter Landschaft / Natur / Artenschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 974 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Aachen und ist nicht von der Biotopkartierung der LÖBF erfasst.
Aufgrund des gewählten Verfahrens (§ 13a BauGB) ist ein Ausgleich für die durch die Baumaßnahmen entstehenden Versiegelungen nicht erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder
zulässig. Artenschutzrechtliche Untersuchungen sind, aufgrund des Habitus der Fläche in der innerstädtischen Lage nicht
erforderlich.
Auf dem Grundstück Schleckheimer Str. 60 befindet sich eine Kiefer, die gemäß der Baumschutzsatzung geschützt ist. Im
Zuge der Baumaßnahmen sind für diesen Baum ggfs. entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Zur Verbesserung der Durchgrünung des Gebietes wird festgesetzt, dass Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen
zu begrünen sind. Ebenso sind die Stellplatzanlage und die Randbereiche des Einzelhandelsgrundstücks und Teile des
Discounterdaches zu begrünen.
4.3
Schutzgut Boden
Geologische Situation
Die geologische Karte weist für das Plangebiet als Baugrund karbonische Festgesteine der Unteren Stolberg-Schichten in
Form von Ton- und Schluffst ein sowie untergeordnet Sandstein aus.
13
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
Gemäß DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ ist das in der Gemarkung Kornelimünster liegende Bauvorhaben einem Gebiet der Erdbebenzone 2, der Untergrundklasse R und der Baugrundklasse C zuzuordnen
Im Plangebiet liegen keine schutzwürdigen Böden vor, da vor allem durch die ehemalige Holzhandlung die ursprünglichen
Böden in ihrem Bodenaufbau bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden.
Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmittel vor. Vorsorglich
wird dennoch in den städtebaulichen Vertrag ein Hinweis über das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln im Boden
sowie die bei einem Fund von Kampfmitteln erforderlichen Maßnahmen aufgenommen.
Altlasten
In dem Plangebiet war die Firma Holzhandlung Körner ansässig. Zur Bewertung liegen folgende Gutachten vor:
Geotechnischer Bericht (Gefährdungsabschätzung) Hermann Körner GmbH (Prof. Dieler & Partner, 26.03.1996)
Gutachterlicher Bericht über die Überwachung der Erdarbeiten im Bereich des ehemaligen Sägewerkes (Prof. Dieler &
Partner, 14.03.2007)
Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung und Angaben zur Gründung für den Neubau eines Netto-DiscountMarktes in Aachen-Kornelimünster, Schleckheimer Straße (GEO CONSULT GbR, Overath, 22.08.2014)
1996 wurden Bodenuntersuchungen auf die Parameter Schwermetalle, PAK, MKW sowie die in der Holzverarbeitung nutzungsspezifischen organischen Parameter (Chlor, Fluor, PCB, PCP und Lindan) durchgeführt. Das Auffüllmaterial mit einer
Mächtigkeit i.d.R. von ca. 0,80 m wies erhöhte leicht Schwermetallgehalte auf (Blei 329 mg/kg, Cadmium 4,8 mg/kg). Die
Ergebnisse bezüglich der organischen Parameter geben keine Hinweise auf Schadstoffbelastungen.
Der Rückbau der ehemaligen Betriebsgebäude sowie die Erdarbeiten im Bereich der ehemaligen Holzhandlung wurden
2007 gutachterlich begleitet. Sämtliche Gebäudereste wurden entfernt und alle angetroffenen Auffüllungsmaterialien bis auf
den gewachsenen Boden abgetragen.
Maßnahmen:
Bei den auf offenen Bodenflächen (u.a. Gärten, Grünflächen) aufzubringenden Bodenmaterialien zur Herstellung einer
durchwurzelbaren Bodenschicht ist zu beachten, dass die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien
auf oder in den Boden gem. § 12 Bosch erfüllt werden. Die Materialien müssen im Hinblick auf die Vermeidung der Entstehung einer Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Bosch die
Vorsorgewerte des Anhangs 2 der Bosch einhalten.
4.4
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem nach dem Wasserhaushaltsgesetz definierten Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet). Es liegt eine Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung vor
(GEO CONSULT, Overath, 22.08.2014) für den geplanten Einzelhandelsstandort vor. Zum Zeitpunkt der Felderkundungen
am 08.08.2014 wurde durch Bohrlochmessungen kein Wasserspiegel festgestellt.
Im Nahbereich des Bauvorhabens liegt eine Grundwassermessstelle mit folgenden Daten:
Nr.
Lage
0103032086 200 m nördlich
Beobachtungszeitraum
höchster Grundwasserstand / min. Flurabstand mit Datum
1987 bis 2013
236,50 m NHN / 15,71 m (06.02.1995)
Nach Auswertung der hydrogeologischen Situation bewegt sich der oberste, durchgängige Grundwasserhorizont innerhalb
von Kluft- und Schichtflächen des Festgesteins in größerer Tiefe unter GOK und bleibt für die geplante Bebauung ohne
negative Einflüsse. Nach länger andauernden Niederschlagsperioden bzw. Starkregenereignissen können sich im anstehenden Untergrund bereichsweise Staunässe- bzw. Schichtwasserbereiche bilden. Dem anstehenden Untergrund ist auf14
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
grund der Ergebnisse der durchgeführten Sickerversuche ein Durchlässigkeitsbeiwert kf~10-7 m/s zuzuweisen. Eine druckwasserdichte Ausbildung von erdberührten Bauteilen wird daher erforderlich sein.
Entwässerung
Das Plangebiet liegt an den abwassertechnisch erschlossenen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße, die zum
Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen Süd gehören.
Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a Landeswassergesetz - LWG (inzwischen § 44 LWG i.V.m. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit
möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Da das
Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht, zumal die Bodenverhältnisse eine
Versickerung auch nicht zulassen.
4.5
Schutzgut Lufthygiene/Stadtklima
Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten weist Kornelimünster eine dörfliche Struktur im durch die Abtei geprägten
alten Ortskern auf. Ausweislich der Thermalbefliegungen liegt Kornelimünster West in einem Kaltlufteinzugsgebiet. Entlang
der Schleckheimer Straße ist ein lokaler Kaltluftabfluss nachgewiesen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sich die
Kaltluft zwischen den Wohngebieten laminar hangabwärts bewegt und damit den Westteil von Kornelimünster oberhalb des
Indetales mit Frischluft versorgt. Im Indetal selbst – und damit im Zentrum von Kornelimünster – herrscht Kaltluftstau mit
geringen Strömungsgeschwindigkeiten vor.
Wegen des zu erwartenden, hohen Versiegelungsgrades durch die Discounternutzung ist für die benachbarte Wohnbebauung mit den Auswirkungen in Form von Erwärmung und Staubbildung zu rechnen. Insofern werden aus stadtklimatischer
Sicht Baumpflanzungen auf dem Parkplatz vorsehen. Zudem werden Teile des Daches des Discounters sowie die Tiefgarage im Bereich der beiden geplanten Wohnhäuser begrünt.
4.6
Schutz Kultur- und Sachgüter
Im Bebauungsplanbereich befinden sich keine Baudenkmäler und keine bekannten Bodendenkmäler.
4.7
Bewertung der Umweltbelange
Anlass des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Discounters) an der Schleckheimer Straße, um
die Grundversorgung der Bevölkerung in Kornelimünster zu sichern. Ergänzend dazu sind 2 Mehrfamilienhäuser an der
August-Macke-Straße geplant. Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln. Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und
stellt heute einen Missstand dar. Aufgrund der integrierten Lage und der gewerblichen Vornutzung werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.
Auf der Grundlage der vorstehend detailliert dargestellten Ergebnisse der fachgutachtlichen Untersuchungen sind bei Umsetzung des Vorhabens keine wesentlichen Auswirkungen – bei Berücksichtigung der benannten Randbedingungen – auf
die Umweltschutzgüter zu erwarten. Durch die Realisierung des Bebauungsplans wird es zu einem höheren Versiegelungsgrad und dadurch bedingt zu einer Zunahme von klimatisch ungünstigen Aufheizflächen kommen. Dem soll durch die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.
5.
Auswirkungen der Planung
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung
anzusiedeln. Das Grundstück lag ursprünglich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 840 – Kornelimünster West /
Schleckheimer Straße -; wurde aber im weiteren Verfahren ausgeklammert, um die Wohnbebauung schneller realisieren zu
15
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.11.2018
können. Bereits in der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich zu den Baugebieten Kornelimünster West und an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt,
der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Das ursprüngliche Konzept sah einen Geschosswohnungsbau über das
ganze Plangelände vor, in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich
kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten möchte. Somit
werden unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln.
Unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen umgesetzt und die in der Begründung genannten Maßnahmen in den
städtebaulichen Vertrag übernommen und realisiert werden, sind durch die Umsetzung des Bebauungsplanes keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
6.
Kosten
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da diese von
den Vorhabenträgern übernommen werden.
7.
Plandaten
Das gesamte Plangebiet umfasst:
Mischgebiet MI 1 Erschließung Schleckheimer Straße
Mischgebiet MI 2 Erschließung August-Macke-Straße
5.180 m²
3.705 m²
1.475 m²
(100%)
(72%)
(28%)
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.12.2018 den Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 13.12.2018
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
16
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge
über die Beteiligung der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplans Nr. 974 - Kornelimünster West / August-Macke-Straße –
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 und
vom 17.09.2018 bis 19.10.2018)
für den Bereich zwischen der Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße im Stadtbezirk Kornelimünster
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
Eingaben zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 25.06.2018 bis zum 27.07.2018:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Abteigarten, 26.07.2018
An der Birk, 26.07.2018
August-Macke-Straße, 26.07.2018
Korneliusmarkt, 26.07.2018
Korneliusmarkt 52, 27.07.2018
Korneliusmarkt 54, 27.07.2018
Niederforstbacher Straße, 26.07.2018
Paul-Klee-Straße, 26.07.2018
Paul-Klee-Straße, 22.07.2018
Paul-Klee-Straße, 24.07.2018
Schleckheimer Straße, 27.07.2018
Schleckheimer Straße, 17.07.2018
Schleckheimer Straße, 17.07.2018
Schleckheimer Straße, 09.07.2018
Schleckheimer Straße, 03.07.2018
Eingaben zur Wiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung
16. Rolandstraße, Stolberg, 16.10.2018
17. Schleckheimer Straße, 16.10.2018
18. Schleckheimer Straße, 18.10.2018
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
1. Öffentlichkeit Abteigarten, 26.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 1:
Ziel der vorliegenden Planung ist die zeitnahe Realisierung der notwendigen Nahversorgung.
-
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen
2. Öffentlichkeit An der Birk, 26.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 2:
Ziel der vorliegenden Planung ist die zeitnahe Realisierung der notwendigen Nahversorgung.
-
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen
1
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
3. Öffentlichkeit August-Macke-Straße, 26.07.2018
2
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 3:
Die Themen der Eingabe wurden bereits annähernd wortgleich zur öffentlichen Auslegung vorgetragen und wurden bereits
zurückgewiesen. Es wird hier aufgrund der Vollständigkeit auf alle Themen nochmals in unterschiedlicher Tiefe eingegangen.
Discounter und Bäckerei
In Kornelimünster ist ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung ausreichend sicherstellen kann, bisher nicht vorhanden. Durch die Ansiedlung des Discountmarktes kann diesem Defizit entgegen gewirkt werden.
Ein Markt in Kornelimünster ist für Bevölkerungsgruppen, die nicht ausschließlich den Pkw zum Einkauf nutzen wollen und
können und auch im Hinblick auf die Neubaugebiete in Kornelimünster-West, sinnvoll. Die Tragfähigkeit des Marktes wurde
sowohl durch den Betreiber als auch gutachterlich (BBE-Handelsberatung GmbH, Köln) geprüft und bestätigt. Die genannten leerstehenden Gewerbeimmobilien in Kornelimünster wurden von Einzelhandelsunternehmen als Standort untersucht,
entsprechen jedoch in ihrer Größe und Ausstattung nicht den Anforderungen für den Betrieb von Discountern. Inwieweit
eine Bäckerei am Standort August-Macke-Straße angesiedelt wird, steht noch nicht fest und ist auch nicht Gegenstand der
Bauleitplanung.
Der zukünftige Betreiber des Lebensmitteldiscounters wird zunächst einen langfristigen Mietvertrag abschließen.
Leerstand und die Entstehung einer Bauruine können daher zunächst ausgeschlossen werden.
Lärmbelästigung
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachterbüro nochmal geprüft und ergänzt wurde. Als Grundlage für diese Überprüfung wurde
auch das Verkehrsgutachten überarbeitet. Es wurde sowohl eine aktuelle Verkehrszählung (Dienstag, 05.09.2017) durchgeführt als auch die MIV-Anteile erhöht.
Das geplante Bauvorhaben eines Discountmarktes sowie die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern kann aus schalltechnischer Sicht realisiert werden, wenn lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt werden. Diese werden im städtebaulichen
Vertrag mit dem Vorhabenträger verbindlich festgelegt.
Sollten sich Annahmen aus dem Schallgutachten im Bauantragsverfahren ändern, wird das Gutachten fortgeschrieben. Es
wird sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) am Haus Schleckheimer Straße eingehalten werden. Grundsätzlich ist nur ein Betrieb zur Tagzeit zulässig, so dass Störungen in den Ruhezeiten nicht zu befürchten sind.
Im schalltechnischen Gutachten (2018) wurden die Angaben der Verkehrsstudie übernommen. Dies ist die gängige und
allgemein übliche Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung. Falls z. B. Aktionstage mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen stattfinden sollten, so ist dies durch das Kriterium der "seltenen Ereignisse" nach TA Lärm Nr. 7.2 abgedeckt. Allerdings sind solche Nutzungsspitzen für den hier geplanten Markt eher untypisch.
Weitere Parameter entsprechen allgemeinen technischen Regeln bzw. wurden streng nach Normen, Richtlinien und Veröffentlichungen gehandhabt.
Festsetzungen im B-Plan-Entwurf
Mischgebiete dienen sowohl dem Wohnen als auch nicht störendem Gewerbe. Das wesentliche Merkmal eines Mischgebiets ist die Nutzungsmischung. Keine der beiden Hauptnutzungen darf insgesamt dominieren, obgleich in Teilbereichen
eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Wird im Mischgebiet MI 1 ein Discounter (Gewerbe) angesiedelt, so muss im Gebiet MI 2 die Wohnnutzungen dominieren. Solange im MI 1 diese gewerbliche Nutzung gegeben ist,
kann für das Gebiet MI 2 keine gewerbliche Nutzung genehmigt werden.
Ohne Bebauungsplan sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn diese sich in die nähere Umgebung einfügen. Der Bebauungsplan ermöglicht gemäß einem städtebaulichen Entwurf die Festsetzungen von Höhenunterschieden. Für die geplante
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das
3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der umliegenden Einfamilienhausbebauung
ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an
der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können
Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage
und Liftanlage zu erreichen. Durch die Festsetzung auf 3 Geschosse, einer Maximalhöhe und der Dachform ist jedoch eine
Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage, die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung je nach Jahreszeit für
bestimmte Zeit verschatten. In einem weitgehend bebauten Umfeld muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt
werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks / Nachbargrundstücks beziehungsweise von Wohnräumen kommen kann.
Genehmigungen werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Vorliegend wird
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch
abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung fest, die
durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW sind keine Konflikte zu
erwarten. Im Weiteren ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.
Eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist nicht zu erwarten.
Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze als „unverbindlich Planung“
dargestellt. Nicht destotrotz hat jedes Grundstück ein Recht auf Zufahrtsmöglichkeit vom öffentlichen Straßenraum. Die
geplante Wohnbebauung nimmt die Straßenrandbebauung der gegenüberliegenden Straßenseite auf und ist städtebaulich
vertretbar. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht eine Erschließung/Zufahrt von der August-Macke-Straße auszuschließen. Möglicherweise wird eine Kennzeichnung im B-Plan 840 falsch ausgelegt. So ist entlang des Flurstücks 1535 die
Siegnatur x-x-x gegeben, die auf eine Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen verweist. Die vorliegende Planung steht
nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan Nr. 840.
Verkehrssituation
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur erneuten
Offenlage nochmal überarbeitet und ergänzt. Es wurden die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen des
Bebauungsplanes Nr. 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz und insbesondere die unmittelbar benachbarten Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und Schleckheimer Straße /
Meischenfeld ermittelt und dargestellt.
Die knotenstrombezogen Verkehrsbelastungsdaten für die Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße und
Schleckheimer Straße / Meischenfeld wurden an einem repräsentativen Werktag (Dienstag, 05.09.2017) erhoben. Unter
Berücksichtigung der ermittelten Zusatzverkehre durch das Vorhaben sowie einer Trendprognose 2030 liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei ca. 3.800 Kfz/12h bzw. 434 Kfz/h. Die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind an beiden untersuchten Knoten in sehr guter Qualität abwickelbar.
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Weiterhin liegt eine Planung der Stadt Aachen für den Bereich zwischen August-Macke-Straße und Alfons-Geron-Straße
vor. Unter anderem wurden östlich der geplanten Anbindung des Nahversorgungsmarktes eine Bushaltestelle und eine
Querungshilfe (Mittelinsel) umgesetzt. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen
und Schüler. Die Fahrstreifenbreite im Bereich der Querungshilfe beträgt 3,25 m. Die Querungshilfe ist 2,50m breit. Gemäß
den prognostizierten Verkehrsbelastungen durchfährt über den 12h-Zeitraum - fahrstreifenbezogen - im Mittel alle 23 sec.,
in der nachmittäglichen Spitzenstunde alle 16 sec., ein Fahrzeug den Bereich der Querungshilfe. Unter Berücksichtigung
einer reduzierten Fußgänger-Schrittgeschwindigkeit von 1,0m/sec. würde das queren eines Fahrstreifens ca. 3,5 sec. in
Anspruch nehmen. Aufgrund der mittleren Zeitlücken von 16 – 23 sec. ist ein Queren der Fahrbahn in diesem Bereich auch
für Fußgänger mit geringer Schrittgeschwindigkeit in der Regel unkritisch. Mit den Umbauarbeiten wurde im April 2018 begonnen. Zuerst wird die Querungshilfe vor der Einmündung Meischenfeld in Fahrtrichtung Schleckheim gebaut. Aus verkehrsgutachterlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Abwickelbarkeit der zusätzlichen Verkehre insgesamt keine Bedenken
gegen die geplante Entwicklung.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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4. Öffentlichkeit Korneliusmarkt, 26.07.2018
5. Öffentlichkeit Korneliusmarkt , 27.07.2018
6. Öffentlichkeit Korneliusmarkt, 27.07.2018
7. Öffentlichkeit Niederforstbacher Straße, 26.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 4, 5, 6 und 7:
Ziel der vorliegenden Planung ist die zeitnahe Realisierung der notwendigen Nahversorgung.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen
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8. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 26.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 8:
Die Rahmenplanung Kornelimünster West hat seinerzeit dem Plangebiet eine untergeordnete zentrale Funktion zugewiesen. Mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes und einer gegenüber der Umgebung höheren Dichte, insbesondere
für Geschosswohnungsbau sollte dem Standort eine besondere städtebauliche Bedeutung zukommen. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW sind keine Konflikte zu
erwarten. Im Weiteren ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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9. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 22.07.2018
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Stellungnahme der Verwaltung zu 9:
Die Themen der Eingabe wurden bereits annähernd wortgleich zur öffentlichen Auslegung vorgetragen und wurden bereits
zurückgewiesen. Es wird hier aufgrund der Vollständigkeit auf alle Themen nochmals in unterschiedlicher Tiefe eingegangen.
Höhe der Wohnbebauung
Die Rahmenplanung Kornelimünster West hat seinerzeit dem Plangebiet eine untergeordnete zentrale Funktion zugewiesen. Mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes und einer gegenüber der Umgebung höheren Dichte, insbesondere
für Geschosswohnungsbau sollte dem Standort eine besondere städtebauliche Bedeutung zukommen. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Genehmigungen werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Vorliegend wird
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch
abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung fest, die
durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
Verkehrssituation
In der Untersuchung wurden die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen eines Discounters auf das umliegende Straßennetz und insbesondere die unmittelbar benachbarten Knotenpunkte Schleckheimer Straße / August-MackeStraße und Schleckheimer Straße / Meischenfeld ermittelt und dargestellt.
Mit dem Ausbau des Kreuzungsbereiches Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße / Meischenfeld inklusive der Bushaltestelle und der Querungshilfe wurde eine Linksabbiegespur entfernt, wodurch die Fahrbahn für den Begegnungsfall
größer wurde. Zusätzlich sind Parktaschen eingerichtet worden. Die Leistungsfähigkeit im Einmündungsbereich des Discounters ist somit in voller Breite der Verkehrsfläche gegeben. Im weiteren Verlauf der Schleckheimer Straße ist das Parken
auf dem Fahrbahnrand gestattet, wodurch der Begegnungsfall gestört wird. Dies wirkt sich aber für das Plangebiet nicht
negativ aus. Durch parkende Autos am Fahrbahnrand wird prinzipiell der Verkehrsfluss gebremst und hohe Geschwindigkeiten vermieden, was wiederum eine sichere Querung der Schleckheimer Straße in den anderen Abschnitten ohne Querungshilfen erleichtert.
Die Annahmen aus dem Gutachten treffen nur auf die nachmittägliche Spitzenstunde zu, um den worst case mit den Schulkindern darzustellen. Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 12 verwiesen.
Lärmschutz
Nach der Rechtsprechung lässt sich ein realitätsnahes Betriebsgeschehen regelmäßig - und so auch hier - auch aufgrund
von gutachterlichen Betrachtungen modellieren.
Vorliegend greift das aktuelle Schallgutachten der Kramer Schalltechnik GmbH auf die Erhebungen der BBEHandelsberatung GmbH und das Verkehrsgutachten zurück.
Dies ist die gängige und allgemein übliche Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung. Falls z. B. Aktionstage mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen stattfinden sollten, so ist dies durch das Kriterium der „seltenen Ereignisse“ nach TA
Lärm Nr. 7.2 abgedeckt. Allerdings sind solche Nutzungsspitzen für den hier geplanten Markt eher untypisch.
Die angesetzten Parameter entsprechen allgemeinen technischen Regeln bzw. wurden streng nach Normen, Richtlinien
und Veröffentlichungen gehandhabt.
Es ist richtig, dass in den vorliegenden Gutachten von der Bayerischen Parkplatzlärmstudie abgewichen wird.
Die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist grundsätzlich eine - von der Rechtsprechung anerkannte - Grundlage für die anzunehmende Häufigkeit der Stellplatznutzungen bei unterschiedlichen Betriebstypen. Aller12
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dings liefert sie nur generelle Anhaltspunkte und ist nicht allgemeinverbindlich, weshalb sie eine konkrete Beurteilung nicht
zu ersetzen vermag.
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens und der Verträglichkeitsanalyse erfolgte eine konkrete Betrachtung, die die spezifischen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Ermittlung der Verkehrserzeugung durch eine situationsbezogene Verkehrsstudie ist deutlich belastbarer.
Im Zuge des Verfahrens wurde ein Schalltechnische Prognosegutachten erstellt, welches aufgrund der vorliegenden Eingaben von einem zweiten Gutachterbüro nochmal überarbeitet wurde. Dieses aktuelle Gutachten ist für alle weiteren Beurteilungen heranzuziehen.
Für die Wohnbebauung der Paul-Klee-Straße ist eine mehr als deutliche Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zu erwarten, weil die Hauptgeräuschquellen weiter als zu den anderen Immissionsorten entfernt sind und zum Teil zusätzlich z.
B. durch das Marktgebäude abgeschirmt werden.
Die Annahmen zum Ladegeschehen, Rangieren und Rückwärtsfahren wurden wie auch Anzahl der Lkw-Anfahrten nach
konservativen Gesichtspunkten erweitert und im aktuellen Gutachten neu gefasst.
Für die technischen Anlagen ist eine A-Schallleistung von 68 dB(A) als Sicherheitsansatz ausreichend, da in der Berechnung von einer A-Schallleistung von 67 + 2 dB(A) für jede der 3 Einzelanlagen ausgegangen wurde.
Der Immissionspunkt 4 - Schleckheimer Straße wurde korrigiert, weil nach TA-Lärm der Bezugspunkt das vom Lärm am
stärksten betroffene Fenster eines Aufenthaltsraumes ist. Das 2. OG ist an diesem Gebäude wegen schwächerer Bodeneffekte geringfügig stärker betroffen als das 1. OG.
Eine Nutzung an Sonn- und Feiertagen nur durch den Backshop ist für die Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation nicht
relevant, da bei dem zu erwartenden Verkehrs- und Kundenaufkommen deutlich geringere Beurteilungspegel als an Werktagen zu erwarten sind bzw. die geltenden Immissionsrichtwerte erheblich unterschritten werden.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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10. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 24.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 10:
Höhe der Wohnbebauung
Die Rahmenplanung Kornelimünster West hat seinerzeit dem Plangebiet eine untergeordnete zentrale Funktion zugewiesen.
Mit der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes und einer gegenüber der Umgebung höheren Dichte für Geschosswohnungsbau sollte dem Standort eine besondere städtebauliche Bedeutung zukommen. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz
der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Lüftungsanlagen, Autotüren, schallgeschütztes Tor, Reflektionen, Lärmschutzwand
Das Schallgutachten Kramer berücksichtigt Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, siehe hierzu Kapitel 3.4.1. Es werden
Geräusche von typische Anlagen herangezogen und für einen Zeitraum 00:00 bis 24:00 Uhr angenommen.
Das Schlagen von Autotüren sind Geräusche, die generell in Schallgutachten einbezogen werden.
Der Anlieferbereich ist auf mind. 15 m Länge einzuhausen. Ein Tor ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Das im schalltechnischen Gutachten verwendete Berechnungsprogramm berücksichtigt Reflexionen (vgl. Gutachten Kapitel
3.4.2 und Berechnungstabellen im Anhang).
Tatsächlich wird die Lärmschutzwand aus der Sicht des Gebäudes Schleckheimer Straße 60 nur leicht oberhalb des allgemeinen Grundstücksniveaus liegen und im weiteren Verlauf in das Gelände und die Stützwand übergehen. Entscheidend für die
schalltechnische Wirksamkeit ist aber die 2 m hohe obere Kante der Wand gegenüber den tieferliegenden Parkplätzen.
Deshalb ist durchaus eine Abschirmung für die erste Parkplatzreihe und zum Teil auch noch für den Fahrbereich gegeben.
Mehr war nicht das Ziel für diese Schallschutzmaßnahme.
Frequentierung durch Neubaugebiet und Öffnungszeiten
Das Wohngebiet südlich der Abtei wird von der Oberforstbacher Straße erschlossen. Über die August-Macke-Straße werden
lediglich ca. 6 Wohneinheiten angeschlossen. Eine Durchfahrt von der August-Macke-Straße zur Oberforstbacher Straße durch
das Plangebiet 812 ist nicht vorgesehen. Basierend auf den Annahmen des Kapitels 3.1 ergeben sich in der August-MackeStraße somit 41 zusätzliche Kfz-Fahrten/Tag respektive 5 zusätzliche Kfz-Fahrten in der Nachmittagsspitzenstunde aus dem BPlan 812. Die zukünftige Verkehrssituation wurde im Verkehrsgutachten – welches auch durch die Fachämter geprüft wurde –
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in Gänze betrachtet. Zusammenfassend wird festgestellt, dass alle verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen des
Bebauungsplanes Nr. 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz dargestellt wurden.
Die Ladenöffnungszeiten sind nur bis 20:00 Uhr zulässig. Lediglich die Betriebszeiten dürfen bis 22:00 Uhr reichen.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
11. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 27.07.2018 (Kanzlei Stein & Partner)
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Stellungnahme der Verwaltung zu 11:
1. Bekanntmachung
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan. Die Umsetzung des Planvorhabens wird in einem städtebaulichen Vertrag gesichert. In der Bekanntmachung vom 26.04.2018 wurde der Begriff „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ verwendet.
Im weiteren Verfahren wurde jedoch festgestellt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan bei zwei Grundstückseigentümern in dieser Situation nicht geeignet ist. Es erfolgt eine Bekanntmachung des Bebauungsplanes zur erneuten Offenlage
(25.06.2018 bis 27.07.2018) einschließlich einer Wiederholung der erneuten Offenlage (17.09.2018 bis 19.10.2018) mit dem
Begriff „Bebauungsplan“.
2. Offen gelegte Gutachten
Aufgrund der genannten Fehler bei der erneuten Offenlage vom 25.06.2018 bis 27.07.2018) wurde der Bebauungsplan
einschließlich der relevanten Gutachten und der geänderten FNP-Darstellung nochmals erneut offengelegt. Das Planverfah20
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ren wird im Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Eine förmliche Änderung des FNPs ist nicht erforderlich.
3. Schallgutachten
a) Bei der Programmversion 2014.06 handelt es sich nicht um eine veraltete, sondern um eine andere Programmversion,
die derzeit nicht mehr vertrieben wird. Der Unterschied zur Programmversion 2016.04 bzw. zur aktuellen Version
2016.05 liegt ausschließlich in nicht die Berechnungen betreffenden Punkten. Beispielsweise gibt es andere und erweitere Möglichkeiten der Datenübernahme und in der Bedienung. Somit sind die berechneten Immissionspegel in beiden
Programmversionen identisch.
b) Es wurde eine Standard-Einkaufswagensammelbox z.B. aus Plexiglas berücksichtigt. Die Literaturstelle [13] aus dem
schalltechnischen Gutachten zeigt auf dem Titelblatt eine solche Box. Wie den Lageplänen im Schallgutachten zu entnehmen ist, wird diese von NW her bedient. Rechentechnisch wurde innen eine Flächenschallquelle mit 1 m Höhe angeordnet. Grundsätzlich werden alle Annahmen im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren konkretisiert.
c) Ein Vergleich der Gutachten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die behauptete Differenz von mindestens 3 dB für den
Teilbeurteilungspegel Parkplatz ist in dieser Höhe keinesfalls zutreffend. So handelt es sich bei zitierten Berechnungstabellen im Anhang des Gutachten Kramer Schalltechnik GmbH um Immissionspegel und nicht um Beurteilungspegel.
Die Beurteilungspegel werden daraus erst durch den Zuschlag für Ruhezeiten gebildet (vgl. Kapitel 3.5.3). Im GranerGutachten sind aber nur die Beurteilungspegel angegeben.
Ein Vergleich ist aber auch entbehrlich, da Beurteilungsgrundlage das aktuelle Gutachten ist.
d) Der Bodeneffekt wurde strikt nach DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ angesetzt.
So kommen auf dem Schallausbreitungsweg harte, poröse und gemischte Böden vor, die wie tatsächlich gegeben angesetzt wurden. Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Bodendämpfung die Höhe von Quelle und
Empfänger. Beim Parkplatz und den Verkehrsflächen liegt die Quellenhöhe bei 0,5 m.
e) Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung der komplexen Geländesituation. Die jeweilige
Bezugshöhe bei den Immissionsorten orientiert sich am „ungünstigsten“ Wohngeschoss/Wohnraum, d.h. an der Geschosshöhe, an der die höchsten Beurteilungspegel zu erwarten sind. Einzelheiten sind in Kapitel 3.1 des Gutachtens
beschrieben.
f)
Tatsächlich wird die Wand aus der Sicht des Gebäudes Schleckheimer Straße 60 nur leicht oberhalb des allgemeinen
Grundstücksniveaus liegen und im weiteren Verlauf in das Gelände und die Stützwand übergehen. Entscheidend für
die schalltechnische Wirksamkeit ist aber die 2 m hohe obere Kante der Wand gegenüber den tieferliegenden Parkplätzen. Deshalb ist durchaus eine Abschirmung für die erste Parkplatzreihe und zum Teil auch noch für den Fahrbereich
gegeben. Mehr war nicht das Ziel für diese Schallschutzmaßnahme.
g) Der Beginn- und das Ende der Linienquellen (Lkw, Pkw) wurden auf die Grenze der Fahrbahn der öffentlichen Straße
gelegt, exakt so wie zitiert. Dies kann auch dem akustischen Model im Gutachten entnommen werden.
h) Nach der Literaturangabe [13] aus dem schalltechnischen Gutachten wird das Ein- und Ausstapeln als ein Vorgang
interpretiert. Im Übrigen ist die Emissionsangabe nach [13] „auf der sicheren Seite“ da bei zugrunde liegenden Nahbereichsmessungen das Taktmaximalpegelverfahren verwendet wurde, was bei den hier vorliegenden Abstandsverhältnissen deutlich zu hohe Werte liefert.
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Die Anzahl von 660 Kunden pro Tag für die Benutzung eines Einkaufswagens stellt einen realistischen Ansatz mit Sicherheiten dar, weil nicht alle Kunden einen Einkaufswagen benutzen werden.
Wenn schon die Ergebnisse der Gutachten verglichen werden, wird darauf hingewiesen, dass die Einkaufswagennutzung im Gutachten Kramer mit mehr als 5 dB höheren Teilbeurteilungspegeln als im Graner-Gutachten ausgewiesen
wird. Die Behauptung 3 dB höherer Teilbeurteilungspegel für die Quelle Einkaufswagensammelbox ist damit unzutreffend.
i)
und j) Im schalltechnischen Gutachten wurden die Angaben der Verkehrsstudie (Literaturstelle [26] im Gutachten)
übernommen. Dies ist die gängige und allgemein übliche Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung. Falls z.B. Aktionstage mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen stattfinden sollten, so ist dies durch das Kriterium der „seltenen
Ereignisse“ nach TA Lärm Nr. 7.2 abgedeckt. Allerdings sind solche Nutzungsspitzen für den hier geplanten Markt eher
untypisch.
Ein Ansatz der Angaben der Parkplatzlärmstudie (Literaturstelle [10] im Gutachten) erfolgt nur, wenn keine dem Markttyp und der örtlichen Situation einbeziehende Verkehrsstudie vorliegt. Die Parkplatzlärmstudie nennt i. d. R. die Maximalwerte von Erhebungsergebnissen.
Nach Erfahrungswerten werden diese Werte höchstens bei einem ALDI-Discountmarkt am Stadtrand mit sehr guter Erreichbarkeit und einem großen Parkplatz erreicht. Die Ermittlung der Verkehrserzeugung durch eine situationsbezogene Verkehrsstudie ist dagegen deutlich belastbarer.
4. Städtebaulicher Vertrag
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Angebotsbebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag. Der Bebauungsplan ist gegenüber einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan allgemein gefasst. Die speziellen Anforderungen bei
der Umsetzung eines Discounters werden grundsätzlich in Baugenehmigungsverfahren eingefordert, hier aber zusätzlich in
einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Aufgrund dieses Tatbestandes konnte bereits bei der Planaufstellung das Schallgutachten erstellt werden. Die wesentlichen Inhalte des städtebaulichen Vertrages sind in der Begründung beschrieben.
Eine Verpflichtung den städtebaulichen Vertrag offen zu legen, besteht nicht.
5. Das wesentliche Merkmal eines Mischgebiets ist die Nutzungsmischung. Keine der beiden Hauptnutzungen darf insgesamt dominieren, obgleich in Teilbereichen eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Da im Mischgebiet
MI 1 das Gewerbe (Einzelhandel) dominiert, müssen im Gebiet MI 2 die Wohnnutzungen dominieren.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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12. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 17.07.2018
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Abwägung zur erneuten Offenlage
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Stellungnahme der Verwaltung zu 12:
Offenlage / Gutachten
Es ist richtig, dass in den ersten Tagen der erneuten Offenlage, Gutachten in einer älteren Version offen gelegt wurden.
Nach dem dies bemerkt wurde, wurden zwar für die restliche Zeit die gültigen Gutachten ausgelegt. Aufgrund der berechtigten Einwendungen zu den offensichtlichen Offenlagefehlern wurde jedoch diese Offenlage nochmals komplett wiederholt
inklusive der Bekanntmachung, wodurch die Fehler geheilt wurden. Die Wiederholung der Offenlage mit allen relevanten
Gutachten fand in der Zeit vom 17.09.2018 bis zum 19.10.2018 statt.
Das Planverfahren wird im Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Die beabsichtigte Anpassung wurde mit offen gelegt.
Welche Gutachten gelten
Grundlage des Bebauungsplanes sind ausschließlich die im Rahmen der letzten beiden Offenlagen ausgelegten Gutachten,
die die früheren Fassungen und Gutachten vollständig ersetzten. Dies sind die Markt- und Standortanalyse von BBE Handelsberatung Köln von Januar 2018, Verkehrsuntersuchung von IGEPA Verkehrstechnik GmbH Eschweiler vom
05.02.2018 und Schalltechnische Untersuchung von KRAMER Schalltechnik GmbH vom 07.05.2018.
Im Weiteren wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme der Kanzlei Stein & Partner verwiesen. Der konkrete Nachweis
der Schallschutzmaßnahmen ist zudem im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Es wird sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) am Haus Schleckheimer Straße eingehalten werden. Die Gutachten wurden zu Beginn 2018 aufgrund der Eingaben aus den bisherigen Beteiligungsverfahren fortgeschrieben, so dass sich teilweise auch die Eingangsdaten geändert haben. So wurde, wie in der Stellungnahme dargelegt auch das Verkehrsgutachten
fortgeschrieben.
Städtebauliches Konzept
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der umliegenden Einfamilienhausbebauung ab.
Dies ist aber aus städtebaulicher Sicht gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster
und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen
Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau
wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwan32
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des, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Festsetzung auf drei Geschosse, einer Maximalhöhe und
der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Lärmschutzwand
Lärmschutzeinrichtungen sind über die gesamte Länge der Parkstände zum Grundstück Schleckheimer Straße vorgesehen.
Die Wand wird aus der Sicht des Gebäudes Schleckheimer Straße 60 nur leicht oberhalb des allgemeinen Grundstücksniveaus liegen und im weiteren Verlauf in das Gelände und die Stützwand übergehen. Dies wird durch die unterschiedlichen
Liniendarstellungen dokumentiert.
Entscheidend für die schalltechnische Wirksamkeit ist die 2 m hohe obere Kante der Wand gegenüber den tieferliegenden
Parkplätzen. Deshalb ist durchaus eine Abschirmung für die erste Parkplatzreihe und zum Teil auch noch für den Fahrbereich gegeben. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt die konkrete Dimensionierung der Schallschutzwand. Die
Baugenehmigung wird den betroffenen Einwendern zugestellt.
Baugrenzen – Standort der IP
Bei der Auswahl und Lage der maßgeblichen Immissionsorte wurde bei Bestandsgebäuden strikt nach TA Lärm vorgegangen. Dabei liegen die Immissionsorte (Bezugspunkte) außen an den Gebäuden, 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am
stärksten betroffenen Fenster eines Aufenthaltsraumes. Auf die Baugrenzen werden die Immissionsorte nur bei unbebauten
Grundstücken gelegt, dies ist im MI 2 (IO 6 und IO 7) so erfolgt.
Sonntagsöffnungszeiten
Grundsätzlich wird die Ansiedlung einer Bäckerei in Verbindung mit dem Discounter angestrebt. Dies stellt allerdings nur
eine Option dar und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Auch an dieser Stelle wird auf das Baugenehmigungsverfahren verwiesen.
Marktanalyse
Die BBE Handelsberatung ist ein seit mehr als 60 Jahren im Einzelhandelssektor tätiges Beratungsunternehmen, das jährlich über 300 Standortanalysen erstellt. Hierbei kann neben sekundärstatistischem Datenmaterial oftmals auch auf von den
Betreibern zur Verfügung gestellte Originärdaten zu Umsatzleistung, Umsatzherkunft etc. zurückgegriffen werden, die zur
Verfeinerung und Überprüfung der ein-gesetzten Prognosemodelle verwendet werden. Wenngleich es sich auch bei dem in
der BBE Stellungnahme aufgezeigten Zahlenwerk – zumindest in Teilen – somit um ein Prognosemodell handelt, ist dieses
in sich stimmig und belastbar.
(Das vorhandene Kaufkraftpotenzial ergibt sich beispielsweise aus der Multiplikation der Einwohnerzahl mit dem zur Verfügung stehenden (sortimentsspezifischen) Pro-Kopf-Ausgabebetrag. Der prognostizierte nahversorgungsrelevante Umsatz
berechnet sich aus den beiden Kenngrößen „Kaufkraftpotenzial“ und „Kaufkraftbindung).
So liegen der erfolgten Umsatzschätzungen der BBE Handelsberatung detaillierte Vor-Ort-Recherchen zu Grunde, die –
ausgehend von betriebsformen- bzw. betreiberspezifischen Durchschnittswerten – weitere relevante Einflussfaktoren berücksichtigen (u.a. das ansprechbare Kaufkraftvolumen, die Wettbewerbssituation, die Attraktivität der Anbieter, die Verkaufsflächendimensionierung etc.) und in die Umsatzprognose mit einstellen.
Insbesondere, dass für den geplanten Netto-Markt ein im Durchschnitt des Betreibers liegender Gesamtumsatz angenommen wird, erscheint in der gegebenen Raum- und Wettbewerbskonstellation als plausibel und nachvollziehbar. So liegen in
dem konkreten Ansiedlungsfall weder Anhaltspunkte für eine deutlich über- wie unterdurchschnittliche Umsatzleistung vor
(vgl. Ausführungen S. 19f. der Marktanalyse).
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- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Wesentliche Einflussgröße bei der Umsatzprognose ist die Ableitung realistischer Marktanteile. So geht die BBE-Prognose
unter Beachtung der Siedlungsstruktur und der Wettbewerbsstrukturen im Umfeld davon aus, dass der Netto-Markt maximal
20 % der in Kornelimünster und Schleckheim/ Nütheim verfügbaren nahversorgungsrelevanten Kaufkraft binden kann und
aus dieser Kaufkraftabschöpfung eine Umsatzgröße von ca. 2,7 Mio. € resultiert. Darüber hinaus wird es dem neuen Markt
aufgrund der abseitigen Lage zu überörtlich bedeutsamen Hauptverkehrsstraßen nur in geringem Maße gelingen, Kunden
aus anderen Wohnorten anzusprechen. In der Summe ergibt sich somit ein Prognoseumsatz von ca. 3,4 Mio. €. Aus diesem
Umsatz wurde das Kundenaufkommen abgeleitet (sie Kap. 6 des Gut-achtens, Seite 21f.): Wird der Jahresumsatz auf 303
Öffnungstage heruntergebrochen, ergibt sich bei einem durchschnittlichen Einkaufsbetrag von ca. 17 € je Kunde ein Tagesaufkommen von 660 Kunden je Tag. Die Bilanzierung der Kundenverkehre basiert somit auf soliden Prognosedaten.
Übernahme der durchschnittlichen Kundenanzahl aus der Marktanalyse in das Schallgutachten
In der Verkehrsstudie wurden die Angaben der Marktanalyse und im schalltechnischen Gutachten die Angaben der Verkehrsstudie übernommen. Dies ist die gängige und allgemein übliche Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung. Falls z.
B. Aktionstage mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen stattfinden sollten, so ist dies durch das Kriterium der „seltenen
Ereignisse“ nach TA Lärm Nr. 7.2 abgedeckt. Allerdings sind solche Nutzungsspitzen für den hier geplanten Markt eher
untypisch. Ein Ansatz der Angaben der Parkplatzlärmstudie erfolgt nur, wenn keine den Markttyp und die örtliche Situation
einbeziehende Verkehrsstudie vorliegt. Die Parkplatzlärmstudie nennt i.d.R. die Maximalwerte von Erhebungsergebnissen.
Kfz-Verkehr an 4 Seiten
Die Tiefgaragenzufahrt wurde um rd. 3 m nach Norden verschoben und hält damit einen Abstand von 6 bis 6,5 m zur
Grundstücksgrenze des Hauses Schleckheimer Straße 60 ein. Deren Quell- und Zielverkehr beträgt nach der Verkehrsstudie 78 Kfz-Fahrten pro Tag. Zur Nachtzeit sind nur vereinzelte Fahrten durch diese Wohnnutzungen zu erwarten. Eine weitere Verschiebung der Tiefgarage in Richtung Norden ist aufgrund der statischen Anforderungen nicht angemessen.
Betriebszeiten
In den Ausführungen wird klar unterschieden zwischen Betriebszeit und Öffnungszeit. Die Öffnungszeit wird auf 7.00 Uhr bis
20.00 Uhr begrenzt. Dies ist in der Begründung zur 1. Offenlage auch dargelegt. An einer anderen Stelle ist „irrtümlich“
jedoch von Betriebszeit benannt. Sowohl die Betriebszeit als auch die Öffnungszeit und alle weiteren Empfehlungen des
Schallgutachtens werden im städtebaulichen Vertrag geregelt.
In der Begründung zur erneuten Offenlage ist dies auch so dargelegt.
Lage der geplanten schalltechnischen Anlagen
Im Schallgutachten sind schalltechnischen Vorgaben für die technischen Anlagen definiert. Diese werden in den Bauantragsunterlagen konkretisiert.
Lärm zur Nachtzeit / Schließung des Parkplatzes außerhalb der Betriebszeiten
Der Hinweis zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld und den Wegfall von öffentlichen Parkplätzen wird zur Kenntnis
genommen; betrifft aber den Bebauungsplan nur sekundär, da diese Planungen der Stadt Aachen schon lange vorliegen
und der Umbau bereits getätigt wurde.
Die erforderlichen Stellplätze für die Wohnbebauung werden in der Tiefgarage untergebracht. Mit Umsetzung der Wohnbebauung werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der August-Macke-Straße wegfallen. Die August-Macke-Straße ist jedoch so
angelegt worden, dass von beiden Seiten die angrenzenden Grundstücke erschlossen werden. Mit jeder baulichen Nutzung,
die auch für das Plangebiet seit Jahren angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten.
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur Schleckheimer Straße
ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes nur über die Zufahrt zum Discounter
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Geruchs- und Lichtimmissionen
Geruchsimmissionen
Im Plangebiet sind keine Nutzungen geplant, die zukünftig wesentliche Geruchsemissionen auslösen. Der anfallende Abfall
wird im Gebäude (Anlieferungsbereich) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
Lichtimmissionen
Die Beurteilung, wann Lichteinwirkungen zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft führen, kann nicht anhand
allgemein gültiger Grenzwerte und Bewertungsmethoden vorgenommen werden, da solche weder durch Gesetz noch durch
Rechtsverordnung bindend geregelt sind. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist daher unter Beachtung der Grundsätze,
die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.
Vorliegend sind bauseits geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Störungen während der Nachtzeit können aufgrund der zulässigen Öffnungszeiten ausgeschlossen werden. Ggfs. sind weitere Regelungen sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Schutzgüter Landschaft, Natur, Artenschutz
Aufgrund des gewählten Verfahrens (§ 13a BauGB) ist ein Ausgleich für die durch die Baumaßnahmen entstehenden Versiegelungen nicht erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder
zulässig.
Artenschutzrechtliche Untersuchungen wurden seitens der zuständigen Fachbehörden, aufgrund des Habitus der Fläche in
der innerstädtischen Lage nicht gefordert. Dies könnte ggfs. im Baugenehmigungsverfahren nochmals thematisiert werden.
Für die auf dem Grundstück Schleckheimer Straße 60 vorhandene Kiefer, werden im Zuge der Baumaßnahmen falls erforderlich Schutzmaßnahmen betroffen.
Verkehrsuntersuchung
Die verkehrliche Stellungnahme wurde, aufgrund der geäußerten Bedenken aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet und ergänzt. Die Abweichungen begründen sich aus dieser Überarbeitung, ansonsten wäre ja kein neues Gutachten
vorgelegt worden.
In der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ebenfalls angemerkt, dass auf Verkehrserhebungsdaten der Stadt Aachen aus
2012 zurückgegriffen wurde. Daher wurde eine aktuelle Zählung durchgeführt, die belastbar an einem repräsentativen
Werktag (hier: Dienstag, 05.09.2017) durch Zählungen vor Ort durch Erhebungen von Beobachtern durchgeführt wurde. Die
Zählung an einem Werktag entspricht den Vorgaben für eine Verkehrserhebung. Störungen des Verkehrs sind an diesem
Werktag auch nicht dokumentiert. (Anmerkung: vom Verkehrsgutachter wurde unabhängig vom Gutachten ein Gerät zur
Videoüberwachung geprüft. Dies steht in keinem Zusammenhang mit den Erhebungen. Die Ermittlung der Verkehrsdaten
erfolgte durch Zählung vor Ort).
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Das Datum der Verkehrserhebung wird somit nicht in Frage gestellt.
Nördlich der August-Macke-Straße wird im Rahmen des B-Plans 812 „Kornelimünster-West/ Oberforstbacher Straße“ ein
Wohngebiet erschlossen. Die Erschließung dieses Wohngebietes erfolgt vornehmlich nach Norden an Oberforstbacher
Straße sowie westlich der August-Macke-Straße an die Schleckheimer Straße. Über die August-Macke-Straße werden
lediglich ca. 6, an der Franz-Marc-Straße gelegene Wohneinheiten, als Ergänzung des bereits umgesetzten B-Plans 840,
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
erschlossen. Eine Durchfahrt von der August-Macke-Straße zur Oberforstbacher Straße durch das Plangebiet 812 ist nicht
vorgesehen.
Basierend auf den Annahmen des Kapitels 3.1 ergeben sich in der August-Macke-Straße somit 41 zusätzliche KfzFahrten/Tag respektive 5 zusätzliche Kfz-Fahrten in der Nachmittagsspitzenstunde aus dem B-Plan 812.
Die zukünftige Verkehrssituation wurde im Verkehrsgutachten – welches auch durch die Fachämter geprüft wurde – in Gänze betrachtet. Zusammenfassend wird festgestellt, dass alle verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen des
Bebauungsplanes 974 „Kornelimünster-West/ August Macke-Straße“ auf das umliegende Straßennetz dargestellt wurden.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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Abwägung zur erneuten Offenlage
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13. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 27.07.2018
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Stellungnahme der Verwaltung zu 13:
Die Themen der Eingabe wurden zum Teil bereits zur öffentlichen Auslegung vorgetragen und wurden bereits zurückgewiesen. Trotzdem wurden die geäußerten Bedenken zum Verkehrs- und zum Lärmgutachten Gutachtern zur Beurteilung vorgelegt. Beide Gutachten wurden überarbeitet und ergänzt und zur erneuten Offenlage nochmals überarbeitet und ergänzt.
Auch beziehen sich einige Einwendungen auf die vorstehenden Stellungnahmen 11 und 12. Es wird hier aufgrund der Vollständigkeit auf alle Themen nochmals in unterschiedlicher Tiefe eingegangen.
Immissionsschutz (Schall /Abfall /Licht)
Im Zuge des Verfahrens wurden umfangreiche Untersuchungen (Gutachten) erstellt, die sicherstellen dass keine unzumutbaren Belästigungen durch den geplanten Einzelhandel für die angrenzende Wohnbebauung zu erwarten sind.
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Abwägung zur erneuten Offenlage
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Städtebaulicher Vertrag / Betriebszeiten
In den Ausführungen wird klar unterschieden zwischen Betriebszeit und Öffnungszeit. Die Öffnungszeit wird auf 7.00 Uhr bis
20.00 Uhr begrenzt. Dies ist in der Begründung zur 1. Offenlage auch dargelegt. An einer anderen Stelle wurde „irrtümlich“
jedoch von Betriebszeit gesprochen. Sowohl die Betriebszeit als auch die Öffnungszeit und alle weiteren Empfehlungen
des Schallgutachtens werden im städtebaulichen Vertrag geregelt. Inwiefern sich eine Bäckerei ansiedelt ist noch nicht
sicher.
Offenlage / Gutachten
Es ist richtig, dass in den ersten Tagen der erneuten Offenlage, Gutachten in einer älteren Version offen gelegt wurden.
Nach dem dies bemerkt wurde, wurden zwar für die restliche Zeit die gültigen Gutachten ausgelegt. Aufgrund der berechtigten Einwendungen zu den offensichtlichen Offenlagefehlern wurde jedoch diese Offenlage nochmals komplett wiederholt
inklusive der Bekanntmachung, wodurch die Fehler geheilt wurden. Die Wiederholung der Offenlage mit allen relevanten
Gutachten fand in der Zeit vom 17.09.2018 bis zum 19.10.2018 statt.
Welche Gutachten gelten
Grundlage des Bebauungsplanes sind ausschließlich die im Rahmen der letzten beiden Offenlagen ausgelegten Gutachten,
die die früheren Fassungen und Gutachten vollständig ersetzten. Dies sind die Markt- und Standortanalyse von BBE Handelsberatung Köln von Januar 2018, Verkehrsuntersuchung von IGEPA Verkehrstechnik GmbH Eschweiler vom
05.02.2018 und Schalltechnische Untersuchung von KRAMER Schalltechnik GmbH vom 07.05.2018.
Im Weiteren wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme der Kanzlei Stein & Partner verwiesen. Der konkrete Nachweis
der Schallschutzmaßnahmen ist zudem im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Es wird sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) am Haus Schleckheimer Straße eingehalten werden. Die Gutachten wurden zu Beginn 2018 aufgrund der Eingaben aus den bisherigen Beteiligungsverfahren fortgeschrieben, so dass sich teilweise auch die Eingangsdaten geändert haben. So wurde, wie in der Stellungnahme dargelegt auch das Verkehrsgutachten
fortgeschrieben.
Das Planverfahren wird im Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Eine Änderung des FNPs und damit auch eine Offenlage sind nicht erforderlich.
Die Gutachten wurden aufgrund der Eingaben aus den bisherigen Beteiligungsverfahren fortgeschrieben bzw. erstellt (Verträglichkeitsanalyse), so dass sich teilweise auch die Eingangsdaten geändert haben. Ansonsten wäre eine Überarbeitung
der Gutachten ja entbehrlich gewesen. Daher sind, wie bereits erwähnt, die aktuellen Gutachten aus 2018 heranzuziehen.
Die Markt- und Standortanalyse wurde in 2018 erarbeitet, da seitens der Öffentlichkeit die Betreiberangaben infrage gestellt
wurden, d.h. das im Rahmen der gebotenen Abwägung die Eingaben der Öffentlichkeit gewertet und durch die Überarbeitung bzw. durch neue Gutachten den Stellungnahmen Rechnung getragen wurde.
Markt- und Standortanalyse
Die BBE Handelsberatung ist ein seit mehr als 60 Jahren im Einzelhandelssektor tätiges Beratungsunternehmen, das jährlich über 300 Standortanalysen erstellt. Hierbei kann neben sekundärstatistischem Datenmaterial oftmals auch auf von den
Betreibern zur Verfügung gestellte Originärdaten zu Umsatzleistung, Umsatzherkunft etc. zurückgegriffen werden, die zur
Verfeinerung und Überprüfung der ein-gesetzten Prognosemodelle verwendet werden.
Wenngleich es sich auch bei dem in der BBE Stellungnahme aufgezeigten Zahlenwerk – zumindest in Teilen – somit um ein
Prognosemodell handelt, ist dieses in sich stimmig und belastbar.
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Bebauungsplan Nr. 974
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
(Das vorhandene Kaufkraftpotenzial ergibt sich beispielsweise aus der Multiplikation der Einwohnerzahl mit dem zur Verfügung stehenden (sortimentsspezifischen) Pro-Kopf-Ausgabebetrag. Der prognostizierte nahversorgungsrelevante Umsatz
berechnet sich aus den beiden Kenngrößen „Kaufkraftpotenzial“ und „Kaufkraftbindung).
So liegen der erfolgten Umsatzschätzungen der BBE Handelsberatung detaillierte Vor-Ort-Recherchen zu Grunde, die –
ausgehend von betriebsformen- bzw. betreiberspezifischen Durchschnittswerten – weitere relevante Einflussfaktoren berücksichtigen (u.a. das ansprechbare Kaufkraftvolumen, die Wettbewerbssituation, die Attraktivität der Anbieter, die Verkaufsflächendimensionierung etc.) und in die Umsatzprognose mit einstellen.
Insbesondere, dass für den geplanten Netto-Markt ein im Durchschnitt des Betreibers liegender Gesamtumsatz angenommen wird, erscheint in der gegebenen Raum- und Wettbewerbskonstellation als plausibel und nachvollziehbar. So liegen in
dem konkreten Ansiedlungsfall weder Anhaltspunkte für eine deutlich über- wie unterdurchschnittliche Umsatzleistung vor
(vgl. Ausführungen S. 19f. der Marktanalyse).
Wesentliche Einflussgröße bei der Umsatzprognose ist die Ableitung realistischer Marktanteile. So geht die BBE-Prognose
unter Beachtung der Siedlungsstruktur und der Wettbewerbsstrukturen im Umfeld davon aus, dass der Netto-Markt maximal
20 % der in Kornelimünster und Schleckheim/ Nütheim verfügbaren nahversorgungsrelevanten Kaufkraft binden kann und
aus dieser Kaufkraftabschöpfung eine Umsatzgröße von ca. 2,7 Mio. € resultiert. Darüber hinaus wird es dem neuen Markt
aufgrund der abseitigen Lage zu überörtlich bedeutsamen Hauptverkehrsstraßen nur in geringem Maße gelingen, Kunden
aus anderen Wohnorten anzusprechen. In der Summe ergibt sich somit ein Prognoseumsatz von ca. 3,4 Mio. €.
Aus diesem Umsatz wurde das Kundenaufkommen abgeleitet (sie Kap. 6 des Gut-achtens, Seite 21f.): Wird der Jahresumsatz auf 303 Öffnungstage heruntergebrochen, ergibt sich bei einem durchschnittlichen Einkaufsbetrag von ca. 17 € je Kunde ein Tagesaufkommen von 660 Kunden je Tag.
Die Bilanzierung der Kundenverkehre basiert somit auf soliden Prognosedaten.
Immissionsorte (IP)
Alle Gutachten wurden nach den Regeln der Technik und damit der aktuellen Gesetzeslage erarbeitet.
Bei der Auswahl und Lage der maßgeblichen Immissionsorte wurde bei Bestandsgebäuden strikt nach TA Lärm vorgegangen. Dabei liegen die Immissionsorte (Bezugspunkte) außen an den Gebäuden, 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am
stärksten betroffenen Fenster eines Aufenthaltsraumes. Auf die Baugrenzen werden die Immissionsorte nur bei unbebauten
Grundstücken gelegt, dies ist im MI 2 (IO 6 und IO 7) so erfolgt.
Lärmschutzeinrichtungen sind über die gesamte Länge der Parkstände zum Grundstück Schleckheimer Straße vorgesehen.
Die Wand wird aus der Sicht des Gebäudes Schleckheimer Straße 60 nur leicht oberhalb des allgemeinen Grundstücksniveaus liegen und im weiteren Verlauf in das Gelände und die Stützwand übergehen. Dies wird durch die unterschiedlichen
Liniendarstellungen dokumentiert.
Einkaufswagen
Nach der Literaturangabe im Gutachten Kramer Schalltechnik GmbH [13] aus dem schalltechnischen Gutachten wird das
Ein- und Ausstapeln als ein Vorgang interpretiert. Im Übrigen ist die Emissionsangabe nach [13] „auf der sicheren Seite“ da
bei zugrunde liegenden Nahbereichsmessungen das Taktmaximalpegelverfahren verwendet wurde, was bei den hier vorliegenden Abstandsverhältnissen deutlich zu hohe Werte liefert.
Die Anzahl von 660 Kunden pro Tag für die Benutzung eines Einkaufswagens stellt einen realistischen Ansatz mit Sicherheiten dar, weil nicht alle Kunden einen Einkaufswagen benutzen werden.
Wenn schon die Ergebnisse der Gutachten verglichen werden, sollte man bei allen Vorbehalten auch darauf hinweisen,
dass die Einkaufswagennutzung in unserem Gutachten mit mehr als 5 dB höheren Teilbeurteilungspegeln als im Graner47
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Gutachten ausgewiesen wird. Die Behauptung 3 dB höherer Teilbeurteilungspegel für die Quelle Einkaufswagensammelbox
ist damit unzutreffend.
Bodeneffekt
Der Bodeneffekt wurde strikt nach DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ angesetzt. So
kommen auf dem Schallausbreitungsweg harte, poröse und gemischte Böden vor, die wie tatsächlich gegeben angesetzt
wurden. Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Bodendämpfung die Höhe von Quelle und Empfänger.
Beim Parkplatz und den Verkehrsflächen liegt die Quellenhöhe bei 0,5 m.
Programmversion
Bei der Programmversion 2014.06 handelt es sich nicht um eine veraltete, sondern um eine andere Programmversion, die
derzeit nicht mehr vertrieben wird. Der Unterschied zur Programmversion 2016.04 bzw. zur aktuellen Version 2016.05 liegt
ausschließlich in nicht die Berechnungen betreffenden Punkten. Beispielsweise gibt es andere und erweitere Möglichkeiten
der Datenübernahme und in der Bedienung. Somit sind die berechneten Immissionspegel in beiden Programmversionen
identisch.
Verkehrsuntersuchung
In der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde angemerkt, dass auf Verkehrserhebungsdaten der Stadt Aachen aus 2012 zurückgegriffen wurde. Daher wurde eine aktuelle Zählung durchgeführt, die belastbar an einem repräsentativen Werktag
(hier: Dienstag, 05.09.2017) durch Zählungen vor Ort durch Erhebungen von Beobachtern durchgeführt wurde. Die Zählung
an einem Werktag entspricht den Vorgaben für eine Verkehrserhebung. Störungen des Verkehrs sind an diesem Werktag
auch nicht dokumentiert.
Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Das Datum der Verkehrserhebung wird somit nicht in Frage gestellt.
Eine Einfriedung des Geländes wird in Bebauungsplan nicht festgesetzt, wobei schon alleine durch die erforderlichen Erdbewegungen dreiseitig Stützmauern / Schallschutz zu den Nachbargrenzen erforderlich werden. Zur Schleckheimer Straße
ist ein Grün- bzw. Pflanzstreifen festgesetzt, so dass eine Zugänglichkeit des Geländes nur über die Zufahrt zum Discounter
möglich ist. Eine Beschrankung dieser Zufahrt wird dem zukünftigen Betreiber freigestellt bzw. im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Die Befestigung der Stellplatzanlage wird gemäß dem Schallgutachten durchgeführt und im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen.
Die Warnsignalisierung bei Rückwärtsfahrten der Lkw ist im Schallgutachten pauschal einbezogen. Für die fahrzeugeigenen
Kühlaggregate der Lkw wurde eine A-Schallleistung von 97,4 dB(A) angesetzt. Ob das Signal beim Rückwärtsfahren ausgeschaltet werden kann, wird geprüft.
Der Hinweis zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld und den Wegfall von öffentlichen Parkplätzen wird genommen;
betrifft aber den Bebauungsplan nur sekundär, da diese Planungen der Stadt Aachen schon lange vorliegen und der Umbau
im Gange ist.
Mehrfamilienhäuser
Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu
beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung
für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau an48
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
gestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen.
Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die erforderlichen Stellplätze für die Wohnbebauung werden in der Tiefgarage untergebracht. Mit Umsetzung der Wohnbebauung werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der August-Macke-Straße wegfallen. Die August-Macke-Straße ist jedoch so
angelegt worden, dass von beiden Seiten die angrenzenden Grundstücke erschlossen werden. Mit jeder baulichen Nutzung
sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
14. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 09.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 14:
Ein- und ausfahrende Fahrzeuge
In Verkehrsgutachten wird von Wegehäufigkeiten gesprochen, bei der generell Zu- und Abfahrten betrachtet werden.
Software-Version des Schallgutachtens
Bei der Programmversion 2014.06 handelt es sich nicht um eine veraltete, sondern um eine andere Programmversion, die
derzeit nicht mehr vertrieben wird. Der Unterschied zur Programmversion 2016.04 bzw. zur aktuellen Version 2016.05 liegt
ausschließlich in nicht die Berechnungen betreffenden Punkten. Beispielsweise gibt es andere und erweitere Möglichkeiten
der Datenübernahme und in der Bedienung. Somit sind die berechneten Immissionspegel in beiden Programmversionen
identisch.
Geländetopographie und Immissionsorte
Der Bodeneffekt wurde strikt nach DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ angesetzt. So
kommen auf dem Schallausbreitungsweg harte, poröse und gemischte Böden vor, die wie tatsächlich gegeben angesetzt
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Bebauungsplan Nr. 974
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
wurden. Ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Bodendämpfung die Höhe von Quelle und Empfänger.
Beim Parkplatz und den Verkehrsflächen liegt die Quellenhöhe bei 0,5 m.
Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung der komplexen Geländesituation. Die jeweilige Bezugshöhe bei den Immissionsorten orientiert sich am „ungünstigsten“ Wohngeschoss/Wohnraum, d.h. an der Geschosshöhe, an der die höchsten Beurteilungspegel zu erwarten sind. Einzelheiten sind in Kapitel 3.1 des Gutachtens beschrieben.
Alle Gutachten wurden nach den Regeln der Technik und damit der aktuellen Gesetzeslage erarbeitet.
Bei der Auswahl und Lage der maßgeblichen Immissionsorte wurde bei Bestandsgebäuden strikt nach TA Lärm vorgegangen. Dabei liegen die Immissionsorte (Bezugspunkte) außen an den Gebäuden, 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am
stärksten betroffenen Fenster eines Aufenthaltsraumes. Auf die Baugrenzen werden die Immissionsorte nur bei unbebauten
Grundstücken gelegt, dies ist im MI 2 (IO 6 und IO 7) so erfolgt.
Lärmschutzeinrichtungen sind über die gesamte Länge der Parkstände zum Grundstück Schleckheimer Straße vorgesehen.
Die Wand wird aus der Sicht des Gebäudes Schleckheimer Straße 60 nur leicht oberhalb des allgemeinen Grundstücksniveaus liegen und im weiteren Verlauf in das Gelände und die Stützwand übergehen. Dies wird durch die unterschiedlichen
Liniendarstellungen dokumentiert.
-
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
15. Öffenlichkeit Schleckheimer Straße, 03.07.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 15:
In der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde angemerkt, dass auf Verkehrserhebungsdaten der Stadt Aachen aus 2012 zurückgegriffen wurde. Daher wurde eine aktuelle Zählung durchgeführt, die belastbar an einem repräsentativen Werktag
(hier: Dienstag, 05.09.2017) durch Zählungen vor Ort durch Erhebungen von Beobachtern durchgeführt wurde. Die Zählung
an einem Werktag entspricht den Vorgaben für eine Verkehrserhebung. Störungen des Verkehrs sind an diesem Werktag
auch nicht dokumentiert. Die erhobenen Analyse-Verkehrsbelastungen 2017 der Schleckheimer Straße sind nahezu unverändert zu den Erhebungsdaten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2012. Das Datum der Verkehrserhebung wird somit nicht in
Frage gestellt.
Mit dem Ausbau des Kreuzungsbereiches Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße / Meischenfeld inklusive der Bushaltestelle und der Querungshilfe wurde eine Linksabbiegespur entfernt, wodurch die Fahrbahn für den Begegnungsfall
größer wurde. Zusätzlich sind Parktaschen eingerichtet worden. Die Leistungsfähigkeit im Einmündungsbereich des Discounters ist somit in voller Breite der Verkehrsfläche gegeben. Im weiteren Verlauf der Schleckheimer Straße ist das Parken
auf dem Fahrbahnrand gestattet, wodurch der Begegnungsfall gestört wird. Dies wirkt sich aber für das Plangebiet nicht
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Bebauungsplan Nr. 974
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
negativ aus. Durch parkende Autos am Fahrbahnrand wird prinzipiell der Verkehrsfluss gebremst und hohe Geschwindigkeiten vermieden, was wiederum eine sichere Querung der Schleckheimer Straße in den anderen Abschnitten ohne Querungshilfen erleichtert.
In den schriftlichen Festsetzungen wird eine extensive Begrünung der Dachfläche von mind. 350 m² festgesetzt.
-
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
16. Öffentlichkeit Rolandstraße, Stolberg, 16.10.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 16:
Der Vorschlag wurde bereits im Bebauungsplanverfahren Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – behandelt. Für dieses Verfahren hat die Verkehrsregelung an der Oberforstbacher Straße keine Bedeutung.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen
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Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
17. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 16.10.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 17.
Das Standortgutachten wurde für die Wiederholung der erneuten Offenlage als pdf zum 17.09.2018 ins Internet eingestellt.
Das pdf des Standortgutachtens ist im Internet vollständig. Gleichzeitig wurde das pdf ausgedruckt und mit allen anderen
Unterlagen des Bebauungsplanes in dem Raum 400, im Verwaltungsgebäude am Marschiertor in einem Ordner öffentlich
ausgelegt. Regelmäßig werden die Unterlagen auf Beschädigung hin gesichtet, jedoch nur in Stichproben. Bei den Stichproben konnten keine Manipulationen festgestellt werden. Nach der Auslegung werden die Gutachten archiviert. Es fehlt
53
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
tatsächlich bei dem Standortgutachten das Blatt mit den Seiten 7 und 8. Es kann nicht rekonstruiert werden, wie und ab
wann die Seite nicht mehr in dem Ordner war.
Die öffentliche Auslegung wird in den Räumen des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen durchgeführt, um
vor Ort und unmittelbar den Bürgern und Bürgerinnen qualifizierte Auskunft erteilen zu können. Im Offenlageraum sind eine
Telefonnummer, eine Internetseite und eine Raumnummer angegeben, so dass zu den Dienstzeiten jederzeit Fachpersonal
hinzugezogen werden kann. Bei Unklarheiten konnte somit jederzeit Rücksprache gehalten werden. Bei den fehlenden
Seiten handelt es sich um den allgemeinen Teil des Gutachtens, wie den Grenzen und den Einwohnerzahlen der Stadtbezirke und die statistischen Bezirke. Trotz der fehlenden Seiten sind die Aussagen des Gutachtens zu dem konkreten Bauvorhaben einsehbar gewesen.
Der Grünordnungsplan ist ein informeller Plan, in dem die festgesetzten grünordnenden Maßnahmen übersichtlich zeichnerisch dargestellt sind. Der Grünordnungsplan wird für den Satzungsbeschluss aktualisiert. Hierbei wird, dem Hinweis entsprechend, die Tiefgaragenzufahrt verschoben.
-
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zum Hinweis der fehlenden Seite zurückzuweisen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zum Grünordnungsplan zu berücksichtigen und den Grünordnungsplan zu aktualisieren.
18. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 18.10.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 18.
Es gelten die Gutachten aus 2018, die mit der Wiederholung der erneuten Offenlage offen gelegt wurden. Die Gutachten
aus 2016 sind nicht mehr relevant für die Beurteilung der Umweltbelange. Sie wurden auch nicht bei der erneuten und auch
nicht bei der Wiederholung der erneuten Offenlage ausgelegt. Im Offenlageraum als auch im Internet sind die gleichen
Schall- und Verkehrsgutachten aus 2018 eingestellt gewesen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Abwägung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 18.10.2018
Am 27.08.2018 hat es zu dem Planverfahren keine öffentliche Bekanntmachung gegeben. Bei der öffentlichen Bekanntmachung am 06.09.2018 zur Wiederholung der erneuten Offenlage wird in der Überschrift und in den weiteren drei Absätzen
der Begriff Bebauungsplan verwendet. Lediglich im letzten Absatz steht der Begriff „vorhabenbezogener“ Bebauungsplan
und ist damit offensichtlich als redaktioneller Fehler erkennbar. Der Zweck der Bekanntmachung - die Anstoßwirkung und
die Herstellung der Öffentlichkeit – wird durch den redaktionellen Fehler nicht berührt.
-
Die Verwaltung empfiehlt die Eingabe zurückzuweisen.
55
W
hs
II
W
hs
II
G
W
G
W
G
G
W
W
G
4.
74
4.
257.12
257.04
25
4.
59
A
257.24
25
5.
11
25
5.
25
25
6.
40
6.
13
1535
80
257.19
257.24
25
4.
Treppe 257.33
04
2
56
.9
2
257.17
1696
257.20
W
hs
I
SMD 257.35
2
51
.3
6
A
251.15
60
First 262.82
1499
2
78
09
25
41
5
.3
2
7
SMD 264.71
25
68
.1
4.
28
257.11
25
2
81
A
5.
H=259.41
Gartenhs
25
5.
86
25
17
29
94
73
25
4a
7.
16
25
3.
40
25
SMD 264.71
First 268.20
6.
1.
33
2
5
.5
2
25
6.
03
1670
6.
6
25
(2)
Stützwand
3.
2.
25
1502
25
25
57
2.
3.
25
25
1695
WHS 1
25
29
25
4.
68
8
WHS 2
40
.6
251.01
250.65
0.
43
250.61
250.50
25
25
5.
0
2
25
7.
14
25
6.
(3)
TGA
begrünt
60
63
25
2
2.
25
55
.
11
6.
1.
W
hs
I
1519
76
24
21
25
250.87
25
4
08
8
3.
50
25
2.
A
6
25
5.
6
4
2
53
.4
0
25
First 264.92
6.
30
(2)
25
.6
SPIELFLÄCHE
7
54
.
25
3.
59
Gehweg
Asphalt
G
25
5
.3
1
25
5.
02
2
56
.1
8
6.
67
62
25
4.
25
5.
58
6.
25
25
25
4.
71
25
5.
23
25
4.
37
25
29
4.
Gartenhs
25
2
3.
1.
01
.2
6
25
17
25
5.
29
25
3.
02
25
3.
01
W
hs
I
25
5.
07
25
4.
63
(4)
25
4.
90
74
45
3.
25
1.
70
25
250.12
250.67
25
H=258.80
250.06
249.92
G
4.
A
25
H
37
8
3.
05
25
2.
58
25
2.
86
32
25
25
5.
02
4.
25
2.
77
25
72
1698
4.
45
B
25
1.
53
25
0.
79
25
4.
53
25
4.
73
G
25
5.
71
25
5
6
16
.1
1
.1
2
25
3
25
4.
32
25
6
65
7
1521
25
4.
22
25
3.
91
2
55
.
249.58
23
249.50
249.39
t
25
3.
56
25
5.
7
6
52
4.
52
67
2
52
.
02
2.
25
25
2.
1.
24
25
25
25
4.
61
25
3.
G
19
5.
98
25
9.
20
249.57
24
Gebäude als Stützwand
4.
25
4.
62
4.
51
.6
82
5
Asphalt
As
ph
al
(4)
25
25
4.
2
25
2
Gehweg
2.
0
54
.
25
4
250.20
249.76
249.71
249.58
G
Schleckheimer Straße
B
Winkelstützen mit
Absturzsicherung
25
(1)
1520
2
55
.5
7
2
54
.
SMD 262.40
4
W
hs
II
6.
1671
4.
16
25
257.16
54
.
67
25
3.
25
1
52
(2)
250.83
0.
First 264.46
First 268.20
6.
4.
25
4
25
251.11
1697
250.89
250.80
250.71
As
ph
al
t
25
SMD 262.40
nachrichtl
2
25
25
4.
Schotterweg
5.
12
5.
1672
25
25
4.
07
52
25
53
.
ar
ag
e
409
(5)
H=256.30
G
H=256.35
Buche wurde aufgrund
einer Krankheit ordnungsgemäß beseitigt
1492
257.31
257.26
SMD 261.97
Weg
3.
51
05
25
257.08
256.36
KD
2
51
.3
6
KD
03
0.
83
25
25
3.
48
1.
69
24
9.
83
249.38
249.38
25
5.
94
5.
83
78
25
5.
2.
25
25
41
25
5.
09
25
2
54
.1
8
4.
33
G
25
3.
19
1.
0.
53
9.
.97
G
G
SMD 259
.64
249.09
.30
First 264
1.73
SMD 26
ar
ag
e
A
9.
70
249.18
24
SMD 263
249.04
249.08
20
9.
92
24
24
25
09
1.
69
25
25
(2)
Winkelstützen
257.33
25
25
256.58
256.05
255.48
As
ph
alt
1493
1496
1338
254.79
256.03
255.68
Parkstre
ifen
256.23
255.52
256.17
Parkstre
ifen
Pflaster
255.22
257.41
25
1.
25
H=252.42
255.71
1625
As
ph
al
t
676
254.11
255.06
257.18
255.17
Parkstre
ifen
Pflaster
253.73
.95
SMD 262
257.08
255.00
253.82
Gehweg
9
25
SMD 257.35
254.35
253.71
Gehweg
Platten
254.16
256.58
Augus
t-Mack
e-Stra
ße
253.75
253.54
254.73
256.41
1.
1
First 262.22
W
253.42
W
hs
II
SMD 261
.86
SMD 261.97
9
W
hs
II
646
14
48
A
G I
nachrichtl
Anb o. W
First 260.05
First 254.
01
A
SMD 254.
70
W
hs
I
SMD 254.02
54
248.67
SMD 254.
61
82
2
10 m
M. 1: 250
(2)
(1)
Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn,
Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel
und Gewöhnliche Heckenkirche) und mind. 6 Hochstämme (z.B.
Feldahorn, Sommerlinde, Gewöhnliche Esche)
Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn,
Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel
und Gewöhnliche Heckenkirche).
Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
50m
(3)
Intensive Begrünung der Tiefgarage außerhalb der überbaubaren
Flächen mit einer standortgerechten Vegetation. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 50 cm betragen.
30 m
(4)
Extensive Begrünung von Flachdächern mit einer standortgerechten
Vegetation auf mindestens 350 qm. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 10 cm betragen.
Maßnahmen:
(5)
Schutz des vorhandenen Laubbaumes im Garten des Wohnhauses
Schleckheimer Straße 60
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr. 974 -Kornelimünster WestSchleckheimer Straße / August-Macke-Straße
Grüngestaltungsplan
Gemarkung Kornelimünster, Flur 1
08.11.2018
SMD 264.78