Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
13.11.18, 13:06
Aktualisiert
13.11.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 21. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 30.10.2018
1.
Einwohnerfragestunde
Ein Üdinger Bürger fragt an, ob bereits die Auswirkungen auf den Natur- und
Hochwasserschutz untersucht wurden für den Fall, dass der Üdinger Sportplatz bebaut wird.
Herr Gottstein erläutert, dass die Verwaltung noch keinerlei Untersuchungen angestellt hat.
Eine Einwohnerin aus Üdingen fragt an, in welcher Entfernung von einem Naturschutzgebiet
gebaut werden darf.
Herr Gottstein erklärt, dass dies immer von dem jeweiligen Einzelfall abhängt und keine
pauschale Aussage getätigt werden kann. Dies ist im Rahmen von arten- und
naturschutzrechtlichen Untersuchungen zu prüfen und ermitteln.
Des Weiteren stellt ein Bürger aus Üdingen die Frage, ob vorab ein Sport- und
Entwicklungsplan erstellt worden ist.
Herr Theisen erläutert daraufhin ausführlich, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) nach
Ihrer letzten Prüfung Hinweise an die Gemeinde gegeben hat, wie Sie Ihre finanzielle Situation
verbessern kann. Dabei spielen nur finanzielle Aspekte eine Rolle, nicht aber infrastrukturelle
oder umweltrelevante Gesichtspunkte. Im nächsten Schritt können weitere Planungen
aufgenommen werden, wenn die Verwaltung von dem Rat der Gemeinde bzw. den
Fachausschüssen dazu beauftragt wird.
Eine Üdinger Bürgerin fragt an, warum konkret der Sportplatz Üdingen für eine Umnutzung zur
Diskussion steht.
Herr Theisen führt aus, dass es sich dabei um eine Einschätzung eines Prüfers der GPA
handelt. Der Meinungsbildungsprozess seitens der verschiedenen Fachausschüsse und des
Rates der Gemeinde beginnt derzeit erst. Eine Aussage kann derzeit noch nicht getroffen
werden. Beteiligungen der Bürger und der Sportvereine wird es zukünftig geben.
Eine Bürgerin aus Üdingen erfragt wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Die Vorsitzende Frau Hohn führt aus, dass dies ein langwieriger Prozess ist, da verschiedene
Planungsphasen zu durchlaufen sind, die sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen würden.
Zunächst muss darüber beraten werden, welche von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen
als zukünftige Bebauungsflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Es
können dabei nicht alle vorgeschlagenen Flächen berücksichtigt werden.