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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
40 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
13.11.18, 13:06
Aktualisiert
13.11.18, 13:06
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 21. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.10.2018 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede ab TOP 2 3. Böcking, Paul ab TOP 5 4. Gerards, Elmar 5. Graf von Spee, Mariano 6. Hüttl, Detlef , vertritt Tesch, Michael 7. Kaptain, Johannes , vertritt Dr. Nolten, Ralf 8. Kesseler, Achim ab TOP 2 9. Kesternich, Tobias 10. Körner, Karlheinz 11. Lüttgen, Wolfgang 12. Olschewski, Dieter 13. Schmidt, Stefan ab TOP 2 14. Schmitz, Hermann-Josef , vertritt Kilian, Manfred 15. Schroeteler, Rolf b) als Gäste zu TOP 3: 1. Frau Boos-Kluß 2. Herr Knoth b) von der Verwaltung: 1. Herr Theisen 2. Herr Wolfram 3. Herr Gottstein 4. Herr Schmitz 5. Herr Becker 6. Herr Meller Es fehlen: 1. Kilian, Manfred 2. Dr. Nolten, Ralf 3. Petran, Franz 4. Szymanski, Udo 5. Tesch, Michael Tagungsort: Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:15 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Energiebericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2017 3. Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 89/2018 4. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Erlass einer Baumschutzsatzung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 71/2018 5. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 78/2018 6. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Ein Üdinger Bürger fragt an, ob bereits die Auswirkungen auf den Natur- und Hochwasserschutz untersucht wurden für den Fall, dass der Üdinger Sportplatz bebaut wird. Herr Gottstein erläutert, dass die Verwaltung noch keinerlei Untersuchungen angestellt hat. Eine Einwohnerin aus Üdingen fragt an, in welcher Entfernung von einem Naturschutzgebiet gebaut werden darf. Herr Gottstein erklärt, dass dies immer von dem jeweiligen Einzelfall abhängt und keine pauschale Aussage getätigt werden kann. Dies ist im Rahmen von arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen zu prüfen und ermitteln. Des Weiteren stellt ein Bürger aus Üdingen die Frage, ob vorab ein Sport- und Entwicklungsplan erstellt worden ist. Herr Theisen erläutert daraufhin ausführlich, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) nach Ihrer letzten Prüfung Hinweise an die Gemeinde gegeben hat, wie Sie Ihre finanzielle Situation verbessern kann. Dabei spielen nur finanzielle Aspekte eine Rolle, nicht aber infrastrukturelle oder umweltrelevante Gesichtspunkte. Im nächsten Schritt können weitere Planungen aufgenommen werden, wenn die Verwaltung von dem Rat der Gemeinde bzw. den Fachausschüssen dazu beauftragt wird. Eine Üdinger Bürgerin fragt an, warum konkret der Sportplatz Üdingen für eine Umnutzung zur Diskussion steht. Herr Theisen führt aus, dass es sich dabei um eine Einschätzung eines Prüfers der GPA handelt. Der Meinungsbildungsprozess seitens der verschiedenen Fachausschüsse und des Rates der Gemeinde beginnt derzeit erst. Eine Aussage kann derzeit noch nicht getroffen werden. Beteiligungen der Bürger und der Sportvereine wird es zukünftig geben. Eine Bürgerin aus Üdingen erfragt wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Die Vorsitzende Frau Hohn führt aus, dass dies ein langwieriger Prozess ist, da verschiedene Planungsphasen zu durchlaufen sind, die sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen würden. Zunächst muss darüber beraten werden, welche von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen als zukünftige Bebauungsflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Es können dabei nicht alle vorgeschlagenen Flächen berücksichtigt werden. 2. Mitteilungen 2.1 Energiebericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2017 Herr Gottstein trägt ausführlich über den Energiebericht für das Jahr 2017 vor und hebt die positive energetische Entwicklung hervor. Er weist darauf hin, dass die Heizverbräuche insbesondere in den Liegenschaften, in denen die Heizungsanlagen vom Rathaus aus gesteuert werden können, am effizientesten laufen. Die Verwaltung beabsichtigt sukzessive die Heizungsanlagen in allen Gebäuden vom Rathaus aus steuern und überwachen zu können. Die Mitglieder des Umweltausschusses nehmen die Mitteilung zur Kenntnis. -43. Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 89/2018 Herr Knoth und Frau Boos-Kluß tragen den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2019 ausführlich vor. Insbesondere die akute Trockenheit und der geringe Niederschlag, der seit eineinhalb Jahren anhält und der dadurch starke Befall durch den Borkenkäfer werden auch im kommenden Jahr voraussichtlich zu erheblichen Schäden am Baumbestand führen. Wie hoch genau die Schäden sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer beurteilen. Frau Boos-Kluß fügt hinzu, dass der Holzpreis, der für gefällte Fichten erwirtschaftet wird, durch den Borkenkäferbefall schon deutlich gefallen ist und in Zukunft weiter sinken wird. Dadurch werden auch die Einnahmen weiter sinken. AM Kaptain stellt die Frage, ob das befallene Fichtenholz noch veräußert werden kann. Frau Boos-Kluß teilt mit, dass es lediglich in einem frühen Stadium noch zu veräußern ist. Beschlussvorschlag: Dem Forstwirtschaftsplan 2019 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 4. 13 Stimmen dafür, 1 Enthaltung, keine Gegenstimmen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Erlass einer Baumschutzsatzung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 71/2018 AM Kessler erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erlass einer Baumschutzsatzung. Seine Fraktion beabsichtigt die Erarbeitung einer Stellungnahme zur Sitzungsvorlage, in der die positiven Aspekte einer Baumschutzsatzung hervorgehoben werden sollen. Aus diesem Grund bittet er um Vertagung der Entscheidung in die nächste Sitzungsrunde. Beschlussvorschlag: Von der Einführung einer Baumschutzsatzung wird abgesehen. In Bebauungsplänen ist im Einzelfall zu entscheiden, ob Erhaltungs- oder Pflanzfestsetzungen aufgenommen werden sollen. Beratungsergebnis: 5. vertagt Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 78/2018 AM Kesseler teilt mit, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zurückgezogen wird, da die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen eine Kreisangelegenheit darstellt. Außerdem bittet er die Verwaltung auf Ihrer Internetseite auf die derzeit laufende Kastrationskampagne des Tierheims Düren, die vom Kreis unterstützt wird, hinzuweisen. Beschluss: Für die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen ist die Gemeinde Kreuzau nicht zuständig, von daher wird der Antrag abgelehnt. Beratungsergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen -56. Anfragen AM Kaptain fragt an, ob seitens der Verwaltung etwas gegen die augenscheinlich abgestorbenen Tannen am Ortseingang Kreuzau unternommen wurde. Herr Wolfram führt aus, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Da keine Verkehrsgefährdung vorliegt, ist der Handlungsspielraum der Verwaltung gering. Außerdem wird angefragt, wie der Sachstand zu den Windkraftanlagen in Thum gibt. Herr Gottstein erläutert, dass es bei der Konzentrationszone westlich von Thum aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen gekommen sei. Derzeit wartet die Verwaltung auf Informationen, ob der Windkraftbetreiber den Zuschlag für den Bau erhält. AM Böcking fragt an, ob der Abwassersammler Kreuzau des Wasserverbandes Eifel-Rur im Zentralort in einem ähnlich schlechten Zustand ist wie in Niederau. Herr Wolfram erklärt, dass der WVER-Sammler nicht im Sinne der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser aufgrund der starken Belastung befahren werden kann, und dass daher keine gesicherte Aussage über den Zustand des Sammlers getroffen werden kann. AV Hohn stellt die Frage, ob die Ausgleichsfläche in Obermaubach in Bezug auf die eingezogenen Wirtschaftswege ab dem 01.11.2018 genutzt bzw. eingesät werden kann. Herr Gottstein teilt mit, dass die betreffende Fläche inzwischen durch die Verwaltung abgesteckt wurde. Dort kann im Frühjahr die Einsaat durch die biologische Station erfolgen. Ein entsprechender Vertrag wird in Kürze geschlossen. Kreuzau, den 30.10.2018 Vorsitzende: Schriftführer: Gez. - Hohn - Gez. - Schmitz -