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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 35 " Bastionstraße " Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
12.11.18, 12:13
Aktualisiert
23.11.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 35 " Bastionstraße "
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 35 " Bastionstraße "
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: PD/Wo Jülich, 08.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 210/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 35 " Bastionstraße " Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 7 61 60 63 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Der B-Plan Nr. A 35 „ Bastionstraße „ wird gem. ! 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung vom 08.03.2018 den Aufstellungsbeschluss des B-Plan Nr. A 35 " Bastionstraße " gem. der §§ 1, 2 und 13a BauGB beschlossen. Es ist vorgesehen, auf diesem Areal in mehrgeschossiger Bauweise einen Wohnungsbaukomplex mit ca. 40 Wohneinheiten zu errichten. Das vorhandene Kellergeschoss muss weiterhin von der Telekom genutzt werden, da sich dort die Zentralverbindungen für Telefon, Internet etc. befinden. Die Statik des Geschosses ist damals so dimensioniert worden, dass der Neuaufbau problemlos errichtet werden kann. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vom 08.03.2018 vorgestellt. Die öffentliche Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 fand in der Zeit vom 14.05.2018 bis einschl. 08.06.2018 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt. Während der Trägerbeteiligung machte RWE Power auf eine Störzone im Eckbereich des BPlangebietes aufmerksam, die von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Diese Anregung wurde im B-Planentwurf zur Offenlage eingearbeitet. RWE Power hat während der Offenlage eine zustimmende Anregung abgegeben. Die Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 fand statt in der Zeit vom 08.10.2018 bis 09.11.2018 einschließlich. Folgende Anlagen sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt:    Anlage 1 Bereichsgrenzenplan Anlage 2 Bebauungsplan Nr. A 35 " Bastionstraße " Anlage 3 Begründung Die Verwaltung empfiehlt, den B_Plan Nr. A 35 " Bastionstraße " gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 210/2018 Seite 2