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Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe " a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
217 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
12.11.18, 12:13
Aktualisiert
23.11.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe "
a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behörden- und 
    TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe "
a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behörden- und 
    TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: PD/Wo Jülich, 08.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 332/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2018 Stadtrat 05.12.2018 TOP Ergebnisse Flächennutzungsplanänderung " Umspannwerk Merscher Höhe " a) Ergebnis aus der Öffentlichkeit-Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 7 61 60 63 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Zu a) Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie die über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlagen 2 und 3 beschlossen. Zu b) Die Flächennutzungsplanänderung “ Umspannwerk Merscher Höhe “ wird für die Dauer von mind. 30 Tagen gem. § 3 Abs.2 des BauGB öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Aufstellung der FNP-Änderung " Umspannwerk Merscher Höhe "beschlossen. Mit dieser Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Umspannwerkes für einen öffentlichen Stromversorger geschaffen werden. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von " Sonderbaufläche: Sendeanlage " in " Sonderbaufläche: öffentlicher Versorger mit Elektrizität ". Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 fand in der Zeit vom 11.04.2018 bis einschl. 11.05.2018 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt. Folgende Anlagen sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt:        Anlage 1 Bereichsgrenzenplan Anlage 2 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anlage 3 Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anlage 4 FNP-Änderung "Umspannwerk Merscher Höhe " Anlage 5 Begründung mit Umweltbericht Anlage 6 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) Anlage 7 Artenschutzprüfung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 332/2018 Seite 2