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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule ", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.11.18, 12:13
Aktualisiert
23.11.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule ", 1. vereinfachte Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule ", 1. vereinfachte Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 09.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 340/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2018 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule ", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 Anlg.: 3 61 61 60 63 III SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 14 " Alte Fachhochschule ", 1. vereinfachte Änderung aufgestellt. Die Änderung beinhaltet die Änderung der Textfestsetzungen, um eine Eindeutigkeit der Festsetzungen zu erzielen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.06.2018 zu entnehmen. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 11.07.2018 den B-Plan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wurde er mit Bekanntmachung vom 1.08.2018. Es hat sich gezeigt, dass die Textfestsetzungen nicht eindeutig waren. Daher haben die Änderungen eine klarstellende Bedeutung. Unter Punkt 2 Maß der baulichen Nutzung wurde der Satz " Die festgesetzten Nutzungswerte des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sind jeweils Höchstwerte. " ersatzlos gestrichen, da die Baunutzungsverordnung eine Überschreitung der Höchstwerte um 50% zulässt. Somit wird eine bessere Ausnutzung des Baugrundstückes ermöglicht. Die weiteren Änderungen sind notwendig, um eine Klarstellung bez. der neuen Bauordnung NRW, die ab 01.01.2019 in Kraft tritt, zu erzielen. Die aufgeführten Paragraphen unter Punkt 6 und 7 bezogen sich auf die rechtsverbindliche Bauordnung NRW. In der zukünftigen Bauordnung NRW Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW (BauModG NRW) – wurden die Paragraphen geändert, so dass es einer Klarstellung bedarf. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan, die Gegenüberstellung der alten und neuen Textfestsetzung und die neuen Textfestsetzungen beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 340/2018 Seite 2