Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
321/2018
Erstellt am:
24.10.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
21.11.2018
Betreff
Entwürfe der Haltestellen Alte Brauerei und Nußbaumer Weg in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
15.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
15.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die im Haushaltsentwurf 2019 / 2020 enthaltenen Mittel
müssen vom Rat beschlossen werden (M 66018001, Einzahlung 135.000 € Fördermittel, Auszahlung 150.000 € Investitionsmittel)
Vorlage Nr.: 321/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt die in den Anlagen 2 und 3 beigefügten Entwurfsplanungen der Haltestellen Alte Brauerei und Nußbaumer Weg mit je zwei Haltepunkten und beauftragt die Verwaltung, mit Einverständnis
des Straßenbaulastträgers und der Unteren Wasserbehörde Rhein-Erft-Kreis einen Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland zu stellen, sobald ein entsprechender Ratsbeschluss zu den erforderlichen Mitteln vorliegt und der
Haushalt genehmigt ist.
Erläuterungen
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 19.01.2016 zur Vorlage 144/2015 die in den Anlageplänen dargestellte Lage der neuen Haltestellen Alte Brauerei und Nußbaumer Weg beschlossen. Zwischenzeitlich
konnte mit den Mitteln des Doppelhaushaltes 2017 / 2018 eine Entwurfsplanung beauftragt werden. Die Entwürfe sind in
den Plänen der Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Diese Entwürfe wurden mit dem Rhein-Erft-Kreis in seinen Eigenschaften als Straßenbaulastträger und Untere Wasserbehörde bereits abgestimmt.
Eine Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZNR) vom 09.07.2018 über Fördermittel liegt
für diese zwei Haltestellen mit je zwei Haltepunkten vor.
Nach Beschluss des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr gemäß Beschlussempfehlung und Beschluss des Rates über
die im Entwurf eingestellten Mittel im Doppelhaushalt 2019 / 2020 für das Jahr 2019 sowie Genehmigung des Haushaltes kann ein Finanzierungsantrag an den ZNR im Frühjahr 2019 gestellt werden.
Sollte ein Bewilligungsbescheid anschließend vom ZNR zeitnah erteilt werden, könnten die Haltestellen im Herbst 2019
gebaut werden.