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Beschlussvorlage (Verkehrstechnische Maßnahmen in Albrecht-Dürer-Straße und Fuchspfad)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Beschlussvorlage (Verkehrstechnische Maßnahmen in Albrecht-Dürer-Straße und Fuchspfad) Beschlussvorlage (Verkehrstechnische Maßnahmen in Albrecht-Dürer-Straße und Fuchspfad) Beschlussvorlage (Verkehrstechnische Maßnahmen in Albrecht-Dürer-Straße und Fuchspfad) Beschlussvorlage (Verkehrstechnische Maßnahmen in Albrecht-Dürer-Straße und Fuchspfad)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 326/2018 Erstellt am: 26.10.2018 Aktenzeichen: IV/66-A-DStraße/ Fuchspfad Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 21.11.2018 Umweltausschuss X 05.12.2018 Betreff Verkehrstechnische Maßnahmen in Albrecht-Dürer-Straße und Fuchspfad Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 110.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 110.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für Rückbau und Wiederherstellung der Schwellen in der Albrecht-Dürer-Straße stehen auf dem Sachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstr./Steinstr.“ Die übrigen Maßnahmen entlang der Albrecht-Dürer-Straße kommen vom Sachkonto 12/01/01.5232000/7232000 „Aufwendungen für Unterhaltung Infrastruktur - Straßen“. Für den Ausbau des Fuchspfades zur Fahrradstraße stehen Mittel unter 12/01/01.M 66017304/7831000 „Verbesserung Radverkehrsnetz Stadtgebiet Pulheim“ zur Verfügung. Vorlage Nr.: 326/2018 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1. Der TVA nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zu den Maßnahmen in der Albrecht-Dürer-Straße und im Fuchspfad zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung und Bauvorbereitung. Die Mittel für Rückbau und Wiederherstellung der Schwellen in der Albrecht-Dürer-Straße stehen auf dem Sachkonto 12/01/01.5232030/7232030 „Knoten Rathausstr./Steinstr.“ Die übrigen Maßnahmen entlang der Albrecht-Dürer-Straße kommen vom Sachkonto 12/01/01.5232000/7232000 „Aufwendungen für Unterhaltung Infrastruktur - Straßen“. Für den Ausbau des Fuchspfades zur Fahrradstraße stehen Mittel unter 12/01/01.M 66017304/7831000 zur Verfügung. 2. Der UA stimmt der Fällung der dargestellten Bäume zu. Erläuterungen Im Rahmen der Begutachtung der Albrecht-Dürer-Straße hinsichtlich ihrer Eignung als Umleitungsstrecke fiel auf, dass die Albrecht-Dürer-Straße einige Mängel aufweist, die auch unabhängig von der bevorstehenden Mehrbelastung behoben werden sollten. In der TVA-Sitzung am 04.07.2018 erhielt die Verwaltung daher den Auftrag, die grob skizzierten Planungen weiter zu vertiefen und auszuarbeiten. In der nun vorliegenden Planung werden die konkreten Maßnahmen in der Albrecht-DürerStraße und im Fuchspfad dargestellt und erläutert. Albrecht-Dürer-Straße: Im Bereich des Kindergartens fehlt grundsätzlich eine gesicherte Querung. In Abstimmung mit den verkehrslenkenden Behörden soll hier dauerhaft ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Ausbau, Beschilderung und Markierungen erfolgen nach den derzeit gültigen Richtlinien. Des Weiteren ist geplant, an der Max-Liebermann-Straße sowie an der anderen Einmündung der Lucas-Cranach-Straße Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen, mithilfe von Inselköpfen. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen an den Einmündungen in der Albrecht-Dürer-Straße werden in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Umweltschutz Baumpflanzungen zurückgeschnitten und begrünte Mittelinseln dauerhaft durch einen Pflasterbelag ersetzt oder sogar komplett zurückgebaut. In den Abschnitten 1 bis 3 werden Straßenbäume bis zu einem Lichtraumprofil h=4,50 m zurückgeschnitten. Im Übergang Abschnitt 2 / Abschnitt 3 im ersten Einmündungsbereich Lucas-Cranach-Straße muss eine Baummittelinsel entfallen, ebenso im Einmündungsbereich Max-Liebermann-Straße / Albrecht-Dürer-Straße (Übergang Abschnitt 3 / Abschnitt 4), um hier eine zusätzliche Querungsstelle zu ermöglichen. Die Albrecht-Dürer-Straße ist bereits komplett als T-30-Zone ausgeschildert. Zur Verdeutlichung werden aber zusätzlich an ausgewählten Stellen Piktogramme mit der Aufschrift „30“ auf die Fahrbahn aufgebracht. Zusätzliche Blockmarkeirungen und/oder das Aufstellen des VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) verdeutlichen auch während der Umleitungsphase geltendes Recht. Vorlage Nr.: 326/2018 . Seite 3 / 4 Zusätzlich wird, zumindest während der Umleitungsphase, zeitweise ein digitaler Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt. Die Kosten für die Maßnahmen auf der Albrecht-Dürer-Straße werden auf ca. 30.000 € geschätzt. Fuchspfad: Radfahrer sollen, unabhängig vom Umleitungsverkehr auf der Albrecht-Dürer-Straße, eine sichere und komfortable Wegstrecke bekommen, um aus dem Bereich der Orrer Straße sicher zum Sportzentrum und zu den Schulen zu gelangen. Daher ist der Um-/Ausbau des Fuchspfades zu einer Fahrradstraße geplant. Grundsätzlich hat der Fahrradverkehr hier dann Vorrang; wobei hier dann nur der Anliegerverkehr dauerhaft weiterhin zugelassen wird. Der Fuchspfad selbst stellt sich zurzeit als 3-4 m breiter und ca. 1.100 m langer Anliegerweg mit Asphaltfahrbahn dar, lediglich im Bereich zwischen Mozartstraße und Escher Straße bildet Pflaster den Oberflächenbelag. Im Bereich der Orrer Straße, ca. 120 m nordöstlich der Einmündung der Adolf-Kolping-Straße und ca. 80 m südwestlich der Einmündung Albrecht-Dürer-Straße, soll mittels Fußgängerüberweg eine zusätzliche Querungsstelle für den Fußund Radverkehr dauerhaft hergestellt werden. Hierdurch wird die Querung der Orrer Straße mit anschließendem Fahr/Gehweg in den Fuchspfad für den Rad- und Fußverkehr verkehrstechnisch sicher gelöst. Am Beginn des Fuchspfades an der Orrer Straße beginnt die Fahrradstraße mit dem Zeichen 244.1 (Beginn der Fahrradstraße) STVO und dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei); am Ende steht dann das Zeichen 244.2 (Ende der Fahrradstraße). Damit kein Kraftfahrzeug oder auch Radfahrer aus dem Fuchspfad direkt auf die Orrer Straße fahren kann, wird am Ende des Fuchspfades eine Absperrschranke (VZ 600-45, 500x2500 mm doppelseitig) aufgestellt. An jeder Einmündung auf die Fahrradstraße verdeutlichen VZ 205 (Vorfahrt gewähren) mit Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von links nach rechts) die geltende Vorfahrtsregelung. Den Benutzern der Fahrradstraße gewährt Zeichen 301 an allen Einmündungen und Kreuzungen Vorfahrt vor anderem Verkehr. An allen Zufahrten von Garagenhöfen sowie Einmündungen angrenzender oder kreuzender Straßen werden Blockmarkierungen angebracht, die ebenfalls den Vorrang des Radverkehrs vor dem übrigen Verkehr verdeutlichen. Außerdem zeigen regelmäßig auf der Fahrbahn wiederkehrende Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen die Bedeutung dieses Fahrweges an. Zur Sicherung des Radverkehrs wird es notwendig, zwischen der Einmündung Orrer Straße und der Mozartstraße eine neue Beleuchtungsanlage zu installieren. Die Kosten für die Maßnahmen zum Umbau/Ausbau zur Fahrradstraße werden auf ca. 60.000 € geschätzt. Die Schaffung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich im Rahmen der FöRiNah, der „Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen“, inkl. sicherheitsrelevanter Einbauten wie FGÜ und anderer Querungsstellen förderfähig. Die Verwaltung hat bereits Kontakt zum Zuwendungsgeber aufgenommen und wird versuchen, Fördermittel evtl. auf dem Wege der Genehmigung zuwendungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns für den Bau zu bekommen. Vorlage Nr.: 326/2018 . Seite 4 / 4 Regelungen für die Umleitungsphase: Relevante Verkehre auf den Umleitungsstrecken im Zuge des Umbaus der Rathauskreuzung werden von der Verwaltung und den verkehrslenkenden Behörden beobachtet werden. Evtl. erforderliche Regelungen werden dann vorgenommen. Die betroffenen Buslinien werden analog zu den damaligen Umleitungsstrecken im Zuge des Umbaus der Bushaltestellen in der Rathausstraße ausgeschildert und bedient. Dies hat eine gemeinsame Begehung der Verwaltung mit dem Busbetreiber REVG ergeben. An allen Einfallstraßen/Ortszufahrten in die Ortslage Pulheim wird auf Vorwegweisern frühzeitig auf ein LKW-Fahrverbot hingewiesen, Ausnahme bildet hier natürlich der Lieferverkehr. Die im Bereich der Einengungen vorhandenen Schwellen werden für den Zeitraum der Umleitungsstrecke ausgebaut und durch einen niveaugleichen Asphaltbelag ersetzt. Nach Abschluss der Baumaßnahme Rathauskreuzung ist derzeit die Wederherstellung der Schwellen vorgesehen. Die Kosten für den Rückbau für die Umleitungsphase werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Weitergehende Maßnahmen, wie z. B. Anpassungen von LSA-Regelungen an der Einmündung Orrer Straße / Bonnstraße oder die Schaffung einer zusätzlichen LSA an der Einmündung Orrer Straße /Albrecht-Dürer-Straße werden je nach Verkehrsaufkommen in Abstimmung mit den zuständigen Baulastträgern erarbeitet und durchgeführt.