Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Betriebsträgerschaft für die Kita "Waldwichtel")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Beschlussvorlage (Betriebsträgerschaft für die Kita "Waldwichtel") Beschlussvorlage (Betriebsträgerschaft für die Kita "Waldwichtel")

öffnen download melden Dateigröße: 142 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 336/2018 Erstellt am: 06.11.2018 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Jugendhilfeausschuss 2 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 22.11.2018 Betreff Betriebsträgerschaft für die Kita "Waldwichtel" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 336/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentationen der interessierten Träger zur Kenntnis. Die weitere Beratung und Entscheidung über eine mögliche Vergabe der Betriebsträgerschaft an einen nicht-städtischen Träger erfolgt im HFA und Rat der Stadt Pulheim. Erläuterungen Die Kita „Waldwichtel“ wird seit dem 01.08.2018 von der Stadt Pulheim betrieben, da zum Start des Kitajahrs 2018/19 kein anerkannter freier Träger für eine Betriebsträgerschaft zur Verfügung stand. Gemäß Beschluss des Rates vom 25.09.18 hat die Stadt Pulheim ein Interessensbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft durch einen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. Hierbei wurden 15 freie Träger auf das Interessenbekundungsverfahren aktiv aufmerksam gemacht. Des Weiteren wurde das Interessensbekundungsverfahren für die Dauer der Bewerbungsfrist auf der Startseite der Stadt Pulheim veröffentlicht. Die Kriterien für eine Ausschreibung der Trägerschaft hat der Rat in seiner Sitzung am 25.09.2018 beschlossen. Der neue Träger soll folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Langjährige Erfahrung mit besonders großen Kindertagesstätten 2. Konkrete Aussage zur Übernahme von Trägeranteilen 3. Vorlage von Referenzen von anderen öffentlichen Jugendhilfeträgern (soweit vorhanden) 4. Aussage zu einem verbindlichen Übernahme-Termin 5. Vorlage eines überzeugenden Trägerprofils (pädagogisches Konzept, Ausführungen zu den Organisatorischen Rahmenbedingungen wie z. B. Aufnahmekriterien, Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Verpflegungskonzept, Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen etc.) 6. Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist (31.10.2018) wurden 3 konkrete Angebote eingereicht:  Käpt´n Browser gGmbH, Wilhelmstr. 52, 10117 Berlin  Kinder und Familienhilfen Diakonie Michaelshoven gGmbH, Pfarrer-te Reh-Str. 2, 50999 Köln  KitaMare gGmbH, Mannsfelder Str. 41, 50968 Köln Die Bewerbungsunterlagen dieser Träger liegen in Anlage bei. Der Veröffentlichung ihrer Angebote haben die Träger mit Ausnahme von Käpt´n Browser gGmbH zugestimmt. Weitere Rückläufe: 2 Träger haben mitgeteilt, dass derzeit kein Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft für diese Kindertagesstätte besteht, von den übrigen 10 Trägern erfolgte keine Rückmeldung. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentationen der Träger zur Kenntnis. Die endgültige Entscheidung über die Trägerschaft bleibt dem Rat der Stadt Pulheim vorbehalten. Alle 3 Träger streben eine Betriebsträgerschaft ab dem Kitajahr 2019/20 an. Zu berücksichtigen ist, dass die konkrete Beantragung der Landesförderungen für Kindertagesstätten zum 15.03.2019 (Ausschlussfrist) verbindlich beim LVR/ Landesjugendamt auf der Grundlage eines Beschluss eines politischen Gremiums (geplant für die 1. Sitzung des JHA am 21.02.2019) erfolgen muss. Dieser Beschluss beinhaltet sowohl die Trägerschaften aller Kitas als auch konkrete Platzzahlen, Gruppenformen und Betreuungsumfänge.