Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
336/2018
Erstellt am:
06.11.2018
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
22.11.2018
Betreff
Betriebsträgerschaft für die Kita "Waldwichtel"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 336/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentationen der interessierten Träger zur Kenntnis. Die weitere Beratung und
Entscheidung über eine mögliche Vergabe der Betriebsträgerschaft an einen nicht-städtischen Träger erfolgt im HFA
und Rat der Stadt Pulheim.
Erläuterungen
Die Kita „Waldwichtel“ wird seit dem 01.08.2018 von der Stadt Pulheim betrieben, da zum Start des Kitajahrs 2018/19
kein anerkannter freier Träger für eine Betriebsträgerschaft zur Verfügung stand.
Gemäß Beschluss des Rates vom 25.09.18 hat die Stadt Pulheim ein Interessensbekundungsverfahren zur Übernahme
der Trägerschaft durch einen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. Hierbei wurden 15 freie Träger auf das Interessenbekundungsverfahren aktiv aufmerksam gemacht. Des Weiteren wurde das Interessensbekundungsverfahren für die
Dauer der Bewerbungsfrist auf der Startseite der Stadt Pulheim veröffentlicht.
Die Kriterien für eine Ausschreibung der Trägerschaft hat der Rat in seiner Sitzung am 25.09.2018 beschlossen. Der
neue Träger soll folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Langjährige Erfahrung mit besonders großen Kindertagesstätten
2. Konkrete Aussage zur Übernahme von Trägeranteilen
3. Vorlage von Referenzen von anderen öffentlichen Jugendhilfeträgern (soweit vorhanden)
4. Aussage zu einem verbindlichen Übernahme-Termin
5. Vorlage eines überzeugenden Trägerprofils (pädagogisches Konzept, Ausführungen zu den
Organisatorischen Rahmenbedingungen wie z. B. Aufnahmekriterien, Öffnungszeiten,
Ferienbetreuung, Verpflegungskonzept,
Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen etc.)
6. Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet
Pulheim zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes
Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist (31.10.2018) wurden 3 konkrete Angebote eingereicht:
Käpt´n Browser gGmbH, Wilhelmstr. 52, 10117 Berlin
Kinder und Familienhilfen Diakonie Michaelshoven gGmbH, Pfarrer-te Reh-Str. 2, 50999 Köln
KitaMare gGmbH, Mannsfelder Str. 41, 50968 Köln
Die Bewerbungsunterlagen dieser Träger liegen in Anlage bei. Der Veröffentlichung ihrer Angebote haben die Träger mit
Ausnahme von Käpt´n Browser gGmbH zugestimmt.
Weitere Rückläufe: 2 Träger haben mitgeteilt, dass derzeit kein Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft für diese
Kindertagesstätte besteht, von den übrigen 10 Trägern erfolgte keine Rückmeldung.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentationen der Träger zur Kenntnis. Die endgültige Entscheidung über die
Trägerschaft bleibt dem Rat der Stadt Pulheim vorbehalten. Alle 3 Träger streben eine Betriebsträgerschaft ab dem
Kitajahr 2019/20 an. Zu berücksichtigen ist, dass die konkrete Beantragung der Landesförderungen für Kindertagesstätten zum 15.03.2019 (Ausschlussfrist) verbindlich beim LVR/ Landesjugendamt auf der Grundlage eines Beschluss eines
politischen Gremiums (geplant für die 1. Sitzung des JHA am 21.02.2019) erfolgen muss. Dieser Beschluss beinhaltet
sowohl die Trägerschaften aller Kitas als auch konkrete Platzzahlen, Gruppenformen und Betreuungsumfänge.