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Beschlussvorlage (Halbseitiges Parken Geyener Straße, Pulheim Antrag der FDP-Fraktion vom 07.09.2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Beschlussvorlage (Halbseitiges Parken Geyener Straße, Pulheim 
Antrag der FDP-Fraktion vom 07.09.2018) Beschlussvorlage (Halbseitiges Parken Geyener Straße, Pulheim 
Antrag der FDP-Fraktion vom 07.09.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 338/2018 Erstellt am: 06.11.2018 Aktenzeichen: IV--66-12-079454 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 21.11.2018 Betreff Halbseitiges Parken Geyener Straße, Pulheim Antrag der FDP-Fraktion vom 07.09.2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in FDP-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 338/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund des geplanten Knotenpunktausbaus Steinstr. / Rathausstraße und den damit einhergehenden verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz die Überprüfung des FDPAntrags nach Fertigstellung des Knotenpunktes durchzuführen. Erläuterungen Mit Datum vom 07.09.2018 hat die FDP-Fraktion den Antrag eingereicht zu prüfen, ob halbseitiges Parken auf der Geyener Straße im Bereich der Häuser Nr. 2-28 möglich wäre. Begründet wird der Antrag mit der Tatsache, dass es in der Geyener Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen im Zuge von Begegnungsverkehren kommt. Der durch die Anlage von halbseitigem Gehwegparken geschaffene Platzgewinn auf der Fahrbahn könnte aus Sicht des Antragstellers die beschriebene verkehrliche Situation entschärfen. Grundsätzlich teilt die Verwaltung die Einschätzung der FDP-Fraktion, dass halbseitiges Parken auf der Gehweganlage die verkehrliche Situation in der Geyener Straße Nr. 2-28 verbessern könnte. In 2019 ist jedoch vorgesehen, den Knotenpunkt Steinstraße / Rathausstraße umzubauen und dabei auch verstärkt den Busverkehr durch den fraglichen Bereich zu führen. Hierbei wird für die östliche Seite der Geyener Straße ein komplettes Halteverbot erforderlich. Die Prüfung des Antrags sollte daher erst nach der Fertigstellung des Knotenpunktumbaus erfolgen.