Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
338/2018
Erstellt am:
06.11.2018
Aktenzeichen:
IV--66-12-079454
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
21.11.2018
Betreff
Halbseitiges Parken Geyener Straße, Pulheim
Antrag der FDP-Fraktion vom 07.09.2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
FDP-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 338/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund des geplanten Knotenpunktausbaus Steinstr. / Rathausstraße
und den damit einhergehenden verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz die Überprüfung des FDPAntrags nach Fertigstellung des Knotenpunktes durchzuführen.
Erläuterungen
Mit Datum vom 07.09.2018 hat die FDP-Fraktion den Antrag eingereicht zu prüfen, ob halbseitiges Parken auf der
Geyener Straße im Bereich der Häuser Nr. 2-28 möglich wäre. Begründet wird der Antrag mit der Tatsache, dass es in
der Geyener Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen im Zuge von Begegnungsverkehren kommt. Der durch die
Anlage von halbseitigem Gehwegparken geschaffene Platzgewinn auf der Fahrbahn könnte aus Sicht des Antragstellers
die beschriebene verkehrliche Situation entschärfen.
Grundsätzlich teilt die Verwaltung die Einschätzung der FDP-Fraktion, dass halbseitiges Parken auf der Gehweganlage
die verkehrliche Situation in der Geyener Straße Nr. 2-28 verbessern könnte. In 2019 ist jedoch vorgesehen, den Knotenpunkt Steinstraße / Rathausstraße umzubauen und dabei auch verstärkt den Busverkehr durch den fraglichen Bereich zu führen. Hierbei wird für die östliche Seite der Geyener Straße ein komplettes Halteverbot erforderlich. Die Prüfung des Antrags sollte daher erst nach der Fertigstellung des Knotenpunktumbaus erfolgen.