Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
339/2018
Erstellt am:
06.11.2018
Aktenzeichen:
IV-/66-12-119683
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
21.11.2018
Betreff
Verkehrssituation in der Kesselsgasse in Sinnersdorf
Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim vom 24.04.2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 339/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
die Geschwindigkeit in der Kesselsgasse, ausgehend von der Roggendorfer Straße bis zur Straße „Am Theuspfad“, auf
10 km/h zu begrenzen.
Erläuterungen
Der TVA hat in seiner Sitzung vom 04.07.2018 die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssituation in der Kesselsgasse –
speziell im Hinblick auf die Sicherheit von Kindern – zu prüfen und ggf. Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.
Die verkehrliche Situation in der Kesselsgasse, hier insbesondere im Bereich zwischen der Roggendorfer Straße und
der Straße „Am Theuspfad“, wurde in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach, unter anderem von den Verkehrslenkenden Behörden, untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse in der Kesselsgasse
die bauliche Anlage einer richtlinienkonformen Gehweganlage nicht möglich ist.
Um die von der Fraktion Bürgerverein Pulheim beschriebene Situation für Schulkinder / Fußgänger zu verbessern erscheint es aus Sicht der Verwaltung geboten, die Geschwindigkeit mittels Beschilderung für den v. g. Bereich auf 10
Km/h zu begrenzen. Dies könnte die Verkehrssicherheit für Fußgänger verbessern. Die vorhandene Tempo 30-ZonenBeschilderung müsste demnach an die Einmündung Kesselsgasse / Am Theuspfad versetzt werden.
Für den Fall, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, sollten nach Einführung des Tempolimits die
gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Seitenradarmessgerät überprüft werden.
Die Mittel stehen unter dem Auftragssachkonto 12/01/01.5232000/7232000 „Aufwendungen für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens“ zur Verfügung.