Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
12.11.18, 18:36
Aktualisiert
12.11.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
340/2018
Erstellt am:
06.11.2018
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
21.11.2018
Betreff
Verkehrsflächenanpassungen im Umfeld des BP 99 Pulheim
Ausfahrt von der B59 auf die Kreisstraße K 6
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.530.200 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
2.651.600 €
2020
./. 1.121.400 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Siehe Erläuterungen
X ja
nein
Vorlage Nr.: 340/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung auf dieser Grundlage die Planung fortzusetzen.
Erläuterungen
Auf der Fläche zwischen Bonnstraße, B59 und Kreisstraße K 6 soll ein weiteres Gewerbegebiet entstehen. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim wurde mit Beschluss des Rates vom 02.02.2010 begonnen.
Seinerzeit war zügige Baurechtschaffung für die Ansiedlung eines Logistikbetriebes das Planungsziel. Nach dessen
Entscheidung für einen anderen Standort wurde das Verfahren fortgesetzt durch Beschluss des Planungsausschusses
vom 20.09.2017. Mit ihm wurde eine verkehrsplanungsbedingte neue Geltungsbereichsabgrenzung vorgenommen und
die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden anhand des erarbeiteten Vorentwurfs durchzuführen. Der entsprechenden Vorlage 234/2017 für den PA vom 20.07.2017 war auch ein Verkehrsgutachten beigefügt. Aus diesem Gutachten geht hervor, dass zur Sicherstellung der Erschließung des BP 99 ein Ausbau
der Einmündung der K 6 in die Bonnstraße (L 183) sowie ein Ausbau des Knotenpunktes Bonnstraße / B 59 (Nord)
erforderlich ist. Eine neue Ausfahrt von der B 59 auf die Kreisstraße K 6 oder ein Ausbau des auf der Kreisstraße K 6
vorhandenen Kreisverkehrsplatzes ist für die Abwicklung der Mehrverkehre allerdings nicht erforderlich.
Die Planung der erforderlichen bzw. sinnvollen Anpassungen der Verkehrsflächen im Umfeld des BP 99 wurde im Weiteren umfassend mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Zudem hat ein anliegender Gewerbebetrieb Interesse an einer Ausfahrt von der B 59 auf die Kreisstraße K 6 bekundet und in Aussicht gestellt, sich an den hiermit verbundenen Kosten beteiligen zu wollen.
Demnach sieht die Planung nunmehr vor, dass eine direkte Abfahrt von der B 59 aus Richtung Köln auf die Kreisstraße
K 6 entsteht und der dort vorhandene Kreisverkehrsplatz zu einem Turbokreisel ausgebaut wird. Dies eröffnet die Möglichkeit, neben der Erschließung des BP 99 über den Kreisel auch Vorsorge zu treffen für den Fall, dass nach einem
möglichen Ausbau der K6 auch von Köln kommende Verkehre komfortabel in Richtung Süden auf die K 6 geleitet werden können.
Für die Linksabbieger die auf der Bonnstraße aus Norden kommen und in die Kreisstraße K 6 einbiegen möchten, muss
an der Einmündung die Aufstellfläche vergrößert werden. Da die Eisenbahnunterführung eine Verlängerung des Linksabbiegestreifens in diese Richtung ausschließt bzw. eine derartige Variante wirtschaftlich nicht darstellbar wäre und
zudem die zunächst von der Verwaltung erwogene kleine, bestandsorientierte Lösung vom Landesbetrieb Straßenbau
NRW abgelehnt wurde, wird die Einmündung der K 6 in die Bonnstraße in Richtung Süden verschoben. Dies eröffnet
auch die Möglichkeit, diesen Knotenpunkt später zu einer kompletten Kreuzung auszubauen, wenn in diesem Bereich
ein S-Bahn-Haltepunkt realisiert wird. Zudem kann auf diese Weise der parallel zur Bahnlinie verlaufende Geh- und
Radweg direkt mit dem Knotenpunkt verbunden werden.
Die Verschiebung der Einmündung hat zur Folge, dass auch die gesamte K 6 zwischen Kreisel und Bonnstraße in neuer
Lage neu gebaut wird. Hierdurch kann die Straße mit geeigneten Radverkehrsanlagen sowie einer Baumallee versehen
werden. Zudem wäre ansonsten absehbar sowieso eine Erneuerung der Kreisstraße erforderlich.
Die Straßenplanung ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Vorlage Nr.: 340/2018 . Seite 3 / 3
Da sich folglich die Verkehrsflächen (Verlauf K 6, Ausfahrt aus B 59) umfassend gegenüber der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des PA zugrundeliegenden Planung im vergangenen Jahr geändert haben, ist vor Fortführung des Bebauungsplanverfahrens im PA demnächst erneut ein Beteiligungsbeschluss einzuholen.
Inzwischen wurde auch das Verkehrsgutachten auf die geänderte Situation angepasst. Dabei wurde insbesondere auch
untersucht, ob infolge der nunmehr vorgesehenen Ausfahrt von der B 59 auf die K 6 auf den Bau des Rechtsabbiegestreifens von der Bonnstraße auf die B 59 verzichtet werden kann. Diese Hoffnung hat sich aber nicht bestätigt. Der
Bericht über die Anpassung des Verkehrsgutachtens ist als Anlage 2b beigefügt. Zudem wurde das ursprüngliche Verkehrsgutachten im Ratsinformationssystem nochmals als Anlage 2a zu dieser Vorlage aufgenommen.
Die Straßenplanung sowie das Verkehrsgutachten werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Die Kosten für die Verkehrsflächenanpassungen belaufen sich auf insgesamt 2,65 mio Euro. Die benötigten Mittel sind
im Entwurf des Haushaltsplans beim Produkt 12.01.01 – teilweise als investive und teilweise als konsumtive Ausgabeermächtigung – berücksichtigt. Die Sicherstellung der Finanzierung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die im
Haushaltsplan ebenfalls dargestellten Kostenbeteiligungen des REK und Dritter zuvor verbindlich geregelt werden.
Da die Anpassung der Verkehrsflächen sowohl den Zielen der Stadt, wie auch denen des Kreises und der Anlieger
dient, erscheint nämlich eine Kostenteilung zwischen den Beteiligten sachgerecht und wurde wie folgt zwischen den
Beteiligten abgestimmt. (Der zugehörige Kostenteilungsplan ist als Anlage 3 beigefügt)
Teilfläche
1
2
3
4
5
6
Anteil Stadt in %
----33,33
50
--100
Anteil REK in %
--100
33,33
50
-----
Anteil Dritter in %
100
--33,33
--100
---
7
8
100
100
-----
-----
9
100
---
---
B59
/BNStr.
100
---
---
Die Verwaltung des REK beabsichtigt zur Finanzierung des auf den Kreis entfallenden Kostenanteils Mittel in Höhe von
etwa 650.000 Euro in den Kreishaushalt einzustellen. Der Anteil des Dritten wird sich auf etwa 550.000 Euro belaufen.