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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
13.11.18, 18:32
Aktualisiert
13.11.18, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen 
  Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 13.11.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 25.09.2018 Vorlage Nr.: TOP 16 263/2018 Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 20.06.2016, Vorlage-Nr. 154/2018 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) den Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung. Ihm ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig