Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
320829.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
14.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.11.18, 03:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 56/0217/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
14.11.2018
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP: 13
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.12.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Aktuelle Lage
Stand 31.10.2018 sind insgesamt 1.823 Personen städtisch untergebracht. Die Aufnahmequote der
Stadt Aachen beträgt ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.11.2018
rund 95 %. Dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 49 Personen. Zuweisungen erfolgten im
Jahr 2018 in der Zeit von Mitte April bis Anfang Juni in einer Anzahl von 20 Personen pro Woche. Von
Ende September bis Anfang November wurden durchschnittlich 15 Personen pro Woche zugewiesen.
Ob und in welchem Umfang weitere Zuweisungen erfolgen bleibt abzuwarten.
2. Prognose
Unter Berücksichtigung der in den ersten Monaten des Jahres 2018 erfolgten Asylantragstellungen
sowie der tatsächlichen Aufnahme von Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW
wurde im April 2018 von einer mittleren Prognose für 2019 von 30 aufzunehmenden Menschen pro
Monat ausgegangen. Diese Zahl wurde auch bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegt. An dieser
Prognose wird weiterhin festgehalten.
3. Kapazitäten
Zur Unterbringung von Flüchtlingen sind mit Stand 31.10.2018 rund 2.400 Plätze verfügbar. Hiervon
sind rund 800 Plätze befristet und rund 1.600 Plätze unbefristet nutzbar. Die vorhandenen Plätze
befinden sich in folgenden Kategorien:
Wohnungen
rd. 800 Plätze
Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen
rd. 650 Plätze
Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen
und sanitären Einrichtungen
rd. 950 Plätze
4. Sachstand zum sogenannten 1000er Konzept
Bereits seit 2014 besteht der politische Auftrag, dauerhaft 1000 Plätze zur Unterbringung von
Flüchtlingen vorzuhalten. Um unabhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Investoren) zu
sein und auch flexibel über Nutzungsmöglichkeiten von Leerständen entscheiden zu können, sollten
sich diese 1000 Plätze im städtischen Bestand befinden und darüber hinaus unbefristet zur Verfügung
stehen.
Über den Umsetzungsgrad wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und
Demografie vom 26.04.2018 umfangreich berichtet. Das Konzept ist hinsichtlich der Soll-Plätze in den
Kategorien Einzelwohnungen (200 Plätze), Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen (500
Plätze) und Gemeinschaftseinrichtungen (300 Plätze) nahezu umgesetzt. Die Vorgabe, nicht mehr als
Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 3/5
50 Plätze dauerhaft an einem Standort vorzuhalten, kann noch nicht eingehalten werden. Auch die
gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet ist noch zu optimieren.
5. Aktuelle Unterbringungssituation
Von den insgesamt 1.823 untergebrachten Menschen leben Stand 31.10.2018 insgesamt 814
Personen in Einzelwohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen. 510 Menschen wohnen in
Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen. In Einrichtungen mit gemeinschaftlicher
Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen sind 499 Personen untergebracht.
Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in den einzelnen Kategorien
dargestellt:
5.1 Kategorie Einzelwohnungen
Im Jahr 2018 wurden bislang Mietverhältnisse von insgesamt 116 Wohnungen beendet. Hierbei
handelt es sich um eine Vielzahl von nur befristet zur Verfügung stehender Wohnungen, die zur
Sanierung anstehen. Zudem wurden Wohnungen aufgegeben, die zu teuer oder in einem schlechten
baulichen Zustand sind. Einige Mietverhältnisse konnten zugunsten von unmittelbaren Mietverträgen
zwischen den untergebrachten Personen und dem Eigentümer gekündigt werden.
5.2 Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen
Zu dieser Kategorie gehören neben den städtischen Einrichtungen Engelbertstr. Hansmannstr.,
Lintertstr., Sigmundstr., Vaalser Str. auch
-
die mobilen Wohneinheiten Heidbendenstr.
Die Nutzungsgenehmigung für die Heidbendenstr. ist auf den 02.07.2020 befristet. Zudem
bleibt der Fachbereich bei der Zusage, einer eventuell früher möglichen Wohnbebauung nicht
im Wege zu stehen.
-
ein Mehrfamilienhaus in der Stolberger Str.
Das im Eigentum der gewoge stehende Gebäude konnte unbefristet angemietet werden.
-
die Wohnungen im Turm des Bushofs.
Der Mietvertrag ist frühestens ab Juli 2019 mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum
jeweiligen Jahresende kündbar.
Zudem sind mittlerweile 5 Objekte, die nach der Richtlinie Flüchtlinge gefördert und langfristig
angemietet sind, bezogen. Zwei weitere Objekte werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte
2019 fertiggestellt. Ein letztes Objekt wird voraussichtlich im Sommer 2020 bezugsfertig sein. Durch
Inanspruchnahme der mittlerweile eingestellten Landesförderung wurden und werden von privaten
Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 4/5
Investoren und der gewoge insgesamt 96 Wohnungen mit 315 Plätzen zur Unterbringung von
Flüchtlingen geschaffen.
Aufgegeben wurde die Einrichtung am Kornelimünsterweg. Bezüglich der dort aufgestellten mobilen
Wohneinheiten werden derzeit Verkaufsverhandlungen durch das Gebäudemanagement geführt.
5.3 Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen
Neben den dauerhaft zur Verfügung stehenden städtischen Objekten Beginenstr., Tempelhofer Str.
und Vaalser Str. stehen folgende Einrichtungen befristet zur Verfügung:
Objekt
Debyestr.
Kaiserstr.
Kalverbenden
Lagerhausstr.
Oberforstbacher
Str.
Roermonder Str.
Turpinstr.
Werkstr.
voraussichtlicher
Nutzungszeitraum
31.10.2023
bis auf Weiteres
31.10.2019
31.05.2024
31.07.2028
Kapazität
60
45
60
26
30
Belegung zum
31.10.2018
0
0
50
16
17
31.12.2020
14.12.2025
31.12.2025
230
90
102
119
78
67
Aufgegeben wurde im Jahr 2018 in dieser Kategorie die Einrichtung Körner Kaserne.
6. Fazit
Im Jahr 2019 laufen verschiedene, aufgrund der planungsrechtlichen Erleichterungen aus 2015 nur
befristet erteilte Baugenehmigungen aus. Betroffen sind ca. 250 Plätze an verschiedenen Standorten.
Mit den beteiligten Dienststellen ist abschließend zu klären, inwieweit eine Verlängerung möglich ist.
Gegebenenfalls sind wegfallende Plätze zu ersetzen.
Eine große Herausforderung stellt die Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen
dar. Insbesondere im städtischen Bestand sind weitere Kapazitäten so herzurichten, dass auch dieser
Personenkreis bedarfsgerecht untergebracht werden kann.
Strategisches Ziel ist es, einen Leerstand in Höhe von mindestens 500 Plätzen bzw. 25 % der Anzahl
der tatsächlich untergebrachten Menschen grundsätzlich vorzuhalten, um flexibel auf aktuelle
Entwicklungen reagieren zu können. Das Vorhalten dieser Plätze ist auch im Hinblick auf mögliche
andere Bedarfslagen im Rahmen des Katastrophenschutzes sinnvoll.
Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 5/5