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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
320829.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
14.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.11.18, 03:31
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: FB 56/0217/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 14.11.2018 Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht Beratungsfolge: TOP: 13 Datum Gremium Zuständigkeit 06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2018 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2018 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Aktuelle Lage Stand 31.10.2018 sind insgesamt 1.823 Personen städtisch untergebracht. Die Aufnahmequote der Stadt Aachen beträgt ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.11.2018 rund 95 %. Dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 49 Personen. Zuweisungen erfolgten im Jahr 2018 in der Zeit von Mitte April bis Anfang Juni in einer Anzahl von 20 Personen pro Woche. Von Ende September bis Anfang November wurden durchschnittlich 15 Personen pro Woche zugewiesen. Ob und in welchem Umfang weitere Zuweisungen erfolgen bleibt abzuwarten. 2. Prognose Unter Berücksichtigung der in den ersten Monaten des Jahres 2018 erfolgten Asylantragstellungen sowie der tatsächlichen Aufnahme von Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW wurde im April 2018 von einer mittleren Prognose für 2019 von 30 aufzunehmenden Menschen pro Monat ausgegangen. Diese Zahl wurde auch bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegt. An dieser Prognose wird weiterhin festgehalten. 3. Kapazitäten Zur Unterbringung von Flüchtlingen sind mit Stand 31.10.2018 rund 2.400 Plätze verfügbar. Hiervon sind rund 800 Plätze befristet und rund 1.600 Plätze unbefristet nutzbar. Die vorhandenen Plätze befinden sich in folgenden Kategorien: Wohnungen rd. 800 Plätze Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen rd. 650 Plätze Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen rd. 950 Plätze 4. Sachstand zum sogenannten 1000er Konzept Bereits seit 2014 besteht der politische Auftrag, dauerhaft 1000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzuhalten. Um unabhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Investoren) zu sein und auch flexibel über Nutzungsmöglichkeiten von Leerständen entscheiden zu können, sollten sich diese 1000 Plätze im städtischen Bestand befinden und darüber hinaus unbefristet zur Verfügung stehen. Über den Umsetzungsgrad wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie vom 26.04.2018 umfangreich berichtet. Das Konzept ist hinsichtlich der Soll-Plätze in den Kategorien Einzelwohnungen (200 Plätze), Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen (500 Plätze) und Gemeinschaftseinrichtungen (300 Plätze) nahezu umgesetzt. Die Vorgabe, nicht mehr als Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2018 Seite: 3/5 50 Plätze dauerhaft an einem Standort vorzuhalten, kann noch nicht eingehalten werden. Auch die gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet ist noch zu optimieren. 5. Aktuelle Unterbringungssituation Von den insgesamt 1.823 untergebrachten Menschen leben Stand 31.10.2018 insgesamt 814 Personen in Einzelwohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen. 510 Menschen wohnen in Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen. In Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen sind 499 Personen untergebracht. Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in den einzelnen Kategorien dargestellt: 5.1 Kategorie Einzelwohnungen Im Jahr 2018 wurden bislang Mietverhältnisse von insgesamt 116 Wohnungen beendet. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von nur befristet zur Verfügung stehender Wohnungen, die zur Sanierung anstehen. Zudem wurden Wohnungen aufgegeben, die zu teuer oder in einem schlechten baulichen Zustand sind. Einige Mietverhältnisse konnten zugunsten von unmittelbaren Mietverträgen zwischen den untergebrachten Personen und dem Eigentümer gekündigt werden. 5.2 Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen Zu dieser Kategorie gehören neben den städtischen Einrichtungen Engelbertstr. Hansmannstr., Lintertstr., Sigmundstr., Vaalser Str. auch - die mobilen Wohneinheiten Heidbendenstr. Die Nutzungsgenehmigung für die Heidbendenstr. ist auf den 02.07.2020 befristet. Zudem bleibt der Fachbereich bei der Zusage, einer eventuell früher möglichen Wohnbebauung nicht im Wege zu stehen. - ein Mehrfamilienhaus in der Stolberger Str. Das im Eigentum der gewoge stehende Gebäude konnte unbefristet angemietet werden. - die Wohnungen im Turm des Bushofs. Der Mietvertrag ist frühestens ab Juli 2019 mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum jeweiligen Jahresende kündbar. Zudem sind mittlerweile 5 Objekte, die nach der Richtlinie Flüchtlinge gefördert und langfristig angemietet sind, bezogen. Zwei weitere Objekte werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 fertiggestellt. Ein letztes Objekt wird voraussichtlich im Sommer 2020 bezugsfertig sein. Durch Inanspruchnahme der mittlerweile eingestellten Landesförderung wurden und werden von privaten Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2018 Seite: 4/5 Investoren und der gewoge insgesamt 96 Wohnungen mit 315 Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen. Aufgegeben wurde die Einrichtung am Kornelimünsterweg. Bezüglich der dort aufgestellten mobilen Wohneinheiten werden derzeit Verkaufsverhandlungen durch das Gebäudemanagement geführt. 5.3 Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen Neben den dauerhaft zur Verfügung stehenden städtischen Objekten Beginenstr., Tempelhofer Str. und Vaalser Str. stehen folgende Einrichtungen befristet zur Verfügung: Objekt Debyestr. Kaiserstr. Kalverbenden Lagerhausstr. Oberforstbacher Str. Roermonder Str. Turpinstr. Werkstr. voraussichtlicher Nutzungszeitraum 31.10.2023 bis auf Weiteres 31.10.2019 31.05.2024 31.07.2028 Kapazität 60 45 60 26 30 Belegung zum 31.10.2018 0 0 50 16 17 31.12.2020 14.12.2025 31.12.2025 230 90 102 119 78 67 Aufgegeben wurde im Jahr 2018 in dieser Kategorie die Einrichtung Körner Kaserne. 6. Fazit Im Jahr 2019 laufen verschiedene, aufgrund der planungsrechtlichen Erleichterungen aus 2015 nur befristet erteilte Baugenehmigungen aus. Betroffen sind ca. 250 Plätze an verschiedenen Standorten. Mit den beteiligten Dienststellen ist abschließend zu klären, inwieweit eine Verlängerung möglich ist. Gegebenenfalls sind wegfallende Plätze zu ersetzen. Eine große Herausforderung stellt die Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen dar. Insbesondere im städtischen Bestand sind weitere Kapazitäten so herzurichten, dass auch dieser Personenkreis bedarfsgerecht untergebracht werden kann. Strategisches Ziel ist es, einen Leerstand in Höhe von mindestens 500 Plätzen bzw. 25 % der Anzahl der tatsächlich untergebrachten Menschen grundsätzlich vorzuhalten, um flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Das Vorhalten dieser Plätze ist auch im Hinblick auf mögliche andere Bedarfslagen im Rahmen des Katastrophenschutzes sinnvoll. Vorlage FB 56/0217/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2018 Seite: 5/5