Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
316579.pdf
Größe
662 kB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1069/WP17
öffentlich
19.10.2018
Dez. III / FB 61/400
Durchfahrtsverbot für die Prämienstraße für schwere
landwirtschaftliche Gespanne
hier: Bürgerantrag vom 26.06.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.11.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Verkehrsverbote
für einzelne Firmen nicht zulässig sind und außerdem zur Prämienstraße keine geeignete Alternative
zwischen Schleidener Straße und Betriebssitz besteht. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/1069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Prämienstraße stellt neben ihrer Funktion als Einkaufsstraße Walheims auch eine zentrale
Wegeverbindung zwischen den Hauptverkehrsstraßen Schleidener Straße und Schmithofer Straße
bzw. Monschauer Straße dar. In dieser Funktion soll sie die Durchgangsverkehre aufnehmen und die
benachbarten in Tempo 30-Zonen liegenden Straßen von diesem Verkehr entlasten. In dieser
Funktion nimmt sie auch den örtlichen Linienbusverkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr in
diesem weitgehend ländlich strukturierten Ortsbereich auf.
Bei einer Fahrbahnbreite von insgesamt 9,75 m verbleiben bei beidseitigem Fahrbahnrandparken ca.
5,50 m Restfahrbahn, die einen Begegnungsverkehr zwischen PKW und LKW ungehindert
ermöglichen. Beim Aufeinandertreffen zweier LKW bzw. Linienbusse muss einer in geeigneten
Verkehrslücken warten, bis der Gegenverkehr an ihm vorbeigefahren ist. Die vom Antragsteller
geschilderten Großfahrzeuge und Erntegeräte des ortsansässigen Landwirts sind oftmals noch etwas
breiter, sind aber für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen insofern das öffentliche Straßennetz
nutzen. Die sich hieraus vereinzelt ergebenden Rangier- oder Wartezeiten im Begegnungsverkehr
sind nicht zu vermeiden.
Die Sperrung der Prämienstraße für eine spezielle Firma oder Familie und deren Gespanne lässt die
Straßenverkehrsordnung nicht zu. Es dürfen nur bestimmte Fahrzeugarten übergreifend per
Beschilderung ausgeschlossen werden, was alle Landwirte bzw. Traktor-Gespanne treffen würde. Die
vom Antragsteller vorgeschlagene Ausweichstrecke Auf der Kier führt durch eine Tempo 30-Zone und
an einem Seniorenheim vorbei und ist darüber hinaus in einer Fahrtrichtung gesperrt. Die Anfahrt über
Friesenrath und Schmithof zum landwirtschaftlichen Betrieb würde zahlreiche andere Anwohner in
den Ortslagen Friesenrath und Schmithof belasten und außerdem einen erheblichen Umweg mit
entsprechenden Abgasentwicklungen bedeuten. Die Prämienstraße stellt unter Berücksichtigung aller
Aspekte und der je nach Vegetationsperiode nur blockweise verkehrenden landwirtschaftlichen
Großfahrzeuge die günstigste Alternative dar.
Auch wenn sicherlich nachzuvollziehen ist, dass es immer wieder zu vereinzelten Behinderungen im
örtlichen Verkehr durch die genannten Großfahrzeuge kommt, hält die Verwaltung dennoch
verkehrsbeschränkende Maßnahmen für die Prämienstraße für nicht verhältnismäßig.
Anlage/n:
Bürgerantrag vom 26.06.2018
Vorlage FB 61/1069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 2/2