Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
320586.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
06.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.11.18, 03:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0559/WP17
öffentlich
06.11.2018
FB 45/400.010
Auswertung Pilotvorhaben Mensaverpflegung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.11.2018
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fortführung und
Ausweitung des Pilotprojektes wird befürwortet.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 1/10
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 2/10
Erläuterungen:
Ausgangssituation:
An den städtischen Schulen der Sekundarstufe I wird regelmäßig an 4 Tagen in der Woche ganztägig
unterrichtet, unabhängig von der Schulform oder eines genehmigten Ganztags. Dieser vollständige
Ganztagsbetrieb setzt voraus, dass eine Mittagsverpflegung für alle Schülerinnen und Schüler, die
über Mittag in der Schule bleiben, zur Verfügung gestellt wird.
Insofern ist die schulische Mittagsverpflegung eine notwendige Voraussetzung für einen
ordnungsgemäßen Unterricht und als äußere Schulangelegenheit eine Aufgabe der Schulverwaltung
(§ 79 SchulG NRW).
Der Umfang dieser Verpflichtung wird durch die gesetzlichen Möglichkeiten Schulen als
Ganztagsschulen zu führen konkretisiert. Hiernach ist den Schülerinnen und Schülern, die nicht nur
ausnahmsweise nachmittags Unterricht haben, die Einnahme eines Mittagessens oder eines
Mittagsimbisses zu ermöglichen. Der Schulträger muss hierbei sicherstellen, dass ein konkretes
Verpflegungsangebot vorliegt. Die Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule durch einen
Dritten (außerschulischer Träger, Eltern-/Mensaverein oder Caterer) sichergestellt werden.
Vorgehen der Verwaltung:
Das Thema Schulverpflegung wurde Ende 2015 von der Verwaltung in systematischer Form
bearbeitet. Seinerzeit existierten an nur drei Schulen vertragliche Grundlagen zwischen der Stadt
Aachen und dem jeweiligen Bewirtschafter (Maria-Montessori-Gesamtschule, Gesamtschule Brand,
Schulzentrum Laurensberg) in Form von Pachtverträgen.
Bei den anderen Mensen gab es durchweg keine vertraglichen Vereinbarungen, da mit Einführung
des Ganztagsunterrichts die Schulen das Verpflegungsangebot zunächst selbst sicherstellen sollten.
Dies wurde in den letzten Jahren immer wieder seitens einzelner Schulen bzw. in 2013 seitens der
Gymnasien sogar in einem gemeinsamen Schreiben bemängelt.
Die Abteilung Schule als Schulträger sah sich in o.g. Sinne zur Erbringung einer entsprechenden
Serviceleistung verpflichtet, so dass die Thematik aufgegriffen wurde, um insgesamt die
Schulverpflegung in Aachen zu beleuchten und an den aktuellen Standard anzupassen.
Im Rahmen der Recherchen wurden an diversen Stellen Informationen einholt:
Maßgebliche Hilfestellung gab es durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Die
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW ist eine von 16 Vernetzungsstellen bundesweit. Diese sind
Teil des von der Bundesregierung initiierten Nationalen Aktionsplans IN FORM– Deutschlands
Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW
ist bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelt. Sie wird aus Bundesmitteln und aus Mitteln der
Länderministerien für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für
Schule und Bildung gefördert. Unter ihrem Dach arbeiten landesweit Ernährungsfachkräfte mit
Unterstützung einer Pädagogin.
Seitens der Vernetzungsstelle wurden in den letzten Jahren diverse wegweisende Leitlinien zum
Thema Schulverpflegung veröffentlicht - unter anderem der "DGE-Qualitätsstandard für die
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 3/10
Schulverpflegung", welcher als Basis und Arbeitsgrundlage für die Entwicklung in diesem Bereich
anzusehen ist (DGE=Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.).
Bei verschiedenen Veranstaltungen der Vernetzungsstelle, an denen die Abteilung Schule
teilgenommen hatte, konnten sowohl durch die Vorträge der Referenten als auch im Austausch mit
Schulleitungen, Lehrer/innen, Caterern und Schüler/innen sowie anderen Schulträgern hinreichend
Informationen gesammelt werden, was den Bereich "Schulverpflegung" zwischenzeitlich ausmacht
und nach welchen Qualitätsstandards dieser optimal ausgerichtet wird. Eine dortige Mitarbeiterin
folgte gerne einer Einladung nach Aachen.
Darüber hinaus wurden im Austausch mit Vergleichskommunen - Münster und Recklinghausen als
"Vorreiter" auf dem Gebiet der Schulverpflegung - Erfahrungen aus den dortigen bisherigen
Ausschreibungen und Umsetzungen zusammengetragen, welche insgesamt das Vorhaben
bekräftigten, auch in Aachen die Schulverpflegung neu aufzustellen - im Sinne aller Beteiligten:
Schulen, Eltern/Schüler, Schulträger und Leistungsträger.
Während u.a. Teile der Ausschreibung in Recklinghausen als Grundlage für die
Leistungsbeschreibung in Aachen herangezogen wurden, wurde in Aachen eine andere
Vorgehensweise gewählt. Recklinghausen nimmt eine zentrale Beauftragung eines Caterers für alle
Standorte vor. Auch die Abrechnung wird zentral durchgeführt. Diese Vorgehensweise lässt jedoch
keine Bewertung der einzelnen Standorte zu. Die Annahme des Verpflegungsangebotes beispielweise
in den einzelnen Schulen wird nicht betrachtet. Schulische Besonderheiten können in der
Ausschreibung nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Die Stadt Münster hat als Vertragsform ebenfalls die Dienstleistungskonzession gewählt und nimmt
die Ausschreibung je Schule vor.
Beide Städte haben die Handreichungen und Leitfäden der Vernetzungsstelle Schulverpflegung für
ihre Ausschreibung herangezogen.
Die Ziele für die Pilotphase wurden wie folgt definiert:
1. Vertragliche Grundlage schaffen
Den Schulen soll angeboten werden, die Schulverpflegung seitens des Schulträgers vertraglich zu
gestalten, d.h. die Abteilung Schule als Schulträger entwickelt die Rahmenbedingungen unter
Beachtung und Hinzuziehung der aktuellen rechtlichen Grundlagen und diverser Erfahrungswerte.
Nach ausgiebiger Recherche kommt als Rechtsform nur die Dienstleistungskonzession in Frage:
Vorteil dabei ist, dass im Gegensatz zum Dienstleistungsauftrag der Bewirtschafter die Abrechnung
der Leistung mit den Schülern/Eltern selbst übernimmt und auch für das wirtschaftliche Risiko
haftet. Er erhält grundsätzlich keine Entlohnung seitens des Schulträgers. Die Räume der Mensa,
Geräte und Inventar werden hierbei unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der BuTLeistungen erfolgt ebenfalls unmittelbar durch den Bewirtschafter, eine Beteiligung des
Sekretariats an diesen Arbeiten entfällt.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 4/10
2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger festigen und öffentlich kommunizieren
Die Schulen sollen zum einen transparent in die vertragliche Gestaltung einbezogen werden. Zum
anderen sollen Rollen auch für die Zukunft klar definiert werden, indem Aufgaben und Erwartungen
für beide Seiten festgelegt werden:
Aufgabe der Schule soll z.B. sein, einen Schulverpflegungsausschuss einzurichten, welcher im
Qualitätsdialog mit dem Caterer bleibt und in einem laufenden Austausch mit dem Schulträger
steht. Der Schulverpflegungsausschuss hat folgende inhaltliche Aufgaben:
regelmäßige Reflexion des Kiosk- und Mensaangebotes
Entwicklung eines Schulkonzeptes zur Ernährungsbildung (Wertschätzung von
Lebensmitteln, nachhaltiger Konsum, Vermeidung von (Lebensmittel-)Abfällen …)
Das laufende Konfliktmanagement bzw. Beschwerdemanagement soll somit weitestgehend durch
die Schule übernommen werden; eine Beteiligung des Schulträgers erfolgt erst, wenn vertragliche
Änderungen oder eine Kündigung erforderlich werden oder eine Teilnahme seitens der Beteiligten
gewünscht ist.
3. Verpflegungsangebot an den Bedarf anpassen
Mit Blick auf die Nachfrage ist zu berücksichtigen, dass sich das Essverhalten von Jugendlichen
verändert hat: anstelle des klassischen "Tellergerichts" bevorzugen Schüler oft schnelles und
unkompliziertes Essen. Zwischenverpflegung und "Snacks", also "kleine Gerichte", gehören
deshalb inzwischen zum festen Bestandteil der Schulverpflegung.
Diese Essgewohnheiten wurden in den DGE-Qualitätsstandard eingearbeitet. Des Weiteren
berücksichtigt die Ausschreibung die Nachfrage der Schüler/innen. Der Schulverpflegungsausschuss soll hier ebenfalls Abhilfe schaffen, indem er aktiv an der Angebotsgestaltung mitarbeitet.
4. Verpflegungsangebot nach den DGE-Qualitätsstandards ausrichten
Durch die Etablierung des DGE-Qualitätsstandards ist inzwischen klar definiert, wie
Schulverpflegung gesund und auch nachhaltig gestaltet werden kann. Anhand eindeutiger
Vorgaben kann jeder Speiseplan problemlos auf die einzelnen Kriterien überprüft werden. Hygieneund Kennzeichnungsvorgaben sind ebenfalls enthalten. Diese Vorgaben wurden als verbindliche
Grundlage in die Ausschreibung aufgenommen.
5. Verbesserte Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Nach derzeitigem Eindruck begrenzen verschiedene Faktoren die Inanspruchnahme der BuTMittel. Zum einen ist oft die Kommunikation in der Schule schwierig, zum anderen scheinen die
formellen Voraussetzungen bzw. Abrechnungsformalitäten oft recht schwer umzusetzen zu sein.
Durch eine Übertragung der unmittelbaren Abrechnungszuständigkeit in Form eines bargeldlosen
Abrechnungssystems an den Caterer kann – so zeigen Beispiele aus Kommunen wie z.B.
Geilenkirchen – die Inanspruchnahme der BuT-Mittel aber zumindest insofern erhöht werden, als
dass zusätzliche Wege für die Leistungsberechtigten entfallen und dadurch die Antragstellung
einfacher gestaltet ist. Der ständige Austausch zwischen der Abteilung Schule und den
Leistungsträgern ist hierfür Voraussetzung.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 5/10
6. Erreichen einer Verpflegungsquote
Langfristig soll im Sekundarbereich eine Verpflegungsquote von 30 % im Bereich des
Mittagessens bzw. der Snackverpflegung erreicht werden.
Die Ziele sollen wie folgt umgesetzt werden:
Da eine Umsetzung der Ziele nicht unmittelbar auf die Vielzahl aller Schulen in Aachen erfolgen kann,
wurde überlegt, zunächst den Bereich der weiterführenden Schulen zu bedienen, da die
Grundschulen zumeist durch die Ganztagsbetriebe gut versorgt sind.
Da die Alkuin-Realschule bereits Verbesserungsbedarf bekundet hatte, entstand der Entschluss,
zunächst die drei Schulen der Schulform Realschulen als gemeinschaftliches Pilotprojekt zu
initiieren und die Schulverpflegung an diesen Schulen auszuschreiben.
Die Schulleiter/innen aller drei Schulen unterstützten das Projekt und wurden in diversen
persönlichen Gesprächen konkret über die Details der beabsichtigten Ausschreibung informiert. Da
verschiedentlich der Wunsch auf Einzelausschreibung geäußert wurde, wurde die Ausschreibung auf
drei einzelne Lose aufgeteilt. Die Schulleitungen haben das Leistungsverzeichnis zur Kenntnis
erhalten und sich inhaltlich damit einverstanden erklärt.
Das für die Ausschreibung erstellte Leistungsverzeichnis einschließlich Bewertungsbogen wurde von
zwei Mitarbeiterinnen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW gegengelesen und gemeinsam
wurden in einem Termin in Aachen verschiedene Stellen nachgebessert. Dank dieser Unterstützung
konnte eine rechtlich fundierte und sehr detaillierte Ausschreibung eingeleitet werden.
Es wurde vereinbart, dass der Schulträger sowie die Schule gemeinsam bewerten.
Ein entsprechend neuer Vertragsentwurf für die Dienstleistungskonzession wurde mit dem
Fachbereich Recht abgestimmt.
Erfahrungen aus der Praxis:
Während der Pilotphase der Realschulen war es auf Grund finanzieller Probleme und der Auslösung
des Mensavereins an der 4. Aachener Gesamtschule erforderlich bzw. seitens der Schule gewünscht,
ebenfalls eine Ausschreibung nach dem o.a. Verfahren vorzunehmen.
Da der bisherige Caterer am Schulzentrum Laurensberg altersbedingt die Bewirtschaftung der Mensa
aufgegeben hat, wurde auch hier auf Wunsch der beiden Schulen eine Ausschreibung vorgenommen.
Der neue Caterer hat zum 01.09.2018 den Betrieb aufgenommen. Vertragsgrundlage mit dem
vorherigen Caterer war ein Pachtvertrag. Dies wurde im Rahmen der neuen Ausschreibung in
Abstimmung mit dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen auf eine Dienstleistungskonzession
umgestellt.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 6/10
Die Umstellung der verbliebenen Pachtverhältnisse mit den Mensavereinen der Gesamtschule Brand
und der Maria-Montessori-Gesamtschule werden zum 01.01.2019 ebenfalls auf eine
Dienstleistungskonzession umgestellt.
Nach Abschluss der Ausschreibung im Bereich der Realschulen konnte ein Caterer gefunden werden.
Jedoch wurden die Verträge vorzeitig beendet. Die Schulen haben in diversen Gesprächen Kritik
geäußert, die jedoch nicht zu Verbesserungen geführt hat.
Aus diesem Grund wurde in 2017 eine neue Ausschreibung vorgenommen. Der neue Caterer hat
seine Arbeit zwischenzeitlich aufgenommen. Die Schulverpflegung erfolgt auch hier nicht reibungslos.
Am 27.09.2018 hat zuletzt ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern der drei Realschulen, der
Abteilung Schule und dem Caterer stattgefunden. Es wurden konkrete Maßnahmen vereinbart. Im
Januar 2019 wird ein weiteres Gespräch stattfinden, um die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu
überprüfen.
In der Folge kann der Schulträger nunmehr auf eine Vielzahl von Erfahrungswerten zurückgreifen. Die
unvorhersehbare Ausweitung des Pilotprojektes um die o.a. Schulen bot dem Schulträger zudem ein
breiteres Erfahrungsspektrum, da kleinere und größere Systeme sowie neue und etablierte Strukturen
betroffen waren. Zur Erstellung der Vorlage wurden Praxisberichte bei allen betroffenen Schulen
erbeten, die in diese Vorlage eingeflossen sind.
Die Resonanz auf die Ausschreibungen ist insgesamt zurückhaltend. Nach Rücksprache mit
verschiedenen Caterern werden die hohen Qualitäts-Anforderungen bemängelt. So müssen die
potenziellen Bewerber ein umfangreiches Angebot mit insgesamt acht Anlagen vorlegen, welche
verschiedene Aspekte umfasst, wie beispielsweise das Angebot und die Preisgestaltung, das
Personalmanagement, das Hygienekonzept oder das Bestell- und Abrechnungssystem. Die
umfangreiche Bewerbung und die hohen Anforderungen können durchaus eine Hürde für kleinere
Unternehmen darstellen.
Aus Sicht des Schulträgers sollten diese jedoch unbedingte Voraussetzung bei den Ausschreibungen
bleiben. Nur so kann ein qualitativ hochwertiges Essen angeboten und seitens des Schulträgers
kontrolliert werden.
Die einheitlichen Qualitätsstandards wurden seitens der Schulen als positiv bewertet. Jedoch wird
eine stärkere Kontrolle der Umsetzung gewünscht. Sofern eine Fortführung und Ausweitung des
Projektes beschlossen wird, wird die Abteilung Schule Maßnahmen zur Kontrolle und
Qualitätssicherung erarbeiten. Dies könnte beispielsweise durch die Beauftragung einer
Ökotrophologin erfolgen.
Bei den Realschulen wurde beispielsweise das Angebot ohne Rücksprache mit den Schulen
verändert. Insbesondere wurden ungesunde, jedoch gut verkäufliche Produkte, ins Sortiment
aufgenommen (bspw. Durstlöscher und Schnitzelbrötchen). Nachdem die Schulen auf diesen
Missstand aufmerksam gemacht haben, wurde seitens des Caterers auf die geringe Gewinnmarge bei
kleineren Systemen hingewiesen. Hier wird derzeit versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
So wurde seitens des Schulträgers angeregt, weitere, gesündere Getränke ins Sortiment
aufzunehmen und das Angebot mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam zu besprechen, um
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 7/10
die Qualitätsstandards auf der einen Seite einhalten zu können und auf der anderen Seite bestimmte
Absatzstärken zu gewährleisten.
Zunächst war vorgesehen, die Ausschreibungen in Lose aufzuteilen, um auch bei kleineren lokalen
Anbietern Interesse zu wecken. Dieser Effekt ist jedoch ausgeblieben. Bei dem Großteil der
Bewerbungen handelt es sich um große Anbieter im Bereich der Schulverpflegung.
Kleinere Systeme sind für Anbieter nicht attraktiv. Folglich war die Bewerberlage insbesondere bei
den Realschulen sehr gering. Seitens der Schulleitungen der Realschulen wurde die fehlende
Bewerberlage bemängelt. Für die nächste Ausschreibung wird von einer Aufteilung in Lose
abgesehen. Vielmehr besteht die Überlegung die kleinen Systeme mit größeren Systemen zu
koppeln, um so die Bewerberlage zu verbessern.
Während der Pilotphase wurden regelmäßig Gespräche mit den Schulen und dem Caterer geführt.
Seitens des Schulträgers wurde festgestellt, dass der Austausch bzw. die Kommunikation bei
Vorhandensein eines Mensaausschusses regelmäßiger und optimierter erfolgt. Das laufende
Beschwerdemanagement kann hierüber abgewickelt werden. Hierdurch werden insbesondere die
Schulleitungen entlastet.
Dieser Effekt konnte auch bei der Vorbereitung der Ausschreibung am Schulzentrum Laurensberg
festgestellt werden. Hier haben sich die Mitglieder des Mensaausschusses sehr stark in die inhaltliche
Ausgestaltung der Ausschreibung eingebracht. So wurde der Wunsch geäußert, dass die Frischküche
das favorisierte Verpflegungssystem sein soll. Hier wurde eine entsprechende Anpassung der
Ausschreibung und des Bewertungsschemas vorgenommen. In der Folge konnte laut Stellungnahme
der beiden Schulen eine Verbesserung der Qualität des Essens festgestellt werden.
Die Berücksichtigung von schulindividuellen Besonderheiten konnten bei den Ausschreibungen der
Realschulen und der 4. Aachener Gesamtschule noch nicht so stark berücksichtigt werden. In der
Folge wurde seitens der Schülerschaft der 4. Aachener Gesamtschule der Wunsch geäußert, dass
mehr Kriterien aufgenommen werden, die Anbieter von Bio-Produkten konkurrenzfähiger zu machen.
Dies wird der Schulträger bei der nächsten Ausschreibung in 2019 im engen Austausch mit der
Schule erarbeiten.
Auch die Ausschreibung der Realschulen muss überarbeitet werden. So wurde seitens der Schulen
ebenfalls der Wunsch geäußert, lokale Besonderheiten im stärkeren Maße zu berücksichtigen.
Weiterhin ist festzustellen, dass die Problemlagen je nach Schule sehr unterschiedlich sind.
Probleme gibt es derzeit bei der Abrechnung der BuT-Mittel. Hier wird seitens der Abteilung Schule
mit den zuständigen Stellen und den Caterern eine zeitnahe Lösung avisiert.
In einem weiteren Schritt sollen auch erfolgreiche Modelle in anderen Kommunen herangezogen
werden, wie beispielsweise die You-Card der Stadt Hamm. Hierbei handelt es sich um eine
Abrechnungslösung, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket einfacher in Anspruch nehmen
zu können.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 8/10
Eine Schule hat die Ausstattung ihrer Mensa bemängelt. Hier wurde durch verschiedene Maßnahmen
(neuer Anstrich, Anschaffung neuer Geräte oder Austausch durch bessere gebrauchte Geräte)
versucht, die Mensaräumlichkeiten aufzuwerten.
Fazit:
Es bleibt festzuhalten, dass sich die Dienstleistungskonzession als Vertragsform in der Praxis bewährt
hat. Hierdurch werden verbindliche und einheitliche Rahmenbedingungen festgelegt. Die vertragliche
Grundlage ermöglicht erstmalig auch die ordnungsgemäße Beendigung der Verträge.
Mit der Umstellung der Pachtverträgen am Schulzentrum Laurensberg, der Gesamtschule Brand und
der Maria-Montessori-Gesamtschule existiert nunmehr ein einheitliches Regelwerk.
Seitens der Schulen wurde die Abwicklung der Vertragsmodalitäten durch den Schulträger als positiv
bewertet. Hierdurch werden insbesondere Schulleitungen und Verwaltung der Schulen entlastet.
Des Weiteren empfiehlt es sich die Mensaräumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, um
ein qualitatives Angebot zu moderaten Preisen auf der einen Seite und die Wirtschaftlichkeit des
Unternehmens auf der anderen Seite sicherzustellen.
Ferner ist in den Verträgen der Umgang mit dem Inventar und der Ausstattung klar geregelt. Der
Schulträger hat festgestellt, dass dies an anderen Schulen ohne vertragliche Regelung immer wieder
zu Problemen führt (bspw. wer bezahlt einen durch das Personal des Caterers verursachten
Schaden? Wer bezahlt abhanden gekommenes Kleininventar?, etc.).
Im Rahmen der Ausschreibung hat sich herausgestellt, dass es zwischenzeitlich bei den Caterern
Usus ist, die Schulverpflegung als „Gesamtpaket“ (Frühstück, Mittagessen, Zwischen- und
Snackverpflegung, Kioskbetrieb) anzubieten.
Jedoch entsteht bei jeder Umstellung auf einen neuen Caterer ein erhöhter Regelungs- und
Kommunikationsbedarf. Dies erfordert in dieser Interimszeit ein gewisses Verständnis seitens der
Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulen.
Auf Grund des Feedbacks der Schulen wird das erstellte Leistungsverzeichnis positiv
wahrgenommen. Den Schulen ist wichtig, dass Besonderheiten und Wünsche Berücksichtigung
finden. Da es sich nicht um ein starres Leistungsverzeichnis handelt, sind Anpassungen jederzeit
möglich. Ebenfalls wurde positiv aufgenommen, dass die Schulen bei der Bewertung der Angebote
mit einbezogen werden.
Seit Einführung der Dienstleitungskonzession wurde bislang bei einem Caterer festgestellt, dass die
Qualität nicht eingehalten wurde. Der Schulträger erhofft sich durch die Fortführung der
Vorgehensweise, dass sich zukünftig die qualitativ hochwertig arbeitenden Caterer durchsetzen.
Sollte die Dienstleistungskonzession zukünftig auf Grund von Mängeln seitens des Schulträgers
gekündigt werden, besteht die Möglichkeit die Bewerbung, bei Vorliegen einer entsprechenden
Begründung, bei der nächsten Ausschreibung auszuschließen.
Dennoch sei darauf hingewiesen, dass die Mitarbeit vor Ort in den Schulen unabdingbare
Voraussetzung für das Gelingen der Schulverpflegung ist. Hier hat sich in der Praxis die Bildung von
Mensaausschüssen bewährt, da hier das laufende Beschwerdemanagement weitestgehend
abgewickelt werden kann.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 9/10
Die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Schulverpflegung ist an größeren Systemen einfacher.
So konnten trotz des Wechsels der Caterer an der 4. Aachener Gesamtschule sowie am
Schulzentrum Laurensberg die Essenszahlen beibehalten werden und die avisierte
Verpflegungsquote erreicht werden.
An kleineren Systemen ist die Bewerberlage sehr schlecht. Das Beschwerdemanagement war an
allen drei Schulen sehr hoch. Der Schulträger erhofft sich durch eine gebündelte Ausschreibung (ohne
Lose) die Realschulen bei einer neuen Ausschreibung stärken zu können. Zudem sollten die
Ausschreibungen an der 4. Aachener Gesamtschulen und den Realschulen individualisiert werden.
Die Abwicklung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt derzeit noch nicht reibungslos
und muss weiter optimiert werden. Durch die Einführung der Bezahlung per Chip an den Realschulen
und am Schulzentrum Laurensberg erhofft sich der Schulträger eine Verbesserung und Steigerung
der Anträge.
Weitere Vorgehensweise:
Trotz verschiedener Problemstellungen während der Pilotphase, kann aus Sicht des Schulträgers nur
über die beschriebene Vorgehensweise eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung sichergestellt
werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die neuen Regelungen in einem nächsten Schritt auf
andere Schulformen auszuweiten.
Während der Pilotphase wurde bereits Interesse von vier Gymnasien und einer Hauptschule
signalisiert, sodass eine Ausweitung des Projektes auf diese Schulen seitens der Verwaltung als
nächstes avisiert wird.
Vorlage FB 45/0559/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2018
Seite: 10/10