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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Bauausschusses Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
249 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Bauausschusses Straßen) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Bauausschusses Straßen) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Bauausschusses Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 534/2018 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 29.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Termin 29.11.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.12.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Bauausschusses Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 in der Ratssitzung am 09.10.2018 ausgehändigt. Erläuterungen des Amtes -10- zum zusätzlichen Personalbedarf: Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe Bauverwaltung Straßen/ Buchhaltung Abteilung 65.0 Produkt 120541010 Sachbearbeiterin Friedhofs- und Bestattungsbetrieb – A 10 Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es gilt Bestattungspflicht im Rahmen der sehr engen, verbindlichen Vorgaben des Bestattungsrechtes. Hierbei sind besondere Abläufe und Fristen zwingend einzuhalten. Für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Bestattungsbetriebes, die Korrespondenz mit Bestattern, die Beratung von Hinterbliebenen und Trauernden, sowie für die notwendige Abstimmung und Administration mit beteiligten Behörden und Dritten (z.B. Krematorien, Bestattungsdienstleister) ist eine bedarfsgerechte personelle Besetzung in der Friedhofsverwaltung unabdingbar. Eine regelmäßige Besetzung und Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung ist grundsätzlich zu gewährleisten, kurzfristige und im Regelfall unaufschiebbare Entscheidungen sind zu treffen. Der sensible Aufgabenbereich mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit wird zur Zeit nur eingeschränkt und in der Hauptsache nur vormittags durch zwei Teilzeitkräfte (21 Std. und 26 Std./Woche) abgedeckt. Nachmittags ist dieser Aufgabenbereich gegenwärtig unbesetzt, nachdem eine vormals bis 2017 vorhandene Vollzeitstelle bis dato vorübergehend nur durch eine Teilzeitstelle ersetzt wurde. Dies führt regelmäßig zu Kritik und Beschwerden. Da eine der beiden derzeitigen Stelleninhaberinnen wegen Versetzung in den Ruhestand bereits Ende Januar 2019 kurzfristig aus dem Dienst ausscheiden wird, ist in diesem Zusammenhang eine Stellennachbesetzung unter Vorsehung einer Vollzeitstelle für dringend geboten. Der empfindsame Bestattungsbetrieb verlangt ganztägige Erreichbarkeit und besondere, adäquate Service- und Beratungsleistungen. Überdies bedingen die spezifischen Stellenanforderungen und Aufgabenstellungen ein Mindestmaß an Einarbeitung. Straßenunterhaltung Abteilung -65.3Produkt 120541020 Verkehrslenkung/verkehrsrechtliche Anordnungen E 10 In der Abteilung -65.3- ist im Aufgabenbereich „Verkehrslenkung/verkehrsrechtliche Anordnungen“ aus sachlichen und fürsorgerischen Gründen dringend die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle geboten. Menge und Umfang des Arbeitsbereiches sowie laufende Großprojekte (Masterplan Liblar) können mit der derzeit hierfür vorhandenen Personalressource nicht mehr abgedeckt und gewährleistet werden. Eine hinreichende Vertretung des bisherigen Stelleninhabers im Fall von Krankheit/Urlaub ist zur Zeit nicht gewährleistet. Überdies sollte er gebotener Weise entlastet werden. Das Antragsaufkommen hat sich gerade im Bereich Verkehrslenkung in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Verkehrsschauen vor Ort zur Abstimmung mit Beteiligten im Zuge verkehrsrechtlicher Anordnungen, die turnusmäßig jährlich zu organisieren und abzuhalten sind, konnten kapazitär bereits seit Jahren nicht mehr durchgeführt werden. Entsprechend hat inzwischen auch der Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde auf die über Jahre ausgebliebenen Verkehrsschauen hingewiesen und eine zeitnahe Durchführung nahe gelegt. Eine zeitgerechte Bearbeitung und Beantwortung aller Aufgaben und Anforderungen ist nicht mehr gewährleistet. Dies zeigt sich so auch im Beschwerdemanagement. Vor diesem Hintergrund soll für den Aufgabenbereich eine zusätzliche „Verwaltungsstelle“ mit einer Eingruppierung im Bereich der Entgeltgruppe 10 geschaffen werden. Der Aufgabenbereich umfasst und beinhaltet insgesamt im Wesentlichen: -2- - - Bearbeitung von Anfragen, Anliegen und Anträgen in Bezug auf verkehrsrechtliche Anordnungen (VB-Maßnahmen, Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr) Abstimmung vorgesehener oder Änderung vorhandener verkehrsrechtlicher Maßnahmen mit den verkehrslenkenden Behörden (Landesbetrieb Straßen, Rhein-Erft-Kreis, Kreispolizeibehörde) und sonstigen Beteiligten Bearbeitung und Erstellung von Gremienvorlagen Betreuung der städtischen Lichtsignalanlagen Abstimmung von Verkehrsleitsystemen - Bearbeitung von Zuschussanträgen für Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Funktion des städtischen Fahrradbeauftragten Organisation und Durchführung von Verkehrsschauen Kontrolle der verkehrsrechtlichen Anordnungen Regelmäßige Sichtung der vorhandenen Beschilderung im Stadtgebiet Vertretung im Aufgabenbereich der Straßenunterhaltung - Mit Schaffung einer zusätzlichen Stelle soll der Aufgabenbereich insgesamt aufgeteilt und eine neue Stellenstruktur geschaffen werden. Überdies soll der zusätzlichen Stelle auch die Funktion des 1. Schriftführers im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr zugewiesen werden (Erstellung TO, Vorbereitung der Sitzungen, Schriftführung etc.). Dies macht vor allem auch deshalb Sinn, weil das Gros der aus dem Bereich -65- zu fertigenden Vorlagen für diesen Fachausschuss den vor aufgezeigten Aufgabenbereich betrifft und diesem zuzuordnen ist. So könnte auch der bisherige Schriftführer im Bauausschuss Straßen und zusätzlich die Funktion der Schriftführung im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wahrnimmt, entlastet werden. Produkt 120545020 Sachbearbeiter/in Reinigungskolonne/ Winterdienst E 9a Die Nachbesetzung der Stelle infolge des internen Stellenwechsels der bisherigen Mitarbeiterin war es sachgerecht und begründet, die Stellenbeschreibung und Stellenbewertung eingetretenen Veränderungen im Anforderungs- und Stellenprofil anzupassen. Der Wechsel der Stelleninhaberin wurde zum Anlass genommen, die Stellenstruktur und die mit der Stelle verknüpften Anforderungen neu zu beurteilen. Die Aufgabenanforderungen der Organisation, Durchführung und Leitung der Straßenreinigung, des Winterdienstes und der Städtischen Reinigungstruppe sind in Bezug auf die Einhaltung und Sicherstellung der städtischen Verkehrssicherungspflichten sowie in Anbetracht der sehr großen Außenwirkung der Arbeitsergebnisse sind nach der Bewertung der Bewertungskommission der Entgeltgruppe E 9a entsprechend. In Vertretung (Knips) -3-