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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
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Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 538/2018 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 14.11.2018 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 27.11.2018 vorberatend 04.12.2018 beschließend Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 in der Ratssitzung am 09.10.2018 ausgehändigt. Erläuterungen des Amtes -10- zum zusätzlichen Personalbedarf: Stabstelle Wirtschaftsförderung Produkt 150571010 Wirtschaftsförderung und Tourismus Der Leiter des Eigenbetriebes Immobilien, der zurzeit auch gleichzeitig die Stabsstelle Wirtschaftsförderung leitet, wird zum Ende des Jahres 2018 seinen aktiven Dienst bei der Stadt Erftstadt beenden. Zukünftig wird die Leitung der Stabstelle der Wirtschaftsförderung eigenständig besetzt sein. Entsprechend der Ausschreibung der Stelle ist in den Stellenplan 2019 die Option einer Anhebung der Stelle nach der Entgeltgruppe E 14 nach vorheriger Vorlage eines Erfahrungsberichtes und vollumfänglicher Übernahme der Kernaufgaben der Wirtschaftsförderung sowie etwaiger Erweiterung der Tätigkeiten bereits eingestellt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Stadt Erftstadt als Wirtschaftsstandort und der damit verbundenen Zunahme von Aufgabenfeldern und Arbeitsaufkommen wird in der Stabstelle Wirtschaftsförderung im Jahr 2019 eine zusätzliche Stelle im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst eingerichtet. Sie dient zum einen der gezielten Unterstützung und Entlastung der bisherigen Stabstelle und zum anderen der Erledigung der zusätzlich von der Politik zwingend geforderten umfänglichen Berichterstattung bezüglich der Tätigkeiten der städtischen Wirtschaftsförderung. Hiermit ist es möglich, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung innerhalb der Stabstelle zum Teil neu zu strukturieren und wichtige Schwerpunktaufgaben wie z.B. die Bestandspflege und die Unternehmensakquise zu verstärken. Es ist beabsichtigt, eine Stelle Sachbearbeitung einzurichten, die nach der Bewertung der Tätigkeiten durch die Bewertungskommission vorerst der E 8 zuzuordnen ist. Umwelt- und Planungsamt Produkt 130554010 Natur- und Umweltschutz Abteilungsleitung 612 Der Abteilungsleitung 61.2 wurden zusätzliche Aufgaben zugeordnet, die mit einer Erhöhung der Verantwortung einhergehen. Durch die Zusammenlegung der Bereiche 61 und 63 gewinnt die Abteilungsleitung zusätzlich an Bedeutung. Gemäß KGSt- Gutachten sind Abteilungsleitungen im Planungsbereich für Städte der Größe der Stadt Erftstadt nach E 13 einzustufen. Außerdem ist 61.2 seit dem vergangenen Jahr mit folgenden weiteren Aufgabenfeldern betraut worden: - Übernahme der Aufgaben Parke vom ehem. Eigenbetrieb Grünflächen-Straßen Dies umfasst die Betreuung folgender Parkanlagen: Schlosspark Gracht Liblar, Schlosspark Lechenich, Gesundheitsgarten Frauenthal, Stadtgarten Liblar. Hierzu wird eine weitere Stelle im Herbst 2018 (Gartenbautechniker) besetzt. Bei 3 Parkanlagen sind aktive Fördervereine vorhanden, die die Pflegearbeiten unterstützen, aber von Seiten der Verwaltung auch einer intensiven Betreuung bedürfen. - Unterstützung von -65- bei der Betreuung städtischer Gewässer Aufgrund der Klimaänderungen wird die Kontrolle und Betreuung der stehenden Gewässer immer wichtiger. Aufgrund intensiver Maßnahmen (Kontrolle, Belüftung, Einleitung von Frischwasser etc.) konnte im Sommer 2018 bisher das Umkippen einzelner Gewässer (incl. Fischsterben) vermieden werden. -2- - Übernahme der Funktion des Hochwasserbeauftragten Koordinationsfunktion in den Themenbereichen Starkregenereignisse/ Hochwasser/ Hochwasservorsorgemaßnahmen sowie Klimaschutzvorsorge (seit 2016/17) - Übernahme der Aufgabe ‚Baumkommission‘ von -65Die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Umsetzung von Maßnahmen der eingesetzten Baumkommission (Ortsbürgermeister, Fraktionen etc.) wurde im Frühjahr 2018 auf 65.2- übertragen. Der Stelleninhaber verfügt über ein Wissenschaftliches Hochschulstudium und eine 30jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, davon fast 25 Jahre als stellvertretender Amtsleiter. Im Rahmen der Neubesetzung der Amtsleitung im Jahr 2015 war er über Monate mit der Leitung von 61 betraut. Auf Grundlage der o.g. Aufgabenübertragungen wird die Amtsleitung eine neue Arbeitsplatzbeschreibung zur Bewertung vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass diese zu einer Höhergruppierung der Stelle führt. Entsprechend ist dies für den Stellenplan zu berücksichtigen. Produkt 090511010 Stadtplaner/in Teilzeit (18,5 Stunden) E 11 Zwei Mitarbeiterinnen sind bzw. werden im Umwelt- und Planungsamt stundenweise fest und stundenweise befristet angestellt. Die Befristung begründet sich dadurch, dass das Stundenkontingent sich aus der Vertretung einer Kollegin aus dem Bauordnungsamt, die seit Längerem in Teilzeit arbeitet. Ein aktueller Antrag derselbigen Mitarbeiterin auf Reduzierung auf 20,5 Stunden pro Woche liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass sie in nächster Zeit ihre Arbeitszeit nicht wieder erhöhen wird. Die Berücksichtigung der halben Stelle dient der Entfristung der Stundenkontingente der befristet Beschäftigten, um diese dauerhaft an die Stadt Erftstadt zu binden. Produkt 130554010 Baumkontrolleur/ Gartenbautechniker E 8 In dem Bereich Grünflächen ist z.Zt. ein Mitarbeiter (Vollzeit) mit der Aufgabe‚ Verkehrssicherungspflicht - Bäume‘ beschäftigt. Die Aufgabe umfasst die Baumkontrolle, die Beauftragung und Kontrolle entsprechender Sicherungs- bzw. Fällmassnahmen. Aufgrund der hohen Zahl der zu begutachtenden Bäume erfolgt bei Bedarf die Beauftragung eines externen Büros zur Baumbegutachtung. Die Beauftragung und Kontrolle der von diesem externen Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt durch den o.g. städtischen Mitarbeiter. Aufgrund der sich ändernden klimatischen Rahmenbedingungen (abschnittweise Trockenperioden, Zunahme der Sturmereignisse) ist in den kommenden Jahren verstärkt mit Schäden am vorhandenen Altbaumbestand zu rechnen. Die aktuellen, aber insbesondere die zu erwartenden Arbeitsmengen sind mit der bisherigen Personalsituation – auch unter Einbeziehung eines externen Gutachters- nicht zu leisten. Es ist deswegen zu befürchten, dass sich im Arbeitsbereich Parke, aber auch übergreifend in den Bereichen Friedhöfe und Grünanlagen kurz- bis mittelfristig ein Kontroll- und Umsetzungsdefizit der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen ‚Bäume‘ ergibt. Damit verbunden sind besondere Haftungs- und Schadenersatz-risiken der Stadt Erftstadt. Durch die Einrichtung einer weiteren Stelle mit der geforderten Zusatzqualifikation ‚Baumgutachter‘ erfolgt auch eine gesicherte Fortführung der Aufgabe im Krankheits- bzw. Urlaubsfall. Zur Wah-3- rung einer sicheren Kontinuität sind solche Vertretungsmöglichkeiten nur sehr begrenzt durch externe Vergaben möglich. In Erftstadt ist das ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung insbesondere im ‚Grünen Bereich‘ sehr hoch. Dies zeigt sich an dem hohen Engagement in den auf ortsteilebene agierenden Gartenbau- und Verschönerungsvereinen, den Parkvereinen (Förderverein Schlosspark Gracht, Freundes- und Förderkreis Lechenicher Schlosspark und Gesundheitsgarten Erftstadt-Frauenthal) sowie Bürgerinnen und Bürgern, die angrenzende öffentliche Grundstücke oder Anlagen mit betreuen. Eine zentrale fachliche Anlaufstelle im Grünflächen- und Parkbereich für diese engagierten Bürgerinnen und Bürgern in der Verwaltung fehlt bisher. Mit der neuen Stelle sollen die im Grünflächenbereich vorhandenen Personaldefizite aufgefangen werden. Die Zuständigkeit für die Betreuung der Parkanalagen wurde von 6 in Abstimmung mit 1 im letzten Jahr neu geordnet und entsprechend verfügt. Entsprechend der Vergütung des anderweitigen Baumkontrolleurs im Amt 65 ist eine Bewertung nach E 8 eingestellt. Produkt 130554010 Landschaftsplaner/in E 11 Analog zu der Menge der Bauleitplanungen und der Baugenehmigungen ist auch der Aufwand für die Erstellung von Landschaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzrechtlichen Prüfungen gestiegen. Zur Bewältigung der Aufgaben wird eine Stelle für ein/e Diplom- Ingenieur/in Landschaftsplanung beantragt. Produkt 130554010 Mitarbeiter/in Umweltbildung E 10 Die Teilnahme der Bürgerschaft an der Gestaltung und Entwicklung der Stadt Erftstadt hat sich aufgrund wandelnder Partizipationsprozesse in den letzten Jahren deutlich verändert. Ohne eine fundierte Darstellung von Grundlagen über Boden, Wasser, Luft und Lebensräume von Tieren und Pflanzen ist lokaler Umwelt- und Naturschutz, aber auch die Begründung kommunaler und übergeordneter Planungen nur noch schwer realisierbar. Klimaveränderung und Energiewende und die in diesem Rahmen erforderlichen kommunalen Vorsorgemaßnahmen (Klimawandelvorsorgestrategie, Schutz vor Extremwetter-ereignissen, Erneuerbare Energien etc.) sind aktuell besonders wichtige Bildungsthemen. Deutliche Veränderungen der Biodiversität (Insektensterben etc.) mit den auf kommunaler Ebene erforderlichen Gegenmaßnahmen kommen hinzu. Dieser Aufgabe haben sich der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Erftstadt in enger Kooperation mit dem Naturpark Rheinland und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft im Rahmen der ‚Nationalen Strategie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)‘ gestellt. Das beginnt bei der Grundlagenvermittlung in den Kindergärten (‚Haus der Kleinen Forscher‘) und geht bis zu Schulprogrammen und Erwachsenenbildungsveranstaltungen in den beiden Naturpark-zentren. Durch das vom Land geförderte und beim Naturpark Rheinland angesiedelte ‚Regionale Umweltbildungszentrum‘ ist eine Netzwerksstruktur geschaffen worden, die die Zahl der nachgefragten Umweltbildungsveranstaltungen kontinuierlich hat ansteigen lassen. Die in den nächsten Jahren anstehenden größeren Renaturierungsprojekte im Bereich der Erft (Gymnich, Friesheim-Niederberg, Liblar-Bliesheim) werden insbesondere den lokalen Partizipati-4- onsaufwand nochmals erhöhen. Schnittmengen mit städtischen Planungen und Regionalprojekten, bei denen die Stadt Erftstadt mitarbeitet (z.B. LEADER), sind vielfältig vorhanden. Wichtige Diskussions- und Kooperationspartner sind dabei die ehrenamtlich tätigen Umwelt- und Naturschutzverbände. Durch eine lange Zusammenarbeit in den Projekten Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, Schlossparken etc. ist, ausgehend von dem 1991 gegründeten Umweltgesprächskreis eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewachsen. Die sich hieraus ergebenden Synergien gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln. Mit der neuen Stelle sollen die vorhandenen Kooperationen gefestigt und weiter ausgebaut, sowie die sich stark entwickelte Nachfrage nach Umweltbildungsveranstaltungen in enger Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt qualifiziert befriedigt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen diese Aufgaben bisher zugewachsen sind, werden durch die neue Stelle entsprechend entlastet. Nach der Bewertung der Bewertungskommission ist hier zunächst von Tätigkeiten nach E 10 auszugehen. Zusätzlicher Stellenbedarf bei 61 kann mit der Planung für eine Technische Hochschule ergeben. Dieser steht in Abhängigkeit von den organisatorischen Rahmenbedingungen. Produkt 100521020 und Produkt 100521030 Bauaufsicht, Bauordnung Abteilungsleitung 61.4 A 13 Durch die Zusammenlegung der Ämter 61 und 63 gewinnt die Abteilungsleitung Bauordnung an Bedeutung. Gemäß KGSt-Gutachten ist die Abteilungsleitung Bauordnung für Gemeinden der Größe der Stadt Erftstadt (GK4) nach A 13 einzustufen. Die frühere Bewertung der Stelle der stellvertretenden Amtsleiterin und Abteilungsleiterin in 2013 war deshalb im Ergebnis von A 12 ausgegangen, weil im Gegensatz zum KGSt- Gutachten noch ein direkter Amtsleiter für den Bereich Bauaufsicht vorhanden war, der einen Großteil auch der inhaltlichen und Personalverantwortung auf sich gezogen hat. Nach dem Ergebnis der Beratung der Bewertungskommission in der 138. Sitzung ist eine Höherbewertung nach der Vorlage einer aktuellen Arbeitsplatzbeschreibung nach der vollzogenen Verschmelzung der Ämter überwiegend wahrscheinlich. Architekt/in E 11 Das Arbeitsaufkommen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, ein weiterer Anstieg in den nächsten Jahren ist vor dem Hintergrund des aktuellen Baubooms (der den Prognosen zufolge in den nächsten Jahren weiter anhalten wird), der erforderlichen Entlastung der Abteilungsleitung und mit der Umsetzung der aktuellen Planungen zu erwarten. Die Fallzahlen im für das Laufende Jahr überstiegen bereits im August die der vergangenen Jahre. Daher ist die qualifizierte Verstärkung der Abteilung Bauordnung erforderlich. Sachbearbeitung amtsbezogenen IT A 10 Die weitere absehbare Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren hat höhere Ansprüche an die Wertigkeit der Stelle. Durch den Aufstieg von Herrn Inden, der tiefe Einblicke in das bisherige System hat, soll sichergestellt werden, dass er mit seinen Kenntnissen im Amt verbleibt. Die Stelle ist aktuell in der Bewertungskommission auf eine Besoldung nach A 10 angehoben worden. -5- In Vertretung (Knips) -6-