Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 97/2016 3. Ergänzung
Az.: -2-
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 07.11.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Knips Kämmerer
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
27.11.2018
vorberatend
11.12.2018
beschließend
Gründung einer Entsorgungsgesellschaft in der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Erftstadt bereitet wie auch schon im Jahr 2014/2015 eine EU-weite Vergabe der
Entsorgungsdienstleistung vor und stimmt diesen Vorschlag mit den politischen Gremien
ab.
2. Die Stadt Erftstadt bereitet die Vergabe eines PPP-Modells mit einem Betriebsstandort im
Umkreis von 20 Kilometern um Erftstadt vor. Die Vorbereitung eines PPP-Modells kann nur
im Zusammenhang mit der Ergänzung zum Beschlussvorschlag 1 und 2 gefasst werden.
Ergänzung zu Beschlussvorschlag 1 und 2.
Die Stadt Erftstadt wird ermächtigt, den bestehenden Vertrag über die Entsorgungsdienstleistung um ein Jahr zu verlängern.
Begründung:
Beschlussvorschlag 1:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.03.2015 die EU-weite Ausschreibung der
Entsorgungsdienstleistung an einen örtlichen Dienstleister vergeben. Der Vertrag endet am
31.12.2020. Wenn dieser Vertrag nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird, kann der Vertrag um
weitere 12 Monate fortgeführt werden. Der Ratsbeschluss sieht keine Verlängerungsoption vor. Da
jedoch noch eine weitere Optionen der Abfallentsorgung überprüft wird, vgl. Beschlussvorschlag 2
und Antrag 40/2015, würde ich eine mögliche einjährige Verlängerung empfehlen. Durch eine Verlängerung entstehen keinerlei Risiken.
Vorteile einer erneuten EU-weiten Vergabe liegen sicherlich darin, dass auf gesetzliche und politische Veränderungen immer wieder zeitnah reagiert werden kann. Die EU-weite Vergabe ist auch
ein transparentes und marktgerechtes Verfahren für die Kommune. Die Nachteile sind sicherlich
darin zu sehen, dass alle 5 bis 8 Jahre ein Ausschreibungsverfahren (ca. 20T Euro) gestartet werden muss und aufgrund der geringen Anzahl von Anbietern Preissteigerungen damit verbunden
sind. Diese Preissteigerungen belasten jedoch nicht den Haushalt, sondern werden über den Gebührenhaushalt der Abfallentsorgung gedeckt.
Beschlussvorschlag 2:
Aufgrund der derzeitigen Marktlage soll die Möglichkeit zur Umsetzung eines PPP-Modells angegangen werden. Die Umsetzung eines entsprechenden PPP-Modells zeichnet sich durch folgende
Eckpunkte aus:
Anhand der Regelungen eines i.d.R. EU-weiten Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV erfolgt die
Vergabe an einen entsprechenden Bewerber. Die Bewerber müssen einen erforderlichen Betriebshof nachweisen. Da innerhalb der Stadt keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt werden können, muss sich die Grundstücksfläche in einem maximalen Radius von 20 Kilometern befinden. Ansonsten ist eine diskriminierungsfreie Vergabe nicht möglich. Anschließend muss mit
den Bietern der gemeinsame Gesellschaftervertrag und der abzuschließende Entsorgungsvertrag
im Rahmen der PPP-Gesellschaft verhandelt werden. Erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens
kann die gemeinsame Gesellschaft formal gegründet werden. Die Umsetzung eines solchen Verfahrens dauert knapp 2 Jahre. Es ist daher erforderlich, den derzeitigen Vertrag um ein Jahr verlängern zu dürfen.
Vorteile einer solchen Vorgehensweise liegen sicherlich darin, dass die Ertragskraft der Stadt gesteigert und Vermögen entwickelt werden kann. Nachteile eines solchen Verfahrens sind die Kosten des Ausschreibungsverfahrens von min. 100.000 Euro, die jedoch den zukünftigen Aufwand
der EU-weiten Vergabe der Entsorgungsdienstleistung (vgl. Beschlussvorschlag 1) reduzieren
werden. Bei der vertraglichen Verhandlung ist auch zu entscheiden, ob der Vertrag eher detailliert
oder eher grundsätzlich vereinbart wird. Eine detaillierte Gestaltung erlaubt eine größere Kostensicherheit seitens der Stadt, kann aber auch nicht wesentlich geändert werden. Eine grundsätzliche
Gestaltung ermöglicht im gesetzlichen Rahmen eine höhere Flexibilität, jedoch nur eine geringere
Kostensicherheit.
-2-
Sollte der Beschlussvorschlag 2 (PPP-Modell) favorisiert werden, empfehle ich eine sofortige Umsetzung. Nur so kann ein vorteilhaftes Ausschreibungsverfahren im Sinne der Stadt Erftstadt
durchgeführt werden.
In Vertretung
(Knips)
-3-