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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Volkshochschule in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 617/2018 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.11.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.11.2018 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Volkshochschule in Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 800,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: EB Immobilien Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Sommerlinden (Tilia platyphyllos) auf dem Grundstück der Volkshochschule, Carl-Schurz-Straße 23, Erftstadt-Liblar, wird laut § 6 b) und d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die im beigefügten Plan mit A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-A gekennzeichnete Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Liblar, Flur 12, Flurstück 498, Am Hahnacker, wurde an die Colonia Kids GmbH & Co. KG, Köln, zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte veräußert. Der verbleibende Abstand zwischen der neuen Grundstücksgrenze „Kindertagesstätte“ und dem vorhandenen Pflanzbeet ist nicht ausreichend um eine Zufahrt mit PKW sowie Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen zu gewährleisten. Ein Teilbereich der bisherigen Zufahrt befindet sich im neuen Grundstück Kindertagesstätte. Das verbleibende städtische Grundstück weist grundsätzlich eine ausreichende Breite aus, wenn das vorhandene Pflanzbeet mit den beiden in dem Pflanzbeet befindlichen Bäumen zurückgebaut wird. Die rückwärtige Zufahrts- und Parkmöglichkeit über die Straße Am Hahnacker zur Volkshochschule ist daher neu zu planen und herzurichten. (Anlage 1) Bei den in dem Pflanzbeet befindlichen Bäumen handelt es sich um zwei Sommerlinden (Tilia platyphyllos) mit einem Stammumfang von 143 cm und 226 cm (zweistämmig 146 cm + 80 cm). Beide Bäume unterliegen aufgrund ihrer Gattung und des vorhandenen Stammumfanges der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt. (Anlage 2) Die beiden Bäume weisen aufgrund ihres nahen Standortes an der bisherigen Zufahrt bereits jetzt Anfahrschäden auf. Hinzu kommen ebenfalls Schäden an den Zwieseln. Die zweistämmige Linde hat zusätzlich einen Säbelwuchs und somit eine Neigung hin zur bisherigen Zufahrt. (Anlage 3) Eine Prüfung hat ergeben, dass es keine alternative Möglichkeit gibt, eine ausreichend breite Zufahrtsmöglichkeit für die Volkshochschule zu schaffen. Da mit den Vorbereitungen zu den geplanten Umbaumaßnahmen in 2019 begonnen werden soll und um eine Sicherstellung der rückwärtigen Anbindung der Volkshochschule an die Straße Am Hahnacker zu gewährleisten, ist die Fällung der beiden Bäume noch in diesem Jahr erforderlich. Im Rahmen der Umplanung der Freianlagen an der Volkshochschule werden entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen. Es ist geplant, dort einen Feldahorn (Acer campestre), einen Kolchischen Ahorn (Acer cappadocicum) sowie einen rotblättrigen Spitzahorn (Acer platanoidis ‘Deborah‘) zu pflanzen. (Anlage 4) Aufgrund des Ausnahmetatbestandes gemäß § 6 b) und d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt und wegen fehlender Alternativen in Bezug auf die rückwärtige Zufahrts- und Parkmöglichkeit zur Volkshochschule bestehen keine Bedenken, der Fällung zuzustimmen. In Vertretung (Hallstein) -2-