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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33 Überprüfung/Vergleich Gutachen InfraServ mit Gutachten Betriebserweiterung Rhiem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in   Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33
Überprüfung/Vergleich Gutachen InfraServ mit Gutachten Betriebserweiterung Rhiem) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in   Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33
Überprüfung/Vergleich Gutachen InfraServ mit Gutachten Betriebserweiterung Rhiem)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 398/2017 3. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 12.11.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Betrifft: Termin 29.11.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33 Überprüfung/Vergleich Gutachen InfraServ mit Gutachten Betriebserweiterung Rhiem Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu den unterschiedlichen Lärmschutzgutachten in Erftstadt Erp wurde die Fa. InfraServ mit der Erstellung einer gutachterlichen Bewertung und Vergleich von der Stadtverwaltung beauftragt. Der Bericht liegt mit Datum vom 20.09.2018 vor. Darin wird u.a. ausgeführt, dass sich die Schallgutachten nicht unmittelbar vergleichen lassen, da sie „unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen und unterschiedliche Grenz- bzw. Orientierungswerte zur Beurteilung heranziehen“. So liegen z.B. die Grenzwerte für Bestandsstraßen gemäß VLärmSchR 97 für allgemeine Wohngebiete bei 67/57 dB(A) Tag/Nacht und gemäß DIN 18005 Teil1 (Städteplanung) bei 55/45 dB(A) Tag/Nacht . Im Ergebnis werden die unterschiedlichen Vorgaben bei der Ermittlung und Bewertung der Schallemissionen und Schallimmissionen erläutert, die unterschiedlichen Ansätze bei den Verkehrszahlen (die vergleichbar sind) aufgrund der unterschiedlichen Erfassungsgrundlagen erklärt. Das Infraserv-Gutachten hatte für den Prognosefall (2030) eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auch bei einer 25%ige Zunahme des Verkehrs gegenüber 2015 nachgewiesen. Gemäß dem Bericht wären selbst bei einer Verdoppelung der DTV-Werte aus dem Jahr 2015 die Grenzwerte (VLärmSchR 97) noch eingehalten. Auch nach der neuen Bewertung würden bei einem Ansatz der Verkehrszahlen aus dem Gutachten Fa. Rhiem die Lärmsanierungswerte nicht überschritten. Demnach kann die Stadt den Landesbetrieb Straßenbau nicht verpflichten einen zusätzlichen Lärmschutz zu errichten. In Vertretung (Hallstein) -2-