Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 629/2018
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -- 65.2 -- Datum: 13.11.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt auf dem
Friedhof in E.-Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
850,00 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer auf dem Friedhof Bliesheim stehenden Korkenzieherweide (Salix matsudana
`Tortuosa`; StU. 2,58m) wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt
Begründung:
Am Haupteingang des Friedhofes in Bliesheim (Marienstraße) steht unmittelbar an der Hauptwegeachse eine durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Korkenzieherweide (Baum-Nr. 124). Bei dieser Weide wurden bei einer
Überprüfung massive Schäden festgestellt.
Der Baum ist in seiner Vitalität stark geschwächt. Eine Untersuchung mit einem Sondierstab ergab,
dass sich am Wurzelansatz des Baumes eine starke Faulstelle im Stamminneren befindet. Weitere
Faulstellen und Höhlungen befinden sich im Kronenansatz und Kronenbereich des Baumes. Die
Weide ist somit als nicht mehr ausreichend verkehrssicher zu bewerten.
Zur Beseitigung der Gefahrenstelle für die Friedhofsbesucher ist die Fällung des Baumes zwingend erforderlich. Im Zuge der Baumfällarbeiten soll ein weiterer bereits abgestorbener Baum gefällt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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