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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt auf dem Friedhof in E.-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der  Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt auf dem Friedhof in E.-Bliesheim) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der  Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt auf dem Friedhof in E.-Bliesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 629/2018 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -- 65.2 -- Datum: 13.11.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.11.2018 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt auf dem Friedhof in E.-Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 850,00 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer auf dem Friedhof Bliesheim stehenden Korkenzieherweide (Salix matsudana `Tortuosa`; StU. 2,58m) wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt Begründung: Am Haupteingang des Friedhofes in Bliesheim (Marienstraße) steht unmittelbar an der Hauptwegeachse eine durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Korkenzieherweide (Baum-Nr. 124). Bei dieser Weide wurden bei einer Überprüfung massive Schäden festgestellt. Der Baum ist in seiner Vitalität stark geschwächt. Eine Untersuchung mit einem Sondierstab ergab, dass sich am Wurzelansatz des Baumes eine starke Faulstelle im Stamminneren befindet. Weitere Faulstellen und Höhlungen befinden sich im Kronenansatz und Kronenbereich des Baumes. Die Weide ist somit als nicht mehr ausreichend verkehrssicher zu bewerten. Zur Beseitigung der Gefahrenstelle für die Friedhofsbesucher ist die Fällung des Baumes zwingend erforderlich. Im Zuge der Baumfällarbeiten soll ein weiterer bereits abgestorbener Baum gefällt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-