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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West; Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West; Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 378/2018 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.11.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.11.2018 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan (BP) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2017 (V 203/2017) die Verwaltung beauftragt, die Flächen nördlich der Solarsiedlung (s. Anlageplan: Fläche 1) und die Fläche „An Heddinghofen“ (s. Anlageplan: Fläche 2) in Lechenich zu entwickeln. Gegenstand der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung war der Aufstellungsbeschluss für den Bereich nördlich der Solarsiedlung. Es wurde angeregt den Geltungsbereich südlich bis zum BP 150 zu erweitern und ebenfalls den Bereich südwestlich des Friedhofes („Bereich Vilskaul“) in den Bebauungsplan einzubeziehen. Um eine Erschließung des Gebietes von Norden zu ermöglichen, ist außerdem die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Norden sinnvoll. Mit der Entwicklung dieser Flächen soll dem beschlossenen Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt mit dem Fokus der Entwicklung neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar entsprochen werden, um folglich dem Bedarf an Wohnraum in Erftstadt gerecht zu werden. Zudem stellt die Erweiterung der Siedlungsflächen im Nordwesten Lechenichs aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung des Stadtteils dar. Die Fläche unmittelbar nördlich der Solarsiedlung ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt und laut Beschluss des Rates mit 1. Priorität zu entwickeln. Die Stadt steht derzeit in Verhandlungen mit den Eigentümern der in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke, um die Flächen zu erwerben. Zur Abwicklung der Verträge und zur Neugestaltung der Grundstücke für die künftige bauliche Nutzung wurde in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.09.2018 die Durchführung eines Umlegungsverfahrens beschossen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens setzt allerdings den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans voraus. Die geplante Wohnbebauung „An Heddinghoven“ liegt außerhalb des “Allgemeinen Siedlungsbereiches“ (ASB) und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Nach informeller Vorabstimmung mit der Bezirksplanungsbehörde Köln kann diese Fläche schon vor der Überarbeitung des Regionalplanes umgesetzt werden. Die „verbleibenden Flächen“ (s. Anlageplan: Fläche 3) liegen ebenfalls außerhalb des ASB und sind im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Grünfläche: Zweckbindung Friedhof und Bolzplatz“ dargestellt. In welchem Umfang diese Flächen für eine Bebauung vor der Überarbeitung des Regionalplanes umgesetzt werden können, ist noch mit der Bezirksplanungsbehörde Köln zu erörtern. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den ursprünglich vorgesehen Bebauungsplan Nr. 170 um die Flächen südwestlich des Friedhofes und des Bereiches „An Heddinghoven“ zu erweitern. Die Verwaltung wird dann nach der Entscheidung über die verkehrliche Erschließung des Bereiches und dem Abstimmungsergebnis mit der Bezirksplanungsbehörde einen Vorschlag unterbreiten, in welchen Abschnitten eine Entwicklung erfolgen kann. Anlage - Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-