Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
15.11.18, 15:01
Aktualisiert
15.11.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 378/2018 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.11.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West; Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete
Gebiet einen Bebauungsplan (BP) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 170, Erftstadt-Lechenich, Nord-West. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2017 (V 203/2017) die Verwaltung beauftragt, die Flächen nördlich der Solarsiedlung (s. Anlageplan: Fläche 1) und die Fläche „An Heddinghofen“ (s. Anlageplan: Fläche 2) in Lechenich zu entwickeln. Gegenstand der letzten Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung war der Aufstellungsbeschluss für
den Bereich nördlich der Solarsiedlung. Es wurde angeregt den Geltungsbereich südlich bis zum
BP 150 zu erweitern und ebenfalls den Bereich südwestlich des Friedhofes („Bereich Vilskaul“) in
den Bebauungsplan einzubeziehen. Um eine Erschließung des Gebietes von Norden zu ermöglichen, ist außerdem die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Norden sinnvoll.
Mit der Entwicklung dieser Flächen soll dem beschlossenen Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt mit dem Fokus der Entwicklung neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten
Lechenich und Liblar entsprochen werden, um folglich dem Bedarf an Wohnraum in Erftstadt gerecht zu werden. Zudem stellt die Erweiterung der Siedlungsflächen im Nordwesten Lechenichs
aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung des Stadtteils dar.
Die Fläche unmittelbar nördlich der Solarsiedlung ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt und laut Beschluss des Rates mit 1. Priorität zu entwickeln. Die Stadt steht derzeit in Verhandlungen mit den Eigentümern der in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke, um die
Flächen zu erwerben. Zur Abwicklung der Verträge und zur Neugestaltung der Grundstücke für die
künftige bauliche Nutzung wurde in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 25.09.2018 die Durchführung eines Umlegungsverfahrens beschossen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens setzt allerdings den Aufstellungsbeschluss eines
Bebauungsplans voraus.
Die geplante Wohnbebauung „An Heddinghoven“ liegt außerhalb des “Allgemeinen Siedlungsbereiches“ (ASB) und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Nach informeller Vorabstimmung mit der Bezirksplanungsbehörde Köln kann diese Fläche schon
vor der Überarbeitung des Regionalplanes umgesetzt werden.
Die „verbleibenden Flächen“ (s. Anlageplan: Fläche 3) liegen ebenfalls außerhalb des ASB und
sind im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Grünfläche: Zweckbindung Friedhof und
Bolzplatz“ dargestellt. In welchem Umfang diese Flächen für eine Bebauung vor der Überarbeitung
des Regionalplanes umgesetzt werden können, ist noch mit der Bezirksplanungsbehörde Köln zu
erörtern.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den ursprünglich vorgesehen Bebauungsplan Nr. 170
um die Flächen südwestlich des Friedhofes und des Bereiches „An Heddinghoven“ zu erweitern.
Die Verwaltung wird dann nach der Entscheidung über die verkehrliche Erschließung des Bereiches und dem Abstimmungsergebnis mit der Bezirksplanungsbehörde einen Vorschlag unterbreiten, in welchen Abschnitten eine Entwicklung erfolgen kann.
Anlage
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Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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