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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2019)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
13.11.18, 19:38
Aktualisiert
13.11.18, 19:38
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist
ab 01.01.2019) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist
ab 01.01.2019)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_76/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 70 20 01 31.12.2018 Betreff Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2019 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung 22.11.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 13.12.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung (2) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V 76/2018 beigefügten Kalkulation der Abfallgebühren (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt den Erlass der der Vorlage V 76/2018 beigefügten Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Weilerswist (Anlage 1). Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Neukalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2019 berücksichtigt, dass der Kreis Euskirchen seine Gebühren für das Jahr 2019 erhöht und die Firma Schönmackers keine Preiserhöhung geltend macht. Weiter wurde der Gebührenüberschuss in Höhe von 53.820,32 EUR aus dem Jahr 2017 mit berücksichtigt, so dass die Restabfallgebühren um ca. 0,3 % und die Bioabfallgebühren um ca. 3,6 % gesenkt werden können. Die Abfallsatzung wurde noch um die Klarstellung nach § 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzt, um gegebenenfalls entsprechende Rechte geltend machen zu können. Die Bürgermeisterin empfiehlt daher, die beigefügte Abfallgebührensatzung zu beschließen. Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2019 Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check ja nein 53.537.100 durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 07.11.2018 Aufgestellt Bobrowski Mitunterzeichner Reichwaldt Horst Bürgermeisterin Eskes Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)