Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
194 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
13.11.18, 19:38
Aktualisiert
13.11.18, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_66/2016 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
66 40 00:03
31.12.2018
Betreff
2. Nachtragssatzung vom __.12.2018 zur Satzung über die Erhebung
von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung
22.11.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
13.12.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V 66/2016 2. Ergänzung beigefügte
Kalkulation der Abwassergebühren (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt die 2. Nachtragssatzung vom __.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 in
der als Anlage 2 der der V 66/2016 2. Ergänzung beigefügten Fassung.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Grundlage für die Neukalkulation der Abwassergebühren ist neben den Kostenpositionen für das
Haushaltsjahr 2019 auch der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017.
Für das Rechnungsjahr 2017 waren Gesamtkosten in Höhe von 4.115.951,20 € prognostiziert.
Tatsächlich ergeben sich jedoch Gesamtkosten in Höhe von 4.725.842,52 €.
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen durch die exakten Echtzahlen bezüglich des Anlagevermögens, die im vorliegenden Jahresabschluss 2017 ausgewiesen sind. Die in der Prognose
2017 zugrunde gelegten Werte des Anlagevermögens beruhten lediglich auf Hochrechnungen auf
Basis des Jahresabschlusses 2015, nachdem hierzu noch keine aktuellen Werte vorlagen.
Weiterhin wurde ab dem Rechnungsjahr 2017 der kalkulatorische Zinssatz zur Verzinsung des
Restbuchwerts des Anlagevermögens in Anlehnung an den vom Erftverband angesetzten Zinssatz
von bisher 5,25 % auf 3,25 % gesenkt.
Die Erhöhung des Anlagevermögens führt bei prognostizierten kalkulatorischen Zinsen in Höhe
von 838.887,00 € gegenüber den tatsächlich zu veranschlagenden kalkulatorischen Zinsen in Hö-
2. Nachtragssatzung vom __.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren,
Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.16
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he von 861.198,12 € zu einer Mehrbelastung in Höhe von 22.311,12 € sowie zu einem Anstieg der
Abschreibungen von prognostizierten 793.700,00 € auf 1.537.787,00 €.
Weiterhin errechnet sich aus den tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 4.278.973,08 € insbesondere wegen des erhöhten Frischwasserverbrauches sowie der Erhöhung der abflusswirksamen
Flächen für das Rechnungsjahr 2017 eine Überdeckung in Höhe von 166.873,08 €, da hier ursprünglich Einnahmen in Höhe von 4.112.100,00 € prognostiziert waren.
Für das Rechnungsjahr 2017 ergibt sich somit insgesamt eine Unterdeckung in Höhe von
443.000,24 €, hiervon entfallen 215.431,02 € auf die Schmutzwasserentsorgung sowie 227.569,22
€ auf die Niederschlagswasserentsorgung.
Für das Rechnungsjahr 2018 ist eine Unterdeckung in ähnlicher Höhe zu erwarten, da auch hier
die Berechnung auf der Datengrundlage aus dem Jahr 2015 beruhte.
Zur Vermeidung von extremen Gebührensprüngen sollten die Unterdeckungen aus 2017 und 2018
über die nächsten drei Gebührenjahre wie folgt ausgeglichen werden:
-
Unterdeckung aus 2017 zu 2/3 in 2019
Unterdeckung aus 2017 zu 1/3 in 2020
Unterdeckung aus 2018 zu 1/3 in 2020
Unterdeckung aus 2018 zu 2/3 in 2021
Somit fließt für die Gebührenkalkulation 2019 eine Unterdeckung in Höhe von 143.621,00 € für die
Schmutzwasserentsorgung sowie 151.713,00 € für die Niederschlagswasserentsorgung mit ein.
Ein Drittel der Unterdeckung mit 71.810,00 € für die Schmutzwasserentsorgung sowie 75.856,00 €
für die Niederschlagswasserentsorgung zuzüglich ein Drittel der für das Haushaltsjahr 2018 zu
erwartenden Unterdeckung fließen in die Kalkulation für das Rechnungsjahr 2020 mit ein. Weitere
zwei Drittel der für das Rechnungsjahr 2018 zu erwartenden Unterdeckung fließen in die Kalkulation für das Rechnungsjahr 2021 mit ein. Damit werden für die nächsten drei Jahre relativ gleichbleibende Gebühren prognostiziert.
Nach derzeitigem Stand der Abwassergebühren für das Jahr 2018 und der nahezu abgeschlossenen Bebauung „Weilerswist Süd“ werden 790.000 m³ anrechenbare Frischwassermenge für die
Schmutzwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt. Für die Niederschlagswassergebühr wird
eine voraussichtliche abflusswirksame Fläche von 2.260.000 m² zugrunde gelegt. Aus der Prognose für das Jahr 2019 hinsichtlich der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung errechnen sich somit folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr:
4,04 €
Niederschlagswassergebühr: 1,12 €
Die Bürgermeisterin empfiehlt, die vorgelegte 2. Nachtragssatzung vom __.12.2018 zur Satzung
über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 zu beschließen.
Anlage 1: Gebührenkalkulation
Anlage 2: Gebührensatzung
2. Nachtragssatzung vom __.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren,
Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.16
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
ja
nein
53.538.100
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 08.11.2018
Aufgestellt
Wünsche
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
Horst
Strotkötter
Bürgermeisterin
Eskes
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)