Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
195 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
13.11.18, 19:38
Aktualisiert
13.11.18, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_84/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
BM
Betreff
Eingabe an den Gemeinderat der Gemeinde Weilerswist
Adressat
Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
22.11.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss der Gemeinde Weilerswist beschließt:
1. Beschilderung des Rad- und Gehweges auf der Bonner Straße
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss hat sich mit den verschiedenen Aspekten zur Beschilderung des Rad- und Gehweges auf der Bonner Straße befasst und erklärt die Eingabe
als erledigt.
Abstimmungsergebnis:
2. Bordsteinabsenkung gegenüber der Einmündung Günter-Rose-Straße inklusive Markierung
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss hat sich mit der Bordsteinabsenkung gegenüber
der Einmündung Günter-Rose-Straße inklusive Markierung befasst und erklärt die Eingabe als
erledigt.
Abstimmungsergebnis:
3. Markierung der Einmündungsbereiche Bonner Straße / Robert-Bosch-Straße und Bonner
Straße
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss hat sich mit der Markierung der Einmündungsbereiche Bonner Straße / Robert-Bosch-Straße und Bonner Straße befasst und erklärt die Eingabe als erledigt.
Abstimmungsergebnis:
Eingabe an den Gemeinderat der Gemeinde Weilerswist
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
1. Beschilderung des Rad- und Gehweges auf der Bonner Straße
Am 04.10.2017 fand eine Ortsbesichtigung der sanierten Bonner Straße durch Herrn Keul,
Kreispolizeibehörde Euskirchen, Herrn Latz, Kreisverkehrsamt Euskirchen, und Herrn Hamacher, Gemeinde Weilerswist, statt. Die Beschilderung wurde, soweit die Flächen Eigentum der
Gemeinde sind, zeitnah umgesetzt. Herr Latz wurde von Herrn Hamacher dazu informiert,
dass sich zwei Einmündungsbereiche in Privatbesitz befinden.
2. Bordsteinabsenkung gegenüber der Einmündung Günter-Rose-Straße inklusive Markierung
Die Bordsteinabsenkung gegenüber der Einmündung Günter-Rose-Straße wurde entgegen der
Darstellung in der Niederschrift von Herrn Latz nicht für den ehemaligen Gebrauchtwagenhändler erstellt, sondern für die neue (und heutige) Eigentümerin des nunmehr entstandenen
Baugrundstücks. Die DB AG hat diese Absenkung (nur als Zufahrt!) gemäß Bebauungsplan
Nr. 71 und den Vorgaben des Eisenbahnbundesamtes im Rahmen der Umgestaltung des
Bahnübergangs Bonner Straße erstellt. Ausdrücklich wurde seitens der DB AG in Abstimmung
mit dem Eisenbahnbundesamt (Planfeststellungsverfahren für die Bahnübergänge) ein Fußgängerüberweg im Rahmen der gemeindlichen Ausbauplanung der Bonner Straße abgelehnt.
Als Alternative wurde am 08.11.2018 vom Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur unter dem TOP Ausbauplanung des Gehwegs an der Südseite der Bonner Straße zwischen
der Günter-Rose- und Rudolf-Diesel-Straße mit einer versetzten Querung der Bonner Straße
beschlossen. Hierzu wird der Einmündungsbereich Bonner Str. / Günter-Rose-Str. sowie der
Fußgängerüberweg eine neue Markierung erhalten.
3. Markierung der Einmündungsbereiche Bonner Straße / Robert-Bosch-Straße und Bonner
Straße
Nach Sanierung der Bonner Str. sind die angeordneten roten „Einfärbungen“ der Einmündungsbereiche Bonner Straße / Robert-Bosch-Straße, Bonner Straße / Zufahrt REWE/Netto,
Bonner Straße / Einfahrt ALDI durchgeführt worden.
Eingabe an den Gemeinderat der Gemeinde Weilerswist
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 09.11.2018
Aufgestellt
gez. Reichwaldt
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Strotkötter
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)