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Sitzungsvorlage (18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Titz
Größe
103 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
14.11.18, 18:01
Aktualisiert
14.11.18, 18:01
Sitzungsvorlage (18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019) Sitzungsvorlage (18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 147/2018 31.10.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Annika Vetter 02463/659-33 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Jürgen Frantzen Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2018 Rat 06.12.2018 Betreff 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019 Beschlussvorschlag 1. 2. Die 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003 wird beschlossen. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,37 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,13 Euro/m². Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: ja jährl. Kosten: ja nein jährl. Einnahmen: nein (s. Beschlussentwurf) 911201 ja nein (Begründung: s. Anlage) Begründung/Sachverhalt: Infolge des Urteils des OVG NRW vom 18. Dezember 2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser in der Gemeinde Titz zum 1. Januar 2007 eingeführt. Hierzu wird auf die in den vergangenen Jahren vorausgegangenen Beratungen und entsprechenden Beschlussfassungen in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen. Für das laufende Rechnungsjahr 2018 wird eine Schmutzwassergebühr von 4,94 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 1,16 €/m² erhoben. Bei der Gebührenkalkulation für das kommende Jahr wird, wie bereits in den Vorjahren, erneut der Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis sowie ein kalkulatorischer Zinssatz von sechs Prozent zu Grunde gelegt. Bei der Darstellung der Gebührenkalkulation hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, einen Vergleich der letzten drei Jahre zu erstellen und dabei zunächst die reine Gebühr, ohne den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sowie die Berücksichtigung der Abwassergebührenhilfe, auszuweisen. Wesentlich beeinflusst wird die Kalkulation neben Abschreibungen und Zinsen u.a. auch von den Wasserverbandsbeiträgen. Die Maßnahme des Wasserverband Eifel-Rur zur Überleitung von Abwässern der Gemeinde Aldenhoven in die Kläranlage Jülich ist in der finalen Phase, so dass der durch den Wasserverband Eifel-Rur mitgeteilte prognostizierte Beitrag im Jahr 2019 für die Gemeinde Titz sinkt. Dies führt in der Folge zu einer Kostenreduzierung und demnach zu einer spürbar sinkenden Gebühr in der Gemeinde Titz. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Im Bereich Niederschlagswasser ist im Rahmen der beiliegenden Kalkulation anteilig die Unterdeckung aus dem Jahr 2016 sowie die komplette Unterdeckung aus dem Jahr 2017 eingeflossen. Somit sind alle bestehenden Unterdeckungen im Bereich des Niederschlagswassers mit dieser Kalkulation ausgeglichen, hierüber können gebührenerhöhende Effekte in den kommenden Jahren weitestgehend ausgeschlossen werden. Im Bereich des Schmutzwassers wurden die Berücksichtigung noch bestehender Überdeckungen aus den Jahren 2016 (anteilig) und 2017 für kommende Kalkulationen zurückgestellt, so dass eine ggfs. Demnächst geringere Abwassergebührenhilfe ausgeglichen und in den kommenden Jahren damit größere Gebührenschwankungen vermieden werden können. Weiterhin ist für das Jahr 2019 wieder eine Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren zu berücksichtigen („Abwassergebührenhilfe“). Die Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019 hat für die Gemeinde Titz eine Landesförderung in Höhe von 179.575,68 Euro in Aussicht gestellt, die in der Kalkulation 2019 berücksichtigt ist. Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung werden die Benutzungsgebühren für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:   Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,37 €/m³ (Reduzierung um 0,57 €/m³). Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,13 €/m² (Reduzierung um 0,03 €/m²). Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation und den Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003 verwiesen. Jürgen Frantzen -2-