Daten
Kommune
Titz
Größe
103 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
14.11.18, 18:01
Aktualisiert
14.11.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
147/2018
31.10.2018
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Annika Vetter
02463/659-33
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2018
Rat
06.12.2018
Betreff
18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über
die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019
Beschlussvorschlag
1.
2.
Die 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz
vom 12. Dezember 2003 wird beschlossen.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,37 Euro/m³ Abwasser.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter
und/oder befestigter Fläche 1,13 Euro/m².
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
ja
jährl. Kosten:
ja
nein
jährl. Einnahmen:
nein (s. Beschlussentwurf)
911201
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
Begründung/Sachverhalt:
Infolge des Urteils des OVG NRW vom 18. Dezember 2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser in der Gemeinde Titz zum 1. Januar 2007 eingeführt. Hierzu wird auf die in den vergangenen Jahren vorausgegangenen Beratungen und entsprechenden Beschlussfassungen in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen. Für
das laufende Rechnungsjahr 2018 wird eine Schmutzwassergebühr von 4,94 €/m³ und eine
Niederschlagswassergebühr von 1,16 €/m² erhoben. Bei der Gebührenkalkulation für das
kommende Jahr wird, wie bereits in den Vorjahren, erneut der Wiederbeschaffungszeitwert als
Abschreibungsbasis sowie ein kalkulatorischer Zinssatz von sechs Prozent zu Grunde gelegt.
Bei der Darstellung der Gebührenkalkulation hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, einen Vergleich der letzten drei Jahre zu erstellen und dabei zunächst die reine Gebühr, ohne
den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sowie die Berücksichtigung der
Abwassergebührenhilfe, auszuweisen. Wesentlich beeinflusst wird die Kalkulation neben Abschreibungen und Zinsen u.a. auch von den Wasserverbandsbeiträgen. Die Maßnahme des
Wasserverband Eifel-Rur zur Überleitung von Abwässern der Gemeinde Aldenhoven in die Kläranlage Jülich ist in der finalen Phase, so dass der durch den Wasserverband Eifel-Rur mitgeteilte prognostizierte Beitrag im Jahr 2019 für die Gemeinde Titz sinkt. Dies führt in der Folge zu
einer Kostenreduzierung und demnach zu einer spürbar sinkenden Gebühr in der Gemeinde
Titz.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Im Bereich Niederschlagswasser ist im
Rahmen der beiliegenden Kalkulation anteilig die Unterdeckung aus dem Jahr 2016 sowie die
komplette Unterdeckung aus dem Jahr 2017 eingeflossen. Somit sind alle bestehenden Unterdeckungen im Bereich des Niederschlagswassers mit dieser Kalkulation ausgeglichen, hierüber
können gebührenerhöhende Effekte in den kommenden Jahren weitestgehend ausgeschlossen
werden. Im Bereich des Schmutzwassers wurden die Berücksichtigung noch bestehender Überdeckungen aus den Jahren 2016 (anteilig) und 2017 für kommende Kalkulationen zurückgestellt, so dass eine ggfs. Demnächst geringere Abwassergebührenhilfe ausgeglichen und in den
kommenden Jahren damit größere Gebührenschwankungen vermieden werden können.
Weiterhin ist für das Jahr 2019 wieder eine Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen
Abwassergebühren zu berücksichtigen („Abwassergebührenhilfe“). Die Modellrechnung für das
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019 hat für die Gemeinde Titz eine Landesförderung in
Höhe von 179.575,68 Euro in Aussicht gestellt, die in der Kalkulation 2019 berücksichtigt ist.
Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung werden die Benutzungsgebühren für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,37 €/m³ (Reduzierung um 0,57 €/m³).
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,13 €/m² (Reduzierung um 0,03 €/m²).
Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation und den Entwurf der 18. Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003 verwiesen.
Jürgen Frantzen
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