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Beschlussvorlage (Umgestaltung des Guidelplatzes hier: Querung der Ehrenfriedstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
14.11.18, 18:40
Aktualisiert
14.11.18, 18:40
Beschlussvorlage (Umgestaltung des Guidelplatzes
hier: Querung der Ehrenfriedstraße) Beschlussvorlage (Umgestaltung des Guidelplatzes
hier: Querung der Ehrenfriedstraße) Beschlussvorlage (Umgestaltung des Guidelplatzes
hier: Querung der Ehrenfriedstraße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 329/2018 Erstellt am: 07.11.2018 Aktenzeichen: IV / 66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 21.11.2018 Betreff Umgestaltung des Guidelplatzes hier: Querung der Ehrenfriedstraße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Seniorenbeirat Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 90.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0. € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2019 90.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Sofern die Installation einer Lichtsignalanlage beschlossen wird müssen die Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden. Unter diesem Vorbehalt ist die Finanzierung gesichert. Vorlage Nr.: 329/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Beschluss nach Beratung Erläuterungen Bereits seit dem Jahr 2011 verfolgt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Rat, dem Landschaftsverband, der Gold-Kraemer-Stiftung und dem Rhein-Erft-Kreis das Ziel, den Guidelplatz gemäß der von Professor Fritschi entwickelten „Variante 5“ umzugestalten. Diese Variante sieht eine Einbeziehung der Ehrenfriedstraße in die Platzfläche und ein flächiges Queren vor. Die auf dieser Grundlage entwickelten Pläne zur Umgestaltung des Guidelplatzes (Anlage 1) wurden dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr in ihren Sitzungen vom 20.06.2018 und 04.07.2018 vorgestellt. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Planung und die Bauvorbereitung fortzuführen. Die Planung sieht vor, dass der Platzteppich über die Ehrenfriedstraße hinweg reicht und der Platz direkt mit der Prälatur verbunden wird. Durch geeignete Maßnahmen wird der Kfz-Verkehr dabei soweit verlangsamt, dass Fußgänger im Bereich der Platzfläche die Straße sicher queren können. Die wenige Meter neben dem geplanten Platz vorhandene Fußgängerampel wird folglich nicht mehr benötigt und wäre mit dem Konzept auch nicht kompatibel. Mit Schreiben vom 20.08.2018 wendet sich der Seniorenbeirat gegen den vorgesehenen Entfall der Fußgängerampel, da nur diese ein sicheres Queren der Ehrenfriedstraße gewährleisten würde. (Anlage 2) Ergänzend verweist die Senioren- und Behindertenbeauftragte darauf hin, dass stark sehbehinderte Bürger die geplante Querung nur mit fremder Hilfe sicher nutzen könnten. Am 6. September 2018 wurde die Planung interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Schulzentrum Brauweiler vorgestellt. Dem Platzentwurf wurde auch hier grundsätzlich zugestimmt. Allerdings wurde auch hier die Befürchtung deutlich, dass es durch den Entfall der Fußgängerampel zu Gefährdungen kommen könnte. Das Protokoll der Sitzung ist als Anlage 3 beigefügt. Die geäußerten Befürchtungen veranlassten die Verwaltung, den Landrat um Prüfung zu bitten, ob an der vorhandenen Stelle bzw. zumindest in der Nähe auch in Zukunft ein gesicherter Überweg erhalten bleiben könne (Anlage 4). Zudem hat der Seniorenbeirat sich mit einem Schreiben an den Rhein-Erft-Kreis gewandt. Die Antwort des Rhein-Erft-Kreises auf die Schreiben der Stadt und des Seniorenbeirates sind als Anlage 5 beigefügt. Aus den Schreiben wird deutlich, dass ein Erhalt der vorhandenen Signalanlage mit der erarbeiteten Planung nicht kompatibel ist, so dass bei Erhalt der Ampel darauf verzichtet werden müsse, den Platzteppich über die Ehrenfriedstraße zu ziehen und dass dann kein Grund ersichtlich sei, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Fahrbahn einzuengen. Den im Rahmen eines langen Abstimmungsprozesses unter Einbeziehung der Polizei und der oberen Verkehrsbehörden entwickelten Gestaltungsentwurf hält der Kreis jedoch für verkehrssicher und umsetzbar. In Abstimmung mit der Kreisverwaltung wurde daher das Büro Brilon Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH mit der Überprüfung der Planung und den Möglichkeiten eines Erhalts einer Signalsicherung beauftragt. Der Bericht über die von dem Büro durchgeführte Verkehrsuntersuchung zur Querung der Ehrenfriedstraße (K 25) in Höhe der Abtei Brauweiler ist als Anlage 6 beigefügt. (Die Anlagen Q1 – V19 wurden nicht abgedruckt, aber ins Ratsinformationssystem eingestellt) Als Fazit stellen die Gutachter fest, dass sich die bisherige städteplanerische Vor- Vorlage Nr.: 329/2018 . Seite 3 / 3 zugsvariante auch unter verkehrstechnischen Aspekten als bester Kompromiss aus den unterschiedlichsten Anliegen zeige und dass durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen auch ohne Signalschutz der Fußgänger ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden könne. Zudem sei auch die vorhandene Fußgängerampel nicht barrierefrei, so dass Blinde auch bisher die Straße nicht ohne fremde Hilfe queren könnten. Im Ergebnis kommen letztlich folgende 3 Varianten in Betracht: Variante 1: flächiges Queren mit baulichen Maßnahmen gemäß der beschlossenen Planung (S. 19 des Gutachtens) Variante 2: flächiges Queren mit Signalschutz (S. 21) Variante 4: flächiges Queren mit Signalschutz und Einbindung der Furt der bestehenden Ampelanlage (S. 24) Die Variante 3 (flächiges Queren mit Erhalt einer Signalanlage an derzeitiger Stelle) kommt aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht. Ein Vertreter des Büros wird die Varianten im Rahmen der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass eine Signalsicherung gemäß Variante 2 oder 4 beschlossen wird, müsste der hiermit einhergehende Mittelmehrbedarf in Höhe von 90.000 Euro ergänzend finanziert werden. Hierzu müssten die Mittel in die Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf aufgenommen werden und müsste der TVA den HFA und RAT bitten, die Mittel bereitzustellen. Zudem kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine Umplanung und der damit verbundene Abstimmungsbedarf dazu führt, dass die Umgestaltung der Fahrbahn zurückgestellt werden müsste, da der Guidelplatz für die Erschließung der angrenzenden Bebauung in jedem Fall im kommenden Jahr ausgebaut werden muss und folglich die Ausschreibung kurzfristig zu erfolgen hat.