Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
14.11.18, 18:40
Aktualisiert
14.11.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
329/2018
Erstellt am:
07.11.2018
Aktenzeichen:
IV / 66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
21.11.2018
Betreff
Umgestaltung des Guidelplatzes
hier: Querung der Ehrenfriedstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Seniorenbeirat
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
90.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0. €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
90.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Sofern die Installation einer Lichtsignalanlage beschlossen wird müssen die Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden. Unter diesem Vorbehalt ist die Finanzierung gesichert.
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Beschlussvorschlag
Beschluss nach Beratung
Erläuterungen
Bereits seit dem Jahr 2011 verfolgt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Rat, dem Landschaftsverband, der
Gold-Kraemer-Stiftung und dem Rhein-Erft-Kreis das Ziel, den Guidelplatz gemäß der von Professor Fritschi entwickelten „Variante 5“ umzugestalten. Diese Variante sieht eine Einbeziehung der Ehrenfriedstraße in die Platzfläche und ein
flächiges Queren vor. Die auf dieser Grundlage entwickelten Pläne zur Umgestaltung des Guidelplatzes (Anlage 1) wurden dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr in ihren Sitzungen vom 20.06.2018 und
04.07.2018 vorgestellt. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Planung und die Bauvorbereitung fortzuführen.
Die Planung sieht vor, dass der Platzteppich über die Ehrenfriedstraße hinweg reicht und der Platz direkt mit der Prälatur
verbunden wird. Durch geeignete Maßnahmen wird der Kfz-Verkehr dabei soweit verlangsamt, dass Fußgänger im Bereich der Platzfläche die Straße sicher queren können. Die wenige Meter neben dem geplanten Platz vorhandene Fußgängerampel wird folglich nicht mehr benötigt und wäre mit dem Konzept auch nicht kompatibel.
Mit Schreiben vom 20.08.2018 wendet sich der Seniorenbeirat gegen den vorgesehenen Entfall der Fußgängerampel,
da nur diese ein sicheres Queren der Ehrenfriedstraße gewährleisten würde. (Anlage 2)
Ergänzend verweist die Senioren- und Behindertenbeauftragte darauf hin, dass stark sehbehinderte Bürger die geplante
Querung nur mit fremder Hilfe sicher nutzen könnten.
Am 6. September 2018 wurde die Planung interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Schulzentrum Brauweiler vorgestellt. Dem Platzentwurf wurde auch hier grundsätzlich zugestimmt. Allerdings
wurde auch hier die Befürchtung deutlich, dass es durch den Entfall der Fußgängerampel zu Gefährdungen kommen
könnte. Das Protokoll der Sitzung ist als Anlage 3 beigefügt.
Die geäußerten Befürchtungen veranlassten die Verwaltung, den Landrat um Prüfung zu bitten, ob an der vorhandenen
Stelle bzw. zumindest in der Nähe auch in Zukunft ein gesicherter Überweg erhalten bleiben könne (Anlage 4). Zudem
hat der Seniorenbeirat sich mit einem Schreiben an den Rhein-Erft-Kreis gewandt.
Die Antwort des Rhein-Erft-Kreises auf die Schreiben der Stadt und des Seniorenbeirates sind als Anlage 5 beigefügt.
Aus den Schreiben wird deutlich, dass ein Erhalt der vorhandenen Signalanlage mit der erarbeiteten Planung nicht kompatibel ist, so dass bei Erhalt der Ampel darauf verzichtet werden müsse, den Platzteppich über die Ehrenfriedstraße zu
ziehen und dass dann kein Grund ersichtlich sei, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Fahrbahn einzuengen.
Den im Rahmen eines langen Abstimmungsprozesses unter Einbeziehung der Polizei und der oberen Verkehrsbehörden entwickelten Gestaltungsentwurf hält der Kreis jedoch für verkehrssicher und umsetzbar.
In Abstimmung mit der Kreisverwaltung wurde daher das Büro Brilon Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH mit der Überprüfung der Planung und den Möglichkeiten eines Erhalts einer Signalsicherung beauftragt. Der Bericht über die von dem Büro durchgeführte Verkehrsuntersuchung zur Querung der Ehrenfriedstraße (K 25)
in Höhe der Abtei Brauweiler ist als Anlage 6 beigefügt. (Die Anlagen Q1 – V19 wurden nicht abgedruckt, aber ins
Ratsinformationssystem eingestellt) Als Fazit stellen die Gutachter fest, dass sich die bisherige städteplanerische Vor-
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zugsvariante auch unter verkehrstechnischen Aspekten als bester Kompromiss aus den unterschiedlichsten Anliegen
zeige und dass durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen auch ohne Signalschutz der Fußgänger ein hohes
Sicherheitsniveau erreicht werden könne. Zudem sei auch die vorhandene Fußgängerampel nicht barrierefrei, so dass
Blinde auch bisher die Straße nicht ohne fremde Hilfe queren könnten.
Im Ergebnis kommen letztlich folgende 3 Varianten in Betracht:
Variante 1: flächiges Queren mit baulichen Maßnahmen gemäß der beschlossenen Planung (S. 19 des Gutachtens)
Variante 2: flächiges Queren mit Signalschutz (S. 21)
Variante 4: flächiges Queren mit Signalschutz und Einbindung der Furt der bestehenden Ampelanlage (S. 24)
Die Variante 3 (flächiges Queren mit Erhalt einer Signalanlage an derzeitiger Stelle) kommt aus Sicherheitsgründen
nicht in Betracht. Ein Vertreter des Büros wird die Varianten im Rahmen der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass eine Signalsicherung gemäß Variante 2 oder 4 beschlossen wird, müsste der hiermit einhergehende
Mittelmehrbedarf in Höhe von 90.000 Euro ergänzend finanziert werden. Hierzu müssten die Mittel in die Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf aufgenommen werden und müsste der TVA den HFA und RAT bitten, die Mittel bereitzustellen.
Zudem kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine Umplanung und der damit verbundene Abstimmungsbedarf dazu führt, dass die Umgestaltung der Fahrbahn zurückgestellt werden müsste, da der Guidelplatz für die Erschließung der angrenzenden Bebauung in jedem Fall im kommenden Jahr ausgebaut werden muss und folglich die Ausschreibung kurzfristig zu erfolgen hat.